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Positionen von Johnny Haeusler | 14

Bloggen bleibt spannend

Ich bin gerade etwas zu faul und unentschlossen, auf die Details eines Falles einzugehen, den ich persönlich nicht nur in der naheliegenden Richtung für etwas zwiespältig halte. Ich weiß aber um die Wichtigkeit, dass es zu einer juristischen Auseinandersetzung zwischen einer Bloggerin und BILD kommt und dass Udo Vetter die Sache in die Hand genommen hat. Und ich drücke ihm und seiner Mandantin beide Daumen in der Hoffnung, dass das alles nicht nach hinten losgeht. Denn bei der Aufmerksamkeit, die die Geschichte zumindest im Netz gerade bekommt, wäre das nicht gut. Eine „Niederlage“ gegen die BILD könnte unschöne Folgen für die Blogosphäre haben.

Was gerade in den Kommentaren beim Lawblog abgeht, ist streckenweise erstaunlich dümmlich, aber teilweise auch lesenswert und unbedingt verlinkungswürdig. Denn dort meldet sich offenbar ein Mitarbeiter des Hauses Springer ungeschickt zu Wort.

Und sowas kommt mir, ebenso wie seine lächerlichen „Zensur!“-Schreie, die erstaunlicherweise ja in offenen Kommentaren meist aus den Mündern derjenigen kommen, die mit Redefreiheit am wenigsten umgehen können, sehr bekannt vor.

Johnny Haeusler 02.05.2005 um 22:29

Positionen

Du kannst kommentieren, oder einen Trackback von deinem Blog aus setzen.


14 Kommentare

  1. 01

    icewind:

    hoffentlich kommt das positiv durch!! das wäre eine weitere schlappe für dieses schandblatt, das schon seit monaten auf steiler talfahrt ist!

    03.05.2005 um 00:30 | Antworten
    Alle Kommentare von icewind
  2. 02

    stefanolix:

    Unter dem Strich bleibt eigentlich der Vorwurf des Content-Diebstahls ohne Quellenangabe. Nach meinem Rechtsempfinden sollte BILD für die Nutzung des Photos bzw. der Photomontagen zahlen. Eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten sehe ich nicht, weil das bewusste Photo ohnehin online schon weltweit verfügbar war.

    03.05.2005 um 07:51 | Antworten
    Alle Kommentare von stefanolix
  3. 03

    Malcolm:

    Eigentlich hätte ich heute morgen ausgeschlafen, erholt und topfidel sein müssen. Der Gedanke, dass Deutschland so voller Experten in Sachen Rechtsfragen ist, hätte mich sanft in den Schlaf wiegen können, wenn nicht klitzekleine Zweifel daran bestanden hätten, dass die wenigsten wirklich wissen was sie da schreiben…

    Ich will ja keinen an den Karren pissen und finde es äußerst nett, dass diese Bloggerin stellenweise gut Unterstützung bekommt, aber dass auch wirklich jeder etwas zu wissen glaubt, finde ich inzwischen ziemlich fragwürdig..

    03.05.2005 um 09:04 | Antworten
    Alle Kommentare von Malcolm
  4. 04

    stefanolix:

    Hm. Kannst Du das denn besser einschätzen?

    03.05.2005 um 11:07 | Antworten
    Alle Kommentare von stefanolix
  5. 05

    chillcore*:

    hm, ich kann nicht so recht sehen, wie sich der Blogosphäre durch eine Niederlage unschöne Folgen ergeben könnten. Was genau meinst Du?

    Ansonsten, klassischer Verstoß gegen das Urheberrecht, da ist wenig dran zu rütteln, auch nicht von eingen “der besten Medienrechtexperten Deutschlands”. Von der Sache mit dem Schmerzensgeld hab ich keinen Plan.

    Die Kommentare sind bis auf den Springer-Fuchs recht witzig: alles Anwälte und Experten. Oder doch nicht?

    03.05.2005 um 14:36 | Antworten
    Alle Kommentare von chillcore*
  6. 06

    Sven:

    Haha, ja, köstlich, der Wink mit dem Zaunpfahl dort “Sperr mich doch” - “Aber dann kommt ja der ganze Springerverlag nicht mehr rein bei mir ” - war am Boden gelegen :-)))))

    03.05.2005 um 14:44 | Antworten
    Alle Kommentare von Sven
  7. 07

    Julian:

    Für mich scheint die Sache recht eindeutig: coypright-verletzung ja, persönlichkeitsrechts-verletzung nein. Auch wenn ich nicht ganz verstehe, wrum man die ganze Geschichte nicht einfach Creative Commons-Noncommercial lizensiert hat. damit hätte man sowas doch vorweggreifen können. Generell seh’ ich da jetzt auch nicht die Riesen-Gefahr (oder habe ich was übersehen?) für die deutsche Blogosphäre. Kenne eigentlich kaum ein Blog das keine eindeutigen Urheberrechts-Hinweise auf der Website hat, und damit ist der Fall doch recht eindeutig? Was das mit dem Schadensersatz soll weiß ich allerdings nicht. Etwas bigott, eine Veröffentlichung des Bildes dem einen Medium zu erlauben und dem anderen nicht.

    03.05.2005 um 15:00 | Antworten
    Alle Kommentare von Julian
  8. 08

    johnny:

    Ich schreib dazu morgen nochmal was. Heute darf ich nicht. Heute ist pressefrei.

    03.05.2005 um 15:06 | Antworten
    Alle Kommentare von johnny
  9. 09

    Peter:

    Die Sache ist auch ohne Lizenzhinweis klar, das Gesetz gilt trotzdem. Und wer Ahnung davon hat erkennt man an der Bezeichnung “Rechtsanwalt”, und wer es am Besten weiß heist “Richter”.

    In Deutschland gibt’s außerdem keine Präzedenzfälle, und zu einer Leitsatzentscheidung des BGH o.ä. wird es in der Sache auch nicht kommen. Insofern ist die Auswirkung der Sache gleich Null. Abgesehen evtl vom Konto der Klägerin.

    PS: Es wäre schön, wenn der Text beim Absenden ohne Mailadresse nicht im Nirvana verschwinden würde und der Hinweis auf das Erfordernis einer Mail-Adresse deutlicher wäre.

    03.05.2005 um 18:38 | Antworten
    Alle Kommentare von Peter
  10. 10

    johnny:

    Und es wäre noch schöner, wenn man eine echte Mailadresse zur Kommunikation angibt, denn technische Fragen in Kommentaren zu beantworten nervt.

    03.05.2005 um 20:24 | Antworten
    Alle Kommentare von johnny
  11. 11

    Karsten:

    die SpOn Erwähnung haute den Lawblog offenbar den Server unter den Füssen weg…

    04.05.2005 um 10:51 | Antworten
    Alle Kommentare von Karsten
  12. 12

    Peter:

    War keine Frage…

    04.05.2005 um 13:50 | Antworten
    Alle Kommentare von Peter
  13. 13

    johnny:

    Aber ich hätte dir sagen können, dass das Problem erkannt ist und im kommenden Redesign hoffentlich behoben sein wird. :)

    04.05.2005 um 13:52 | Antworten
    Alle Kommentare von johnny
  14. 14

    Hb:

    @Peter:
    Um diesen skript- oder serverbedingten Ausfällen vorzubeugen, kann man vor dem Absenden seinen Eintrag im Textfeld per Strg+A und Strg+C in die Zwischenablage nehmen.

    Wieso gibt es keine Präzedenzfälle, das Urheberrecht ist doch schon älter?

    07.05.2005 um 17:47 | Antworten
    Alle Kommentare von Hb

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