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Produkte von Johnny Haeusler | 14

Thema des Tages: Filesharing

Es wird zu Recht heute in vielen Blogs auftauchen, denn die gesamte Tragweite der Entscheidung des obersten Gerichtshofs in den U.S.A. zum Thema Filesharing lässt sich nur erahnen. Nachdem zuvor zwei Instanzen die Filesharing-Plattformen Grokster und Morpheus von den Vorwürfen der Unterstützung von Urheberrechtsverletzungen freigesprochen hatten, lautet das neue Urteil nun anders.

Demnach sind Produzenten von Software, die (auch) den Austausch urheberrechtlich geschützten Materials möglich macht, für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer verantwortlich und somit unter Umständen verklagbar. Das oberste Gericht (der Supreme Court) begründet seine Entscheidung damit, dass die Plattformen die Möglichkeit ihrer rechtswidrigen Nutzung beworben und unterstützt und sich gegen den Einsatz von Filtern etc. gesträubt hätten.

Ob das Urteil, das einen enormen Erfolg für die klagende Musik- und Filmbranche darstellt, auch Konsequenzen für Hersteller anderer Applikationen haben wird, ist noch unklar. Man sollte hoffen, dass dies nicht der Fall ist, denn sonst müsste Microsoft demnächst seinen Instant Messenger einstellen, mit dem sich Dateien jeder Art austauschen lassen.

Der Supreme Court legt Wert auf die Feststellung, dass das Urteil kein grundsätzliches sei und Filesharing-Plattformen damit nicht generell als illegal beurteilt würden. Es sei in dem speziellen Falls nachgewiesen, dass die fraglichen Anbieter explizit die illegalen Nutzungsmöglichkeiten beworben hätten.

Dennoch dürfte der Rechtsspruch Wasser auf die Mühlen der Unterhaltungs-Branche sein, die sich in ihrer Sichtweise der Dinge bestätigt sehen dürfte und sicher hier noch lange nicht Halt machen wird.

Mehr bei heise.

Besonders ärgerlich fand ich heute morgen in diesem Zusammenhang den Artikel auf der StartTitelseite des Berliner Tagesspiegels, den ich online in dem Wust von Werbung, Navigationschaos und nicht funktionierenden Suchfunktionen leider nicht finden kann der Berliner Zeitung.

Der Artikel beginnt mit den Worten „Internet und Computer sind bekanntlich die größten Feinde der Musikindustrie.“ Es folgt eine kurze Wiedergabe der Ereignisse ohne inhaltliches Statement. Wenn der erste Satz süffisant gemeint sein soll, gibt der Autor keinerlei weitere Hinweise auf eine mögliche Ironie des Satzes und lässt ihn somit als wahre Aussage stehen. Was er nicht ist. Er war und ist falsch.

Johnny Haeusler 28.06.2005 um 12:13

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14 Kommentare

  1. 01

    Tobias:

    Nun ja: Fragt man die Branche, wird sie sagen: Ja, der ist richtig. Das sich weder das Netz noch seine Nutzer so sehen, ändert an deren Einschätzung ja nichts. Und das in Zeiten von Qualitätsjournalismus solche Meldungen direkt von der Industrie (ab-)geschrieben werden, ist leider, leider auch nichts neues.

    Das schönste an diesem Urteil ist aber: Nicht die Werbung, sondern das Produkt ist verurteilt worden. Nach dieser Logik wird eine Axt verboten, so bald man in der Werbung dafür Bäume durch Schädel ersetzt.

    “Aber hier leben, Nein Danke!”

    28.06.2005 um 12:30 | Antworten
    Alle Kommentare von Tobias
  2. 02

    Seb:

    ‘denn sonst müsste Microsoft demnächst seinen Instant Messenger einstellen, mit dem sich Dateien jeder Art austauschen lassen.’

    Als naechstes FTP? Dann HTTP? Dann nuroch IP, wenn mit DRM?

    28.06.2005 um 12:52 | Antworten
    Alle Kommentare von Seb
  3. 03

    diaet:

    Wieso, der Satz mit Computer und Internet stimmt doch so?

    Wenn wir immer noch nur standardisierte Konsummedien á la Fernsehen kennen würden, hätte die MI bestimmt bessere Verkauszahlen dank Dauerberieselung ;)

    28.06.2005 um 13:07 | Antworten
    Alle Kommentare von diaet
  4. 04

    the_stephan:

    der besten falls gedankenlose startsatz steht in einem kommentar der berliner zeitung, hier:
    http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2005/0628/a/0044/index.html

    28.06.2005 um 13:42 | Antworten
    Alle Kommentare von the_stephan
  5. 05

    Johnny:

    stephan, Danke!!!! Mein Fehler. Zuviel Morgenzeitungen. Wird geändert.

    28.06.2005 um 13:52 | Antworten
    Alle Kommentare von Johnny
  6. 06

    SUB:

    http://www.anonymous-p2p.org/

    28.06.2005 um 14:26 | Antworten
    Alle Kommentare von SUB
  7. 07

    Sencer:

    Grokster wurde nicht schuldig gesprochen, sondern es wurde das bisherige Urteil aufgehoben, nachdem sie nicht angeklagt werden konnten. Entschieden wurde aktuell nur danach ob es ausreichend mögliche Beweise gibt, dass ein Geschworenengericht Grokster/Streamcast theoretisch _hätte_ schuldig sprechen _können_ (das ist nicht viel) und nicht ob sie tatsächlich schuldig sind.

    Es wurde als lediglich die Grenze “was ist nicht eindeutig einwandfrei” ein Stück verrückt. Aber die Grenze zu “was ist eindeutig einwandfrei” ist nachwievor ungeklärt und es gibt eine große Grauzone.

    Der Grokster Fall, der an “untere Instanzen zurückgeschubst wurde” wird sich wohl erst in einigen Jahren entscheiden - vorausgesetzt Grokster hat die finanziellen Reserven.

    Hier nochmal das relevante Zitat aus heise:
    > hat der oberste Gerichtshof der USA ein Urteil der Vorinstanz
    > aufgehoben, nach dem die beiden nicht angeklagt werden könnten. Es
    > gebe genügend Hinweise darauf, dass die Filesharing-Software der
    > Beklagten für illegale Zwecke gedacht gewesen sei beziehungsweise
    > dafür, dass die Nutzer zu illegalen Handlungen angestiftet werden
    > sollten.

    28.06.2005 um 14:51 | Antworten
    Alle Kommentare von Sencer
  8. 08

    Thomas:

    Der Satz ist aus Sicht der Industrie vollkommen richtig und durch die Formulierung “Eine ganze Armee von Anwälten ist deshalb im Auftrag der Branche” finde ich einen gewissen ironischen Rahmen gegeben. Im Moment sind Internet und Computer auch aus meiner Sicht der größte Feind der Musikindustrie, aber eben nicht von sich aus, sondern durch das Verhalten der Industrie, die nur halbherzig und wie immer überteuert versucht, Musik per Internet zu verkaufen. Der Artikel fasst das Geschehen meines Erachtens gut zusammen.

    28.06.2005 um 14:51 | Antworten
    Alle Kommentare von Thomas
  9. 09

    Johnny:

    Sencer hat völlig Recht, ich habe den Artikel an einigen Stellen etwas verdeutlicht.

    Thomas, der Artikel fasst gut zusammen, das mag stimmen, aber zwei Sätze, die “Auskenner” als ironisch werten mögen, ändern nichts daran, dass der Grundtenor für die Leser ein anderer ist. Mich ärgert das, denn hängen bleibt doch: Die Branche hat “gewonnen” und Filesharing ist illegal.

    28.06.2005 um 15:41 | Antworten
    Alle Kommentare von Johnny
  10. 10

    Sencer:

    Ich empfehle für Pendler diese 1-stündige Diskussion zum Thema die für mich das Licht in die Diskussion gebracht hat, was mich heise und andere haben vermissen lassen:

    http://www.itconversations.com/shows/detail573.html

    28.06.2005 um 18:30 | Antworten
    Alle Kommentare von Sencer
  11. 11

    DonDahlmann:

    Ich hab den Urteilstext jetzt ausnahmsweise mal nicht gelesen (kleiner Scherz).. aber ging es bei dem Urteil nicht ausschließlich um Serverbasierte Filesharing Systeme, eben wie Morpheus etc? (Wer nutzt die eigentlich noch?) und nicht um Verteil-Software wie Bittorrent, Emule etc?

    Man kann eine Software ja nicht verbieten, weil man damit auch Dinge tun kann, die jetzt oder in Zukunft illegal sein könnten. Folgt man der Argumentation, dann müsste man Computer verbieten. Ich musste heute sehr lachen, als ich das erstmal dachte, weil es mich daran erinnerte, dass die Sowjetunion bis in die 80er Jahre Kopierer verboten hatte, weil man Angst hatte, dass wichtige Dokumente zu leicht dem Feind in die Hände fallen würde. Die Paranoia der Musikindustrie ist langsam auf dem Niveau angekommen.

    28.06.2005 um 20:43 | Antworten
    Alle Kommentare von DonDahlmann
  12. 12

    Tobias H.:

    “Man sollte hoffen, dass dies nicht der Fall ist, denn sonst müsste Microsoft demnächst seinen Instant Messenger einstellen, mit dem sich Dateien jeder Art austauschen lassen.”

    Die entscheidene Frage, die es zu klären gilt, lautet wohl nun: Ist Filesharingsoftware in erster Linie zum illegalen Tauschen von Musik, Filmen und Software gemacht worden? Wenn man mit dieser Funktion dann auch noch wirbt, muss man sich gefallen lassen, dass das Folgen hat.
    Anders sieht die Sache bei BitTorrent oder dem eDonkey-Netzwerk und ihren Clients aus. Da ist ja die legale Nutzung durch durch das Anbieten von Linuxdistributionen, der Wikipedia-DVD und vielen anderen legalen Dingen (OpenSource Filme, OpenSource Programme) längst erwiesen.

    28.06.2005 um 22:16 | Antworten
    Alle Kommentare von Tobias H.
  13. 13

    Michael:

    “aber ging es bei dem Urteil nicht ausschließlich um Serverbasierte Filesharing Systeme, eben wie Morpheus etc? (Wer nutzt die eigentlich noch?) und nicht um Verteil-Software wie Bittorrent, Emule etc?”

    Nein. Es ging um jegliche Techniken die zur Verletzung von Urheberrecht genutzt werden können (ich denke das Orginalwort war “device”).

    29.06.2005 um 08:46 | Antworten
    Alle Kommentare von Michael
  14. 14

    René M:

    Vor allem gilt dieses Urteil ersteinmal nur in den USA. Auswirkungen gibt es zwar auch auf die restliche Welt, aber ein Verbot der Software existiert ersteinmal nicht.

    30.06.2005 um 07:54 | Antworten
    Alle Kommentare von René M

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