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Positionen von René Walter | 7

Wenn mich jemand fragen sollte…

Ich habe meine Musik auch in Frankreich gerippt.

René Walter 22.03.2006 um 23:27

Positionen

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7 Kommentare

  1. 01

    andreas:

    Jetzt find ich es gerade sehr lässig, mit der Strassenbahn nach Frankreich fahren zu können ;)

    22.03.2006 um 23:36 | Antworten
    Alle Kommentare von andreas
  2. 02

    fabi:

    Ich wär für Laptop-Stecker in der Saarbahn ;o)

    23.03.2006 um 00:16 | Antworten
    Alle Kommentare von fabi
  3. 03

    stackevil:

    ich rippe keine musik

    den gerippte musik (tokio hotel als mpeg audio layer 3) macht krank
    & andere mehr

    23.03.2006 um 02:31 | Antworten
    Alle Kommentare von stackevil
  4. 04

    Holger:

    Na super, jetzt habt ihr wieder alles verraten!

    23.03.2006 um 09:22 | Antworten
    Alle Kommentare von Holger
  5. 05

    schraubergott:

    vive la france….

    23.03.2006 um 17:04 | Antworten
    Alle Kommentare von schraubergott
  6. 06

    andre:

    Hey ho … da fällt mir doch gerade noch ein ganz dummer Spruch ein: Pardon aber der muss raus : ist auch schön flach: “Dann fahr ich doch jetzt auch lieber nach Frankreich zum Saugen!”

    23.03.2006 um 17:08 | Antworten
    Alle Kommentare von andre
  7. 07

    jo:

    Frankreich ist fraglos schön, für einen guten deutschen Staatsbürger ist es aber wohl irrelevant, wo er das Gesetz bricht, wenn der “Erfolg” - hier: Konsum von geknackten Musik - im Inland eintritt:

    Der Geltungsbereich des deutschen Strafrechts erstreckt sich in räumlicher Hinsicht zunächst auf den Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland (§ 3 StGB, so genanntes Territorialitätsprinzip). Daneben können die deutschen Strafgesetze aber in bestimmten Fällen auch dann Anwendung finden, wenn eine strafbare Tat im Ausland begangen wurde. Denkbar ist dies insbesondere in drei Konstellationen:

    Der im Ausland handelnde Täter ist Deutscher und die von ihm begangene Tat ist auch nach dort geltendem Recht strafbar.

    Die im Ausland begangene Tat hat auch “Auswirkungen” in Deutschland, mit anderen Worten: der zum Straftatbestand gehörende Erfolg tritt im Inland ein.

    Der Täter begeht im Ausland Straftaten gegen bestimmte international geschützte Rechtsgüter (zum Beispiel Verbreitung von Kinderpornografie).

    Nach meiner wie laienhaften und unverbindlichen Deutung: Viel Spaß in Frankreich, aber Finger weg vom DRM ,)

    23.03.2006 um 17:47 | Antworten
    Alle Kommentare von jo

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