Auf Dataloo ist nachzulesen, dass die Staatsanwaltschaft MĂŒnchen „im Fall des Anfang September bei einer Fahrzeugkontrolle in MĂŒnchen beschlagnahmten Stasi 2.0 Plakats von einer Anzeige ab(sieht)“.
Die SchĂ€ublone stellt also - zumindest aus MĂŒnchner Sicht - keine Beleidigung dar.
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Das heiĂt gar nichts. SchlieĂlich ist der Schwabe der potentiell natĂŒrliche Feind des Oberbayern; weil Angehöriger eines verklavten Voksstammes. Dementsprechend notorisch ehrlos. Und also nicht beleidigungsfĂ€hig.
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Nungut, meine Kenntnisse der StPO (wohl § 153) sind eher bescheiden - aber “von Anzeige absehen” ist doch nicht gleichzusetzen mit “stellt keine Beleidigung dar”.
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