Auf Dataloo ist nachzulesen, dass die Staatsanwaltschaft München „im Fall des Anfang September bei einer Fahrzeugkontrolle in München beschlagnahmten Stasi 2.0 Plakats von einer Anzeige ab(sieht)“.
Die Schäublone stellt also - zumindest aus Münchner Sicht - keine Beleidigung dar.
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Das heißt gar nichts. Schließlich ist der Schwabe der potentiell natürliche Feind des Oberbayern; weil Angehöriger eines verklavten Voksstammes. Dementsprechend notorisch ehrlos. Und also nicht beleidigungsfähig.
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Nungut, meine Kenntnisse der StPO (wohl § 153) sind eher bescheiden - aber “von Anzeige absehen” ist doch nicht gleichzusetzen mit “stellt keine Beleidigung dar”.
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