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Politik mark von Johnny Haeusler | 17

Gleich: Livestream aus Karlsruhe (Update 3)

Ab 10h: Livestream der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema „Online-Durchsuchungen“.

Update: Soweit ich es richtig verstanden habe, erklärte soeben das Bundesverfassungsgericht die nordrhein-westfälische Version des Gesetzes zur Online-Durchsuchung für verfassungswidrig.

Links zu Newsquellen gibt es bei Netzpolitik.

Update 2: Das Urteil liegt jetzt im Volltext vor.

Update 3: Die Urteilsverkündung als Video.

[via]

Johnny Haeusler 27.02.2008 um 09:51

InlandNetzpolitikPolitik

Du kannst kommentieren, oder einen Trackback von deinem Blog aus setzen.


17 Kommentare

  1. 01

    frank:

    juhuu, abgelehnt.
    also zumindest wenn ich den gerichtskauderwelsch richtig verstehe :)

    27.02.2008 um 10:11 | Antworten
    Alle Kommentare von frank
  2. 02

    Johnny Haeusler:

    @frank (1): So habe ich es auch verstanden. :)

    27.02.2008 um 10:12 | Antworten
    Alle Kommentare von Johnny Haeusler
  3. 03

    rio:

    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,538061,00.html

    erlaubt, leider! aber nur unter sehr strengen auflagen (menschenleben, der staat steht auf d. spiel…)

    27.02.2008 um 10:17 | Antworten
    Alle Kommentare von rio
  4. 04

    Stefan:

    Schon, aber wegen der Begründung bin ich noch nicht sicher, ob ich vollständig glücklich damit bin.
    Allerdings, und das ist sehr bedeutend, hat das BVerfG gerade ein “neues Grundgesetz” hergeleitet: das der Vertraulicheit und Integrität informationstechnischer Systeme

    Hier ist auch ein Knackpunkt, denn was ein “informationstechnisches System” ist, habe ich noch nirgends defniert gesehen.

    27.02.2008 um 10:19 | Antworten
    Alle Kommentare von Stefan
  5. 05

    Jan:

    Schade schade, da kann man ja mal gespannt sein, was von den “strengen Auflagen” im neuen Gesetzestext übrigbleibt.

    27.02.2008 um 10:19 | Antworten
    Alle Kommentare von Jan
  6. 06

    Franz Patzig:

    @rio (3) - ja, wenn einer zum Beispiel Times Roman benutzt

    27.02.2008 um 10:20 | Antworten
    Alle Kommentare von Franz Patzig
  7. 07

    rio:

    @Franz Patzig (6): na ganz so drastisch wird sich das nicht auslegen lassen - allerdings kann eine mögliche “gefährdung von menschenleben” vieles heißen - und im sinne der neuen terror-rhetorik schön instrumentalisiert werden - der verdacht auf terroristische aktivitäten (und damit die oben genannte gefährdung) kann ja immer gegeben sein - oder verstehe ich da was falsch?

    update: es müssen wohl vor der durchsuchung “beweise” vorliegen…was auch immer das in der praxis heißt…

    nichtsdestotrotz hätte es schlimmer kommen können..

    27.02.2008 um 10:29 | Antworten
    Alle Kommentare von rio
  8. 08

    Franz Patzig:

    @rio (7) Natürlich nicht - sollte nur auf eine Geschichte hinweisen, die kürzlich passierte und zeigt, wie niedrig die Hürden manchmal sein können. Gefunden hatte ich es bei Udo Vetter (lawblog). Leider ist die entsprechende Seite beim ZDF verschwunden. Ich habe aber noch einen Ausriss:

    [.] Im polizeilichen Ermittlungsbericht, der Frontal21 vorliegt, heißt es, Behrendt habe ein “sehr angespanntesVerhältnis zur Hausleitung” und benutze “das Schriftbild Times New Roman”. Dem Kriminalkommissar fällt auf: “Behrendt habe linksbündige Gliederung gewählt.” Das reicht Oberstaatsanwalt Klein, um Behrendts Wohnung durchsuchen zu lassen.[.]

    27.02.2008 um 10:34 | Antworten
    Alle Kommentare von Franz Patzig
  9. 09

    rio:

    @Franz Patzig (8): krasser fall! (hört sich an wie satire)

    zum urteil nochmal: heisst das jetzt, eine durchsuchung geht nur mit richterlichem beschluß (wie auch beim abhören d.telefons) oder auch ohne? die medien sind sich uneins…

    update: ja nur mit richterlichem beschluß

    krass finde ich aber die formulierung:
    “Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr für das überragend wichtige Rechtsgut hinweisen.”

    das ist ja doch ziemlich deeeeehnbar….

    27.02.2008 um 10:44 | Antworten
    Alle Kommentare von rio
  10. 10

    Maltefan:

    Im Recht ist alles dehnbar und relativ, und solange Hausdurchsuchungen und das Abhören von Telefon erlaubt sind, kann man online-Durchsuchungen wohl schlecht komplett verbieten. Aber zumindest das rein präventive, unter Generalverdacht stellende Datensammeln ohne richterliche Anordnung geht damit wohl gottseidank nicht.

    Jetzt bin ich gespannt was bei der Vorratsdatenspeicherung rauskommt …

    27.02.2008 um 11:05 | Antworten
    Alle Kommentare von Maltefan
  11. 11

    Markus:

    Das ist nicht das Urteil im Volltext, sondern lediglich die Pressemitteilung. So ein Urteil braucht immer eine Zeit, bis es dann mal in langer Form online ist.

    27.02.2008 um 11:06 | Antworten
    Alle Kommentare von Markus
  12. 12

    rio:

    @Maltefan (10): stimmt, zum glück kein präventives, ohne richterlichen beschluß duchgeführtes, ausspähen! wann ist denn das urteil zur vorratsdatenspeicherung zu erwarten? europäischer gerichtshof oder karlsruhe?

    27.02.2008 um 11:11 | Antworten
    Alle Kommentare von rio
  13. 13

    Johnny Haeusler:

    @Markus (11): Da steht “Urteil” drüber. Und es wäre die längste Pressemitteilung, die ich je gesehen habe …

    27.02.2008 um 11:17 | Antworten
    Alle Kommentare von Johnny Haeusler
  14. 14

    superandreja:

    ganz was anderes mal: wieso seh ich oben links, dass 15 kommentare abgegeben wurden, entdecke aber tatsächlich nur 13? passiert fast immer bei mir. (also nicht 15:13, aber so allgemein)

    27.02.2008 um 11:30 | Antworten
    Alle Kommentare von superandreja
  15. 15

    stan:

    Hmm… ist hier jemand dabei der juristisch sagen kann, wie die Ausnahmen die genannt worden sind (in beszug auf die schranken der gesetzesanwendung) sich konkret auswirken. Soweit ich es überblicke gibt es bei Art.10 und Art.13 GG doch auch Ausnahmen, oder. Insofern würde ich das Urteil durchaus als Fortschritt betrachten und vertraue auf die richterliche Kontrolle der Schranken. Oder bin ich da zu naiv?

    27.02.2008 um 11:37 | Antworten
    Alle Kommentare von stan
  16. 16

    Johnny Haeusler:

    @stan (15): Die Trackbacks zählen mit, stehen aber rechts oben neben dem Artikel.

    27.02.2008 um 11:40 | Antworten
    Alle Kommentare von Johnny Haeusler
  17. 17

    Fragezeichner:

    Wünschenswert wäre auch, dass nur Strafbestände aufgrund von Online-Untersuchungen verfolgt werden dürfen, für die die richterliche Genehmigung gegeben wurde. Ansonsten könnte jemand, der als ursprünglich verdächtigter Mörder abgehört aber entlastet wurde, dann wegen illegalen Downloads oder Beamtenbeleidigung angeklagt werden.

    27.02.2008 um 11:50 | Antworten
    Alle Kommentare von Fragezeichner

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