Heute morgen hat das Bundesverfassungsgericht den staatlichen Zugriff auf Telefonverbindungsdaten untersagt â nur im Fall der Verfolgung schwerer Straftaten dĂŒrfen die Daten genutzt werden. Damit gab Karlsruhe dem Eilantrag von ĂŒber 34.000 KlĂ€gerinnen und KlĂ€gern teilweise statt. Mehr Infos u.a. bei Netzpolitik und natĂŒrlich beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der nun den RĂŒckritt von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries fordert.
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Komisch, das wir uns alle fĂŒr so etwas einsetzen, wo die parlamentarische Demokratie doch ohnehin am Ende ist. Sprecht euch mit einer euch vertrauten Person ab, und wĂ€hlt zwei entgegengesetzte Parteien. Dann bewegt sich nichts vorran, aber auch nichts zurĂŒck. Das ist wahrer Progress, ein Schlingerkurs nach unten, nur eben in der “Mitte”.
Gar nicht so komisch also, daĂ wir uns fĂŒr so etwas einsetzen, jeder muĂ gegen seinen Strom schwimmen, breitenwirksamer Konsens ist passĂ©.
Alle Kommentare von Florian
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Wenigstens die Richter in Karlsruhe können solche Themen noch halbwegs kompetent beurteilen. Das macht Mut.
Alle Kommentare von mac
03
die verbindungsdaten aller kommunikationsteilnehmer werden weiterhin verdachtsunabhĂ€ngig fĂŒr 6 volle monate gespeichert! lediglich der zugriff auf diese daten wurde (auf schwere straftaten) beschrĂ€nkt, was fĂŒr mich nicht wirklich ein grund zur freude ist…
Alle Kommentare von kinra
04
Schwere Straftaten sind zum Beispiel auch (völlig zurecht natĂŒrlich): GefĂ€hrdung des demokratischen Rechtsstaates und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung nach den §§ 129 bis 130 StGB. Wie leichtfertigt heute Terrorsimusverdacht deklariert wird, ist bekannt.
Alle Kommentare von David
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@kinra (3): Das Speichern konnte das Gericht auch nicht unterbinden. Es gibt nur sehr eingeschrÀnkte Möglichkeiten, die Umsetzung einer EU-Richtlinie im Rahmen einer einstweiligen Anordnung auszusetzen.
Sie sind schlicht nicht zustĂ€ndig und haben nur die deutschen Regelungen, die ĂŒber das hinaus gehen, was die Richtlinie vorschreibt, bis zur eigentlichen Entscheidung gestoppt.
Den vollstÀndigen Text des Beschlusses gibt es hier.
Alle Kommentare von Fuchs
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@Fuchs (05) Wenn eine EU-Richtlinie gegen das Grundgesetzt verstöĂt darf das Hohe Gericht sie auĂer Dinest setzen, da die EU keine Verfassung hat, und damit fĂŒr Deutschland das Grundgesetz (autsch, selbst Deutschland hat ja keiner Verfassung) gilt.
Alle Kommentare von micha_s
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Das finde ich schon mal besser als nichts. Schwere Starftaten könenn heute - und erst recht morgen - aber eine ganze Menge sein wie David schon sagt.
Alle Kommentare von Dagger
08
@micha_s (6): Ich hoffe, dass das im Verfahren geprĂŒft wird und es in der Beschwerde gut begrĂŒndet wurde, warum es in diesem Fall so ist. Mehr zum Thema EG-Richtlinie geht vor GG im Solange II Urteil.
Aus der BegrĂŒndung der einstweiligen Anordnung geht hervor, dass man aus diesem Grund u.U. in ErwĂ€gung gezogen hĂ€tte, die Beschwerde nicht zuzulassen, wenn unser Gesetz nur die Mindestanforderungen der Richtlinie umgesetzt hĂ€tte.
Mit Erfolg der irlÀndischen Klage sollte sich das aber erledigt haben, sonst wird es spannend. ;)
@Dagger (7): Die entsprechende Liste der schweren Straftaten ist extrem lang (was das BVerfG in der Entscheidung auch bemÀngelt hat). Mit etwas Fantasie kann man vermutlich alles da einsortieren. Muss nicht 100% stimmen, der Verdacht reicht ja aus. ;)
Alle Kommentare von Fuchs
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richtig so!!!
Alle Kommentare von Sojabohne