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Spreeblick

I live by the river!
09.01.09
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Pop von Malte Welding | 50

Kraftwerk gegen Moses Pelham vor dem BGH

„A very bad copy from the song of AFRICA BAMBAATAA- Planet Rock“

Kommentar des Youtube-Users breakdance96 unter dem Video von Kraftwerks Trans-Europa-Express

Am Donnerstag hat der BGH den Prozess zwischen Kraftwerk und Moses Pelham eröffnet. Kraftwerk hat sich bis zur höchsten Instanz geklagt, weil die Gruppe ihre Produzentenrechte durch Pelham verletzt sieht. Dieser hatte für ein Stück von Sabrina Setlur (Nur mir, 1997) eine zweisekündige Sequenz von Kraftwerks Metal on Metal (1977) gesamplet. Das Urteil wird grundsätzliche Bedeutung für den Umgang mit Samples haben.

Metal on Metal

Nur mir

So. Jetzt ist es passiert. Ein Werk von Sabrina Setlur ist auf Spreeblick gelandet. Und ich muss die Frankfurter Rohnatur Pelham gegen die Düsseldorfer Halbgötter verteidigen. Schöner Mist.

Aber leider liegen in diesem Streit alle Argumente bei Pelham. Kraftwerk ist schließlich gerade so bedeutend, weil die Werke dieses Komponistenkollektivs immerzu geplündert wurden.

Bereits 1982 nahm Afrika Bambaataa Planet Rock auf (Wikipedia sagt, es enthalte Samples aus Nummern und Trans-Europe-Express von Kraftwerk, aber es könnte sich auch um einen Auszug aus Metal on Metal handeln, meine Ohren täuschen mich da möglicherweise).

Jay-Z hat sich für Sunshine bei der Mensch-Maschine bedient.

Und dann waren da noch ein paar andere.

Madonna, Depeche Mode, De La Soul, Fatboy Slim - sie alle haben Kraftwerk ihre Reverenz erwiesen.

Die unzähligen Mash-Ups kann man überhaupt nicht mehr auflisten, hier nur als Beispiel Metal on Metal vs Das Boot.

Man bekommt den Geist nicht in die Flasche zurück. Und wenn der Geist ein echtes Genie ist, wird es noch schwieriger. Denn schließlich entfaltet der Geist seine Wirkung nur, wenn er frei ist.

UPDATE
Pelham in seinem Blog zu der Angelegenheit:

Es kam mir überhaupt nicht in denn Sinn das einzig Vernünftige zu tun, nämlich den Hörer in die Hand zu nehmen und mit den Menschen zu sprechen, ihnen zu erklären, dass ich sie ganz bestimmt nicht bestehlen wollte, sondern, dass das was ich da mache Kunst ist, und ich übrigens ziemlicher Fan bin. Ich hätte anbieten können das Sample, von dem ich nicht mal wusste, dass es ihrer Aufnahme entstammte, auszutauschen, Martin hatte das Ding wirklich innerhalb von zwei Minuten nachprogrammiert, aber all das kam für mich zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht in Frage.

Malte Welding 14.09.2008 um 19:08

MusikPop

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50 Kommentare

  1. 01

    Jan(TM):

    Von Afrika Bambaataa, Madonna, Depeche Mode, De La Soul, Fatboy Slim gecovert zu werden ist ja auch eine Ehre … Ich halte es für das gute Recht jedes Musikers selbst entscheiden zu können wer seine Musik sampeln darf und wer nicht.

    BTW Den Anfang von Schwester S. Liedchen hab ich aber auch schon mal wo anders gehört Anne Clark - poem for a nuclear romance.

    14.09.2008 um 19:41 | Antworten
  2. 02

    wolle:

    Hoffentlich ist das Ganze nur ein Spass seitens Kraftwerk um die Absurdität der aktuellen Rechtssprechung betreffs des Urheberrechts aufzuzeigen. Denn wenn Karlsruhe denen Recht geben sollte, würden rund 90% der jüngeren Musikgeschichte illegal werden. Hiphop, House, Electro, Disco und Techno hätte es nie gegeben…

    Da nehme ich sämtlich Antipathien gegen die Sabrina beseite und bin wie immer bei diesem Thema mit Lawrence Lessig.

    Siehe auch das Interview mit ihm beim “Elektronischen Reporter”:
    http://static.sevenload.com/swf/player/player.swf?configPath=http://flash.sevenload.com/player?portalId=de&autoplay=0&itemId=MH9cPDD&locale=de_DE&autoplay=0

    14.09.2008 um 19:48 | Antworten
  3. 03

    kidffm:

    und Coldplay erst, aber die hatten wenigstens gefragt.

    Aber leider liegen in diesem Streit alle Argumente bei Pelham

    warum “leider”?

    14.09.2008 um 19:59 | Antworten
  4. 04

    dampfbadbiber:

    Metal on Metal bei “Planet Rock” eher nicht. Aber den Beat von “Numbers” von Kraftwerk.

    14.09.2008 um 20:07 | Antworten
  5. 05

    Johannes:

    Referenz? Naja, in diesem Falle wohl wirklich eine Referenz…
    Ansonsten: Hier geht es ja nicht um Musikgeschmack oder ob man Sabrina Setlur leiden kann. Hier gehts darum ob ein Künstler/Label/Produzent dafür abgestraft werden soll für etwas das eine ganze Kultur seit Jahrzehnten tut. Klar sollte man auch seine Samples clearen, aber ob ein 2-sekündiger Ausschnitt der noch bis zur unkenntlichkeit modifiziert wurde noch soo viel von seiner ursprünglichen Schöpfungshöhe behät? Ich würde zu einem vorsichtigen “Nein” tendieren, zugunsten der Kreativität.
    Außer bei Vanilla Ice, möge er in der Hölle schmoren sich an “Pressure” vergriffen zu haben ;-)

    14.09.2008 um 20:14 | Antworten
  6. 06

    Malte Welding:

    @Johannes (5):

    uiuiui. danke!

    @dampfbadbiber (4):

    im ersten video ab 2:36 vielleicht?

    @kidffm (3):

    leider, weil mir rein künstlerisch kraftwerk näher sind als pelham.

    14.09.2008 um 20:20 | Antworten
  7. 07

    kidffm:

    achja, Kraftwerk.
    Bei soviel seelenloser Elektronik könnte es doch gut sein, dass Kraftwerk in späteren Jahren ebenfalls Samples benutzt haben, ohne dem Stahlwerker (e.g.) dafür Gelder bezahlt zu haben.
    Hier geht es ja nicht um eine Melodie, sondern wirklich nur um “kleines rhythmisches Gestaltungselement”, wie der Anwalt von Pelham treffend feststellt.
    Aber wir wissen natürlich nichts über die finanzielle Lage von Kraftwerk. Wenn es ums Geld geht, ist die Kunst manchmal am Ende. Wie gesagt, “wenn”.

    14.09.2008 um 20:37 | Antworten
  8. 08

    earl:

    kommt mir irgendwie auch von einem alten videospiel bekannt vor:

    http://de.youtube.com/watch?v=rkt_cUh3xIE

    14.09.2008 um 20:57 | Antworten
  9. 09

    dampfbadbiber:

    @Malte Welding (6)

    Dann passt eher Trans-Europa-Express. Was aber zeigt: Wie will man Quelle und Sample unterscheiden. Aber meinetwegen: “Planet Rock” ist Trans-Europa-Express, Metal on Metal und der Beat von Numbers. Wäre mal interessant, was Afrika Bambaataa dazu sagen würde - zu seinem Samples und zu dem Prozess gegen Moses Pelham. Vielleicht könnte man ihm unter Zulunation zulus @ zulunation.com per E-Mail fragen. Ach nee, das wäre ja journalistische Recherche…

    14.09.2008 um 22:03 | Antworten
  10. 10

    joerg:

    Haha, “Frankfurter Rohnatur” ist aber sehr hübsch gesagt und würde ihm sicher auch gefallen. Ich kann allerdings persönlich bezeugen, dass er auch einer der *f*röhlichsten Menschen ist, die ich kenne. (Aber ich hab ihn ja auch noch nie verklagt…)

    14.09.2008 um 22:20 | Antworten
  11. 11

    Dirk:

    Also Moment mal. Technisch liegt der ganzen Sache vielleicht nur “eine zweisekündige Sequenz” zu Grunde; die wurde aber 120 x hintereinander gehängt. Praktisch ist also die gesamte Rythmusspur 1:1 abgekupfert worden. Ich kenn diese Leute, Settlur und Pelham, nur aus ihren ersten Anfängen vor 10 Jahren (oder mehr?). Ihre Musik ist ein Industrieprodukt, das richtig was in die Kasse bringt. Die Rohstofflieferanten sollen sie bezahlen.

    14.09.2008 um 23:12 | Antworten
  12. 12

    nick:

    @dirk. eher 16 - 18 jahre…

    14.09.2008 um 23:19 | Antworten
  13. 13

    gero:

    albern wirds wirklich, wenn man die rechtmässigkeit von sampling am persönlichen geschmack festmacht. pelham muss man nicht mögen, schwester setlur schon mal gar nicht. er hat sich aber (zumindest damals) als hiphop künstler begriffen und zum hiphop gehört nunmal sampling wie winfried aus chemnitz in die spreeblick kommentare. nebenbei hat der mann damals mit hoffmann die besten hiphop-produktionen deutschlands an den start gebracht. dass dann alles eher in pop abdriftete, geschenkt. das pelham manchmal ein unsymphat sein kann, so fucking what?!

    es sind einige sehr sehr gute platten nie erschienen oder wurden wieder vom markt genommen, weil sich die originalkünstler nicht mal ne runde entspannt haben.

    einzigen vorwurf, den man herrn p. wirklich machen kann ist, dass er es mit der im hiphop oft gepflegte kultur der nennung der quellen der samples heute wie damals nicht so ernst nimmt. (eine mir bekannte berliner singer/songwriterin kann da ein lied von singen).

    trotzdem: samplen bereichert die musik und künstler, die sich untereinander verklagen wegen solchen sachen, sind noch schlimmer als major vs. indie. oder pop vs. ‘echter’ musik-diskussionen (ps. auch depeche mode wurden zu ihrer zeit oft als ’seelenloser pop’ bezeichnet)

    15.09.2008 um 00:04 | Antworten
  14. 14

    John Dean:

    So, wie es aussieht, hat der Pelham tatsächlich ein kurzes Stück (ca. 1.5 sec) von Kraftwerk genommen und mit irgen´nem Signalprozessor hochgepitcht. Es ist schon ziemlich locker möglich, dass jemand, der aus einem Rap-Musik-Umfeld kommt, 1996/7 so gearbeitet hat, zumal Pelham zu dieser Zeit ohnehin nicht so sonderlich, sagen wir mal: rechtsstaatstreu war.

    (Stichwort: gebrochene Nase)

    Kompositionsrechte (z.B. in Bezug auf die Rhythmik) kann man ausschließen, hier geht es “nur” um die Leistungsschutzrechte (hier: die Rechte an der Aufnahme). Da hat - so wie es aussieht - Pelham verschissen, es sei denn, er kann einen Nachweis oder einen überzeugenden Beleg dafür bringen, dass er diese Sequenz nur nachgespielt hat anhand selbst erzeugter Klangereignisse.

    Blöderweise hat sein Anwalt aber schon zugegeben , dass die Sequenz abgekupfert war.

    Wäre ich Richter, würde ich wegen der besonders vordergründigen Nutzung der Sequenz ein Kompensationsrecht zugunsten von Kraftwerk entscheiden und würde ich sagen, dass er und seine Plattenfirma rund 5 % des mit dem Stück erzielten Bruttoumsatzes an Kraftwerk abzudrücken hätten. Vor dem Hintergrund des Trivialcharakters des hier zu schützenden Werkes hielte ich ein mehr für zuviel.

    Blöderweise ist das Leistungsschutzrecht tatsächlich aber deutlich strenger - auf eine m.E. unsinnige und die Musikerstellung und Kulturverbreitung hemmende Weise. Ich tippe also auf eine komplette Niederlage für Pelham, zumal das BGH der internationalen Rechtsprechung inkl. dem hier maßgebliche strengen EU-Recht folgen wird.

    Mein Tipp, das gibt also ein:

    6:0 für Kraftwerk.

    (Pelham ist sowieso ein Profi bei der Fabrikation juristischer Niederlagen)

    P.S.

    Solche Prozesse sind ordentlich skurril. So sagt z.B. der Anwalt von Kraftwerk:

    Kraftwerk-Anwalt Joachim Kummer nannte die Sequenz dagegen eine «spezifische Klangcollage», die das gesamte Pelham-Stück präge. Dasselbe rhythmische Muster ziehe sich auch bei «Metall auf Metall» durch das nahezu gesamte Stück.

    Nee. Wat fürn Quark. Und trotzdem wird er vor Gericht gewinnen.

    15.09.2008 um 01:01 | Antworten
  15. 15

    roman libbertz:

    Moses wird sich nie ändern.

    15.09.2008 um 02:32 | Antworten
  16. 16

    Bu:

    Mal ernsthaft: Wenn man im Hip Hop nicht mehr samplen darf, dann ist er so, wie man ihn kennt, nicht mehr existent. Das samplen gehört hierbei zu einem wesentlichen Gestaltungselement.
    Das Argument, dass das Sample ja nicht nur einmal auftaucht, sondern sich sogar durch das ganze Stück durchzieht, hinkt ein wenig. Klar zieht sich das durch, wenn a) das Sample ein Beat-Schnipsel ist und b) es sich um eine Musikrichtung wie Hip Hop handelt, bei der sich nunmal ein ein-, zwei- oder viertaktiges Pattern immer wieder wiederholt…

    15.09.2008 um 08:52 | Antworten
  17. 17

    nilz:

    ich bin auch kein pelham-fan, aber die klage ist absurd. vielleicht wollen kraftwerk ja alle rythmen, die es gibt, als ihre schützen lassen? wär doch mal ne idee. auf sowas können echt nur düsseldorfer kommen…

    aber mal im ernst: kraftwerk songs waren doch nur dann gut, wenn jemand anderes was draus gemacht hat. im original waren die noch nie zu ertragen. ausser natürlich, man möchte sich mit aufgeschnittenen pulsadern in einen kessel flüssiges stahl werfen. und jetzt kommt mir nicht mit: das waren aber die pioniere elektronischer musik! das mag ja sein, aber das macht sie auch nicht besser. in meinen ohren, wohgemerkt. ich höre aber auch nicht gerne elvis.

    15.09.2008 um 09:58 | Antworten
  18. 18

    wolle:

    Offenbar hat hier noch niemand die Tragweite dieses Prozesses verstanden?

    Ja sorry, mein obiger Link funzte nicht. Also hier nochmal das zum Thema so wichtige Interview mit Prof. Lawrence Lessig:
    http://www.elektrischer-reporter.de/index.php/site/film/24/

    Lessig erklärt in diesem Interview sehr scharf, wieso das Urherberrechtsverständnis heutzutage ein einziger grosser Irrtum ist. Es geht es um das grundsätzliche Verständnis darüber, was uns Menschen Kultur und Kunst bedeutet.
    Die Frage ist nicht: “Moses P oder Kraftwerk?”, sondern ob wir uns unsere Kultur im Sinne einer geldgierigen Rechteverwertungsindustrie kastrieren lassen wollen.
    Wir sind alle gehirngewaschen und merken es nicht einmal mehr. Lessig gibt jedem die Möglichkeit, sein manipuliertes Gehirn wieder einzuschalten und Recht zu erkennen.

    Ich hoffe, dass irgendwer den Richtern dieses Interview zuspielt und so deren Entscheidung im Sinne eines gesunden Menschenverstandes beeinflussen kann.
    Welche Folgen eine Rechtsprechung im Sinne von Kraftwerk haben würde, mag ich mir gar nicht vorstellen.

    PS: http://de.wikipedia.org/wiki/Lessig

    15.09.2008 um 10:13 | Antworten
  19. 19

    MC Winkel:

    Die klagen?
    Schade.
    Ich hielt Kraftwerk bislang für cool.

    [Und Pelham ist gar nicht (mehr) so schlimm. Nur etwas pathetisch, inzwischen.]

    15.09.2008 um 10:27 | Antworten
  20. 20

    wolle:

    Hat hier wirklich niemand die Vorstellungskraft, was ein Urteil im Sinne von Kraftwerk bedeuten würde?

    Ja sorry, mein obiger Link funzte nicht. Deshalb hier nochmal ein Link zu dem in dieser Sache so wichtigen Interview mit Prof. Lawrence Lessig:
    http://www.elektrischer-reporter.de/index.php/site/film/24/

    Im Prozess “Pelham vs Kraftwerk” geht es um nichts weniger, als um die Frage, ob die Grundwerte der menschlichen Kultur im Sinne einer geldgierigen Verwertungsindustrie kastriert werden. In den USA wird dieses absurde Rechtsverständnis bereits angewendet. Aber dort gilt auch die Prügelstrafe an Schulen als legal und werde Patente am menschlichen Erbgut vergeben…

    Wir sind in Sachen “Urheberrecht” leider alle gehirngewaschen. Lessigs Ausführungen geben uns aber die Möglichkeit, unser Gehirn wieder einzuschalten.

    Ich hoffe nur, dass jemand den Richtern in Karlsruhe dieses Interview zuspielt und diese ihre Entscheidung im Sinne eines gesunden Menschenverstandes fällen.
    Was es bedeuten würde, wenn Kraftwerk Recht bekommt, will ich mir gar nicht ausdenken.

    15.09.2008 um 10:38 | Antworten
  21. 21

    Georg:

    Kraftwerk scheint allgemein recht klagefreudig zu sein. Die Radfirma mußte sich doch auch umbenennen. Jetzt heißen sie Bergwerk…

    15.09.2008 um 11:05 | Antworten
  22. 22

    John Dean:

    Na, und Pelham erst! 3p (seine Firma) und er sind extrem prozessfreudig.

    Pelham und 3p gelten in Klagesachen mitunter als Vorhut der Musikindustrie (Beispiel). Bei der aktuellen Klage tippe ich darauf, ernsthaft, dass hier von der Musikindustrie ein Musterurteil angestrebt wird. Moses Pelham und Kraftwerk sind in diesem Spiel nur die Bauern auf einem Schachbrett.

    (sorry - das mag jetzt evtl. etwas zu verschwörologisch klingen)

    Jedenfalls haben die Musikindustrie und die Rechteverwerter ein gesteigertes Interesse daran, dass vom BGH ein Grundsatz-Urteil in ihren Sinn gefällt wird. Hinterher wird jegliche unautorisierte Samplenutzung (egal wie kurz und wie verändert) höchstrichterlich als “illegal” gelten.

    Darum geht es.

    15.09.2008 um 11:33 | Antworten
  23. 23

    Malte Welding:

    @John Dean (22):

    was die verschwörologie angeht, bin ich skeptisch (wobei ich dich natürlich nicht für einen wirrkopf halte - huch, wenn ich das so betone, klingt es, als würde ich es GERADE so sehen, aber aus der falle kommt man halt schlecht raus:)), aber auch den ausgang des prozesses erwarte ich anders. geld wird vermutlich den besitzer wechseln, aber ist samplen nicht viel zu lange praxis, um es jetzt auf einmal erst bei vorheriger autorisierung zu gestatten?

    15.09.2008 um 11:41 | Antworten
  24. 24

    wolle:

    ok, wenn ich Kraftwerk wäre, dann würde ich es wahrscheinlich genauso machen. Das Urheberrecht bzw die landläufigen Auffassungen darüber sind pervers, also warum sollten die Urheber von “dat janze” nicht ihren Teil vom Kuchen einklagen?
    Als nächstes kommen dann die Verwerter der Rechte von Yello, James Brown, Chic, Martin Luther King, Elvis, Aretha Franklin… usw usw…
    Die Frage wäre dann eher, wer wurde eigentlich nicht versammpelt? Und welcher Musikstyle kommt tatsächlich ohne solche Zitate aus?

    Ich selbst fühle mich von Kraftwerk bestohlen! Kraftwerk und dessen Musik ist genau wie die anderen Beispiele, Bestandteil meiner eigenen Identität. Jedes Zititieren (bzw Versampeln) ist eine Reproduktion meiner Erinnerungen an die Gefühle und Erlebnisse, die ich mit dieser Musik (und deren Zitate in nachfolgenden Stücken) verbinde.
    Ich sollte eigentlich Klage gegen Kraftwerk wegen des Versuchs eines “Verbrechens gegen die Menschlichkeit” anstreben. Das ist zwar völlig unsinnig, entspricht aber in etwa dem, was ich über den Wert ihrer Klage grundsätzlich denke.

    15.09.2008 um 11:55 | Antworten
  25. 25

    Alex.:

    Also ich glaube nicht, daß so ein Prozess das Ender Samplingkultur einleiten wird. Vor 10 Jahre gab es das ganze ja schonmal als “The Verve vs. Rolling Stones”, was damals so endete, daß The Verve 100% der Einahmen aus “Bittersweet Symphony” an die Stones abtreten mussten, weil sie ein kleines Sample aus “Last Time” verwendeten…

    Ergo, die einigen sich auf irgendein Geld und alles bleibt wie es ist. Ob man solches Handeln gut finden muß, ist eine andere Frage. Die (Sampling-)Welt wird aber kaum untergehen.

    15.09.2008 um 12:25 | Antworten
  26. 26

    René:

    Irgendjemand findet irgendeinen Schnipsel aus irgendjemandes Musik so inspirierend, dass er damit etwas Neues komponieren will. Das ist mehr als okay.
    Eine Quasi-Verbeugung vor dem Original, und sei der Schnipsel noch so vermeintlich kurz. Die Frage muss aber erlaubt sein, warum irgendjemand sich dann nicht die Mühe macht, und seine Absicht im Vorfeld klar beim Urheber/Rechte-Inhaber/Verlag etc. offenlegt und um Freigabe des Schnipsels bittet.
    Es liegt doch nahe, dass irgendjemand entweder glaubt, dass sowieso ein Nein als Antwort käme, oder er schlicht hofft, dass es schon keiner merken wird.
    (und über diesen Weg auch keine Leistungsansprüche abgetreten werden müssen)

    Das hat keinen Stil. Und Eier schon gar nicht.
    (Vom offensichtlichen künstlerischen Unvermögen, wie in diesem Fall, einen eigenen Elektro-Beat zu bauen, der was taugt, mal ganz zu schweigen.)

    15.09.2008 um 12:49 | Antworten
  27. 27

    JST:

    ich glaube, die herren kraftwerk sind nicht sonderlich witzig gelaunt in bezug auf die frankfurter wurst. wenn sie allerdings recht bekommen, dann wird es vermutlich wirklich haarig für die elektronische musik - oder?

    by the way: ich würde kraftwerk gerne mal wieder live sehen. und state of the art wäre wohl, wenn sie dieses mal hinter je einem nintendo ds mit korg-software stehen würden ;-)

    gruß jst

    15.09.2008 um 12:57 | Antworten
  28. 28

    Malte Welding:

    @René (26):

    es geht doch gerade darum, dass man musik verwenden können sollte ohne vorherige genehmigung. wenn es dann kommerziellen erfolg hat, kann man es ja so regeln, wie es john dean in kommentar 14 vorschlägt.

    ist es nicht unfassbar brutal, dass the verve nichts mit bittersweet symphony verdient haben, weil das stück ein paar takte der orchesterfassung dieses stonesliedes enthalten hat?

    15.09.2008 um 13:51 | Antworten
  29. 29

    René:

    @Malte (27)
    und ist es nicht eine unfassbar schöne Orchester-Linie, die The Verve da verwendet hat? Die (Stones) haben sich ja damals durchaus auch einen Kopf darum gemacht, ob da ein paar Streicher hin sollen und wenn ja, was die dann spielen.
    Ich find’s nicht okay, wenn im Nachgang so getan wird, als wäre in Titeln (aus denen gesampelt wird) nur zufällig, unbedacht etwas komponiert worden, was nun erst durch die Zweitverwertung/Sampel/Cover zu wahrer Größe kommt.

    Natürlich sollten The Verve auch damit arbeiten können. (Verdienen steht schon wieder auf einem anderen Blatt) Aber ein ‘Nein’ (aus welchen Gründen auch immer) vom Rechte-Inhaber halte ich für gewichtiger.
    (Am liebsten, wenn der Künstler selbst der Rechte-Inhaber ist)

    Ich glaube, dass (neben der gängigen Library-Zweitauswertung der Verlage/Majors für Coverversionen und Sampelfreigaben) auch Sympathie eine Rolle dabei spielt, wer wem ohne Stress erlaubt, zu sampeln, covern etc.

    Das Dilemma ist natürlich, dass es verdammt oft vorkommt, dass ein Künstler gar nichts gegen die Verwendung eines Sampels aus seinem Repertoire hat – nur leider gehören diese Rechte ihm in der Regel gar nicht mehr, sondern einem Verlag.

    Brutal ist es trotzdem. Für The Verve und andere. Da hast Du Recht ;-)
    Hat aber auch keiner behauptet, dass das alles fair abläuft.
    Es wäre jedoch der Anfang, die Verhältnisse ins Faire umzudrehen, wenn wenigstens die Künstler untereinander sich mit Respekt vor der jeweils anderen Arbeit begegnen würden.

    15.09.2008 um 14:28 | Antworten
  30. 30

    Malte Welding:

    ich bin ja immer wieder erstaunt, was man hier so lernt, hier ist übrigens die orchesterfassung, kannte ich nicht:

    und wenn die stones jetzt gesagt hätten: “nö, nicht mit meinen noten”, dann hätte ich 1998 ja gar nicht summend vor dem fernseher sitzen können.

    ich sage, nur um das zu verdeutlichen, nicht, was du unterstellst - dass der ursprüngliche künstler nur zufällig etwas hingedudelt hat und jetzt durch das sample erst zu ruhm kommt. (gerade im ausgangsfall ist ja das künstlerische gefälle recht deutlich).

    aber ist erstens nicht etwas gänzlich neues entstanden (auf den schultern von giganten) und sind nicht vielleicht deswegen so viele menschen auf kraftwerk-konzerten, weil ihr ruhm stetig gemehrt wird?

    15.09.2008 um 14:38 | Antworten
  31. 31

    René:

    Ich würde es auch sehr, wirklich sehr bedauern, wenn es BitterSweet nicht gäbe.
    Und derlei (Sampling etc.) treibt natürlich sämtliche Stile immer wieder nach vorne.
    Lässt Neues entstehen. Aufregendes. Tolles. Oder auch Mist. Egal. Das soll alles so sein. Und es gibt durchaus Abrechnungs-Modelle, die das im Sinne des Urhebers und des Neuinterpreten zulassen. Dafür sollte/muss man aber v.o.r.h.e.r. miteinander reden. Nur dann ist nach meinem Empfinden die ehrliche und offene Absicht des Neuinterpreten auch zu erkennen (und unter Umständen durch Freigabe anzuerkennen).

    Ich habe das Thema Sampling/Covern persönlich komplett anders erlebt und großartige Erfahrungen mit dem von mir vorgeschlagenen Weg des ‘vorher miteinander Redens’ gemacht.

    However; ganz abträglich war die Benutzung der Orchesterlinie der Band sicher auch nicht. Trotz ‘Verdienstausfall’.

    15.09.2008 um 15:02 | Antworten
  32. 32

    wolle:

    ja, ich will nerven! Wider der Gehirnwäsche empfehle ich noch einmal das og Interview mit Laurence Lessig. Danach sollten sich der Grossteil der vorherigen Überlegungen eigentlich erledigt haben.

    Credits ja, vorherige Absprachen nein.
    Denn was für Text allgemein usus ist, sollte in der gleichen Form für jedes andere Urheber-Werk gelten.
    Jede andere Auffassung ist die Folge einer gerade einmal hundert Jahre jungen Erfindung der Content-Verwerte-Industrie und deren intensiven Gehirnwäsche.
    Jede andere Auffassung pervertiert das Wesen der menschlichen Kultur auf deren Vermarktung.

    15.09.2008 um 15:25 | Antworten
  33. 33

    René:

    @wolle
    (extrem-)beispiel:
    störkraft o. die onkelz dürfen sich also bei den scherben bedienen und mit dem zusatz im booklet: “hey, danke, herr reiser.” wäre dann alles okay?
    Das wiederum fände ich pervers.
    Da ist es mir dann lieber, dass eine Erbengemeinschaft den Daumen drauf hat. Wobei bei benannter ja auch nicht alles sauber tickt, wenn wir an die Verwurschtelung von ‘König von Deutschland’ für MediaMarkt zurückdenken.

    15.09.2008 um 16:40 | Antworten
  34. 34

    wolle:

    Es wäre unschön, aber ich gehöre auch nicht zu den Leuten die Applaudieren, wenn wegen den Nazis das Versammlungsrecht eingeschränkt werden soll. Eine Demokratie ist nur so stark, wie sie sich freiheitlich und demokratisch mit Andersdenkenden auseinandersetzen vermag. Für Volksverhetzung und ähnliches gibt es die passenden Paragraphen. Diese sind völlig ausreichend. Also wenn “Störkraft” ein Sample von den “Scherben” verwendet ist das unschön, im Sinne des Urheberrechts jedoch genauso legitim, wie es bei “Planet Rock” von Bambaataa einst gewesen ist.

    Ausserdem geht es Kraftwerk bestimmt nicht um Ideologie, sondern schlicht ums Geschäft. Ich bitte nochmals, dass jeder seine Ansichten betreffend des Urheberrechts grundsätzlich überdenkt. Wir sind gehirngewaschen. Es gilt seine eigenen Ansichten zu diesen Fragen nocheinmal grundsätzlich zu überdenken. Das Interview mit Lessig ist dabei eine sehr wirksame Hilfestellung.

    15.09.2008 um 17:13 | Antworten
  35. 35

    René:

    @wolle
    Das könnten wir dann sicher aushalten – müssten aber nicht.
    Ich finde Deinen Vorschlag, die Ansichten bezüglich Urheberrecht zu überdenken, absolut richtig. Jedoch entsteht der Eindruck, dass unsere kulturelle Zukunft sehr, sehr düster aussieht, wenn nicht jeder bei jedem alles (kostenfrei) abgreifen kann.
    Das wiederum wäre dann aber ein Armutszeugnis für alle Kreativen.
    Schließlich sind ja großartige Schöpfungen auch schon entstanden, bevor wir uns was immer wir wollen in den Sampler reinziehen konnten.
    Da dürfen wir ruhig auch ein bisschen Vertrauen in die Kunst haben.
    Konkret glaube ich beim Beispiel Kraftwerk vs. Pelham, dass er entweder zu faul war, sich was eigenes auszudenken und zu programmieren, oder es schlicht nicht hinbekommen hat. Vermutlich beides, irgendwie.

    15.09.2008 um 18:24 | Antworten
  36. 36

    gero:

    @rene: ist sogar schon passiert. nicht im bereich sampling, sondern als coverversion (die, einfach gesagt, keine genehmigung des urhebers brauchen). anfang der 90er haben störkraft des song ’söldner’ der eindeutig linken slime-nachfolgeband targets gecovert und die herren punkrocker konnten nix dagegen tun. bin trotzdem der meinung, dass solche fälle nichts daran ändern, dass das momentane urheber- und verwertungrecht in sich ungerecht und unmodern ist.

    15.09.2008 um 18:48 | Antworten
  37. 37

    wolle:

    Düster ist sie bereits. Die freie und kreative Auseinandersetzung mit dem Output der Kreativen war einer der wichtigsten Wesenszüge der menschlichen Kultur. So war es in den letzten 500 Tausend Jahren der Menschheitsgeschichte. Erst im vergangen Jahrhundert wurde dieses Kulturgut der Allgemeinheit entzogen. Stattdessen erfolgt sie heute nurnoch durch und im Sinne der Rechte-Inhaber. Und das sind nicht einmal die Künstler selbst.

    Das Ergebnis der perversen Situation beschert uns ua die ständigen wiederkehrenden üblen Aufgüsse von immer den gleichen Titeln & Filmen durch immer langweiliger werdenden Retortenkünstlern.

    15.09.2008 um 19:02 | Antworten
  38. 38

    John Dean:

    @ Malte

    (…) aber ist Samplen nicht viel zu lange Praxis, um es jetzt auf einmal erst bei vorheriger Autorisierung zu gestatten?

    Nunja: Die Gerichtsurteile der unteren Gerichte waren bislang (teils) gegenläufig, wobei die deutlich mehrheitliche Tendenz dahin ging, das unautorisierte Samplen ohne Ausnahme für verboten zu halten. Im Regelfall enden derartige Prozesse mit einem Vergleich - und sehr zu Lasten derjenigen, die ein Sample verwendet haben. Beispielsweise haben Fanta 4 ausgerechnet bei “Die da” oder auch Lou Bega bei “Mambo Nr. 5″ ordentlich in die Scheiße gegriffen, und zwar so sehr, dass sie am Ende bei ihren Hits nichts (!) verdienten, sogar im Gegenteil - und der obsiegende Rechteverwerter hat sich entsprechend die Taschen gefüllt. Ähnlich lief es bei Toms Diner oder bei Alex. Beispiel mit The Verve. Toms Diner und The Verve waren nach ihren Prozessniederlagen wirtschaftlich erledigt.

    Im Unterschied zu den USA - ein höchstrichterliches bzw. BGH-Urteil gab es in Deutschland bislang nicht (jedenfalls keines, das so passgenau auf die Bedürfnisse der Musikindustrie/Rechteverwerter passt).

    Das BGH-Urteil wird hierzulande das Ende der Samplingkultur bedeuten.

    …ber es gibt ja auch erstens die Möglichkeit des (teuren, aufwändigen und oft komplett unmöglichen Sample-Clerings, und zweitens gibt es auch legale Sampling-Bibliotheken.

    Aber auch hier gibt es Probleme im Gefolge eines wuchernden Rechts der Rechtverwerter. Denn diese Sampling-Bibliotheken sind keinesfalls ein sicherer Hafen. Beispiel hierfür sind die berühmten Zero-G-Sampling-CDs. Auch hierfür kann der Musiker mitunter belangt werden.

    Wie auch immer, nach dem BGH-Urteil können Kraftwerk und andere Rechteinhaber fett absahnen. Das ist noch viel geiler als z.B. Marions Kochbuch (zum Beispiel, wenn dann der Handel mit gebrauchten CDs abgemahnt wird). Es könnte im Gefolge des höchstrichterlichen Urteils zu einigen bizarren Folgeerscheinungen kommen.

    @ René

    Die Frage muss aber erlaubt sein, warum irgendjemand sich dann nicht die Mühe macht, und seine Absicht im Vorfeld klar beim Urheber/Rechte-Inhaber/Verlag etc. offenlegt und um Freigabe des Schnipsels bittet.

    Tja: So einfach ist es in der Praxis nicht. Zunächst ist es alles andere als einfach, überhaupt alle relevanten Rechtebesitzer eines einzelnen Samples zu ermitteln. Tja - es gibt Musikanwälte, die auf Sample-Clearing spezialisiert sind. Und der Spaß ist i.d.R. reichlich teuer. Beliebter Fehler: Die vermeintlich eigentlichen Rechtinhaber (z.B. Band XY) erlauben dir die Nutzung kostenlos . Schwupps - und schon hast du gründlich die Arschkarte, weil du nämlich die Plattenfirma hättest fragen müssen. So, und nehmen wir mal an, dass du für dein Stück im Schnitt 4 Samples nutzt - bei einem 15-Song-Projekt sind das also 60 Samples. Wenn du das alles clearen lässt, bis du locker 20.000,- Euro los, aber nur unter der Voraussetzung, dass du die jeweiligen Samples vergleichsweise spottbillig von den Plattenfirmen bekommst.

    René, ich hoffe, das genügt dir als Antwort. Bemerkenswert daran ist: Das Problem dabei sind in den seltensten Fällen die Musiker. Oft haben die sich längst untereinander geeinigt - aber kommen nicht gegen Anwälte und Industrie an. Das ist von der Sichtweise Sampling als Kulturtechnik eine ziemlich bizarre Situation. Und noch bizarrer ist, die Problemlage in der Praxis noch hässlicher ist. Beispielsweise gibt es zwischen diversen Großkonzernen im Musikbusiness eine Art mehr oder minder heimliches “Sampling-Tausch-Abkommen”. Das klingt erstmal gut.

    Der Nachteil: Du als konzernferner Musiker bist damit erst Recht am Arsch. Du darfst also das nicht, was konzern-verbundene Chart-Musiker problemlos machen. Geil, was? Der Ausweg aus dieser Lage lautet: Underground. Blöd wird diese Strategie allerdings ab dem Moment, wo du dann kommerziellen Erfolg hast - dann werden dir die Rechtverwerter nämlich dein Geld wieder abnehmen.

    Die Konzerne gewinnen immer. Sie schreiben neuerdings (auf EU-Ebene) auch das Recht. Vielleicht ist dir bekannt, dass sich im Gefolge dieser und ähnlicher Querelen (die gibt es auch innerhalb der GEMA - und auch dort lautet das Spiel: groß gegen klein) fast alle Technomusiker aus der GEMA verabschiedet haben. Sie fühlen sich nämlich von diesen Strukturen gründlich verarscht und abgezockt.

    (…) und ist es nicht eine unfassbar schöne Orchester-Linie, die The Verve da verwendet hat?

    Öhm, nö. Durch das Arrangement (und ein paar tontechnische Tricks) von The Verve wirkt das deutlich eindrucksvoller, als es ist. Das ist ja eigentlich “nur” ein Schnipsel eines Durchschnitts-Studioorchesters. Nichts spricht dagegen, dass das Orchester, evtl. auch die Rolling Stones, am wirtschaftlichen Erfolg von The Verve beteiligt werden.

    Das entscheidende Wort lautet: beteiligt.

    Stattdessen (und das gilt als “Recht”) wurde die schöpferische Arbeit von The Verve mehr als 100-prozentig (!) abgeschöpft und mehr noch, The Verve wirtschaftlich ruiniert. Tolles Recht. Wenn die Stones gewusst hätten, wofür sich der Streicherteppich-Schnitzel eignet, hätten sie ja selbst so ein Stück wie The Verve machen können. Der Punkt ist: Es wird ignoriert, dass The Verve (bei diesem Stück) einen kulturellen Wert geschaffen hat bzw. das der Einsatz von Sampling hier - jedenfalls zum Teil - ein Schöpfungsakt war.

    Wie gesagt: Ich hätte den Stones 5% der Umsätze zugesprochen - was nicht einmal wenig gewesen wäre. Und nicht: 100 Prozent. Und wer bei so einer Orchester-Aufnahme der eigentliche Rechterinhaber ist, der zu begünstigen ist, das ist ja eigentlich noch mal eine gesonderte Betrachtung wert. Was ist mit den unterbezahlten Studiomusikern? Was ist mit dem Aufnahmeleiter? Warum sollen davon allein die Stones (bzw. deren Plattenfirma) profitieren, obwohl sie bei dieser Streicheraufnahme tatsächlich nichts (!) geleistet haben? Versteh mich bitte nicht falsch, aber so ganz eindeutig ist das alles nicht. Die eigentliche schöpferische Leistung wurde nämlich bei diesem Orchesterstück nicht von den Stones erbracht. Aber irgendwie funktioniert das Musikrecht so, dass immer derjenige 100 Prozent der Ansprüche erwirbt, der schon vorher die stärkste wirtschaftliche Position hat. Also in dem Fall: Nicht einmal die Stones selbst, sondern deren Plattenfirma, die nie und nimmer darauf hoffen konnten, dass The Verve mit einem kurzen - geschickt eingesetzten Mini-Sample einen Welthilt landen werden.

    Ich glaube, dass (neben der gängigen Library-Zweitauswertung der Verlage/Majors für Coverversionen und Sampelfreigaben) auch Sympathie eine Rolle dabei spielt, wer wem ohne Stress erlaubt, zu sampeln, covern etc.

    Sorry, Irrtum. Es geht nur ums Geld. Außerdem geht es darum, sich Konkurrenz vom Hals zu halten und dieser mit den Mitteln des Musikrechs die Arbeit so schwer und teuer wie nur möglich zu machen. Um “Sympathie” geht es - nach meinen Erfahrungen - so gut wie nie. Professionelle Plattenfirmen (das sind die Rechteinhaber) urteilen nicht nach Sympathie-Maßstäben. Und es geht ihnen auch nicht darum, einen kreativen Umgang mit Samples zu erleichtern.

    In der Regel antworten sie auf deine Briefe nicht (oft nicht einmal auf deinen Rechtsanwalt) im Rahmen des Sample-Clearing-Verfahrens. Weil: Du als Musiker bist für die eine konkurrierende Schmeißfliege (jedenfalls solange du keinen Namen hast). Es geht auch nicht um die Musik.

    Natürlich kann es im Einzelfall auch mal total easy laufen. Vielleicht beträgt die Prozentquote der Arschlöcher bei den für Sample-Clearing Zuständigen in den Plattenfirmen auch nur 50 Prozent.

    (was dann im oben konstruierten Fall mit insgesamt 60 Samples immer noch bedeutet, dass du deine komplette CD in die Tonne kloppen musst - die Regel lautet: Je mehr Samples zu clearen sind, umso schneller werden deine Haare grau)

    15.09.2008 um 20:04 | Antworten
  39. 39

    Malte Welding:

    @John Dean (38):

    .
    und weil das zu wenig ist, noch einmal: .

    15.09.2008 um 20:35 | Antworten
  40. 40

    wolle:

    danke John. Genau das ist es, was ich befürchte und was jedermann klar sein müsste.
    Wenn Deine Prophetzeiungen wahr werden, dann wird am Freitag Sodom und Gommora losgetreten. Grundsatzurteile bedeuten in Deutschland zwar etwas anderes als in Amerika (das weiss ich dank Spreeblick), aber eine Klagewelle dürfte sich danach sehr sicher in Bewegung setzen.

    15.09.2008 um 22:17 | Antworten
  41. 41

    joerg:

    Falls ihr wissen wollt, wie’s in Karlsruhe war und auch sonst bereit seid, das ein oder andere Vorurteil über Bord zu werfen oder bestätigt zu bekommen:
    http://www.mosespelham.de/blog/archives/2008/09/from_a_brother_1.html

    15.09.2008 um 23:01 | Antworten
  42. 42

    rené:

    zzzzzzzhhhhhhh… okay… @john dean (38)

    neben all dem (bisweilen gut Recherchiertem oder real Erlebten);
    Es geht auch komplett anders. Here’s the story if you have some time. And i love it. Cause that’s what it’s all about (I guess):

    Irgendwann, Anfang der 90er tourte ich mit meiner Band. Einfach so. Das ging da noch. Zwar heulte jeder Klub-Besitzer bei Gagen- Gegen die Türausszahlung über den mieserablen Bierumsatz – aber es ging. Irgendwann, irgendwo – zwischen Zürich und Waltershausen standen wir mit (vor) Nationalgalerie auf der Bühne. Das war, glaube ich, bei oder in Köln. Ich liebte diese Band bereits damals.
    Für alles, außer diesen blöden ‘Hit’.
    Niels Frevert war und ist (für mich) einer der bedeutensten deutschsprachigen Texter und Songschreiber. Lange – verdammt lange später – MUSSTE ich etwas loswerden. Eine Interpretation eines Titels der Band. Er bedeutet mir so unsagbar viel. Aber nie. NIE. hätte ich auch nur einen Takt einer Interpretation des Songs BEGONNEN, wenn ich mich nicht (unabhängig von einer eventuellen späteren Freigabe) im Voefeld vergewissert hätte, ob WHO THE FUCK OWNS THE RIGHTS, Pickel davon bekäme, wenn ich es denn täte.
    Ich habe mir also die ‘Mühe’ gemacht, herauszufinden, wer die Rechte daran besitzt. DAS MINDESTE, was man tun sollte, wenn man derart plant. Behauptet doch bitte alle nicht, es wäre ein Hexenwerk, dergleichen herauszufinden.

    Anwälte. Verlage. Habt ihr hier und da durchaus Recht. Aber nicht über den Kamm geschoren. Das ist keine Legitimation, alles von jedem, jederzeit zu sampeln/covern. Das ist Blenderei, die den Faulen, Uninspirierten einen Freifahrtschein in die Hand geben will. Forciert das nicht. Es führt am Ende nicht zu der großartigen, freien kreativen Welt, die wir alle gerne hätten - es führt dazu, dass (some) Künstler auch noch den letzten Ansporn verlieren, ihren Output überhaupt noch in die Welt zu tragen. Hahaha… oder?
    Was interessiert uns das denn? Die abendländische Kultur steht auf dem Spiel. Wir wollen das haben, wann immer wir es wollen. Jetzt. Sofort. Ohne Kosten. Sonst geht hier kulturell alles den Bach runter.

    Mann… Die Praxis, die Du da vorgaukelst, sieht komplett anders aus, john dean.
    Natürlich soll mit eingetackerten Sampels oder Covers Geld verdient werden.
    Manche/viele Deals laufen aber anders. Das hast Du abgefedert, indem Du schreibst “Natürlich kann es im Einzelfall auch mal total easy laufen.”
    Darum ging’s mir aber; um das ANDERS LAUFEN.

    Ich hatte mit meiner Bitte. Meinem Wunsch. Meiner Obsession bezüglich einer Interpretation Glück. Ja. Aber vielleicht war es auch der way im Vorfeld, der mich in die Situation gebracht hat, absolut stressfrei einen Titel offiziell interpretieren zu dürfen, der mir viel bedeutet. Wäre er sowieso und per se für mich (und jeden) zugänglich gewesen, wäre er für mich ‘verbrannt’. Ich hätte es akzeptiert und sogar verstanden, wenn ich keine Freigabe erhalten hätte. Das kannst Du wahrscheinlich nicht verstehen. Aber neben all dem (zitierten) oblatendünnen Halbwissen geht es unterm Strich und viel, viel später um etwas anderes…

    Das schreibe ich hier nich’ hin. Fängt aber Mit ‘R’ an, schwingt durch ‘espekt’ und endet schließlich mit ‘L’ und hat seinen Ausklang in ‘iebe’ zum Werk eines anderen, den ich zitieren möchte. Das ist das Mindeste – oder ich lass mir selbst was Großartiges aus der Leier fließen.

    16.09.2008 um 02:55 | Antworten
  43. 43

    John Dean:

    Auf den Vorwurf “Halbwissen” reagiere ich bei diesem Thema etwas allergisch. Der ganze Mist hat mich viele Jahre meiner beruflichen Existenz beschäftigt.

    René, die Sache mit der Interpretation läuft etwas anders als die Sache mit dem Samplen. Völlig anders! Im Zweifel kannst du als Musiker so gut wie jeden (!) Song live interpretieren, und zwar (weitgehend) ganz so, wie du Lust und Laune hast. Du musst nur via Veranstalter dafür sorgen, dass die GEMA eine ordnungsgemäß ausgefüllte Songliste erhält.

    Das ist alles. Einfach machen.

    Da muss - verglichen mit einem Sample - nicht lange nach dem Eigentümer recherchiert werden (steht meistens im Booklet), da hat auch die Plattenfirma nicht viel zu bestellen. Als Künstler kannst du es einfach: tun.

    Oder hast du damals von Niels Frevert Samples übernommen? Falls ja, dann habe ich das anders verstanden. Oder hast du deine Interpretation veröffentlicht? Das wäre dann wieder etwas anderes.

    16.09.2008 um 14:53 | Antworten
  44. 44

    DieterK:

    John Dean hat völlig Recht. Sampling und covern sind zwei paar Schuh.
    Jeder (veröffentlichte) Song darf (ohne extra Genehmigung) nachgespielt (gecovert) werden.

    16.09.2008 um 16:39 | Antworten
  45. 45

    Liedschatten:

    Leider schützt Unwissenheit vor Strafe nicht und gerade Branchenkenner wie Herr Pelham sollten wissen, dass man nicht einfach ungefragt Samples nutzt. Das Clearing ist tatsächlich Arbeit, aber bevor man weiter macht, sollte zumindest der Arbeitsschritt getan sein.
    Einfach nur dämlich!

    22.09.2008 um 15:05 | Antworten
  46. 46

    wolle:

    weiss eigentlich irgendjemand, ob und wie sich die Parteien geeinigt haben? Oder ob es ein Urteil gab?
    Ich finde nichts darüber…

    13.11.2008 um 09:07 | Antworten
  47. 47

    Malte Welding:

    @wolle (46):

    anscheinend dauert das noch, ich halte seitdem auch ausschau und finde nichts.

    13.11.2008 um 12:13 | Antworten
  48. 48

    wollexdp:

    Update!
    “BGH legalisiert das Sampeln

    Der Bundesgerichtshof hat das sogenannte “Sampeln” von Musikstücken erleichtert. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Künstler kleine Tonfetzen Musikstücken entnehmen und daraus eigene Werke schaffen. Gegen die Verwendung einer Tonsequenz hatte eine berühmte Band geklagt.”

    Quelle: http://www.ftd.de/technik/medien_internet/:Urteil-f%FCr-Musikindustrie-BGH-legalisiert-das-Sampeln/441429.html

    20.11.2008 um 16:05 | Antworten
  49. 49

    wollexdp:

    die Überschrift über den FTD-Artikel ist leider irreführend bzw falsch. Es ist noch gar nichts entschieden worden. Bisher gab es nur juristische Haarspalterei von wegen Zuständigkeiten und anderen Spitzfindigkeiten.

    Die Reduzierung der menschlichen Kreativität bzw Kultur auf deren kommerzielle Vermarktung scheint dem Gericht aber offensichtlich schwer am Herzen zu liegen.

    Leider!

    20.11.2008 um 17:17 | Antworten
  50. 50

    Robert:

    Der FR-Link ist tot …?

    21.11.2008 um 11:23 | Antworten

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