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Textdieb-Jagd

Ich hatte beschlossen nicht mehr mitzuspielen. Trotzdem ein paar Hinweise:

1) Die taz verbreitet Unwahrheiten. Dort steht:

Ein Anwalt hatte dem Studenten in ihrem Auftrag eine Abmahnung samt Rechnung geschickt – weil der in seinem Blog zwar einen Text der Autorin lobte, das Werk aber auch kopierte ohne die Journalistin zu fragen, ob er das darf.

Der Leser soll glauben, dass ein gesamtes Werk kopiert wurde, schließlich ist im folgenden Text die Rede von „Textdieben im Internet“, die „gejagt“ werden, was selbstredend besonders „viele Blogger empört“. Abgesehen von der merk- und fragwürdigen Kausalkette, die dort gebastelt wird (Blogger = notorische Textdiebe = gegen die Rechte Dritter), ist es ganz einfach unwahr, dass in diesem Fall ein ganzes Werk kopiert wurde.

Der Original-Text hat 826 Wörter, 5.293 Zeichen mit, und 4.478 Zeichen ohne Leerzeichen.

Das Zitat hat 256 Wörter, 1.683 mit, und 1.432 Zeichen ohne Leerzeichen.

Es wurde also ein knappes Drittel des Originals zitiert.

Dabei geht es mir nicht um die moralische Bewertung, was einem gefühlt noch „okay“ erscheint oder eben nicht, und schon gar nicht um die rechtliche Beurteilung, wieviel Text unter welchen Umständen noch als Zitat gilt oder nicht. Es geht mir allein darum, dass die taz ärgerlicherweise und anscheinend absichtlich ein für den Leser wichtiges Detail verändert. Denn natürlich klingt es eher nach „Textdieb“, wenn man behauptet, jemand habe ein „Werk kopiert“, als wenn man schreibt, dass jemand ein Drittel eines Werkes zitiert und auf den gesamten Text verlinkt hat.

In den Kommentaren zum taz-Artikel wurde dieser Umstand mehrfach bemängelt, eine Korrektur des Textes hat bisher nicht stattgefunden.

2) Im Lawblog gibt es ein paar Sätze zu dem Thema aus völlig anderer Perspektive.

Update

3) Johannes Boie recherchiert

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