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Die Quelle-Insolvenz – Hau den Görg!

Eine Pleite, wie sie Quelle hingelegt hat, gibt viel Anlass zu Verunsicherung. Und wenn die Verunsicherung groß ist, bemühen sich die Medien, eine Erklärung zu finden. Eine Erklärung ist, Schuldige auszumachen. Schuldig ist, wer an der Pleite verdient. Der Manager. Und der Insolvenzverwalter.

Neulich Abend, ZDF, Frontal 21: Ein Mann steht auf der Kanzel und hat ein schwarzes Leibchen an. Man merkt an seinem Dialekt, er lebt wohl irgendwo bei Nürnberg, und an seinem Gesichtsausdruck merkt man, er ist engagiert. Er steht auf der Kanzel, stützt sich nachdenklich auf und spricht:

Selten ist es klar, dass eine Person wirklich eine so entscheidende Verantwortung trägt, dass wir uns bei ihm oder ihr abreagieren können. Vielleicht ist das so bei der Quelle-Insolvenz, zumindest in der Art der Abwicklung, beim Umgang mit den Beschäftigten in dieser schrecklichen Situation.

Der Insolvenzverwalter Görg ist ein Aasgeier, der sich am Kadaver des stolzen Quelle-Konzerns gütlich tut. Laurenz Mayer hat ausgesprochen, was die meisten in ihren Wohnzimmern nur denken: „Der Gesetzgeber ist gefordert, die Anreizsysteme im Bereich der Insolvenzverwalter neu zu ordnen. Der Erhalt von Arbeitsplätzen muss bei der Festsetzung der Vergütung eine entscheidende Rolle spielen.“

Erstens ist das ohnehin so: Der Verwalter erhält Zuschläge auf seine Vergütung für seine Bemühungen zum Erhalt der Arbeitsplätze. Zweitens ist Mayers Forderung insofern Unsinn, als der Verwalter die Leute nun mal nicht selbst beschäftigen kann. Und wenn er keinen findet, der das will, dann soll er kein Geld bekommen?

Ein Großgläubiger im Quelleverfahren, das Bundeswirtschaftsministerium, hat ein bisher in der Insolvenzverwaltungsgeschichte wohl einzigartiges Abkommen mit Görg getroffen. Das Wirtschaftsministerium hat einen Massekredit von 50 Millionen Euro für Quelle bereitgestellt. Um diesen Kredit zu bekommen, hat Görg auf seine Bezahlung verzichtet, bis er das Geld wieder erwirtschaftet hat. Erst wenn das Wirtschaftsministerium jeden Cent wieder in den eigenen Kassen hat, bekommen Insolvenzverwalter und Gläubiger ihr Geld.

Das ist nicht sehr fair und vermutlich auch deswegen einzigartig in der deutschen Insolvenzgeschichte. Eine derartige Bevorzugung eines Gläubigers tritt die festgeschriebene Gleichbehandlung mit Füßen. Das Wirtschaftsministerium handelt vielleicht clever, auf jeden Fall aber sehr unsolidarisch. Jetzt zeigen Kleinunternehmer Görg an, weil er Rechnungen nicht bezahlt habe: Abgesehen davon, dass nichtgezahlte Rechnungen keine Straftat sind, müsste man eher das Wirtschaftsministerium beschimpfen. Aber es passt ins Bild, dass Görg als Sündenbock dazustehen hat.

Die Behauptung beispielsweise, Görg habe am Verkauf von Thomas Cook 15 Millionen verdient, ist das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt steht. Tatsächlich hat Görg von der einen Milliarde, die Thomas Cook gebracht hat, keinen Cent gesehen. Quelle an sich übrigens auch nicht: das Geld floß direkt an die Arcandor-Gläubiger BayernLB, Royal Bank of Scotland und die Commerzbank.

Die meisten Vorwürfe, die Görg sich gerade anhören muss, sind bei ihm an der falschen Adresse: Dass niemand die Quelle-Mitarbeiter weiterbeschäftigen will, liegt nicht daran, dass Görg Quelle ausweidet, sondern dass sich niemand einen Nutzen davon verspricht, Quelle weiterlaufen zu lassen. Es ist so einfach: Niemand glaubt daran, dass dieses Geschäftsmodell weiterfunktioniert. Und damit ist das Geschäftsmodell tot. Das klingt zynisch, ist aber systemimmanent.

Es soll hier nicht das Bild vom armen, heruntergekommenen Insolvenzverwalter gezeichnet werden: Natürlich wird Görg an Quelle verdienen, und nicht zu knapp. Wieviel genau, kann man sich auf Grundlage der InsVV ausrechnen.

Nichtsdestotrotz ist die Berichterstattung über Quelle und gegen Görg mindestens einseitig. Görg ist keine Piñata: Es wird nicht mehr Süßes rausfallen, bloß weil man blind feste draufhaut.

23 Kommentare

  1. 01
    Christoph

    50.000 Euro? Wohl eher 50 Millionen Euro.

  2. 02
    Frédéric Valin

    @#737084: Drei Nullen verschluckt. Peinlich.

  3. 03

    Frederic, aber das ist doch das ideologische Modell des Kapitalismus. Das System ist perfekt, also muß das Individuum schuld sein. So wie „der Arbeitslose“ zu wenig Initiative zeigt und mit weiteren Anreizen wie dem Verlust seiner Absicherung motiviert werden muß, so muß „der Banker“, „der Manager“, „der Jude“ in seiner Raffgier abgestraft werden, unabhängig davon, daß der Nachrückende in der entsprechenden Position exakt das Gleiche tun würde. Das ist eine notwendige Abwehrreaktion, um nicht die Mechanismen der politischen Ökonomie zu hinterfragen.

  4. 04

    @tschill: Na, ich weiß ja nicht. Es läge mir fern, den Kapitalismus – ich nenne ihn gerne freie Marktwirtschaft – als perfekt zu bezeichnen, aber ich mag ihn schon sehr gerne und bedaure, dass wir hier in Deutschland nicht in diesem System leben. Sei’s drum, es könnte schlimmer sein.
    Einen Grund, die Mechanismen der politischen Ökonomie zu hinterfragen, hätten wir im Fall Quelle jedenfalls doch nur, wenn dieser marode Laden nicht untergegangen wäre. Insofern leuchtet mir der Zusammenhang zwischen dem „ideologischen Modell des Kapitalismus“ und der Kritik an Görg so gar nicht ein.

  5. 05

    „Abgesehen davon, dass nichtgezahlte Rechnungen keine Straftat sind, müsste man eher das Wirtschaftsministerium beschimpfen.“

    Nein, aber es ist eine Straftat, nämlich ein Betrug, Gläubiger zu weiterer Leistung anzuhalten und volle Bezahlung in Aussicht zu stellen, wenn für den Insolvenzverwalter bereits ersichtlich ist, dass eine volle Bezahlung an Rechtsgründen scheitert.

    „Tatsächlich hat Görg von der einen Milliarde, die Thomas Cook gebracht hat, keinen Cent gesehen.“

    Vielleicht noch nicht. Wird dadurch aber die Masse erhöht, wovon auszugehen ist, wird er etwas davon sehen.

    Im Ergebnis hast Du aber natürlich völlig Recht: Die Vorwürfe treffen den Falschen. Ein Insolvenzverwalter hat einen schwierigen Stand. Den hat er aber nicht wegen eigenen Verschuldens, sondern weil Manager zuvor ein Unternehmen vor die Wand gesetzt haben.

  6. 06
    msy

    Der Untergang von Quelle liegt sicher nicht an der perfekten Marktwirtschaft eher an der Gier Einzelner, denn eigene Immobilien zu verkaufen um eine höhere Miete bezahlen zu müssen (dürfen) ist doch irgentwie meschucke oder hab ich da etwas falsch verstanden.
    Man muß sich einfach mal vorstellen: Bei einer Betriebsversammlung sagt ein Vorgesetzter: ja wir verkaufen jetzt den ganzen Kram und mieten das in Zukunft zu höheren Konditionen.Das geht nicht ohne Verlust an Menschenleben einher.
    Und das ist nur dass, was so oben herumplätschert.
    In die (Geschäfts-)Tiefe möchte ich da nicht sehen müssen (wollen).

  7. 07
    Frédéric Valin

    @#737101: „Nein, aber es ist eine Straftat, nämlich ein Betrug, Gläubiger zu weiterer Leistung anzuhalten und volle Bezahlung in Aussicht zu stellen, wenn für den Insolvenzverwalter bereits ersichtlich ist, dass eine volle Bezahlung an Rechtsgründen scheitert.“

    Unter den oben beschriebenen Voraussetzungen stimmt das. Was ich nicht mit reingeschrieben habe, ist, dass Görg schon vor Wochen Masseunzulänglichkeit beantragt hat: damit wird auch der Betrugsvorwurf obsolet. Und (anbei bemerkt) die Handhabe des Ministeriums noch assiger.

    Du hast völlig Recht mit Deiner Anmerkung. Ich hab das nicht reingeschrieben, weil der Artikel schon so ziemlich kompliziert ist.

    „Vielleicht noch nicht. Wird dadurch aber die Masse erhöht, wovon auszugehen ist, wird er etwas davon sehen.“

    Nee, dit stimmt nicht. Thomas Cook ist quasi am Insolvenzverfahren vorbeiverkauft worden, wegen Aussonderungsrecht.

  8. 08
    daagdieb

    Quelle zeigt denn Wandel in unserer Welt, ich habe viel im Internet bestellt, aber nicht bei Quelle. Quelle ist gross geworden zu seiner Zeit, und hat sicherlich „Tante Emma“ Läden in den Tod gerissen, „weil´s billiger“ oder besser war. Die Wandel ist für alle Gut (sonst würden noch „Trabi“ fahren und sicherlich keine Internet haben. Das Problem sind die Arbeit, welche jetzt einen neuen Job suchen müssen, aber es geht nicht alles.

  9. 09
    hanso

    Es liegt in der Natur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritts, dass Veränderungen (hier: weg vom Katalogmuff hin zu Internetversand) dazu führen, dass Menschen bestimmten Tätigkeiten (hier: der Verwaltung von Katalogmuff) nicht mehr nachgehen können.

    Der Verlust von Arbeitsplätzen in antiquierten Branchen und das Entstehen von Arbeitsplätzen in neuen Branchen sind Teil unserer Wirtschaftsordnung. Dieser Prozess ermöglicht uns allen ein angenehmeres Leben, als dies ohne marktwirtschaftliche Veränderungen möglich wäre.

    Den Insolvenzverwalter für die verlorenen Arbeitsplätze schuldig zu machen, ist absurd. Die Besitzerin hat den Karren an die Wand gefahren. Dafür ist sie mit dem Verlust ihres familiären Milliardenvermögens hinreichend bestraft worden. @tschill: das sind dann übrigens die marktwirtschaftlichen Anreize, die Du so unerträglich findest. Aus meiner Sicht unerlässlich, damit Unternehmer, die ihren Betrieb (mitsamt Arbeitnehmern) in den Sand setzen, die Verantwortung, die sie haben auch angemessen wahrnehmen.

    Zu Laurenz Mayer: albern.

  10. 10

    „Unter den oben beschriebenen Voraussetzungen stimmt das. Was ich nicht mit reingeschrieben habe, ist, dass Görg schon vor Wochen Masseunzulänglichkeit beantragt hat: damit wird auch der Betrugsvorwurf obsolet. Und (anbei bemerkt) die Handhabe des Ministeriums noch assiger.“

    So weit ich das nachvollziehen kann, kam aber die Zahlungszusage zu einem Zeitpunkt, zu dem de Massenunzulänglichkeit bereits absehbar (und ggf. schon beantragt) war. Und dann hätte Görg ein Problem.

    „Nee, dit stimmt nicht. Thomas Cook ist quasi am Insolvenzverfahren vorbeiverkauft worden, wegen Aussonderungsrecht.“

    Ja, eben! Und wozu führt das? Zu einer Masseerhöhung! Und zwar zu 100% des Verkaufserlöses.

  11. 11

    @hanso:
    „Den Insolvenzverwalter für die verlorenen Arbeitsplätze schuldig zu machen, ist absurd.“

    Ja, das ist es.

    „Die Besitzerin hat den Karren an die Wand gefahren. Dafür ist sie mit dem Verlust ihres familiären Milliardenvermögens hinreichend bestraft worden.“

    Wenn das so ist, dann ist das gut. Glauben mag ich es aber nicht. Dafür bietet europäisches Recht zu viele Schlupflöcher.

  12. 12
    Frédéric Valin

    @#737144:

    1. Das halte ich für unwahrscheinlich. Die Fortführungsprognose muss zu Beginn des Verfahrens ja vielversprechend gewesen sein, was Liquidität und Rentabilität anbelangt. Andernfalls wäre Görg haftbar. Wenn Görg da Zusagen getätigt hat, obwohl er ahnte, dass er sie nicht einhalten kann, kann man davon ausgehen, dass entweder das Insolvenzgericht einen anderen bestellt hätte oder die Gläubigerversammlung ihn abgewählt hätte.

    Die Masseunzulänglichkeit zeigt sich ja auch immer errst im Laufe der Fortführung. Wann sie angezeigt wurde, hab ich nicht nachgesehen: allerdings kann sie erst nach Eröffnung erfolgen; die Zahlungszusagen werden regelmäßig vor Eröffnung getroffen. Wenn man dem Zeitungsbericht glauben schenken darf, ist das hier auch der Fall.

    2. Eben nicht! Siehe § 47 InsO:
    „1. Wer auf Grund eines dinglichen oder persönlichen Rechts geltend machen kann, dass ein Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört, ist kein Insolvenzgläubiger. 2. Sein Anspruch auf Aussonderung des Gegenstands bestimmt sich nach den Gesetzen, die außerhalb des Insolvenzverfahrens gelten.“

  13. 13
    hanso

    @DocJott : Frau Schickedanz müsste sich tatsächlich sehr blöd angestellt haben, wenn wirklich die gesamten 3,9 Milliarden weg wären, die sie mal besaß. Aber so wie ich es verstehe, geht zumindest der größte Teil an die Gläubiger. Es scheint ja auch so zu sein, dass sie in den letzten Wirren des Konzerns nochmal Privatvermögen in den Laden gepumpt hat, um dessen Überleben und einen Teil der Arbeitsplätze zu sichern.

  14. 14

    @Fédéric:

    1. Es könnte so oder so sein. Die Tatsache, dass Strafanzeige erstattet wurde, spricht m.E. aber ersteinmal dafür, dass die Reihenfolge ist, wie von mir vermutet.

    2. Ich kann Dir nicht ganz folgen: was hat denn jetzt § 47 InsO damit zu tun, dass ein Anspruch (nämlich der auf Zahlung des Kaufpreises) in die Masse fällt?

  15. 15
    Frédéric Valin

    @#737193: § 47 InsO ist die Grundlage für die oben verlinkte Meldung. Arcandor hat keinen Cent von den Thomas Cook-verkäufen gesehen:

    „376 Millionen Aktien des Reiseanbieters wurden von den Gläubigerbanken (BayernLB, Commerzbank und Royal Bank of Scotland) an der Börse verkauft. Die Gläubiger erzielten einen Verkaufserlös von umgerechnet rund 1 Milliarde Euro.

    Arcandor hatte den Banken 43,9 Prozent der Thomas-Cook-Anteile als Sicherheiten für Kredite verpfändet und sieht daher nichts von dem Erlös.

    Thomas Cook ist nach TUI der zweitgrößte Touristikkonzern der Welt. Der Reiseanbieter war der Ertragsbringer im Arcandor-Konzern und daher nicht von den Arcandor-Insolvenzanträgen betroffen. So endet nun die gemeinsame Geschichte von Arcandor und Thomas Cook.“

  16. 16

    @#737196:

    Ah danke, diese Information hatte ich bislang nicht wahrgenommen.

  17. 17
    Niklas

    Irgendwie funktioniert bei mir die Vorschau-Funktion nicht, und jetzt trau ich mich nicht mehr, mit Links zu posten…

  18. 18
    Frédéric Valin

    @#737503: Die funktioniert bei mir auch nicht. Warum traust Du dich deswegen nicht?

  19. 19
    Herr Huetler

    DocJott:
    „1. Es könnte so oder so sein. Die Tatsache, dass Strafanzeige erstattet wurde, spricht m.E. aber ersteinmal dafür, dass die Reihenfolge ist, wie von mir vermutet.“

    Eine Anzeige kostet nix und kann von jedermann aufgegeben werden, daher sollte man die Existenz einer Anzeige nicht als Argument für die eigene These missbrauchen- ich würde sogar soweit gehen und behaupten das Strafanzeigen im Laufe einer Insolvenz eher die Regel als die Ausnahme sind.

  20. 20

    Was interessiert mich Quelle? Ich fand Otto schon immer netter :)

  21. 21
    InsOfan

    Re: Die Behauptung beispielsweise, Görg habe am Verkauf von Thomas Cook 15 Millionen verdient, ist das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt steht. Tatsächlich hat Görg von der einen Milliarde, die Thomas Cook gebracht hat, keinen Cent gesehen.

    Diese Darstellung ist wohl falsch.
    Wenn Arcandor 43,9% der Anteile an Thomas Cook hält und diese an die Banken verpfändet, besteht lediglich ein Absonderungsrecht!. Bringt die Verwertung der Anteile 1,03 Milliarden EUR, dann kann der Insolvenzverwalter nach § 171 InsO zumindest 4% des auf die Beteiligung entfallenen Verkaufserlöses für die Masse beanspruchen. Das sind immer noch ca. 20.000.000,00. Allein daraus dürfte der Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters bei mehreren Millionen liegen. Insoweit ist der Bericht irreführend, weil der Insoverwalter sicher nicht unter einem 2-stelligen Millionenhonorar nach Hause geht.

  22. 22

    @#745198: Du verwechseslt Verpfändung und Abtretung. Wenn die Anteile wirksam verpfändet waren, hat der Verwalter kein Verwertungsrecht, es besteht kein Absonderungsrecht und er bekommt auch keinen prozentualen Anteil. Wenn sie abgetreten gewesen wären (siehe § 166 InsO), was nicht der Fall war, dann hätte ein Absonderungsrecht bestanden und er hätte bis zu 9% für die Masse einbehalten können. Die 4 % sind nur für die feststellung, wie Du § 171 I entnehmen kannst, weitere 5% gibts nach § 171 II für die Verwertung.

  23. 23

    Herr Rechtsanwalt Dr. Klaus Hubert Görg führt eine ungenügende
    Buchführung über die Forderungen durch die gelieferten Bestellungen
    von Quelle. Überweisungen wurden einfach nach Zahlungseingang mit
    einer Verzögerung verbucht.
    Leider erfolgen hierdurch Mahngebühren die nicht Berechtigt waren.
    Für mich ist dies einfach Betrug.
    Die Millionen müssen ja verdient werden. DieMitarbeiter und Kunden
    blieben auf der Strecke.