So richtig rund läuft es für die Musiklabels gerade nicht im Urheberrechtsstreit. Die neue Regierungskoalition schließt in ihrem Koalitionsvertrag Netzsperren im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen aus und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine Verfassungsbeschwerde von „Unternehmen der Musikindustrie“ gegen die digitale Privatkopie zurückgewiesen, wie das Gericht heute per Pressemitteilung verlautbarte.
Die Beschwerdeführer hatten argumentiert, dass die digitale Privatkopie ihr Eigentumsgrundrecht gemäß Artikel 14, Absatz 1, des Grundgesetzes verletze.
In der bereits am 07.10. getroffenen Entscheidung des BVerfG stehen zwar in erster Linie formale Gründe (die Beschwerde kam zu spät) für die Zurückweisung, allerdings schreiben die Richter auch, dass die Umsatzeinbußen der Musikindustrie durch digitale Privatkopien bei der Einführung der gesetzlichen Erlaubnis dieser Kopien 2003 schon bekannt waren und in der Gesetzesfindung berücksichtigt wurden.
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