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Wichtiges Urteil

Das Amtsgericht Potsdam hat nach einer Klage eines T-Mobile-Kunden die Manipulation von Handies durch die Netzprovider (das sogenannte „Branding“) untersagt.

Obwohl das Urteil zunchst nicht viel für andere Provider und andere Gerichte heißen muss, stehen die Chancen somit etwas besser, ein „gebrandetes“ Gerät zurückgeben zu können. Ist beispielweise eine Taste, die in der Originalversion des Handys die Nachrichtenbox öffnet, fest mit dem Onlinezugang des Providers belegt und ist der Kunde damit nicht zufrieden, kann man die Rückgabe wenigstens versuchen.

Ob man auch Handies zurückgeben kann, die durch die Manipulation der Original-Menüfarben plötzlich wahlweise zu viel Magenta, Grün oder Rot zeigen und dadurch unter den Tatbestand der visuellen Verbrechen fallen, geht aus dem Netzeitung-Artikel nicht hervor.

3 Kommentare

  1. 01

    Naja…das Urteil ist zwar schön, bezieht sich aber nur darauf, dass „…der Kunde nicht ausdrücklich beim Kauf darauf hingewiesen wurde…“, Branding (mit Ansage) ist also weiterhin erlaubt.

    Viel spannender fände ich ein Urteil über die Gültigkeit der Garantie, wenn man das Branding entfernt.

  2. 02

    … das lässt hoffen!

  3. 03

    ein erster schritt in die richtige richtung!