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Schweigeklage

Der Tiroler „Aktivist“ Markus Wilhelm wirft auf seiner Website der Tiroler Wasserkraft AG sogenannte Cross-Border-Leasing-Geschäfte vor und hat dafür eine Schweigeklage kassiert.

Seine .at-Domain musste Wilhelm vom Netz nehmen, jetzt läuft die Site auf deutschen Servern.

heise hat mehr Details, kann aber die wichtige Fragen auch nicht beantworten: Hat der Mann Recht? Wenn ja, reicht es dann, wenn ein Unternehmen illegale oder zumindest zwielichte Geschäfte als „Betriebsgeheimnis“ deklariert, um die Veröffentlichung dieser Tatsachen gerichtlich verbieten zu können?

3 Kommentare

  1. 01

    Was lernen wir daraus? Immer seinen Krams auf US Servern parken. Dann muss man auch nicht diesen albernen Impressum Quatsch mitmachen.

  2. 02

    Auf US-Servern hosten wäre vom Regen in die Traufe zu kommen – denn deren Regelungen sind mitunter noch strenger als unsere. Server in der Karibik, in Mikronesien oder auf dieser einen Plattform vor Großbritannien (den Namen habe ich leider vergessen) wären da sinnvoller ;)

    Aber ich frage mich vielmehr etwas anderes: wie lässt sich das mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung vereinbaren? Und ist es nicht vielleicht eher ein Armutszeugnis für die Tiroler Wasserkraft AG, diese unliebsame Kritik auf diese Art und Weise „zum Schweigen zu bringen“? Oder bin ich einfach viel zu idealistisch? Fragen über Fragen, doch niemand kennt die Antworten…

  3. 03

    Die Insel heisst Sealand. Und Don Alfonso betonte mehrmals den Hoster Nearly Free Speech, der grossen Wert auf das Recht auf freie Meinungsäusserung legt.