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Wenn mich jemand fragen sollte…

Ich habe meine Musik auch in Frankreich gerippt.

8 Kommentare

  1. 01

    Jetzt find ich es gerade sehr lässig, mit der Strassenbahn nach Frankreich fahren zu können ;)

  2. 02
    fabi

    Ich wär für Laptop-Stecker in der Saarbahn ;o)

  3. 03

    Na super, jetzt habt ihr wieder alles verraten!

  4. 04
    schraubergott

    vive la france….

  5. 05

    Hey ho … da fällt mir doch gerade noch ein ganz dummer Spruch ein: Pardon aber der muss raus : ist auch schön flach: „Dann fahr ich doch jetzt auch lieber nach Frankreich zum Saugen!“

  6. 06

    Frankreich ist fraglos schön, für einen guten deutschen Staatsbürger ist es aber wohl irrelevant, wo er das Gesetz bricht, wenn der „Erfolg“ – hier: Konsum von geknackten Musik – im Inland eintritt:

    Der Geltungsbereich des deutschen Strafrechts erstreckt sich in räumlicher Hinsicht zunächst auf den Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland (§ 3 StGB, so genanntes Territorialitätsprinzip). Daneben können die deutschen Strafgesetze aber in bestimmten Fällen auch dann Anwendung finden, wenn eine strafbare Tat im Ausland begangen wurde. Denkbar ist dies insbesondere in drei Konstellationen:

    Der im Ausland handelnde Täter ist Deutscher und die von ihm begangene Tat ist auch nach dort geltendem Recht strafbar.

    Die im Ausland begangene Tat hat auch „Auswirkungen“ in Deutschland, mit anderen Worten: der zum Straftatbestand gehörende Erfolg tritt im Inland ein.

    Der Täter begeht im Ausland Straftaten gegen bestimmte international geschützte Rechtsgüter (zum Beispiel Verbreitung von Kinderpornografie).

    Nach meiner wie laienhaften und unverbindlichen Deutung: Viel Spaß in Frankreich, aber Finger weg vom DRM ,)