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Hanf für Hooligans – Cannabis-Freigabe während der WM?

Die drei Oppositionsparteien im Bundestag, FDP, Die Linke/PDS und Bündnis 90/Die Grünen werden voraussichtlich im Laufe der kommenden Woche einen Antrag auf Ministerverordnung im Bundestag stellen.

Innenminister Wolfgang Schäuble wird in diesem Antrag dazu aufgefordert werden, die Strafverfolgung wegen Cannabiskonsums während der dieses Jahr in Deutschland stattfindenden Fußballweltmeisterschaft auszusetzen, sowie in diesem Zeitraum den Handel mit Cannabisprodukten in den so genannten “Headshops” zuzulasssen.
Die Drogenbeauftragten der drei Parteien berufen sich dabei auf eine Gefahrenanalyse des BKA.

Diese hat unter anderem Statistiken der belgischen und niederländischen Polizeibehörden ausgewertet. Demnach sei es während der Fußballeuropameisterschaft 2000, die in beiden Ländern stattfand, in Belgien zu 248 mit dem Turnier in Zusammenhang stehenden Gewalttaten mit insgesamt über 300 Verletzten gekommen, während es im gleichen Zeitraum in den Niederlanden lediglich zu 4 Gewalttaten kam. Schwerer Landesfriedensbruch kam in den Niederlanden gar nicht, in Belgien 23 Mal vor. Diese Zahlen seien auf den Cannabiskonsum der Fußballfans in den Niederlanden zurückzuführen, heißt es in der BKA-Analyse.

Der Fraktionssprecher der Bündnisgrünen, Christoph Schmitz, gab in Berlin eine Erklärung ab, in der es unter anderem hieß: “Die Zahlen sprechen für sich. Man darf nicht Leben und Gesundheit der Bundesbürger aufs Spiel setzen, nur um auf Teufel komm raus an einer längst überholten Drogenpolitik festzuhalten.”
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Frau Caspers-Merk, mahnte, dass die Gefahr bestünde, die Einstiegsdroge Cannabis zu verharmlosen.
Der Antrag sieht unter anderem vor, dass Cannabis von Juni bis August in sogenannten Headshops – Läden, in denen Cannabiskonsumenten sich mit Rauchutensilien eindecken – erhältlich sein soll. Dies könne durch eine Erweiterung des Gewerbescheins ermöglicht werden, die nach der WM verfalle.
FDP- Fraktionsvize Birgit Homburger erläuterte den Vorschlag: “Wir leben ja nicht im Wolkenkuckucksheim. Uns ist schon klar, dass die Leute, die in diesen Headshops einkaufen, die Wasserpfeifen nicht alle für Apfeltabak brauchen. Es ist jetzt an der Zeit, der Realität Rechnung zu zollen.”
Verhaltener äußerte man sich im Innenministerium.
Ein Ministeriumssprecher räumte zwar ein, dass es zu dieser Frage bereits Sondierungsgespräche im Innenausschuß des Bundestags gegeben habe. Zu einer abschließenden Beurteilung sei man jedoch noch nicht gekommen.

26 Kommentare

  1. 01
    Gunnar

    Mal abgesehen von der haarsträubenden Schlussfolgerung Christoph Schmitz’ eine prima Idee. :-)

  2. 02

    Heut ist doch gar nicht der erste April… Quelle?!

  3. 03

    ein Dank an die Opposition…
    schön wenn sich Menschen die nichts zu sagen haben so viele Gedanken machen…

    gruß
    derTitan

  4. 04

    *lach* Genial Jungs! Weiter so! ;)

  5. 05
    Ottie

    …der wahnsin wenn das wirklich durchkommen sollte…dann sehe ich auf ein paar geile sommerferienwochen^^ …geil…einfach geil das man endlich dabei ist zu akzeptieren was eh schon überall gang und gebe ist

  6. 06
  7. 07

    geil – gute idee. legalize it!!

  8. 08

    Echt, das Zeug gehört legalisiert! Oder Alkohol verboten.
    Für die Gleichbehandlung zwei in etwa gleich gefährlicher Drogen!

  9. 09

    Wie macht man es, dass es hier angezeigt wird, wenn ich ‘n Trackback mache?

    Kann es sein, dass yahoo sowas herausfiltert? Meine Startseite ist nicht erreichbar, seitdem ich einen Artikel von mir hochgeladen habe. Oder ist das nur bei mir so?

  10. 10
  11. 11

    @ Nico
    gestern hat wordpress meine kommentare im spamfilter gefressen, keine ahnung, was für böse geister da ihr unwesen treiben

  12. 12

    Träume bleiben wohl BIERSCHÄUME!

    Vom Mai 2005 bis zum 13.04.2006 habe ich genau deshalb schon insgesamt 11 Anfragen an die für diese Problematik zuständigen Bundesinnenminister (8 an den Alten, 3 an den Neuen)gestellt.

    Von Fairplay und Respekt hatten und haben diese Herren aber unsportlicherweise und offenbar keine Ahnung, denn bis heute habe ich nicht eine einzige Reaktion auf die Frage erhalten.

    ROTE KARTE für solche Ignoranten!!!

  13. 13

    @ Haenfling
    habe mir deinen fall durchgeschaut – die situation ist tatsächlich absurd.
    die polizei ignoriert auf eigene faust die für diesen sachverhalt eindeutige rechtsprechung, die politik schweigt vernehmlich.

  14. 14
  15. 15
    el nino

    Das wär einfach großartig… Wenn natürlich auch nur ne bescheuerte halb-lösung. Es ist einfach unglaublich, dass überhaupt über die Legalisierung noch diskutiert werden muss…
    @Nico: Mehrere Studien haben bereits rausgefunden, dass Cannabis noch weit weniger gefährlich ist, als Alkohol.
    zB auch eine Studie, die Horst Seehofer(CSU) in Auftrag gegeben hat, sie dann aber in Anbetracht der gelieferten Ergebnisse lieber ignoriert hat, ist zum Schluss gekommen:
    “Zusammenfassend ist festzuhalten daß die pharmakologischen Wirkungen und psychosozialen Konsequenzen des Cannabiskonsums sich als weit weniger dramatisch und gefährlich erweisen, als dies überwiegend noch angenommen wird.”
    Zu weiteren Infos wäre: http://www.dallaslive.de zu empfehlen…

    Ansonsten: Meines Wissens nach ist Caspers-Merk nicht mehr die Drogenbeauftragte des Bundes, sondern bereits seit der Wahl Sabine Bätzing. Von daher würde mich auch die Quelle mal interessieren.

    Alles in allem: Es wäre einfach super, wenn das so klappen würde, und die Legalisierung ist längst überfällig. Doch bei einer dermaßen ignoranten Bundesregierung wie der unseren ist da wohl nicht auf viel zu hoffen. Wenn die CSU bei ihren Parteitagen Koma-Saufen mit Weißbier macht, aber Cannabis trotz aller Studien als “teufelsdroge” hinstellt, wird es recht offensichtlich, dass die regierende Gemeinschaft hier absolut die Augen vor jeglicher Realität verschließt und lieber in ihrer eigenen Scheinwelt lebt… Traurig aber wahr!

  16. 16
    me2

    Die Idee ist natürlich super, aber:
    “Ansonsten: Meines Wissens nach ist Caspers-Merk nicht mehr die Drogenbeauftragte des Bundes, sondern bereits seit der Wahl Sabine Bätzing. Von daher würde mich auch die Quelle mal interessieren.”
    Dem möchte ich mich anschliessen.

  17. 17

    die Strafverfolgung wegen Cannabiskonsums

    Der Konsum von Cannabis ist nicht verboten sondern der Besitz. Es geht also um die Erlaubnis Cannabis zu besitzen. Mit diesem Verbot war das Konsumieren natürlich auch nicht “möglich”. Wirst du mit einem Joint in der Hand erwischt wird davon ausgegangen, dass er deiner ist, das Wort dafür heißt glaube ich “Zuhabenahme”. Korrigiert mich wenn ich falsch liege. Alle Angaben ohne Gewähr.

  18. 18

    Besitz ist nicht gleich Eigentum, zwar im Volksmund, aber nicht juristisch. Du besitzt eine DVD auch, wenn du sie aus der Videothek ausleihst, solange, bis du sie zurückbringst. Du übst nämlich macht auf den Gegenstand aus und das ist besitzen im juristischen Sinne. Nachzulesen:
    Wikipediadefinition

  19. 19

    Achso, gebt mal bitte eure Quellen an, den der Einwand von me2 ist recht berechtigt. Mir noch gar nicht aufgefallen :-)

  20. 20

    Der Gedanke, der Cannabiskonsum sei legal, ist ein weitverbreiteter Irrtum.
    Die Staatsanwaltschaft kann von einer Strafverfolgung absehen, muss dies jedoch keineswegs.
    Hier nochmal das Originalurteil des BVerfGs.

  21. 21
    me2

    “Der Gedanke, der Cannabiskonsum sei legal, ist ein weitverbreiteter Irrtum.”
    Der Konsum (!) – nicht nur von Cannabis, sondern auch vn anderen Drogen – ist definitiv legal. Was nicht legal ist, ist der Besitz. Das ist juristisch schon ein gewaltiger Unterschied. ;)

  22. 22

    Gibt für das Ganze auch eine Quelle ? Ich habe im Internet, bei news.google.de etc. nirgendwo einen Hinweis gefunden …

  23. 23
    ganjafreund

    § 29.
    “Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,”

    http://www.cannabislegal.de/recht/btmg.htm

    Ein Verbot des Konsums würde gegen das GG verstoßen. Dennoch setzt der Konsum den Besitz voraus und so können die Grünen dir trotzdem ein Ei legen, wenn du den Konsum zugibst bzw. Angaben dazu machst.

  24. 24

    ganjafreundarndt, etc. haben recht. ich dagegen bin blöd. um es also nochmal ganz klar zu sagen: der besitz ist illegal, die tüte muss nicht dein eigentum sein, es genügt sie in der hand zu halten. du musst sie aber in der hand gehalten haben, wenn man thc in dir findet. oder jemand hat dir kekse in den mund geworfen, von denen du nicht wusstest, dass sie rauschgift enthalten.
    ach ja und zu der frage nach der quelle: gibt es natürlich nicht. ich habe nur beschrieben, was wäre, hätten wir eine opposition, die nach dem handeln würde, von dem sie sagt, dass sie es für richtig hält. alle genannten parteien haben eine cannabislegalisierung gefordert, aber auch die grünen haben innerhalb von sieben jahren als regierungspartei keinerlei anstalten gemacht, etwas an der absurden situation zu ändern. ich bin davon ausgegangen, dass ein artikel, der unter der tarnmaske des borderlinejournalismus verfasst wurde, mehr bewegung bringen würde als der einmillionste artikel, der die legalisierung fordert. genauso wie der “nazis haben winzige penisse”-artikel.
    manchmal muss einfach eine behauptung aufgestellt werden. soll es doch an der geegnseite sein, das gegenteil zu beweisen – und es zu begründen.
    wenn sich jetzt jemand ärgert, weil er sich zu früh gefreut hat: ärgert euch nicht über mich, ärgert euch über die politik.

  25. 25

    Und ich hatte mich schon so gefreut ;-)

  26. 26
    Hanfling

    is schon cool…wenn man das nicht durchsetzt sollte man die hooligans einfach abknallen…is zwar alles sinnlos was ich hier sag aber wayne. hauptsache ich kann da endlich ma chillig ein kiffen ohne das irgendwelche aggresiven bullen mich nerven, die sind selber alle auf coca