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Pay when you´re singing

Einem Artikel der Netzeitung zufolge will die GEMA von Gastwirten, die WM-Spiele im Rahmen einer Veranstaltung zeigen, Sondergebühren verlangen. Die bei Raubkopieren äußerst beliebte Hymne Ghanas beispielsweise bedarf eines umfangreichen Urheberschutzes.
Auch das Mitsingen soll nach unbestätigten Berichten verboten sein. Darin liege – besonders im alkoholisierten Zustand – eine Verfremdung des ursprünglichen Werkes. An Mitpfeifen ist gar nicht zu denken, ein entsprechender Straftatbestand wird bis Juni in das StGB eingearbeitet werden.

4 Kommentare

  1. 01

    Wenn ich nicht einmal jemanden von der GEMA kennengelernt hätte, würde ich jetzt sagen: Das ist ein Witz, oder?
    Aber so wie ich die (den) kenne: Die ticken wirklich so. Irgendwann werden wir im Stadion fürs Singen zahlen müssen.

  2. 02

    Soweit ich weiß, geht es nicht um Nationalhymnen, sondern um diverse Popsongs, die bei der WM gespielt werden.

    Da zu nennen wären sicherlich:
    – Grönemeyer: Celebrate the Day
    – Bob Sinclair: Love Generation
    – Sportfreunde Stiller: 54, 74, 90, 2006
    – Sasha: Goodbye

  3. 03
  4. 04

    ja, ja… bald müssen wir zahlen, wenn wir die nationalhymne mitsingen wollen, aber wer will das schon? ich sing weiter kaiser franz und die gema kann nach hause fahr’n.