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Abmahnfieber

abmahnwahn
Foto © Kaptain Kobold

Zum Thema „Korrekte Gestaltung von elektronischen Geschäftsbriefen“ ein klärender Spreeblick-Gastbeitrag von Dany Dingeldey:

Die hungrigen Gesellen der juris prudens haben neue Nahrung gefunden. Endlich können sie wieder abmahnen — glauben jedenfalls einige. Das Abmahnfieber entfacht die seit dem 01.01.2007 wirksame Gesetzesänderung. Die Vorgaben für einen ordentlichen elektronischen Geschäftsbrief wurden in einigen Gesetzen ergänzt und das Abmahnfieber entfacht.

Der Gesetzgeber war wieder fleißig und hat das 34 Seiten starke „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister vom 10. November 2006 (EHUG)“ geschaffen und damit diverse EU-Richtlinien und Verordnungen umgesetzt. Die Juristen! Man könnte sich die .pdf-Datei jetzt herunter laden, verstehen würde man aber nichts.

Die klarstellenden Gesetzestextänderungen, die § 37a HGB, § 80 AktG und § 35a GmbHG betreffen, welche die Darstellung einer Unternehmung im Kontakt nach außen regeln, nehmen sich nämlich etwas kryptisch aus. In Artikel 9 Ziffer 5 des EHUG heisst es für § 80 Absatz 1 Satz 1 AktG etwa: »werden nach dem Wort „Geschäftsbriefen“ die Wörter „gleichviel welcher Form“ eingefügt.«

Fachleute sind sich einig, dass hier ein schon länger bestehender Tatbestand mit dem Gesetz nur klargestellt wurde, und das kein Grund zur Abmahnung besteht.

Doch meinen einige, es besser zu wissen und mahnen tüchtig ab. Dabei vergessen sie den wunderbaren und teuren Bummerangeffekt. Denn wer fälschlich abmahnt, kann abgemahnt werden.

Was übrigens droht, wenn man seine elektronischen Geschäftsbriefe nicht gesetzeskonform gestaltet, ist ein Bußgeld seitens der zuständigen Behörde. Das muss man nicht provozieren.

18 Kommentare

  1. 01

    Nur eine kleine Kritik: kryptisch fand ich jetzt eher diesen Text, dessen Sinn sich ohne Lesen der verlinkten Texte nicht erschliesst. Ansonsten danke für den Hinweis.

  2. 02
    HamsterDesTodes

    Schöne neue Welt.

  3. 03

    Für mich ist das Thema, das ich gestern bei WordPress Deutschland aufgeschnappt habe, wesentlich interessanter… So langsam vergeht mir ein wenig die Lust an meinem digitalen Leben wenn ich dauernd Angst haben muss, dass irgend eine Nase mich abmahnt…

    Was soll eigentlich diese Abmahnerei? Ist das ne neue Mode, oder gab es das vor ein paar Jahren auch schon? Spielen die Leute nur aus Geldzwecken Hilfssherrif?

  4. 04

    Neu ist das nicht. Frag mal die Titanic. Der Umfang ist ein neuer und die Tatsache, dass es eine bereitere Öffentlichkeit findet.

  5. 05

    *klugscheißmodean*
    Verordnungen müssen nicht umgesetzt werden. Die sind direkt gültig, unabhängig von nationalen Gesetzen für alle Menschen innerhalb der EU.
    *klugscheißmodeaus*

  6. 06
    Acid

    #5 – und wer setzt den Durchschnittseuropäer von neuen EU-Verordnungen in Kenntnis?

  7. 07

    Der hat das halt zu wissen. So stellen sich Politiker und Anwälte das jedenfalls vor. ;-)

  8. 08
    bEN

    Ich hätte da jetzt mal zwei Fragen.
    1. Wie sieht er denn nun aus, der korrekte E-Post-Geschäftsbrief?
    Und 2. wird in anderen (europäischen) Ländern auch so wild abgemahnt oder ist das ein Spezialität des deutschen Rechts?

  9. 09

    #6: Wie heißt es noch so schön: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. Außerdem: Wer setzt dich davon in Kenntnis, was in Berlin oder deiner Landeshauptstadt entschieden wird?

    Und überhaupt:
    Hat etwa wer gesagt, dass Juristen und Bürokraten Menschen sind?

  10. 10

    re #8

    re 1: Keine Ahnung

    re 2:
    Wenn es Dir um die Abmahnung im Sinne des Wettbewerbsrechts und den Anwaltsgebuehren geht, so etwas gibt es in der Form im UK meines Wissens nicht. Zumindest ist es mir noch nicht begegnet.

    Mal davon abgesehen gibt es aber natuerlich andere Moeglichkeiten:

    So gibt es z.B. die Moeglichkeit jemanden wegen Slander, Libel usw zu verklagen, wenn sich jemand verleumdet fuehlt. Irgendeine Zeitung (meistens die Tabloids; Sun, Daily Moron, Screws of the World und Konsorten) hat so was immer gegen sich am laufen, meistens sogar mehrere. Von Bloggern die damit verklagt worden sind ist mir im Moment nichts bekannt, was aber nicht heissen muss dass es nicht schon passiert ist. Wenn ich mir so ueberlege was einige hier so bloggen wuerde es mich nicht wundern.

    Die ganzen EU Regelungen gelten hier natuerlich auch, allerdings habe ich hier noch keine Diskussionen ueber Impressums (die auf Englisch uebrigens nicht Imprint heissen, das ist was anderes), Datenschutzerklaerungen und aehnlichem auf Blogs gesehen. Muss ich bei Gelegenheit mal wieder auf der Office of Fair Trading (oder wer da jetzt fuer zustaendig ist) nachsehen.

    Urheberrechte gibt’s natuerlich auch, dementsprechend auch rechtliche Mittel und ggf Schadensersatz.

    Es sind auch schon verschiedentlich Leute dafuer gefeuert worden was sie in ihren Blogs geschrieben haben. Nein, nicht fuer’s Bloggen an sich, sondern das was sie dort geschrieben haben.

    Das sind so die Sachen die mir jetzt so auf Anhieb fuer’s UK und die hiesige „Blogosphere“ einfallen.

  11. 11

    Mustervorlagen für korrekte Geschäfts-Emails fast aller gängigen Rechtsformen findet man auf heise: http://www.heise.de/resale/artikel/84557/1

    Bei einem Kleinunternehmer reichen eigentlich schon Vor- und Nachname aus. Bei GmbHs muß es dagegen schon ein wenig mehr sein.

  12. 12

    Das ist doch ein Geschäftsmodell wenn das so funktioniert?

    „Dabei vergessen sie den wunderbaren und teuren Bummerangeffekt. Denn wer fälschlich abmahnt, kann abgemahnt werden.“

    Da wären doch gigantische Gewinne zu machen?

  13. 13

    Hier wird es zu keiner großen Welle kommen, da E-Mails nicht so offen rumstehen wie Websites. Ein potentieller Abmahner müsste ja erst mal offiziell an geschäftliche E-Mails rankommen. Um diese eventuell einzusammeln, bedürfte es einer vorherigen Kontaktaufnahme. Also Call-Center oder Mail-Spam, da würde es aber noch fragwürdiger.
    Und die Menschen mit denen ich normalerweise geschäftlich per Mail kommuniziere, sind (hoffentlich) Geschäftspartner und keine Gegner oder Konkurrenten.
    Es wird sicher Fälle geben, aber keine Welle.

  14. 14

    bby (#13), wieso, wie man das macht steht doch in dem letzten Link des Eintrags:

    Einfach eine Anfrage (als Kunde natuerlich, dann ist das kein Spam) hinschicken und die Antwort abwarten.

  15. 15

    Armin (#14), wenn ich per Mail ein Angebot an einen Interessenten verschicke ist das ein angehängtes pdf und das entspricht dem Geschäftspapier, mit allen Pflichtangaben.

    Macht aber wohl nicht jeder so…

  16. 16

    Schöne Zeiten sind das,

    eene mene meck – und ich bin erstmal weg.

    MIC

  17. 17

    Nachdem im Law-Blog das Spiel gedanklich auch auf geschäftliche SMS ausgeweitet wurde, treibe ich es noch weiter und komme auf Blog_Kommentare. Würde bei einem Kommentierer hinter dem Link zur eigenen Website die Seite einer GmbH (gilt sicher auch für KGs, hallo Johnny!) stecken, könnte, falls im Kommentar nicht alle Pflichtangaben stehen, auch abgemahnt werden?

    Autsch…

  18. 18
    apfelbaum

    Hat das Thema vllt auch was mit Muh zu tun?