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Beinahe gleiches Recht für alle

Am 28. Mai 1999 wurde der Sudanese Aamir Ageeb von drei Beamten des Bundesgrenzschutzes, die seine Abschiebung vornahmen, so heftig nach unten gedrückt, dass er erstickte. Die Beamten wurden zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt. Ein 31-Jähriger, der in Rostock Steine auf Polizisten geworfen hatte, wurde heute in einem beschleunigten Verfahren zu 10 Monaten Haft verurteilt.

Die Haftstrafe für die Grenzschützer wurde damals zur Bewährung ausgesetzt, unter anderem, weil die Ausbildung der Beamten nicht umfassend genug gewesen sei. Der Steinewerfer muss die Haftstrafe verbüßen, seine Demonstranten-Ausbildung war vermutlich gut genug.

61 Kommentare

  1. 01

    Kenn mich ja rechtlich gar nicht aus, aber gibt es da nicht irgendwo einen kleinen Unterschied namens Vorsatz aka Absicht?

  2. 02

    Die drei sind auch bestimmt nur wegen Totschlags verurteilt worden.
    So ein dummer Fehler soll ja schließlich nicht das ganze Leben versauen.

  3. 03

    Ich kenn mich ja mit sowas auch null aus, aber das Urteil mit dem Steinewerfer, der kann doch bestimmt in Berufung gehen, und muss dann am Ende nicht in den Knast?

    Leben wir wirklich in einem Land, in dem man nichtmal mehr Steine auf Polizisten werfen darf? ;)

  4. 04

    ups sorry ich les grad:

    „Gegen das Urteil ist Berufung möglich.“

  5. 05
    Nico

    n bisschen wenig Infos um die Fälle auf die schnelle zu vergleichen. Aber sowohl Polizisten die einen Menschen zu tode drücken als auch Steinewerfer sollten mit höheren Haftstrafen rechnen müssen.

  6. 06

    Ich frage mich ja manchmal schon, wieso sich Richter überhaupt die Mühe machen, ihre Urteile zu begründen und zu erklären, wie sie auf die Strafhöhe gekommen sind – wenn am Ende dann doch nur das Ergebnis gesehen und für reißerische Vergleiche herangezogen wird…

  7. 07
    sup

    der verlinkte Artikel ist allerdings wesentlich neutraler als dieser hier..

  8. 08

    einige kommentare entwickeln hier aber gewaltiges heise-forum niveau — eine differenzierte betrachtung ist aber immer ok. wobei ich auch sagen muß, dass ich eine verhältnismäßigkeit nicht sehe, der steinewerfer war nicht vorbestraft und hat er überhaupt jemand nachweislich verletzt?

  9. 09
    inga

    wird ja von tag zu tag polemischer hier…

    ich glaube ja, dass es bessere beispiele gäbe, die mehrklassengesellschaft in der justiz anzuprangern als über den weg, durch eine vermeintliche ungleichbehandlung mitleid für leute zu wecken, die mit steinen nach menschen werfen und dadurch zumindestmal körperverletzung in kauf nehmen.
    Mal ganz abgesehen von der frage, ob die motivation dieser leute tatsächlich heerer natur ist oder doch nur aus spaß an gewalt besteht.

  10. 10

    Der Schuldspruch, den keiner erwartet hatte…
    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,485895,00.html
    Gehört wohl auch zu den Zeugnissen unserer Justiz.

  11. 11
    jan

    @.markus

    gibt es da nicht einen kleinen Unterschied namens Todesfolge contra Platzwunde?

  12. 12

    Die Frage die ich mir stelle: sind „Schnellverfahren“ überhaupt „fair“ oder eine „gute“ Methode?

  13. 13
    Felix

    Die Relation ist eine völlig andere. Wenn drei Polizisten einen völlig wehrlosen Libanesen (der auch noch gefesselt war) bei seiner Abschiebung töten (wenn auch „aus Versehen“), so wiegt das meiner Meinung nach um einiges schwerer als wenn Leute (ob aus politischen oder anderen Gründen) provozierende Polizisten mit Steinen bewerfen. (und diese Polizisten waren alles andere als wehrlos…)
    Natürlich gibt es keine Rechtfertigung für dieses Verhalten, aber meiner Meinung nach sagt mir schon der „reine menschliche Verstand“, dass eine vollendete Tat („Mord“ an diesem Menschen) nicht milder bestraft werden darf als der (mögliche) Versuch (Steine schmeissen). Aber vielleicht hat bei mir der menschliche Verstand schon aufgehört zu arbeiten. Oder meine Erfahrung mit Bullen Polizisten hat ihn vernebelt.

    mfg

  14. 14

    Sorry, aber das ist doch ein klares Urteil, um „ein Exempel zu statuieren“. Das ist doch glasklar ein politisches Urteil.

  15. 15

    @Jan: Jetzt ernsthaft?!
    Der Vergleich der beiden Fälle hinkt doch sehr und das wollte ich damit sagen.

    Wenn man auf die Ungerechtigkeiten hinweisen will, sollte man sich Fälle aussuchen, die vergleichbar sind und nicht solche die halt dank Polizei-Beteiligung mehr hermachen.

  16. 16
    Malte

    @ WhiplashWilli
    Normalerweise genau meine Worte, Urteilsschelte ist in den allermeisten Fällen vorschnell. Aber es ist durchaus ungewöhnlich, dass eine Haftstrafe von neun Monaten überhaupt abgesessen werden muss. Und woher der plötzliche Drang zum beschleunigten Verfahren?
    Die strafrechtliche Aufarbeitung der Ereignisse in Rostock-Lichtenhagen dauerte 10 Jahre. Wenn der Staat glaubt, ein beschleunigtes Verfahren habe eine abschreckende Wirkung – warum glaubt er das dann nicht immer?

  17. 17

    Abgesehen davon finde auch ich beide Urteile – für sich selbst gesehen – unverhältnismäßig.

  18. 18

    Das war schon immer so im real existierenden Rechtsstaat, dass man die Kleinen hängt und die Großen oder Größeren eben laufen lässt.

  19. 19
    jan

    @.markus

    wollte ich auch grad sagen.

  20. 20
    Ivo

    Das Urteil wird in der Berufung sicherlich anders ausfallen das war wahrscheinlich auch dem Richter klar. Natürlich hat das jetzt eine beabsichtigte abschreckende Wirkung.

    Generell kann man wohl sagen das schon viele Rechtssprechungen die viel mehr vergleichbar waren als die beiden genannten Fälle sehr unterschiedlich ausgefallen sind.
    „Richter sind schließlich auch nur Menschen“

  21. 21

    moment mal, das niveau des artikels kenn‘ ich doch irgendwo her…. sitzt da vielleicht der „post von wagner“-wagner an der tastatur?

  22. 22
  23. 23

    Die Verhandlung gegen die Soldaten die Murat Kournaz angeblich misshandelt haben sollen wurde doch auch brav unter den Tisch gekehrt oder? Fällt mir dazu gerade ein …

  24. 24

    Was die (fehlende) Strafaussetzung zur Bewährung angeht, riecht das sehr nach Verteidigung der Rechtsordnung, § 56 III StGB. Natürlich kann man das eine politische Entscheidung nennen, aber wenn man die erschreckend weit verbreitete zumindest unterschwellige Akzeptanz von Steinewerfern anschaut (es reicht ja schon, hier die Kommentare von Leuten zu lesen, die der Meinung sind, von einem Pflasterstein könnte man höchstens eine Platzwunde bekommen, oder einfach mal die beworfenen Polizisten zu den Provokateuren erklären), ist es sicher nicht völlig abwegig, hier so zu entscheiden.

    Was das beschleunigte Verfahren angeht, bin ich selbst alles andere als ein Freund dieses Vorgehens, jedenfalls dann, wenn es so extrem schnell durchgezogen wird wie hier – der Angeklagte wird so nämlich regelrecht überrollt, die Möglichkeit, sich effektiv zu verteidigen, wird ihm praktisch genommen. Und an dem Punkt ist auch jede Kritik berechtigt.

  25. 25
    Acid

    mo‘ Berichterstattung:
    Heise

    Offenbar haben die Uniformierten auch recht entwesselt gewütet.

    „Tatsächlich jedoch sind Bilder maßloser staatlicher Gewalttätigkeiten, deren Zeuge der Verfasser am Samstag als Demonstrationsteilnehmer in Rostock war, im Medienangebot so gut wie nicht vertreten (wenn sie im Einzelfall doch als Ausschnitt zu sehen sind, bilden irritierende Bildunterschriften oder Tonkommentare den Normalfall). Gleichzeitig wird von Politikern wie dem bayrischen Innenminister Günther Beckstein Kritik an einem zu zahmen Polizeieinsatz vorgetragen.“

  26. 26
    Christian

    Wer nach Rostock gefahren ist und dort mit Pflastersteinen auf andere Menschen wirft, dürfte das nicht ganz aus Versehen getan haben, sondern sie dabei auch verletzen wollen. Zehn Monate Haft ohne Bewährung scheinen mir als Strafmaß dafür nicht unangemessen (§ 224 I StGB hat übrigens aktuell einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen von drei Monaten bis zu fünf Jahren, das nur mal so als Anmerkung).

    Der Fall der von ihrer Behörde für Abschiebungen schlecht bis gar nicht ausgebildeten Bundesgrenzschutzbeamten lässt sich damit nicht wirklich vergleichen, finde ich (eignet sich aber natürlich hervorragend zum Polemisieren, wie die teilweise wirklich bizarren Kommentare hier zeigen).

    Recht hast Du allerdings mit der Kritik an der Aufarbeitung der Ereignisse von Rostock-Lichtenhagen, Malte. Warum hast Du das nicht als Aufhänger genommen?

  27. 27
    Jan2

    Ich frage mich doch, ob man hier – ohne Kenntniss des juristischen Hintergrundes – beide Urteile vergleichen kann.

    Denn es ist schon – so zynisch das jetzt klingt – schon etwas anderes wenn durch die mangelnde Ausbildung eines Polizisten ein Unschuldiger zu Tode kommt. Dann müßte der Dienstherr haftbar gemacht werden. Denn der hat ihn ja erst in die Situation gebracht. (Jetzt mal vorrausgesetzt, dass war wirklich so.

    Wenn aber jemand Steine wirft, bringt er sich doch selbst in die Situation. Seh ich so. Auch wenn ich denke, dass die ganze Sache in einem folgenden Prozess bestimmt relativiert wird, denn ein „Schnellverfahren“ finde ich schon ziemlich anrüchig.

    Moralisch ist das eine ganz andere Sache.

    Ich würd mir wünschen, wenn Ihr bei Spreeblick vielleicht etwas die Polemik aus der Ganzen Sache nehmen könntet. Bislang fand ichs hier immer recht differenziert.

  28. 28
    Christian

    Full ACK, Jan2!

  29. 29

    Unfälle gibt es leider in jeder Berufsgruppe – auch bei Ärzten – Piloten – Fleischern – aber hier soll doch bestimmt eine nette Assoziation immer wieder neu belebt werden um dann im nächsten Beitrag Scheinpazifistisch auf zu treten – das „Bullen sind rassistische Schweine“ – noch im Kopp – da flutscht doch der Stein viel besser aus der Hand – ! –

    10 Monate sind für „Kindertotfahrer“ durchaus normal.

  30. 30
    G

    „…schon etwas anderes wenn durch die mangelnde Ausbildung eines Polizisten ein Unschuldiger zu Tode kommt“

    Hä? Das hört sich ja so an, als ob es bei einer Kurvendiskussion einen Vorzeichenfehler gab, weil der Lehrer so schlecht war.

    Ich bin kein Arzt und auch kein Polizist, aber ich weiß trotzdem wie man einen Menschen anfassen muss, damit der verreckt. Um sowas zu wissen, braucht man keine Ausbildung.

  31. 31
    lana

    Objektiver/subjektiver Tatbestand geprüft? Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Beamten/des Steinewerfers gegeben? Rechtsmittel ausgeschöpft? Ohne reflektierte Kenntnisnahme der Urteilsbegründungen im Wortlaut landet man schnell auf Stammtischniveau. Wie gut, dass das Üben im Internet nur Zeit und Nerven kostet ;)

  32. 32
    leo

    … bzw. mit dem Argument könnte sich jeder Totschläger rausreden: „Ich bin Schuster und bin nicht genügend ausgebildet um zu wissen, wie man Menschen nicht umbringt.“

  33. 33
    Malte

    @ lana
    Das ist doch Erstsemesterarbeit: versuchte gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit schwerem Landfriedensbruch. Der Vorsatz wird zumindest ein bedingter sein, auch wenn man dem Täter zugute halten muss, dass er möglicherweise davon ausgegangen ist, dass mit Helm und Brustpanzer geschützte Polizisten nicht verletzt werden. Wie zum Beispiel hier beschrieben. Bei den Bundesgrenzschützern hat man eine Körperverletzung mit Todesfolge. Beim subjektiven Tatbestand liegt ein Dolus Directus 2. Grades vor, die Todesfolge war laut Gericht vorhersehbar.
    Und?

  34. 34
    lana

    @ Malte:

    da ist noch spielraum in der berufung/revision. interessanter als die stammtischpolemik im ausgangsposting ist die frage, ob das zeitweise wegsperren des steinewerfers zukünftig schule machen wird: schnellverfahren und haft bis zur kassierung des urteils.

    und wenn die „erstsemesterarbeit“ unterbleibt, ist der sachverhalt eben nicht hinreichend recherchiert worden. wer kritisiert, muss eben auch einstecken können.

  35. 35
    Malte

    warum hast du denn den „studienabrecher“ und das dazugehörige ausrufungszeichen gestrichen? falls es dich interessiert: die scheinchen habe ich alle gemacht. aber das nur nebenbei.
    von berufung und revision spricht sich so leicht, aber da muss der mann auch erstmal durch. zunächst gibt es dieses urteil, dessen strafmaß wiederum an den stammtischen der anderen seite als deulich zu niedrig angesehen wird – zitat aus einem kommentar bei focus:

    viel zu wenig.Hier hätte – um ein Exempel zu statuieren, die Höchststrafe durch das Gericht verhängt werden müssen. § 125 STGB Schwerer Landfriedensbruch 3 Jahre Gefängnis. § 224 STGB Schwere Körperverletzung 10 Jahre. Das wäre ein abschreckendes Urteil gewesen

    Da finde ich es nicht verwerflich, darauf hinzuweisen, für welche art von taten ein vergleichbares strafmaß erhält.

  36. 36
    lana

    @ Malte:

    die letzten beiden absätze in den ausgangsartikel geschoben, und schon wird ein schuh daraus – und ein artikel, den auch leser ohne „scheinchen“ leicht nachvollziehen können. wird bei euch eigentlich redigiert?

    zum edit: ist es üblich, unveröffentlichte änderungen zu kommentieren? ihr habt ja als betreiber einen vorteil, da ihr alle edits sehen könnt. gibt es dazu überhaupt eine regelung? mein edit war wegen einer verwechselung nicht zu vermeiden.

  37. 37
    Malte

    möchtest du wissen, ob ich artikel nachträglich ändere (manchmal, mit hinweis, außer bei rechtschreibfehlern, die ohne hinweis, wegen der lesbarkeit) oder ob wir gegenseitig unsere artikel redigieren (auch hier: manchmal)?

    üblich oder unüblich ist nicht der maßstab. in diesem fall hatte ich diesen direkten anwurf vor mir und habe mich gewundert, warum er verschwunden war. ist doch ein stammtisch hier, da darf ruhig polemisiert werden, keine scheu. studienabrecher gehört zu den harmloseren beschimpfungen und ist völlig in ordnung.

  38. 38

    „Da finde ich es nicht verwerflich, darauf hinzuweisen, für welche art von taten ein vergleichbares Strafmaß erhält.“

    Lieber Malte,

    auch wenn Du Studiert, Intellektuell bist, dich artikulieren kannst,
    fehlen Dir dennoch so manche !Verständnisgene!

    In Respect

  39. 39

    Bis einer weint.

  40. 40

    ihr wisst aber hoffentlich alle, dass die grundlage eines urteils nicht nur die eigentliche aktion aka straftat ist, sondern auch die persönlichkeit, sozialeverhältnisse, chance auf resozialisierung usw. in ein urteil einfließen. insofern finde ich die urteile gerecht.

  41. 41
    susanne

    urteil für den demonstranten ist doch voll ok.
    urteil für den anderen fall natürlich nicht.
    aber was soll man machen. das jetzige urteil ist doch mal ein schritt in die richtige richtung. und vielleicht sind spätere urteile auch gerechter, da mit höhreren strafen belegt.

    danke.

  42. 42
    Malte

    @ PiPi
    da habe ich in bio nicht aufgepasst.
    @ stefan
    also: du vermutest, dass sie gerecht sind?

  43. 43

    was soll das? bisher hatte ich ja hier ein gewisses grundvertrauen, was persönlichkeitsrecht angeht. aber wenn hier editierte kommentare als munition rausgezaubert werden, dann macht mich das echt nachdenklich. wenn ihr eure leser so bloß stellen wollt, dann deaktiviert einfach das editier-plugin. und das schäuble-plugin (alle kommentare von hans wurst…) gleich mit. mann, das kann doch alles nicht wahr sein. deine beiträge malte, die waren in letzter zeit wirklich extrem gut. extrem nervig ist einfach dein umgang mit kritik. und bemerkungen wie „bis einer weint“ sind kindergarten und machen die sache nicht besser.

  44. 44
    hendrik

    recht und gerechtigkeit gehören nun mal (leider) nicht immer zusammen.
    so erschreckend und inakzeptabel der tod von aamir ageeb war, so wenig kann man meiner meinung nach die beiden fälle vergleichen.

    aber auf das stammtischniveau des artikels kann ich nicht mehr schimpfen, da renne ich bei malte offene türen ein ;-)

    die möglichkeit der legitimen gewaltausübung liegt nunmal bei den staatsorganen, und diese „ultima ratio“ verantwortungsbewusst einzusetzen ist sicherlich auch nicht einfach. ich will die rambos unter den polizisten nicht verteidigen, aber dieses ewige rumgehacke auf den beamten, die für unsere freiheit und sicherheit den kopf hinhalten, geht mir echt auf den keks!
    und dann gibt ein polizeipsychologe aus dem fernen münchen ein interview, weiss sowieso alles besser und hat nicht einen stein an den kopf bekommen. eigentlich sollte er in seiner funktion wissen, dass unter den helmen auch menschen stecken, die massiv unter stress stehen. und, oh wunder, da macht man auch fehler!
    diese basisinformation fehlt scheinbar auch einigen demonstranten.
    und wie soll die deeskalative strategie bei den steineschmeissern aussehen? reden? „hi leute, coole sonnenbrillen, geile schwarze tücher. äh, könnnt ihr die dinger ablegen und wir quatschen mal ein bisschen über globalisierung?“
    wer gehwege auseinandermontiert, um sie auf familienväter zu werfen (ja, wir reden immer noch von den herren in schwarzen oder grünen uniformen) scheint mir nicht sehr diskussionswillig.
    klar, konflikte bedingen sich gegensetig und die autonomen sind jetzt stolz, den bullen mal richtig gezeigt zu haben, was steine alles können, die polizei konnte ihre neuen wasserwerfer vorführen und schäuble hat die beste rechtfertigung für weitere sicherheitsmassnahmen und verschärfte gesetze.
    das ist das traurige daran, denn, wie johnny schon sagte: wie will man eine ganze welt verbessern, wenn schon eine kleinstadt ratlos macht?

    ich habe auch keine lösung, und wenn es eine geben sollte, ist sie sicher nicht einfach. insofern gilt meine anerkennung denen, die es versuchen. aber eben auch denen, die friedliche demonstrationen möglich machen. so sind wir menschen leider auch: wir spucken in die suppe, aus der wir löffeln.

  45. 45
    Stefan

    Ich habe so gut wie kein Hintergrundwissen über die beiden Urteile und habe mir auch die Kommentare nur zum Teil durchgelesen, wage hier aber mal eine Wertung (und auf die Gefahr, dass ich jemanden wiederhole):

    Wenn jemand *beabsichtigt* jemand anderen schweren Schaden (und uU Totschlag) zuzufügen, also aus reiner Bosheit, sollte das nach meinem Verständnis äußerst hart bestraft werden. 10 Monate finde ich hier angemessen.

    Wenn jemand durch (auch wenn grotesk) falsches Verhalten jemanden tötet, sollte er natürlich auch bestraft werden. Allerdings vermute ich, dass dieser Mensch einen Schock fürs Leben bekommen hat und nach dieser Haftstrafe sich ändern wird. Uu ist eine Haftstrafe in diesem Fall gar nicht nötig, aber das Gesetz verlangt es so. Das ist imho komplett anders gelagert als bei einem Steinewerfer, der an Menschen „rumvandaliert“.

  46. 46
    Malte

    @ andI611
    nur zum verständnis:
    die kommentare kommen bei mir uneditiert an. warum soll ich darauf nicht eingehen? lana hat es doch wacker ertagen, dass ich auf ihre (editierte) vorhaltung geantwortet habe. wo habe ich denn dann ihr persönlichkeitsrecht verletzt?

  47. 47
    Malte

    teil des „grotesk falschen“ verhaltens war, ageeb „wie ein tier“ zu verschnüren und ihm im (als solchen nicht erkannten) todeskampf niederzudrücken, bis er erstickte. aber wie schon erwähnt: ich fordere mitnichten härtere strafen für die beamten.

  48. 48

    @malte
    weil beim normalen spreeblick-leser die kommentare nicht uneditiert ankommen?
    ich finde das nicht in ordnung. nicht umsonst bietet ihr das editieren an. deine artikel sind immer aus einem guss und du meinst nicht zuweilen, dass du in zeile 2 oder 12 nochmal nachbessern solltest?
    das ist doch google-paranoia, die sich da einstellt, wenn man etwas über das ziel hinaus schiesst, sich verbessert und dann trotzdem alles breit geschmiert wird. dann bitte ohne die trügerische sicherheit des edit-plugins.

  49. 49
    Malte

    aber es ging doch gar nicht darum, jemanden bloß zu stellen. der einzige, der bloß gestellt wurde, war ich – und dazu bin ich schließlich da. ich wollte nur dazu ermuntern, ruhig kräftig zuzuschlagen. ansonsten ist das auch noch nie passiert, dass ich editierte kommentare zitiert hätte.

  50. 50

    hoffen wir mal, dass es auch nicht wieder passiert.

  51. 51
    Patrick

    Malte, der Vergleich ist sehr unpassend. Dabei gäb es andere Aufhänger, deren Betrachtung viel wichtiger wäre und die durch den Vergleich ein bisschen in den Hintergrund gedrängt werden.

    Eigentlich müsste man beide Fälle getrennt voneinander betrachten und sich dann folgende Fragen stellen:

    zu Fall 1 (Radikaler Linker))
    – Wie kann es sein, dass ein Strafverfahren entgegen üblicher Praxis und zum Nachteil des Beklagten so beschleunigt wird? Eine effektive Verteidigung ist so (wie hier auch mehrfach gesagt) effektiv nicht möglich, womit dem Angeklagten im Grunde das Recht auf eine ordentliche Verhandlung versagt wird.
    – Ist das Strafmaß angemessen?
    – Wenn der Täter nicht vorbestraft war, warum wurde die Strafe dann – entgegen gängiger Praxis – nicht zur Bewährung ausgesetzt? Schließlich impliziert auch das Werfen von Steinen nicht, dass man nach einer Verurteilung nochmal straffällig wird.

    zu Fall 2 (Grenzschutz))
    – Lag hier ein Vorsatz vor? Denn unsere Gesetzgebung betrachtet Vorsatz und Absicht nun einmmal mit unterschiedlicher Wertung.
    – Ist der Grund für das Sterben des Mannes WIRKLICH und nachweislich (also unstrittig belegt) auf das Verhalten der Grenzschützer zurückzuführen?
    – Ist das Verhalten der Grenzschützer wirklich auf eine schlechte Ausbildung zurückzuführen? In diesem Falle müsste zumindest BGS-intern eine Untersuchung angestoßen werden, nämlich gegen die Ausbildenden und danach ggf. ein Strafverfahren angestoßen werden.
    – Räumen wir Polizisten in Ausübung Ihrer Pflicht ein auch Fehler machen zu dürfen? Denn schließlich sind sie ja auch nur Menschen. Wobei es natürlich schwer fällt beim Tod eines Schutzbefohlenen von einem „Fehler“ zu sprechen. Aber, wenn es das Resultat einer mangelhafter Ausbildung war, dann ist es genau das gewesen.

    Gruß
    Patrick

  52. 52
    Tim

    Der war 31!? Krass. Hat der nichts besseres zu tun als Steine zu werfen!?
    Geschieht dem ganz recht. :D

  53. 53
    solidarisch

    Es ist schon lustig, wie man hier zwei grundsätzlich verschiedene Vorgehensweisen vergleicht:

    auf der einen Seite Polizisten, die NACHWEISLICH einen Menschen umgebracht haben

    auf der anderen Seite einen Menschen mit schwarzer Kleidung, der nicht etwa während der Demo verhaftet wurde, sondern abends in der Stadt beim rumsitzen – 2 Aussagen von Polizisten reichen, obwohl es einen Entlastungszeugen gab. Dieser wird wegen Befangenheit nicht zugelassen – die Polizisten schon, obwohl jedem klar sein müsste, dass schwarz angezogenen Menschen nach den Vorkommnissen pauschal zum Feindbild jedes Polizisten gehören müssen.

    Es wurde kein Videomaterial für die Belastung gefunden – obwohl so ziemlich die ganze Demo von diversen Polizeikameras gefilmt wurde.

    Hier wird vom unbeteiligten sensationsgeilen Mob ein Mensch vorverurteilt, ohne dass mal jemand subjektiv über die Umstände nachdenkt.

    Prinzipiell wurde der Angeklagte nicht inflagranti verhaftet, es gibt keine belastende Dokumentation, es stehen 2 Aussagen gegen 2 Aussagen – Verurteilter wurde abends verhaftet, weil er schwarze Kleidung trägt. Das machen tausende andere auch! Damit ist man nicht automatisch Steinewerfer.

    Rechtsstaat abschaffen – das ist wohl das wofür hier viele plädieren.

    Das Urteil ist rein politisch und schafft eine Symbolik. Damit hat sich der Richter, als Teil der Judikative, zum Knecht der Exekutive degradiert.

  54. 54
    Lars

    Auf der einen Seite auf spiegel online rumhacken, auf der anderen Seite sich den gleichen polimischen Schuh anziehen. Fehlt nur noch einer der sich jetzt und in diesem Zusammenhang Gedanken über die Todesstrafe in den USA macht.

    Da fällt mir spontan ein Zitat von Dieter Nuhr ein…

  55. 55
    hendrik

    wie lautet das zitat? ;-)

  56. 56
    Lars

    Wenn man keine Ahnung hat: einfach mal die Fresse halten

    ;-)

  57. 57
    hendrik

    sicher eine wichtige, grundlegende erkenntnnis ;-)
    ebenso wie: „bei uns darf ja jeder glauben, was er will, das führt auch teilweise zu erstaunlichen ergebnissen…“

  58. 58
    ben

    herrlich, malte wie er leibt und lebt. der guido westerwelle des spreeblick universums.

  59. 59
    DerPazifist

    das hab ich mich auch gefragt @markus…

    naja schon schade, dass die gesellschaft solche individuuen hervorgebracht hat.

    ps. für alle 0-checker : das bezieht sich auf die steinewerfenden gewaltverbrecher.