28

Stefan Niggemeier erneut von Callactive abgemahnt

Würde ich einen Film über Stefan Niggemeier drehen, dann hätte er den Titel 7 1/2 Stunden.

7 1/2 Stunden war ein Kommentar unter dem Beitrag Call-TV-Mimeusen online, bis Niggemeier ihn löschte. Nun leben wir in der Welt der Relativitätstheorie. Man weiß daher, dass 7 1/2 Stunden relativ lang sind, wenn man in dieser Zeit von einer Kannibalentruppe gejagt wird, die sich in den Monaten zuvor nur noch von Beate-Uhse-Puppen ernährt hat. Es ist dagegen eine relativ kurze Zeitspanne, wenn – unter der Beobachtung von Callactive-Anwälten – ein Kommentar um 3.36 Uhr in der Nacht von Samstag auf Sonntag gepostet wurde und man, um am verkaterten Sonntagmorgen die Aspirin besser schlucken zu können, erst noch Brötchen kauft, ehe man Kommentare löscht. Kennen die Anwälte von Callactive die Berliner Brötchenkauf-Situation? Ich weiß es nicht. Die Situation der Meinungsfreiheit jedenfalls fällt nicht unter ihr Mandat.

Sie machen daher Niggemeier für den Kommentar als Störer haftbar. Er habe schließlich zu Kommentaren aufgefordert. Es sei die Pflicht Stefan Niggemeiers vor der Veröffentlichung die Kommentare zu überprüfen.

Das wäre das Ende der Blogkultur in Deutschland. Diskussionen leben eben unter anderem auch davon, dass sie live erfolgen und nicht mit stundenlanger Verzögerung.

Stefan Niggemeier hat sich exakt so verhalten, wie es der BGH in seinem Urteil vom 27. März 2007 vorgeschrieben hat. Er hat im Moment der Kenntniserlangung den strittigen Beitrag eines Dritten gelöscht.

Würde die Rechtssicht der Callactive-Anwälte Schule machen, könnte man jeden Blogbetreiber in Deutschland in den Ruin schreiben, indem man die völlig unhaltbare Behauptung, Gerhard Schroeder wäre schon einmal beim Friseur gewesen, in den Kommentaren platziert. Selbst wenn dieser Kommentar nach 30 Sekunden gelöscht würde – der Blogbetreiber wäre ein Störer der deutschen Totenruhe.

Es entscheiden also 7 1/2 Stunden und der Gemütszustand eines Richters darüber, wie wir alle in Zukunft miteinander reden dürfen. Ich lerne jetzt alle Automarken auswendig und dann treibe ich die in den Ruin.

28 Kommentare

  1. 01

    Es ist faszinierend: Jedesmal, wenn so eine Geschichte kommt, schlage ich die Hände vor dem Kopf zusammen und denke mir, das kann einfach nicht sein. Und dann schaffen die es, NOCH eine Schippe draufzulegen.

    Und, so traurig es ist, ich traue dem Gericht, ob jetzt München oder Hamburg, was weiss ich, jede Entscheidung zu.

  2. 02

    @ Sebastian:

    Das liegt in der Natur von Katastrophenmeldungen… und wenn Callactive mit dieser Rechtssicht durchkommt wäre das ein medienrechtliches 9/11 – zumindest für uns Blogger. Gewisse Qualitätsmedien dürften damit weniger Probleme haben…

    Aber wir müssen uns wohl daran gewöhnen, in einem Land zu leben, in dem Menschenrechte wie die Meinungs- und Pressefreiheit kein noch so kleines Geldpaket wert sind. Vielleicht noch nicht in diesem Fall, vielleicht noch nicht in diesem Jahr, aber sicher viel zu früh.

  3. 03

    wenn die damit durchkommen, würde das am Ende bedeuten, das man jedem Blogger den man nicht mag mit ein paar kleinen Kommentaren in den Ruin treiben kann.

    Und überhaupt frage ich mich immer noch, warum man die Meinungen anderer in dieser Form unterdrücken muss und nicht die Form der Gegendarstellung nutzt. Das klappt doch in Zeitungen auch ganz gut. Zudem finde ich, das man durch so eine Abmahnung seinen Ruf noch viel mehr schädigt, weil man den Hass der anderen Leute noch mehr schürt und noch mehr in das negative Bild der Öffentlichkeit rutscht!

  4. 04
    jan

    und weil callactive hier sicherlich mitliest:

    Lasst es sein! je mehr wind ihr mit euren abmahnungen betreibt, desto tiefer rutscht eure firmenwebsite nach hinten bei der google suche nach „callactive“. Noch ein paar abmahnungen und ihr seid im nirvana verschwunden hinter hunderten blogbeiträgen. versucht nicht mit windmühlen zu kämpfen.

    meine güte, das haben die denn für berater?

  5. 05
  6. 06
    G

    Was mich wirklich ärgert, ist die zwei Klassen Gesellschaft. Wenn die „Bild“ zum 1768. mal die Persönlichkeitsrechte von jemandem verletzt, dann passiert…nichts. Im schlimmsten Fall muss der Axel Springer Verlag irgendeinen Kleckerbetrag aus der Portokasse bezahlen.
    Wenn aber auf einer privaten Homepage ein beleidigender Kommentar von einem Dritten auftaucht, dann wird der Homepagebesitzer mit Abmahnungen zugebombt, die für ihn sogar Existensbedrohend sein können.

  7. 07

    Was soll man da noch sagen?

    Nein, anders: Was darf man da noch sagen? Darf man einen Link setzen, oder wird Spreeblick deswegen abgemahnt?

    (Schnell löschen, falls die Gefahr tatsächlich besteht!)

  8. 08

    An Callactive zu appellieren, bringt wohl eher wenig. Wer solche Sendungen produziert, schämt sich für gar nichts.

    (Eines Tages werden wir siegen.)

  9. 09

    Damit werden sie nicht durchkommen, da es schon einen entsprechenden Beschluss für Foren gab…

  10. 10

    Jeden Kommentar vor Veröffentlichung prüfen?

    War das nicht auch Thema bei diesem Heise-Urteil?

  11. 11

    Gerhard Schröder war gar nicht beim Friseur. Der färbt sich seine Haare selber.

  12. 12

    @ jan TM, wer issn das auf dem Poster?

  13. 13
    Malte

    @ klisch.net
    spock

  14. 14
    Malte

    @
    die existenzgründerin
    bist du des teufels ;)?

  15. 15

    @ malte, habe spock noch nie benutzt, aber es scheint ja wohl ueber tags zu funktionieren?! wie waeren die denn dann zu diesem poster? naja vielleicht ist das nicht der richtige post fuer solche fragen ;-)

  16. 16
    martin

    tja ja was für eine kranke welt … möge die besagte firma bald … (denkt euch den rest damit spreeblick nicht auch noch ärger bekommt)

  17. 17
  18. 18
    lana

    pressefreiheit nach 17 jahren solo-brd: [ich editiere nur ungern deine wunderbar einfallsreichen beiträge, „lana“: aber hier geht es nicht anders] mit richterlichem segen im tv, doch wer sie beim namen nennt, verstößt gegen das gesetz. aber wenn revolution ist, kriegen wir wurst.

  19. 19

    Die Tatsache, daß Stefan Niggemeier den Kommentare nach Kenntniserlangung gelöscht hat, mag die Anforderungen gemäß des erwähnten BGH-Urteils erfüllen. Gemäß anderer Rechtssprechung (siehe LG Hamburg) genügt dies allerdings v.a. bei Blogartikeln, die möglicherweise kritische Kommentare provozieren, nicht. Hier ist man bereits zum Zeitpunkt des Erscheinens eines Kommentars haftbar, selbst wenn man selbst keine Kenntnis hat/hatte. Und 7 1/2 Stunden reichen dann leider oftmals für eine Abmahnung aus…

    Abwarten, ob Stefan Niggemeier erfolgreich hier nochmals in den juristischen Ring steigt und diese (Abmahn-)Praxis klären läßt.

    Der Fall hat ja nun noch eine interessente Wende genommen:
    Die Fa. Callactive, die sich durch einen Kommentar rufschädigend verunglimpft fühlte, hat nun in einigen anderen Blogs genau die inkriminierte Passage nochmals eingestellt. Verrückt. Man kann sich nur an den Kopf fassen, angesichts eines solchen Gebahrens.

    Einerseits: den Kommentar kostenpflichtig abmahnen lassen.
    Andererseits: wenige Tage später denselben „Kommentar“ selbst nochmals in Erinnerung bringen.

    Man wäre fast geneigt hier eine gewisse Schizophrenie bei den verantwortlichen Akteuren zu attestieren…, oder?

  20. 20
    martin

    @ marc siehe dazu auch den Eintrag Nummer 2 von Herrn Niggemeier
    http://www.stefan-niggemeier.de/blog/in-eigener-sache-2b/
    das ist keine Schizophrenie sondern einfach nur dreist und legt den Verdacht nahe Herrn Niggemeier in der Sache wirklich mundtot machen zu wollen. Ich komm da zu keinen anderen Schluss.

  21. 21

    Diese Abmahnung gegen Stefan hat m.E. keinerlei Aussicht. Reine Angstmacherei. Diesmal. Von einem Fristversäumnis von Stefan – oder einem anders gearteten groben Pflichtversäumnis seinerseits – kann in diesem Fall m.E. nicht ausgegangen werden. Für die Zukunft (und zwar: aufgrund (!) dieses Vorfalls) würde ich es für Blogbetreiber übergangsweise für sinnvoll erachten, Kommentare nur noch nach Prüfung freizugeben, jedenfalls Beiträgen zu dieser m.E. recht windigen Call-Active-Firma.

    Ich frage mich bei diesem Vorgang allerdings, was die hier beteiligten, sogenannten „Organe der Rechtspflege“ für ein Rechtsbewusstsein haben.

    Wie auch immer: Wenn es darum geht, die kläglichen Interessen wirtschaflich Mächtiger zu schützen, und sei es, dass es sich um eine Art [edit: tut mir leid, ich bin da lieber vorsichtig] handeln sollte, hat unser Recht m.E. eine enorme Schieflage. Und derlei Anwälte: beteiligen sich daran.

    Ich vermute, dass Stefan mit Hilfe derartiger, m.E. grob unredlicher, Einschüchterungsversuche mundtot gemacht werden soll. Wo sind wir hingekommen?

    Deutschland in den Nullerjahren.

  22. 22
    lana

    das redigierte wort für die nächtlichen geschäftemacher im tv fiel auch in kommentar 23. als ehrenwerte produktionsfirma, die ihre masche nicht als solche denunziert haben möchte, müsste sie doch ein interesse daran haben, erwartbare, naheliegende und vielleicht auch zutreffende kritik im sande verlaufen zu lassen. stattdessen stochern sie im wespennest herum. wo doch felix von wirres.net vorgestern etwas passendes über schwarmintelligenz geschrieben hat. können blogger nur brummen, oder stechen die auch? es wird zeit, es zu beweisen.

  23. 23

    @21: Die Richter aus Hamburg hoffen ja noch darauf, dass irgendwer mal den Stecker vom Internet zieht. Nach denen sind Foren auch „besonders gefährliche Einrichtung(en)“. Kompetenz kommt in deren Wortschatz dagegen gar nicht vor.