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Keine Anzeige wegen Schäublone

Auf Dataloo ist nachzulesen, dass die Staatsanwaltschaft München „im Fall des Anfang September bei einer Fahrzeugkontrolle in München beschlagnahmten Stasi 2.0 Plakats von einer Anzeige ab(sieht)“.

Die Schäublone stellt also – zumindest aus Münchner Sicht – keine Beleidigung dar.

2 Kommentare

  1. 01
    Alle Kassen

    Das heißt gar nichts. Schließlich ist der Schwabe der potentiell natürliche Feind des Oberbayern; weil Angehöriger eines verklavten Voksstammes. Dementsprechend notorisch ehrlos. Und also nicht beleidigungsfähig.

  2. 02

    Nungut, meine Kenntnisse der StPO (wohl § 153) sind eher bescheiden – aber „von Anzeige absehen“ ist doch nicht gleichzusetzen mit „stellt keine Beleidigung dar“.