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Brazil

Schreiben vom Bezirksamt bekommen, welches ein Bußgeld in Erwägung ziehen müsse, da man ein Gewerbe zu spät angemeldet habe. Um schriftliche Stellungnahme gebeten worden.

Schriftliche Stellungnahme verfasst und versendet.

Bußgeldbescheid vom Bezirksamt bekommen. Schriftliche Stellungnahme ohne Erwähnung.

Bezirksamt angerufen und gefragt, ob schriftliche Stellungnahme eingegangen sei. Antwort, dass ja. Gefragt, warum der Inhalt der schriftlichen Stellungnahme keinerlei Erwähnung in oder Auswirkung auf Bußgeldbescheid gehabt habe. Antwort bekommen, dass schriftliche Stellungnahme nichts an Bußgeldbescheid ändere. Gefragt, welche Art schriftlicher Stellungnahme Einfluss auf Bußgeldbescheid gehabt hätte. Antwort bekommen, dass keine. Gefragt, warum dann zuerst Aufforderung zur schriftlichen Stellungnahme erfolgte, wenn schriftliche Stellungnahme sowieso keinerlei Auswirkung auf Bußgeldbescheid habe. Antwort bekommen, dass Aufforderung zur schriftlichen Stellungnahme gesetzlich vorgeschrieben wäre.

Geseufzt.

Gefragt, warum Bußgeldbescheid über 20 Euro zusätzliche 20 Euro Bußgeldbescheidkosten enthalte. Antwort bekommen, dass zusätzliche Bußgeldbescheidkosten gesetzlich vorgeschrieben wären.

Geseufzt. Verabschiedet. Aufgelegt. Bußgeldbescheid plus Bußgeldbescheidkosten plus Versandkosten für Bußgeldbescheid (3,50 Euro) überwiesen.

Kurz überlegt, Wikipedia-Eintrag zum Stichwort ABM zu überarbeiten.

24 Kommentare

  1. 01
    Lockengelöt

    *Seufz*

  2. 02

    irgendwo hab ich mal gelesen, daß sich das deutsche bürokratentum zu ca. 80% (oder so) ohne input ganz allein tragen würde. die generieren sich ihre arbeit einfach selbst.

    //geseufzt

  3. 03
    Daniel Bräutigam

    *Seufz* Aber ich wette, du wirst das Anmelden beim nächsten Mal garantiert fristgerecht durchführen ;).

  4. 04

    ich deaktivier mal den werbeblocker und klick mal auf den banner. nicht das es nachher heißt, es gäbe hier keine solidarität. oder den fall mal auf dem abmahnblog xy posten?

  5. 05
    heidrun

    sowas hatte ich mal mit wohngeld. die haben ein halbes jahr lang monatlich meine aktuelle gehaltsbescheinigung (die immer den gleichen betrag aufwies) und anderen kram angefordert, weil sonst könnten sie’s ja nicht bearbeiten, um dann mit einer zahlung am ende des sommers meinen wohngeldanspruch von ca. 12 euro im monat für dieses halbe jahr zu begleichen, nachdem sie ungefähr eine 5 cm dicke akte für mich angelegt hatten. deutsche effizienz.

  6. 06
    Acid

    Hättzte man in guter alter Punkmanier schwarzgeblogged, doo!

  7. 07
    sunny

    heidrun, sag das nicht. bitte – alles wird gut. :-)

  8. 08
    Heiko

    Wo genau ist da jetzt das große Problem?

    Die Gewährung rechtlichen Gehörs ist ein rechtsstaatlicher Grundsatz mit Verfassungsrang. Es ist natürlich auch nicht korrekt, dass eine schriftliche Stellungnahme in keinem Fall Einfluss auf den Bußgeldbescheid gehabt hätte. Es kommt natürlich auf den Inhalt und die Glaubwürdigkeit der Stellungnahme an. „Ich war’s nicht, sondern XYZ“ hätte mit Sicherheit zu einem anderen Ergebnis geführt.

    Und dass Verwaltungskosten nicht nach tatsächlichem Aufwand, sondern nach rechtlich festgelegten Pauschalen berechnet werden, ist ja schwerlich überraschend und für die Rechtssicherheit durchaus auch vorteilhaft.

    Die Verwaltung dafür anzumachen, dass sie eindeutige Rechtsvorschriften anwendet, ist ja nun doch etwas albern.

  9. 09
    Georg

    Habe auch mein Gewerbe 1,5 Jahr zu spät umgemeldet. Wusste einfach nicht, das man das, bei Umzug, ummelden muss. Hat mich knapp 80,-EUR gekostet.
    Das traurige ist, das man Bussgelder auch nicht steuerlich gelten machen kann.

    Wer sagt, als Gewerbetreibender biste immer in den Arm gekniffen?

  10. 10

    Dreifuffzich Versandkosten? Das war aber ein sehr großer oder sehr schwerer Bescheid!

  11. 11

    War inklusive Spucke.

  12. 12

    Unabhängig davon, ob das Bußgeld trotz Stellungnahme berechtigt war, hat man als Bürger natürlich ein Recht darauf, zu erfahren, warum die Stellungnahme nicht zu einem Bußgeld-Erlass geführt hat. Das muss nicht im Bescheid stehen, aber wer nachfragt und so eine Antwort bekommt, sollte erwägen, gegen die Bescheid Einspruch einzulegen.

    Andererseits wär’s bei klarer Rechtslage bürokratieabbauender gewesen, gar keine Stellungnahme zu schreiben, oder nur einen Einzeiler: „Ist schon ok.“

  13. 13

    Immerhin, die fallen nicht in die Hartz 4 Statistik.

  14. 14

    hab ich mal gehort dass man bußgeldbescheidkosten nicht zu zahlen braucht… entweder ist nicht gesetzlich oder ist fur behoren zu aufwandig einzuholen.

    und wundert mich das blogkonig johnny nicht uberweist via internet :)

  15. 15
    Foxxi

    . . .das Schlimme ist: Man seufzt nur noch, anstatt hinzugehen und dem Amtsschimmel samt Vorgesetzem die „gesetzliche Vorschrift“ in Schriftform abzuringen um diese dann Beiden zwangsweise zum Fressen zu geben. . .und zwar quer!
    Bei so etwas geht mir das Messer in der Tasche auf. Und Heiko…als Denunziant ist man in deutschen Behörden immer gern gesehen und solche „eindeutigen Rechtsvorschriften“ sind zum Kotzen!

  16. 16
    PiPi

    Selbst mir als „Südwestler“ unserer Republik,
    ist nicht entgangen, dass die Stadt Berlin,
    Probleme mit ihrem Verwaltungsapparat hat.

  17. 17

    „This is my receipt and this is your receipt for my receipt.“

    Mein Beileid…

  18. 18
    Harm

    Ich könnte diesen „Beamten“ %$*#, aber sowas von! Immer auf der linken Spur mit ihrem Schnarchnasentempo. Und ich? Wenn ich dann vorbei will: „Nötigung“!
    Apropos Nötigung: Diese Drängler, mit ihren, ach-so-tollen „Beamten“-Autos. Die soll ich vorbeilassen? Von wegen!: Das ist 1-A Nötigung!
    Ich prangere das an!11

  19. 19
    Irreversibel

    @Foxxi:
    Ja genau. Dass die Verwaltung in Deutschland nach Rechtsvorschriften arbeitet ist natürlich zum Kotzen. Klar. Da ist Dein Vorschlag, dem „Amtsschimmel die „gesetzliche Vorschrift“ in Schriftform abzuringen um diese dann Beiden zwangsweise zum Fressen zu geben. . .und zwar quer!“ natürlich der Stein der Weisen. Und wer das nicht so sieht ist ein böser Denunziant….Muss schön sein wenn die Welt so einfach strukturiert ist.

  20. 20

    Habe trotzdem Einspruch eingelegt. Hab‘ ja nix zu tun.

  21. 21

    Du weißt aber schon, dass die 20 Euro nur die Bußgeldbescheidkosten waren. Darin enthalten ist aber nur die ordnungsgemäße Ablage der gesetzlich zu ermöglichenden Stellungnahme. Eine weitere Bearbeitung hätte Bußgeldstellungsnahmenbearbeitungskosten in Höhe von weiteren 20 Euro verursacht. Mit dem nicht unwahrscheinlichen Ergebnis, dass das Bußgeld auf 10 Euro gesenkt wird. Und jetzt Kopfrechnen!

  22. 22

    Unmotiviertes Bla Bla von der Person am Telefon. Die haben selbstverständlich auch Spielraum. Habe ich selber erlebt bei einem zu spät erneuerten Personalausweis.

  23. 23
    scusio

    Die haben reichlich Spielraum. Dafür sollten sie aber eine ordentliche Begründung,als Vorlage, bekommen. Andererseits sind die paar Euronen doch auch mal ne nette Spende an die Stadtkasse. :-)