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Der Fall Ermyas M.

Als der Afrodeutsche Ermyas M. 2006 in Potsdam von Nazis beinah totgeprügelt wurde, beschäftigten sich die Zeitungen wochenlang mit dem Fall: innerhalb weniger Tage wurde über No-Go-Areas gesprochen, über National befreite Zonen und über den gesellschaftlichen Umgang mit rassistischer Gewalt. Im Laufe der Polizeiermittlungen kippte das Bild, bis die simple Opfer-Täter-Aufteilung nicht mehr zu halten war. Und als im Juni 2007 das Gerichtsurteil gesprochen wurde, wußten viele Kommentatoren schon nicht mehr, was genau an diesem Fall schlimm und menschenverachtend war.

Der Verein Opferperspektive hat vor einem Monat eine Analyse veröffentlicht, die sich der medialen, politischen und juristischen Aufarbeitung widmet: Der Fall Ermyas M. Chronik einer Debatte. 52 Seiten, die sich lohnen.

22 Kommentare

  1. 01

    Unter der verlinkten Adresse bekomme ich nur die Meldung „500 – internal server error“.

  2. 02

    @#676537: Server down, scheinbar.

  3. 03
    Viva Hammonia

    Alle möglichen Gewalttaten werden von den jeweiligen Weltanschauungen für ihre Zwecke instrumentalisiert.
    Was wirklich geschehen ist, ist eher sekundär. Man formt sich seine persönliche Wahrheit zurecht, damit sie öffentlich ins rechte (oder linke) Licht gerückt wird. Alter Hut

  4. 04
    Steffen65

    Danke für den Tipp. Link geht wieder.

  5. 05
    PiPi

    @#676552:
    Du formst aber auch gerne Meinungen die deinen
    sehr Rechtslastigen Ansichten ein Forum bieten.

    Ich mag dich nicht!:((

    Verweise auf:
    http://www.spreeblick.com/2008/05/14/interview-andi-abbas-sehitlik-moschee-berlin/

  6. 06
    Viva Hammonia

    Oh, schade

    sehr rechtslastig, soso ;) Ja so ist das, wenn man mit Gutmenschen nicht immer konform geht, eine andere Meinung hat, dann wird man als „rechtslastig“ diffamiert und gebrandmarkt. Das ist bekannt

    Aber warum denn kleckern, klotzen: Ich bin ein „Nazi“, nicht wahr ?, Gib´s mir, PiPi ^^

  7. 07
    tiramisuuu

    Ohne die 52 Seiten gelesen zu haben, bin ich immer noch sehr betrübt über diese Geschichte. Zumal mir jemand sehr nahestehendes Ermyas auch kennt. Anfangs habe ich die Berichterstattung noch verfolgt, später wurde es mir zu viel. Wir waren beide sehr verbittert und traurig, über zum einen die Tat und zum anderen den ganzen Medienquatsch, der da passiert ist. 52 Seiten sind viel, aber ich trau mich und les das!

  8. 08
    tiramisuuu

    Ha, zuviel Zeit vergangen. Dabei wollte ich noch eine Kleinigkeit ändern.
    So – geändert.

  9. 09

    Die Analyse des Vereins bestätigt ziemlich genau, was ich bereits vermutet hatte, als der damalige Generalbundesanwalt Nehm den Fall an sich zog.

    Die Angelegenheit war von Anfang an nicht dazu geeignet, ein Exempel gegen rechte Gewalt und Ausländerfeindlichkeit zu statuieren. So wünschenswert das grundsätzlich gewesen wäre, war doch absehbar, das die Beweislage dafür nicht ausreichen würde.

    „Von Nazis beinahe totgeprügelt“, ist als Formulierung nicht sehr glücklich gewählt. Den Angeklagten war nicht nachzuweisen, daß sie Nazis sind. Der Begriff Prügeln, lässt ein Bild entstehen, in dem immer wieder in blinder Wut auf ein bereits wehrloses Opfer eingeschlagen wird. Die lebensgefährliche Verletzung des Opfers ging aber unstrittig auf einen einzelnen Fausthieb zurück. Eine Tötungsabsicht kann man daraus kaum herleiten.

    Ich fürchte, genau solche wenig sachlichen, aber dafür sehr publikumswirksamen Schlagzeilen in der Presse haben dazu beigetragen, daß der Fall zum Politikum wurde und als solches nur scheitern konnte.

    Es mag ja durchaus sein, daß die Angeklagten tatsächlich rassistisch motiviert waren und das Opfer vielleicht sogar gezielt töten wollten. Möglich ist aber auch, daß ein Austausch von Pöbeleien Betrunkener schließlich zu dem Fausthieb führte, dessen fatale Wirkung weder beabsichtigt noch vorhersehbar war.

    Die Wahrheit liegt vermutlich irgendwo dazwischen. Aufgrund von Vermutungen darf ein Gericht zu unser aller Glück aber niemanden verurteilen. Dazu bedarf es konkreter Beweise und genau die fehlten.

    Der Freispruch aus Mangel an Beweisen war deshalb schon früh programmiert und ist nach meinem Rechtsverständnis auch nicht zu beanstanden. Das Rechtsprinzip der Unschuldsvermutung gilt aus gutem Grund unabhängig von der Art des Vorwurfs und vor allem unabhängig von der öffentlichen Meinung und der politischen Wetterlage.

    Was mich wundert ist, daß das Gericht die Angeklagten anscheinend nicht wegen unterlassener Hilfeleistung belangt hat.

  10. 10
    tiramisuuu

    Exempel! Geeignet! Schwachsinn!

    „Es mag ja durchaus sein, daß die Angeklagten tatsächlich rassistisch motiviert waren und das Opfer vielleicht sogar gezielt töten wollten. Möglich ist aber auch, daß ein Austausch von Pöbeleien Betrunkener schließlich zu dem Fausthieb führte, dessen fatale Wirkung weder beabsichtigt noch vorhersehbar war.“

    1.Sie waren rassistisch motiviert!
    2.Da lag jemand im Sterben!

    Freispruch?

    wtf…

    Weder du, noch ich, fellow passenger, dürfen so eine Tat juristisch beurteilen. Und eine Wahrheit dazwischen gibt es auch nicht. Betrunkene dürfen soviel rumpöbeln wie sie wollen, so lange sie niemanden derartig verletzten, dass jemand dabei umkommt. Ermyas hatte einfach Schwein. Verstehste, einfach Glück, weiter leben zu dürfen.

    Das Problem war die Fußballweltmeisterschaft und Wolles Pläne zur Inhaftierung von Linksradikalen.

    Sei du dann mal schwarz, in Potsdam zeitweilig zum arbeiten, kommst von nem Treffen mit Freunden und wirst angepöbelt, sagst vielleicht ebenfalls buhu und bekommst eins in die Fresse und so dermaßen, dass du im Koma liegst.

    Wenn dich jemand anpöbelt, pöbelst du doch auch zurück, oder? Und wenn du danach im Koma liegst, weil man dir den Kopf eingeschlagen hat, willste doch mindestens, dass die Leute ne Strafe bekommen?

  11. 11
    tiramisuuu

    boah, ermyas und gewaltbereit und aggressiv? what the fuck! manchmal sind blogs doch ne echte pest! scnr

    ps. gott sei dank habe ich mich damals nicht weiter damit auseinander gesetzt – ich wäre explodiert – vor wut!!!!!!!!!!!!!

    ich glaub, ich stell mich demnächst auch nachts an ne bushaltestelle in potsdam und fluch so vor mich hin – mal schauen, vielleicht kommt ne glatze um die ecke und haut mir eins.

    ach nee, geht ja nicht – ich bin ja nicht schwarz.

    aber glatzen mögen es bestimmt auch, wenn frauen herumstehen und fluchen – i bet…

  12. 12
    corax

    In der Verhandlung ging es nicht nur um die Klärung der Täterschaft,
    sondern auch um die Würdigung der Tatmotivation, also um die Frage,
    was das Gericht als Rassismus ansieht und was nicht. Vor allem in den
    Schlussplädoyers und in der Urteilsbegründung wurde deutlich, dass – über die Klärung des konkreten Falls hinaus – verhandelt wurde, wem in puncto Rassismus die Definitionsmacht zukommt. Nach Meinung des Richters der Justiz. Auch in der Presse wurde seit Bekanntwerden der Anklageschrift im August 2006 nur noch der juristischen Sicht Raum gegeben. Dass diese Sicht aber nur eine sehr begrenzte ist und die juristische Bewertung keine gesellschaftspolitische ersetzen kann, ist u. a. Thema dieses Dossiers.

    Sorry, aber wenn „die Justiz“ nicht mehr die Definitionsmacht darüber hat, was ein „besonders verwerfliches Verbrechen“ ist, und was nicht, wer denn dann? Irgendein „Verein“ mit gesellschaftspolitischer Motivation?

    Danke, dann lebe ich doch lieber woanders.

  13. 13

    Verdienen solche medial ultrahocherhitzten Themen es nicht sogar ganz besonders, sich möglichst neutral mit ihnen auseinander zu setzen, tiramisuuu?

  14. 14
    tiramisuuu

    Irgendwie bin ich mit dieser Sache verbunden, zugegeben, aber der Bericht macht mich nicht glücklicher und einen Freispruch halte ich für unzulässig. Denn wenn man alle Medien, samt Blogs, außen vor lässt, dann bleibt doch zumindest immer noch ein Mensch, der im Krankenhaus lag, beinah dem Tod geweiht.

    Dummerweise aber hatten sämtliche Medien und weiss der Fuchs wer noch Einfluss auf dieses Urteil. Und wenn man eines nicht ausschließen kann, dann Rassismus.

    Ich habe die ganze Zeit über versucht, dies auf meine Lebenssituation zu übersetzen. Einfach ist es nicht. Aber letztendlich hätte nur der Tod von Ermyas den Tätern eine Strafe eingebracht und nicht sein beinaher Tod und das finde ich absurd.

    Ich würde meinen Tätern dann lebenslänglich Rache schwören, weil kein Gericht sie verurteilt hat.

    Warum sollte ich mich damit abfinden, dass Menschen straffrei bleiben, die mich beinah zu Tode geprügelt haben.

  15. 15
    tiramisuuu

    zumindest empfinde ich es als zu tode prügeln, wenn ich durch nen faustschlag dermaßen verletzt werde, dass ich mit meinem leben ringen muss.

  16. 16
    Frédéric Valin

    @#676574: Dass es einen rassistischen Hintergrund gab, scheint mir klar. Ich habe ne ganze Zeit lang darüber nachgedacht, ob ich „Nazis“ in den Artikel schreibe oder nicht: weil es ja eine Verurteilung der Täter ist. Da es aber keine Vorverurteilung, sondern eine (subjektive, na klar) Beurteilung nach dem Aufarbeitung der Justiz ist, deren Meinung ich nicht teile, finde ich es vertretbar. Und ich glaube, dass der Fall durchaus dazu getaugt hätte, etwas über rechte Gewalt aufzuzeigen: bloß nicht in der kurzen Aufmerksamkeitsdauer, die ihm zukam, und auch nicht auf die paar dutzend Zeilen, die eine Zeitung an Platz so hat.

    (Totprügeln hat für mich übrigens, im Gegensatz zu totschlagen, durchaus die Konnotation des nicht Beabsichtigten. Ich lass mich da gerne belehren, aber M. ist geschlagen worden: inwiefern soll man da die Begrifflichkeiten noch stärker verwässern?)

  17. 17
    Andrea

    Musste auf Seite 41 eine Lesepause einlegen, weil das einfach alles zu deprimierend war. Wurde danach allerdings auch nicht besser.

    Die ganzen relativierenden „war doch nur eine Pöbelei zwischen Betrunkenen“-Diskussionen hin oder her, es muss einem doch zu denken geben, wenn eine Körperverletzung im Zusammenhang mit rassistischen Äußerungen (Jesus Christ, „Nigger“ kann auch nicht-rassistisch gemeint sein? Bitte?!) vollkommen losgelöst von eben jenen Äußerungen behandelt wird, nur weil der Fausthieb (eventuell) ein paar Minuten später kam. Und die Tatsache, dass die Kripo gerade mal keine Zeit für die Spurensicherung hatte, das muss doch thematisiert werden. Aber nein, es gab keine ausreichenden Beweise und deshalb war der Freispruch gerechtfertigt. ARGH.

    Vielen Dank für den Link, fand ich ein ganz wichtiges Stück Aufarbeitung.

  18. 18
    Jan(TM)

    @#676575: Liebe tiramisuuu, wie willst du jemanden verurteilen wenn du ihm nicht mal nachweisen kannst das er überhaupt beteiligt war? Im Bericht ist nirgends die Rede davon das man den Leuten nachweisen konnte vor Ort gewesen zu sein.

    @#676602: Du kennst die Täter und den genauen Tathergang nicht, wie willst du dann beurteilen ob das rechte Gewalt war? Laut Aussage der meisten Zeugen hat Ermyas den Schlag provoziert indem er hinterher gelaufen ist und versucht hat die Leute zu treten.

  19. 19
    Andrea

    @#676631: 52 Seiten, die sich lohnen. Wirklich.

    Seite 38:

    Wesentliche Hinweise auf den Tathergang bekommt das Gericht von
    ZeugInnen. Wie oft in Gerichtsverfahren sind die Aussagen widersprüchlich, aber nur in einer Aussage ist davon die Rede, Ermyas M. sei den Männern hinterhergegangen, um sie zu treten. Alle anderen berichten von Bedrohungen durch die Täter.

    Seite 40:

    Der Taxifahrer nahm zu Fuß die Verfolgung auf, konnte die beiden jedoch nicht einholen. Er ist sich sicher, dass es die gleichen Personen waren, die Ermyas M. bereits an der Haltestelle bedrängt hatten. Er beschwert sich: »In der Presse stand, ich hätte gesagt, der E. (M.) wäre hinter den beiden her und hätte getreten. Dies habe ich zu keinem Zeitpunkt gesagt! Was ich gesehen habe, war eine Abwehrreaktion an der Haltestelle. Das war kein schwerer Tritt. Er hat sich den einen mit dem Bein vom Hals gehalten.«

  20. 20
    Thommy D.

    Ich gehe davon aus, dass niemand hier dabei war, als es zu dieser schlimmen Tat kam.

    Allerdings muss ich mich doch schon über das Verstandnis von Rechtsstaatlichkeit bei einigen hier wundern.

    Die „Täter“ sind freigesprochen worden, weil es nicht ausreichend Beweise oder Indizien für ihre Tat gab. Diese Regelung gibt es ja nicht ohne Grund. Eine Unschuld der vermeintlichen Täter ist ja zumindest möglich. Und davon sollte man zunächst einmal immer ausgehen.

    Versetzt euch mal in die Lage der möglicherweise zu unrecht Angeklagten (und selbst wenn sie es wirklich waren, der Fall Kantelberg-Abdullah zeigt, dass das ja nicht immer so sein muss). Da würdet ihr auch hoffen, dass man euch rechtsstaatlich behandelt und freispricht, sofern es keine ausreichenden Beweise gibt.

  21. 21
    Mus Sain

    Der „Fall“ Mulugeta: Besoffener pöbelt rum und kriegt eins aufs Maul. Punkt.

  22. 22
    Frédéric Valin

    @#694310: Ach, die Welt könnte so einfach sein. Wenn man wenig liest zum Beispiel. Und vor allem nicht die verlinkten Texte.