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Folter in Genua: Als wäre nichts gewesen.

Genua 2001, lang ists her. Beim G8-Gipfel damals sind Gegendemonstranten in der Polizeikaserne Bolzaneto gefoltert worden. Jetzt, sieben Jahre später, sind die Urteile gegen die Verantwortlichen gesprochen worden. In Italien stehen, wissen wir jetzt, auf Folter Haftstrafen zwischen fünf Monaten und fünf Jahren. Theoretisch. Praktisch nichts, die Straftaten sind verjährt. Also: faktische Straflosigkeit.

Dieses Ergebnis ist in einer Art frustrierend, die mir verbietet, den Artikel fortzusetzen. Weil ich mich auf faktische Straflosigkeit nicht verlassen kann.

5 Kommentare

  1. 01

    Ich kann Dir nur zustimmen.

    Ergänzend sei erwähnt, dass Folter laut ANSA nicht als Tatbestand im italienischen Strafgesetzbuch vorgesehen ist. Daher wurden die, die überhaupt verurteilt wurden wegen Amtsmissbrauch verurteilt, siehe ansa.it.

  2. 02

    Das italienische Rechtssystem scheint ja eh eine Katastrophe zu sein – das Taten während eines laufenden Prozesses weiter verjähren kann eigentlich nicht sein. Das wäre schon ohne all die „Berlusconi-Lücken“ schlimm.

  3. 03

    Es ist nicht nur eine Katastrophe, es ist ein Skandal, wie sich ein Regierungschef seine eigenen Gesetze macht. Mehr dazu hier und hier.

    Stellt sich nur die Frage, warum der Silvio nochmal gewählt wurde? Neu ist das ja nicht…

  4. 04

    Ich glaube ja, dass die ganzen Ereignisse von Genua eine relativ langanhaltende Protestbewegung und weltweite Aufmerksamkeit hervorgerufen hätten. Aber sieben Wochen später war der 11. September 2001 und Genua verschwand aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit.