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Der Jura-Rap: 823 BGB, Yo!

Im § 823 BGB geht es um unerlaubte Handlungen. Klingt aufregend, ist es aber auch. Der Kölner Professor Klaus-Peter Berger hat die Street Cred des Paragraphen erkannt und ein paar fluffige Rhymes über einen geschmeidigen Beat gerappt. Video nach dem Klick.

via HappySchnitzel

43 Kommentare

  1. 01
    dralles

    Jura kann ja mal richtig locker sein.

  2. 02

    Also ehrlich gesagt klingt das schlimmer als Songsmith. So haben steife Gymnasiasten in den 80er Jahre versucht, Rap zu machen, aber das Jura-Studenten und Profs 2009 auch nich mehr Flow haben, hätte ich mir ja denken können.

    Das Video ist aber sehr lustig – bis die Musik losgeht.

  3. 03

    @#705989:

    ich erinnere mich an einen professor, der sich geweigert hat, informationen zur vorlesung ins internet zu stellen, weil das zu bequem machen würde.
    insofern halte ich mich mit der musikalischen qualität nicht lange auf und beklatsche diesen fortschritt.

  4. 04

    Gibt es eigentlich nicht den Unterschied zwischen Schadenersatz und Schadensersatz? Habe da noch sowas im Hinterkopf.

  5. 05

    @#705993:

    ja, bei dem einen ist ein s mitten im wort versteckt;)

  6. 06
    Frogster

    Übelster Bauernflow.
    Aber wenn’s beim Lernen hilft…

  7. 07

    @#705994: Grad mal nachgeschaut: Man kann das mit oder ohne „s“ in der Mitte schreiben. Im BGB wir meistens die Schreibweise mit „s“ verwendet, in HGB und ZPO mal mit, mal ohne, in der Insolvenzordnung die Schreibweise ohne „s“.

    Angeblich kann man, wenn einer von Schadenserstzspricht in 99% der Fälle davon ausgehen, daß ein Jurist vor einem steht;)

    Also sage ich jetzt immer Schadenersatz. Juristen haben ja nicht immer einen guten Ruf;)

  8. 08
    georg

    @ 04
    es geht doch um den ersatz des schadens. also genitiv – also: schadensersatz. solltest du also auch als nichtjurist sagen:)

  9. 09

    @#706007: nein, nein. Sprache kann verbinden, man kann sich aber auch mit Sprache deutlich abgrenzen. Ich will nicht mit allen Juristen in einen Topf geworfen werden. Aber Moment mal: Wenn ich mir so anschaue, wer in diesem Land so alles keine Ahnung vom Genitiv hat… dann doch lieber rüber auf die Juristenseite!;)

    Ich bin dem Sick leid;)

    Aber mal zu diesem ausgefeilten Song: Von mir ein ganz großes „NAJA!“;)

  10. 10

    Erinnert mich an einen RAP den Phillips mal als Werbung für einen neuen Videorecorder in Auftrag gegeben hat. Der groovte ähnlich. „Das ist „Vr382 – Von Philipps!“

  11. 11
    Alberto Green

    @#706013: Sind ja auch dieselben Zahlen.

  12. 12
  13. 13

    Hmm.
    Ich weiß ja nicht so ganz.

    Ok, es ist schön, dass sogar ein Juraprof jetzt rappt. Und dass sich das Professorat mal um seine Schäfchen kümmert. Und dass der so locker ist.
    Und vielleicht bringt es ja mal ein kleines bisschen, einen Funken einer Ahnung davon, was HipHop noch so sein kann, in die Kreise, in denen sich seine Studenten sonst so bewegen.

    Aber der Flow. Alter…
    Es gibt auch Leute, die nie etwas mit Rap zu tun hatten und sowas besser hinbekommen. Und der Beat taugt auch nicht. Und die Reimtechnik, ey.
    Nun denn, wir wollen mal nicht so sein, beim nächsten Release müssen aber ein paar mehr Punchlines rein.
    Und wehe, WEHE, irgendein Politiker in diesem Land kommt auf die Idee, es diesem Drecksack von Strache nachzumachen:
    http://www.youtube.com/watch?v=OpgLCWffdUQ

  14. 14

    uääh, wo ist mein Kommentar hin?
    Ach, da isser ja.

  15. 15

    @#706019: Nee, ds ist jetzt ein Stimmenimitator, oder? Ist das tatsächlich echt? Das wird ja immer schlimmer.

    Aber gut in den Kommentaren dort, finde ich: „Ich bin HC ein Volksverräter vielleicht sogar Sexualstraftäter „

  16. 16

    @#706019:

    ist der hc echt?

  17. 17

    –Doppelpost, ich bitte um Entschuldigung–

  18. 18

    @#706030:

    @#706029:

    Ja, auf jeden Fall. Das ist echt. Zum Wahlkampf 2007. Das ist die Welt, in der wir leben. Ich hatte sogar schon eine Antwort angefangen, bis ich merkte, dass es in Österreich schon 50 Antworten gab. Die waren nur alle ziemlich zivil. Da er aber mittelfristig Kanzler wird, kann die ja vielleicht nachgereicht werden.

  19. 19
    Robin

    Rappende Juristen? Aaaaaalt! ;-)

  20. 20

    Na, bereust du jetzt den Abbruch deines Jura-Studiums?

  21. 21
    Henker

    http://www.youtube.com/watch?v=JYeKqGT-2I0 die habens mehr drauf, wo wir bei unirap sind

  22. 22

    Hallo!

    Das Juristenrapperbattle ist eröffnet:

    http://www.youtube.de/juraclips

    Viel Spaß!

  23. 23

    Ich komm jetzt vielleicht wie ein Paragraphenreiter rüber (c), aber der Originaltweet kam ja von @koeln_de:

    http://twitter.com/koeln_de/status/1136033473

    http://www.koeln.de/koeln/koelner_professor_singt_den_paragraphenrap_120252.html (singt [sic!])

  24. 24
    Schlurks

    Hallo! Cooler Prof., aber es geht auch noch anders mit Jura und Sprechgesang:

    http://www.youtube.de/juraclips

    Das Battle ist eröffnet ;)

    Viel Spaß!

  25. 25
    horst

    …ich hab da mal nen paar lines gedroppt.. großartig!! Rapucation gibt es auch in berlin: http://www.rapucation.de/sites/template.php?page=0
    kann man machen, muss aber nicht sein…

  26. 26
    Michael

    @#706007: Kann gar nicht vom Genitiv abhängen, weil der erste Wortteil ja auch weiblich sein kann. Oder wie würdest du Liebeslied erklären? Das Lied des Liebes?

  27. 27
    corax

    @#706007:

    @#706116:

    Ich bin die Diskussion leid. Das ist ein hundsgemeines Fugen-S welches man benutzen kann oder auch nicht, beides ist erlaubt.
    Wobei es oft in Behörden- oder Gesetzestexten verwendet wird.

    Etwa wie bei Verbandskasten oder Terminsgebühr.

    Es soll lediglich die Aussprache erleichtern und hat weder mit dem Genitiv noch mit Sonstwas etwas zu tun.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Fugen-S

  28. 28
    SvenK

    Das s im Schadensersatz ist ein Fugen-S und hat mit dem Genitiv mal gar nichts zu tun.

    Und Prof. Berger ist (mal abgesehen von seiner viel zu oft betonten Affinität zum BVB) einer der besten Profs die man sich als Student wünschen kann. Ob er nun rappen kann, oder nicht – geschenkt. Ein Prof. der sich Zeit für seine Studenten nimmt und ernsthaft Gedanken über seine Lehrmethoden macht ist extrem viel Wert – auch ohne mad Skillz.

  29. 29

    So würde ich wirklich gerne lernen.

  30. 30

    Fugen-S, aha. Spreeblickkommentare sind sehr edukativ.

  31. 31
    bashd

    Uii,
    da war die Zeit aber dieses Mal um einiges schneller
    http://www.zeit.de/2009/03/C-Juristenrapper

  32. 32

    Wusste garnicht das Jura so spannend sein kann :-D

  33. 33

    Ich finde, gerade diese nichtvorhandene Flow macht die Sache in sich sehr rund und schön. So und nicht anders muß ein rappender Juraprof klingen.

  34. 34

    SUCHE:

    ‚Witze, Juristen‘

    Eines ist mir ganz wichtig zu sagen:
    „Bedarf ,
    aus Gründen die Euch nichts angehen,
    gelegentlich eines Rechtsbeistandes“.

    Desshalb erfolgt kein direkter Hinweis.

    Lehne es auch ab Neurologen zu be-
    nennen. Wäre auch zu Doof dies zu tun.

    Just for Fun

  35. 35

    Was für ein Bullshit … Ein Kommentar zu 823 BGB, gerappt – verständlicher wird es dadurch auch nicht.

    Aber interessant, daß es das BGB auf Chinesisch gibt.

  36. 36

    Ein Rap zum Dreipersonenverhältnis im Bereicherungsrecht… …das wäre mutig gewesen! :-)

  37. 37

    The students then choose the project they want to work on. ,