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Artikel 5 (1) GG, politische Strategien und das BMWi


(Quelle via Max)

Wer sich etwas ausführlicher mit dem Thema des neuen Gesetzentwurfs zu Internetsperren befasst hat, versteht, was dieser Flyer ausdrücken will. Für viele andere jedoch, für die der kurze Erklärungsversuch im Text sicher nicht ausreicht, könnte der falsche Eindruck entstehen, die Verfasser des Textes hielten die Veröffentlichung der Dokumentation von Kindesmissbrauch für eine Meinungsäußerung.

Und genau so passiert es ja leider auch, nicht nur bei Politikern. Viele der durchaus intelligenten Menschen, mit denen ich in den letzten Wochen über das Gesetz zu Internetsperren geredet habe, missverstehen das Anliegen der Petition zunächst als Freischein für Verbrechen; es braucht viel Geduld, Zeit und Ruhe, die wirklichen Zusammenhänge zu erläutern und zu erklären, wogegen sich die Petition tatsächlich richtet. Ich werfe niemandem vor, dass er sich in seiner Freizeit nicht freiwillig und umfassend mit dem Thema auseinandersetzt — schließlich gibt es unzählige andere Themen, die ich ebenfalls nur oberflächlich verfolge, denn auch meine Auffassungsgabe und Zeit sind begrenzt und es wäre gegenüber Privatleuten unfair, ihnen ihre Prioritäten in der Informationsbeschaffung anzukreiden. Im Fall von Politikern, die weitreichende Gesetze verabschieden, ist das natürlich eine ganz andere Geschichte, denn von ihnen erwarte, nein: fordere ich eine tiefgehende Auseinandersetzung im Vorfeld.

Das Problem, dass ich mit der Bemühung des Artikel 5 (1) des Grundgesetzes habe, ist in der umklammerten Zahl und damit in der Unvollständigkeit des Zitats begründet. Denn in Artikel 5 heißt es komplett:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Kurz: Die Meinungsfreiheit ist grundgesetzlich eingeschränkt. Wer also das Grundgesetz für seine Argumentation nutzt, sollte meines Erachtens dabei keine Bestandteile unterschlagen, besonders dann nicht, wenn diese Auslassung den politischen Gegnern Argumente zuspielt. Selbst wenn ich diese Argumente (genau wie die Verfasser des Flyers) für vorgeschoben halte: Es sind die Argumente, die eingesetzt und der Öffentlichkeit präsentiert werden. Und zwar die einzigen, was das Perfide an der Strategie der Unterstützer des neuen Gesetztes ist. Äußerst selten wird sachlich auf die vorgebrachten Gegenargumente eingegangen, man verharrt beim Thema Missbrauch, nennt es „Kinderpornografie“ und erstickt damit jede Kritik und jeden Gesprächsversuch über andere mögliche Zusammenhänge oder gar Verbesserungsvorschläge im Keim.

Diese politische und rhetorische Strategie gilt es zu erkennen und mit einer Gegenstrategie auszuhebeln. Das Zitieren von nur Teilen des betreffenden Artikels des Grundgesetzes ist dabei kontraproduktiv, wenn es als Missachtung geltender Gesetze fehlinterpretiert werden könnte. Denn die Darstellung des Missbrauchs von Menschen ist (wie die Tat selbst) keine Meinungsäußerung, an der Argumentation der Gesetzesbefürworter und damit auch am Verständnis einer breiteren Bevölkerungsschicht prallt ein Zensur-Vorwurf daher ab — denn zu den durch das Gesetz tatsächlich gegebenen neuen Zensur-Möglichkeiten hält man sich einfach bedeckt.

Es fällt absurderweise sehr schwer, sich solchen politischen Strategien mit umfangreichen Argumenten entgegenzustellen, denn das Werben in der Öffentlichkeit für eine Position ist eben genau das: Werbung, Marketing, PR, und die eindeutige Gegenstrategie fehlt somit meiner Meinung nach bisher. Ich wünschte, ich wäre geübter im politischen Handeln, erfahrener im Umgang mit denen, die nicht inhaltlich, sondern nach klarer Absprache vorgehen, um ihre Ziele zu erreichen. Bin ich aber nicht. Stattdessen warte ich notgedrungen auf eine Strategin, einen Strategen, der das von mir und anderen vermutete Kalkül hinter dem neuen Gesetzentwurf durchschaut und den politisch klugen Weg findet, es zu entlarven.

Ein politischer Ansatzpunkt dafür könnte folgende Überlegung sein:

Wir haben in der Diskussion bisher fast ausschließlich Frau Ursula von der Leyen in ihrer Funktion als Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erlebt. Sie hat im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf die Fokussierung auf das Thema Kindesmissbrauch gelegt und damit für eine breite Unterstützung in den Medien und der Bevölkerung gesorgt.

Der Absender des Gesetzentwurfs ist nun jedoch nicht das Familienministerium, sondern das Ministerium für Wirtschaft und Technologie, vertreten durch Minister Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg.

Welche Chancen hätte Herr zu Guttenberg als Wirtschaftsminister in dieser Sache gehabt, wäre er als Vorreiter des neuen Gesetzes aufgetreten? Hätte man ihm in der Bevölkerung einen Einsatz für das Wohlergehen von Kindern so abgenommen, wie man es bei Frau von der Leyen offenbar tut? Könnte Frau von der Leyen eventuell bewusst als „Strohfigur“ eingesetzt worden sein, um vielleicht in bester Absicht das Marketing in die richtige Richtung zu lenken und den Weg frei zu machen für ein Gesetz, das am Ende nur am Rande der Behinderung der Verbreitung von illegalen Inhalten dienen kann und soll?

Ich halte 99,9% aller Verschwörungstheorien für Unfug und wahrscheinlich wäre diese vermutete, mögliche Vorgehensweise, wenn sie denn wahr wäre, völlig normaler politischer Alltag, denn sie erscheint strategisch äußerst sinnvoll: Eine Frau und mehrfache Mutter setzt sich für öffentlich für Kinder ein mit dem Effekt, dass das BMWi ein neues Gesetz in Fahrt bringen kann.

Vielleicht spinne ich ja langsam bei meinen Versuchen, auch nur ansatzweise zu verstehen, was hier gerade passiert. Vielleicht.

18 Kommentare

  1. 01
    Stephan (Der Echte)

    Nein Johnny, Du spinnst nicht. Die zuletzt getane Äußerung des Herrn zu Guttenberg auf der Betroffenheitsschiene spricht Bände.

  2. 02

    Das beste Gegenargument gegen die Internetsperren steht doch in 5(1), nämlich: eine Zensur findet nicht statt. Damit wird nach juristischer Auslegung die Vorzensur gemeint, und wenn ich eine Internetseite sperre, dann findet diese Vorzensur statt und man verstößt gegen das Grundgesetz.

  3. 03

    Ich habe in den letzten Monaten auch manchmal mit diversen Verschwörungstheorien geliebäugelt, aber a) will ich gar nicht glauben, daß die uns Regierenden so „böse“ sind und b) kennst Du ja den schönen Leitsatz „Warum Verschwörung vermuten, wenn Dummheit als Begründung ausreicht“.

    Deshalb bin ich spätestens seit der Ersten Lesung im Bundestag davon überzeugt, daß Unwissenheit und in deren Folge Dummheit der Akteure für solche Gesetzentwürfe verantwortlich sind.

    Die wichtigste Kulturtechnik nach Lesen und Schreiben beherrschen unsere Abgeordneten nicht. Aber statt sich zu schämen für ihre Unwissenheit und etwas dagegen zu unternehmen – das sind ja schließlich alles wenigstens formal gebildete Leute! – ist ihnen ihr digitaler Analphabetismus nicht einmal peinlich, sie erkennen ihn gar nicht als solchen.

    Für sie ist das Internet eMail (also das Versenden von ausgedruckten und wiedereingescannten pdf-Dateien über den Exchange-Server des Bundestages) und Unternehmenspräsenzen sowie Shops: Konventionelle Wirtschaft eben. Was für ein Leben da tobt, die Vielseitigkeit, die neuen Möglichkeiten der Vernetzung und Recherche, all dieses Wissen und Engagement und Kreativität von Millionen Menschen überall, jederzeit – die meisten kennen es ebensowenig wie die Bereiche des Internets, die außerhalb des www liegen. Die wenigen, die davon gehört haben, halten es für die Spielwiese weniger („Internetcommunity“) und für eine gefährliche weil unkontrollierbare Welt, der man mit vielen Abers begegnen muß und die man aufgrund ihrer Irrelevanz auch ruhig einschränken kann.

    Ich kann diese Leute nicht mehr Ernst nehmen, ja fremdschäme mich für ihr Holpern durch ihnen ganz offensichtlich fremde Gebiete, und habe inzwischen das gleiche Problem wie schon so lange mit Journalisten: Wenn ich so viele Fehler finde in den wenigen Bereichen, in denen ich mich auskenne, was ist mit dem leider sehr großen Rest, von dem ich keine Ahnung habe? Werden da die ganze Zeit Gesetze auf der Basis von genau Null Fakten gemacht? Mich gruselt es.

  4. 04
    peter h aus b

    Nur ein Wort: Spin-Doctor

  5. 05
    Blim

    Johnny, dein Ansatz ist sicher geeignet um dem geplanten Internet-Sperrungs-Gesetz wirkungsvollen Widerstand entgegenzusetzen. Ginge es in dem Gesetzentwurf darum, den Kindesmissbrauch einzudämmen, also um Kriminalitätsprävention, wäre der Bund überhaupt nicht dafür zuständig („Ländersache“). Ähnlich argumentiert ja auch die FDP. Die Tatsache, dass der Gesetzentwurf vom Wirtschaftsministerium eingebracht wird, spiegelt demnach schon recht deutlich wider, dass die Bekämpfung von Kindesmissbrauch eben nicht im Mittelpunkt steht. (Und ja: Es drängt sich der Verdacht auf, dass weitergehende Sperrungen, etwa bezüglich Glücksspiel, Urheberrechtsverletzungen, Computerspiele und Ähnlichem, nicht nur mutwillig in Kauf genommen werden sondern sogar beabsichtigt sind.)

    Noch ein paar Worte zum Einsatz von Artikel 5(1) GG: Ich sehe zwar auch die Gefahr, dass das Zitieren dieses Absatzes ohne Kontext Angriffsfläche für Gegenargumente bietet. Ja, das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie die Presse- und Berichterstattungsfreiheit sind eingeschränkt. Der Verzicht auf Zensur geht aber über den Schutz dieser Rechte hinaus. Findet Zensur statt, so bedeutet das nicht zwangsläufig eine Einschränkung dieser Rechte. Ich glaube nicht, dass das Verbreiten von Bildern von Kindesmissbrauch als Meinungsäußerung (und in der Regel auch nicht als Berichterstattung) betrachtet werden kann. Der Gesetzentwurf schränkt diese Rechte also nicht unmittelbar ein. Und trotzdem erzwingt er eine Zensur, eine Vorfilterung bestehender Medieninhalte.

    Ist der Verzicht auf Zensur eines der Rechte, auf die in Artikel 5(2) GG Bezug genommen wird, oder ist Zensur uneingeschränkt zu unterlassen? Das ist keine rhetorische Frage, ich finde das wirklich nicht ganz eindeutig.

  6. 06
    Bjoern Michaelsen

    Auf GG5(1) wird ja gerne verwiesen, ebenso auf GG20(4).
    Wirklich erschreckend ist doch aber, das der Gesetzentwurf so ganz und garnicht mit den Abs. 1-3 von Artikel 20 GG vereinbar sind:
    – geheime Zensur durch eine Instanz, die nicht demokratisch legtimiert ist (Abs. 1 und 2)
    – ohne Gewaltenteilung (Abs. 3)
    – unter Bruch des Vorrangs der Verfassung (Abs. 3)
    – unter Bruch des Vorrangs des Gesetzes (Abs. 3)

    Artikel 20 Abs. 3 ist die Grundlage unseres Rechtsstaates und die Gesetzesvorlage ist schlicht nicht damit vereinbar. Das Problem ist nicht per se, das zensiert werden soll, sondern _wie_ zensiert werden soll.

  7. 07

    Ich würde sagen, du bist einfach nur enttäuscht, weil UvdL nicht auf dein Gesprächsangebot reagiert hat. ;-) Was hier passiert, ist aber doch fast der Prototyp dessen, wie E-Politics funktionieren sollte: Eine vernetzte, informierte Menge enttarnt eine Wahlkampflüge (ja, sie ist bereits enttarnt) und bringt sie mit vereinten Kräften auf die politische Agenda (ja, da ist sie bereits).

    Es braucht keinen Spin mehr, im Gegenteil. Man sollte nicht versuchen, diese eigentlich komplizierte Problematik in irgendeiner Weise zu vereinfachen – das dient nur denjenigen, die eine Sachdiskussion lieber vermeiden wollen (= die CDU).

  8. 08
    ralf

    Ich fürchte, dass es keine politische Strategie geben wird, mit der man das anstehende Gesetz wird verhindern können. Dafür fehlt das tiefere Verständnis zu der gesamten Problematik in der Öffentlichkeit sowie ein entsprechendes Gegengewicht zu den Gesetzesbefürwortern, das auch von jener breiten Öffentlichkeit gehört und wahrgenommen werden würde.

    Die Petition ist bisher sicherlich in gewisser Hinsicht ein Erfolg, aber die Anzahl der Teilnehmer viel zu gering. Vielleicht bestünde Hoffnung auf Änderung an den vorgebrachten Regelungen, wenn man 200.000 bis 500.000 Stimmen zusammenbekäme, also eine Anzahl an Wählervolk, dessen Stimmen man gerne hätte… aber ich denke, den Initiatoren der Gesetzesvorlage ist durchaus bewusst, dass sie bei den Petenten auch vorher keine Stimmen geholt haben und ihnen die Ignoranz dieser „Randgruppe“ im September zur Wahl nicht schaden wird.

    Will sagen: Das Konzept, Kinderpornografie geschickt zu instrumentalisieren, den politischen Gegner damit zu diskreditieren und jede Sachdebatte zu ersticken, ist sehr geschickt und wird am Ende aufgehen.
    Vielleicht hilft am Ende dann aber doch Karlsruhe.

  9. 09

    @08 Das Konzept geht nur vordergründig auf, ungefähr so, wie die DDR-Stasis Anfang 89 noch einige Erfolge hatten. Auf etwas längere Sicht-bezüglich der Brd heute tippe ich auf 4-5 Jahre- wird das Konzept der Instrumentalisierung emotionaler Themen keinen Erfolg mehr haben. Die gesamte Intelligenz unter 30 ist doch inzwischen angeekelt von den Politikern wie vdl und Wiefelspütz, die BRD steht so auf der Kippe wie die DDR in den späten 80ern. Was damals die Ausreisen über Ungarn waren, ist jetzt Twitter und co: die jungen Leute organisieren sich ihre Welt neu und die alten Säcke bleiben zurück. Im Herbst werden sie nochmal Erfolg haben, schon 4 Jahre später könnte von CDUSPD so gut wie nichts mehr übrig sein.

  10. 10

    Keine Sorge Johnny, Du spinnst nicht. Ich habe hier mal einige hervorragende Beiträge zum Thema verlinkt:

    http://roterhai.wordpress.com/2009/05/11/redakteure-als-freunde/

  11. 11

    Ich denke auch, dass die PR-Maschine noch nicht mit wirklich effektvollem Contra gestört ist.
    Man bräuchte eine positive Besetzung.
    Die Petitionsunterzeichner sind nicht „gegen Zensur“, sondern „für wirklich wirksame Maßnahmen“. Dass dann die „Zensur“ flach fällt, ist halt der Nebeneffekt.

    Was die vorgeschobenen Argumente angeht: Ich denke z.B. das Argument, dass die meisten Server eben doch in Staaten stehen, wo man eine Abschaltung erreichen kann wird ignoriert, weil die DNS-Methode den Vorteil hat, eine Sperrung zu implementieren die eben nur der eigenen Rechtsauffassung folgt.
    „Mein Kampf“ von einem US-Server löschen zu lassen, oder nen Torrenttracker in Skandinavien wäre da schon schwieriger.

    …Achso, ich schweife ab, das beabsichtigt ja niemand.

  12. 12
    Stefan

    Weswegen der Herr von und zu Guttenberg die treibende Kraft darin geworden ist, dachte ich, wäre inzwischen klar. Das macht er vor allem seiner Frau zu liebe. Mit Verschwörung hat das wohl eher nix zu tun.
    Nur weswegen er und vdL sich weiterhin allen Argumenten verschliessen, das wäre eher zu hinterfragen.

  13. 13
    Akkupunk

    Ich verstehe ja die Neigung mit Artikeln um sich zu schmeißen, aber auch ein vollständiges zitieren und die Anbringung einer stichwortartigen Argumentation zu diesen Artikel ist für mich unsinnig.
    Hinter einem Artikel des deutschen Grundgesetzes stecken seitenweise Interpretationen verschiedenster Lehrbücher und Urteile des Bundesverfassungsgerichtes die sich einfach nicht mal eben so auffangen lassen.

    Jede Argumentation, die einfach aus logischen Gedankenschlüssen besteht oder einer faktisch hinterlegten Meinung beruht, ist mir zehn mal lieber als jemand der stumpf Artikel aus dem Grundgesetz zitiert.
    Zwar schadet es nicht die Grundlagen unserer Verfassung zu kennen (und Schlüsse daraus zu ziehen), doch damit zu argumentieren (vor allem gegenüber ausgelernten Juristen) ist ein ganz anderes Bier.

    Außerdem…wem hilft eine Verfassung die nicht die Interessen der Bevölkerung vertritt?

  14. 14

    yup… und da haben wir den salat…
    http://www.heise.de/newsticker/Streit-um-Internetsperren-Gesetz-geht-weiter–/meldung/137688

    die deutsche kinderhilfe will unterschriften für die sperre vor fussballstadien etc sammeln.
    Denn..
    „Die 70.000 Unterstützer der Online-Petition repräsentieren nicht die Meinung der deutschen Bevölkerung, die meisten Deutschen wollen Kinderpornos gesperrt wissen“, meinte Ehrmann.

    Flashmobs mit Grundgesetz-Zitaten helfen da auch nicht weiter.
    Jemand sollte sich ne positive Repräsentations des Protestes überlegen, bevor die Bild noch den Ein Herz für Kinder-Sticker neu auflegt und als Pro-Sperre definiert.

    Furchtbar.

  15. 15

    Hallo Jonny,
    schöner Artikel aber auch ich finde die ganze Diskussion um Zensur und Grundgesetzeinschränkungen nicht zielführend.
    Gerade bei den Diskussionen mit den Beführwortern der Internetsperren fällt immer wieder auf, dass haupsächlich GEGEN die Sperrren aber nicht FÜR etwas argumentiert wird – das ist sicher kontraproduktiv. In meinem Artikel in unseren Blog „Wir sind das Volk“ habe ich deshalb als Anregung versucht eine andere Art der Kommunikation anzuregen:

    Löschen statt Sperren!

    http://wsdv.wordpress.com/2009/05/11/loschen-statt-sperren/
    Evtl hilft das ja eine echte Diskussion in Gang zu bringen.