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Fefes Petition oder die Abschaffung des Parlaments

Fefe hat eine Petition eingereicht, die abgelehnt worden ist. Er sagt: „Die Idee war eine Three Strikes Regelung für Abgeordnete. Wer dreimal für ein verfassungsfeindliches Gesetz stimmt, fliegt raus.“ Rivva zählt bisher elf Reaktionen in den Blogs, und ich bin überrascht, wie viele Leute den Rechtsstaat das Klo runterspülen wollen. Denn nichts anderes fordert Fefe: die Abschaffung des Rechtsstaates.

Ein verfassungsfeindliches Gesetz ist ein Gesetz, das gegen die Verfassung oder Werte von Verfassungsrang verstößt. In Deutschland ist das so: Wenn jemand sich in seinen Rechten beschnitten sieht, kann er dagegen klagen. Die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes kann überhaupt erst durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt werden. Ein Gesetz gilt also, wenn es im Bundestag durchgewunken wird, überhaupt nicht als verfassungsfeindlich.

Und ein Bundestagsabgeordneter kann auch gar nicht wissen, wie das Verfassungsgericht entscheiden wird. Man muss sich mal die Schriftsätze zum Schächter-Urteil durchlesen, um zu sehen, wie viel juristischer Sachverstand notwendig ist, um die Verfassungskonformität festzustellen. Wie soll sich ein Abgeordneter, der vielleicht Buchhalter ist oder Automechaniker, vor der ersten oder zweiten Lesung all das erarbeiten?

Obendrein ist die gesamte Petition noch nicht einmal zielführend. Würde das durchgesetzt, dann wären die Abgeordneten nicht nur durch die Fraktionsdisziplin gebunden, sondern auch noch durch die Angst vor einem drohenden Berufsverbot. Und sei es wegen eines Gesetzes, das Jahre später als verfassungsfeindlich eingestuft wird.

Fefe fordert nichts anderes als die Einschüchterung und Verängstigung des Parlaments. Mehr noch, die Sitze der ausgeschlossenen Abgeordneten sollen ja nicht mehr nachbesetzt werden: Wie soll denn der Bundestag funktionieren, wenn 250 Abgeordnete ihr Mandat verlieren? Im Endeffekt plädiert er damit auch für die Abschaffung des Mehrheitsprinzips. Der Bundestag wird quasi handlungsunfähig.

Das Kind mit dem Bade und so weiter. Es mag ja ein ehrenwerter Kampf sein, der da für Bürgerrechte und mehr Demokratie ausgefochten wird. Bei allem berechtigten Feuereifer aber ist es bisweilen nötig, sich hinzusetzen und den Kopf in einen Kübel Eiswasser zu stecken. Ich werde den Eindruck nicht los, dass es inzwischen viel zu viele Leute gibt, die tatsächlich glauben, wir lebten in einem Überwachungsstaat à la DDR. So witzig und pointiert die Schäublone und die „Zensursula“-Namensgebung auch ist, sollte man nicht vergessen, dass sie genau das sind: intelligente Zuspitzungen. Und keinesfalls ein Abbild der Realität.

Gut gemeint ist selten der kleine Bruder von gut durchdacht. Die Fraktionsdisziplin kann, muss man in meinen Augen sogar kritisierien. Aber nicht um den Preis der Abschaffung des Parlaments.

73 Kommentare

  1. 01
    danielj

    auch wenn Fefe sicherlich übers Ziel hinausgeschossen ist – was er im Sinn hatte [1] waren ja nicht Gesetze bei denen sich nach langer, sorgfältiger Überprüfung ergibt daß sie eventuell ein klitzekleines bißchen gegen unser GG verstoßen.
    Aber natürlich sind solche Maßnahmen trotzdem nicht praktikabel – andererseits kann ich von meinen gewählten Vertretern doch ein bißchen mehr Sorgfalt bei der Ausfertigung von aGesetzen verlangen als es die Ablehnungsquote durch das BVerfG bisweilen nahelegt.

    Wie soll sich ein Abgeordneter, der vielleicht Buchhalter ist oder Automechaniker, vor der ersten oder zweiten Lesung all das erarbeiten?

    Hm, es gibt tatsächlich einen Automechaniker im Bundestag [2]; gut daß ich vorm Rant über dieses Beispiel nochmal nachgeschaut habe ;)
    Trotzdem denke ich das dieses Argument in die falsche Richtung geht – wenn ein Abgeordneter nicht in der Lage ist sich ein Bild zu verschaffen wie er abstimmen soll dann sollte er sich enthalten.
    Das ist ja auch jetzt ein riesiges Problem daß über Vorlagen abgestimmt wird die ein Großteil der Abgeordneten nicht kennt, geschweige denn erarbeitet hat. Das ist ja sogar die zur Zeit gängige Ausrede der SPD für die Zustimmung zum sog. Zugangserschwerungsgesetz.

    Fefe fordert nichts anderes als die Einschüchterung und Verängstigung des Parlaments.

    Ich denke mal daß die Forderung eher in die Richtung gehen sollte daß Abgeordnete Verantwortung für ihr Handeln tragen, und zwar nicht nur in der Form „wenn ich xyz (nicht) tue werde ich nicht wiedergewählt“.

    [1]
    behaupte ich jetzt mal so frei
    [2]
    http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete/statistik/berufe.html

  2. 02

    Erstens, Frédéric, müssten die Abgeordneten dann vielleicht vorsichtiger, professioneller sein, statt wie bisher immer öfter an der Grenze des Möglichen entlangzuschrammen. Zweitens, findest du das Gebahren von Abgeordneten wie Andrea „ždas Verfassungsgericht wirds schon richten“ Nahles so korrekt ? Drittens, Fefe hat das vermutlich nicht ganz ernst gemeint, wie schon an seiner Titelgebung zu erkennen.

    Stammtisch ahoi !

  3. 03

    Ich nerve wahrscheinlich schon, aber du fängst an, mir Angst zu machen. Genau das habe ich auch gedacht, als ich vorgestern von der Petition gelesen habe. Wegen Blutsverwandte und so…
    Ich habe mich auch gefragt, wer eigentlich entscheiden soll, welche Gesetze verfassungsfeindlich sind und welche nicht; oder ob einfach jede Entscheidung des BVerfG, die ein Gesetz nicht vollständig bestätigt, schon zu den Strikes zählt. Aber dann war ich doch zu faul, die Petition zu lesen, um nachzusehen, ob die die Antworten enthält.

  4. 04
    Philippe

    Fefes Vorschlag erinnert mich an eine Erfahrung aus dem Spiel Nomic (http://de.wikipedia.org/wiki/Nomic).

    Hier das Log des kurzen Spiels:
    http://www.schuelerakademie.de/cde/expuls/9/14.html
    Man beachte Regel 321 und die Folgen

  5. 05
    elnino545

    „So witzig und pointiert die Schäublone und die „žZensursula“-Namensgebung auch ist, sollte man nicht vergessen, dass sie genau das sind: intelligente Zuspitzungen“

    Und genau so sollte man auch Fefes Petition wahrnehmen. Als intellligente Zuspitzung.

  6. 06

    @#725639: URIs werden üblicherweise mit spitzen Klammern ausgezeichnet, da runde Klammern zulässige URI-Bestandteile sind. Nur fürs Protokoll.

  7. 07

    Ich gebe Dir so ziemlich auf der ganzen Linie recht. Abgeordnete sind keine Verfassungsjuristen. Was Fefe fordert würde das Verfassungsgericht in weiten Teilen überflüssig machen.

    Das Korrektiv funktioniert doch bislang sehr gut. Wenn etwas dem Anschein nach verfassungswidrig ist, hat sich bislang immer jemand gefunden, der vor das BVerfG gezogen ist. Nicht zuletzt deshalb ist eine gute und starke Opposition daher unerläßlich.

    Im übrigen ist die erste Petition, die Fefe stattdessen empfiehlt, sachlich so falsch, daß sich mir die Fußnägel aufrollen. Wer eine Petition einreicht, sollte sich zumindest ansatzweise mit der Arbeitsweise des Parlaments auskennen.

  8. 08

    Ich bin der gleichen Meinung wie du. Diese Petition hinterlässt einen faden Beigeschmack. Zum Glück wurde sie nicht angenommen. Erschreckend finde ich, dass manche offensichtlich überhaupt nicht nachdenken.
    Um die Verfassung zu „schützen“ wollen sie solche Mittel anwenden, die letztendlich einer Abschaffung der Vefassung gleichkämen.
    Noch erschreckender finde ich aber, dass viele Leute so eine Petition wie jetzt gesehen ohne Widerrede gutheißen.
    Es ist wohl gerade einfach in der Mode jede Petition, egal was auch immer drinsteht, toll zu finden.

  9. 09
    Tarantoga

    Wenn Sie glauben, nur das BVerfG könnte eine Verfassungswidrigkeit feststellen, dann befinden Sie sich im Irrtum. Das BVerfG hat diesbezüglich lediglich die Letztentscheidungskompetenz. Alle staatlichen Stellen sind gehalten sich verfassungskonform zu verhalten. Das beginnt beim „kleinen“ Amtsrichter, der Gesetze verfassungsgemäß auslegen muss und geht bis in alle Bereiche staatlichen Handelns. Abgeordnete sind aber zugegeben ein Grenzfall.
    Fefe schießt sicherlich über das Ziel hinaus, aber er legt die Wunde in ein großes Problem: Praktisch macht das Parlament heute vielfach Gesetze, von denen jeder weiß, dass sie vor dem BVerfG keinen Bestand haben werden. Auf diese Art und Weise wird aber das BVerfG durch die Hintertür zum heimlichen Gesetzgeber, denn erst das BVerfG zieht so die Grenzen zwischen den Rechten der Beteiligten wo das eigentlich die Kernaufgabe des Gesetzgebers wäre.
    Zur Lösung des Problems sollte das BVerfG zumindest von seiner bisherigen Praxis Abstand nehmen, solche Gesetze nur teilweise außer Kraft zu setzen und die Anleitung für ein verfassungsgemäßes Gesetz gleich mitzuliefern. Stattdessen sollte das BVerfG Gesetze (bzw. -änderungen), die nicht verfassungskonform sind, gleich gänzlich verwerfen und lediglich begründen, was falsch war und nicht wie es besser zu machen wäre. So hätte das Parlament zumindest einen Anreiz sich an verfassungsmäßigen Gesetzen zu versuchen.

  10. 10
    ste

    „Aber nicht um den Preis der Abschaffung des Parlaments.“

    Zunächst der CDU/CSU. Später noch die katholische Kirche und dann vielleicht noch mein Nachbar und dann bin ich allein mit meiner kleinen Verfassung.

  11. 11
    Irreversibel

    Die Petition ist vollkommen daneben und kontraproduktiv.
    Einerseits da es eben aufgrund der Komplexität mancher Fragen gar nicht möglich ist, in sämtlichen Politikbereichen (ja, es gibt noch andere als der Schutz der Privatssphäre) so firm zu sein, dass man quasi in der Lage ist sich ein wirklich allumfassendes Bild zu machen. Und andererseits -das ist imo der wichtigere Punkt- ist Verfassungsrecht mehr als alle andere Juristerei Auslegungssache. Was heute verfassungskonform ist war es vielleicht vor 40 Jahren nicht (Schwangeschaftsabbruch, anyone?).

    In Deutschland herrscht leider die völlig absurde Idee, das BVerfG sei völlig objektiv und das GG schwebe wie eine heilige Institution aus in Stein gemeißelten Wahrheiten über der bösen Politik. Das ist Blödsinn. Verfassungsrechtsprechung und Entscheidungen, die verfassungsmäßige Rechte tangieren bzw. interpretieren sind hochgradig politisch und damit von Werturteilen abhängig. Und die ändern sich eben bzw. gibt es dabei Dissens ohne dass man dabei alle Akteure zwangsläufig in „Verfassungsfreund“ und „Verfassungsfeind“ einordnen könnte.

    Selbst im „heiligen“ BVerfG werden Entscheidungen oft nicht im Konsens gefällt und manche Richter begründen ihre abweichende Meinung nachher sogar extra. Sind diese also auch alle verfassungsfeindlich weil sie anderer Meinung bei der Auslegung waren? Wer Verfassungsauslegung als das rationale Ermitteln einer objektiv vorhandene Wahrheit begreift (und das tun leider viele) verkennt deren grundsätzlich politischen Charakter. Insofern wäre eine solche 3-strikes-Regel gleichbedeutend mit einem Denkverbot für Parlamentarier.

    Frédéric hat völlig recht: Gut gemeint ist selten gut gemacht und hier hat der Verfasser wirklich keine drei Meter weit gedacht. So ein Bullshit lässt sich auch nicht dadurch relativieren, dass man sagt es sei ja nicht ganz ernst gemeint.

  12. 12

    „[…] Das war mir natürlich alles klar. Es ging ja auch hauptsächlich darum, hier mal eine Diskussion ans Laufen zu bringen, wie man den Fraktionszwang los werden kann. […]“ – http://blog.fefe.de/?ts=b4713e43

    Ich weiß wirklich nicht, wie man eine Aktion, die offensichtlich nur zur Diskussion aufrufen sollte (und das betont Fefe ja sogar) dermaßen missverstanden werden kann.

    Hätte nicht erwartet, dass so viele Leute falsche Schlüsse aus der nicht ganz ernst gemeinten Petition ziehen. Von Fred sowieso nicht.

    Aber das, was Fefe erreichen wollte, hat er ja bereits geschafft, es entsteht eine Diskussion in der Blogosphäre über das Abstimmverhalten der Abgeordneten des Bundestags.

  13. 13

    man sollte hier mal eine three-strikes-regel einführen, wenn man nicht die nächsten zwei sätze weiter lesen kann. dann hättest du dir den rant auch sparen können frederic. :)

  14. 14
    Frédéric Valin

    @#725646: Doch, genau so ist es: bei nachkonstitutionellen Gesetzen kann ausschließlich das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit feststellen.

    @#725653: Über die Fraktionsdisziplin zu diskutieren, ist wichtig. Aber nicht unter diesen Voraussetzungen, denke ich. Natürlich provoziert Fefe, und ich gehe auch davon aus, dass er nach bestem Wissen und Gewissen provoziert. Mir geht das in die völlig falsche Richtung.

  15. 15
    norbert

    Was Fefe aufgegriffen hat ist der Trend in der aktuellen Politik Sicherheitsgesetzte bewusst so zu formulieren, dass sie klar verfassungswidrig sind und dann darauf zu warten, dass sie vom BVerfG auf das Maß zurecht gestutzt werden das gerade eben noch so mit der Verfassung vereinbar ist. Und so war es von den Vätern des Grundgesetzes garantiert nicht gedacht.
    Dazu kommen dann noch Innenpolitiker die meinen, das in so einem Fall eher die Verfassung als der eigene Gesetzentwurf überarbeitet werden soll.
    Und in so einer Situation sind etwas plakative Forderungen um wachzurütteln dann schon angebracht würde ich meinen.

    Im Übrigen hat das Grundgesetz den Umfang einer kleinen Taschenbroschüre, und der Bundestag einen wissenschaftlichen Dienst der sicher im Vorfeld Stellung dazu beziehen könnte ob ein Gesetz wahrscheinlich verfassungskonform ist oder nicht.

  16. 16
    Onkel Bernd

    „Wie soll denn der Bundestag funktionieren, wenn 250 Abgeordnete ihr Mandat verlieren?“

    Ganz einfach, genauso wie er vorher auch funktionierte. Mit einfachen und absoluten Mehrheiten in einer bestimmten Höhe. Rausgeflogene Abgeordnete zählen als nicht vorhanden.

    Das ist ja nun Gemeinschaftskunde neunte Klasse, Jungs!

  17. 17
    Frédéric Valin

    @#725656: „Im Übrigen hat das Grundgesetz den Umfang einer kleinen Taschenbroschüre, und der Bundestag einen wissenschaftlichen Dienst der sicher im Vorfeld Stellung dazu beziehen könnte ob ein Gesetz wahrscheinlich verfassungskonform ist oder nicht.“

    Dazu hat @#725650 alles gesagt. Wer glaubt, dass Verfassungsrecht Kindergarten sei, irrt.

    @#725657: Wie auch die Gewaltenteilung und die Immunität.

  18. 18
    Thomasz

    Der Rechtsstaat wird damit sicher nicht abgeschafft, vielleicht die parlamentarische Demokratie (Begriffe bitte bei WP nachlesen).
    Zudem wage ich zu bezweifeln, dass Abgeordneter ein Beruf ist, der unter ein Berufsverbot fallen kann. Sonst könnte man Volksvertreter nicht mehr abwählen, weil das einem Berufsverbot gleich käme.
    Fefes Petition ist eine Überspitzung, der Beitrag hier ein Witz.

  19. 19

    du tust ja gerade so als hätte das irgendwer hier erst gemeint. Ich kann auch eine petition einreichen, die besagt, dass jedem Abgeordneten, der für später nicht für verfassungskonform anerkannte gesetze gestimmt hat, der kopf angehackt wird.

    muss man da gleich ein drama draus machen? die petition zeigt nur eins: die absurdität und verfassungsinkompatibilität der franzözischen three strikes regelung.

  20. 20
    Frédéric Valin

    @#725660: Ob ernst gemeint oder nicht, es ist kontraproduktiv. Der Witz an der Sache ist, den Fraktionszwang dadurch abschaffen zu wollen, indem man die Fraktionen abschafft: per Verfassung. Natürlich ist die Petition ein Witz, die Tendenz, die der Witz anzeigt, ist – offen gestanden – unter aller Kanone.

  21. 21

    @Thomasz: Deine Berufsverbot-Argumentation verstehe ich nicht. Was möchtest du damit sagen?

  22. 22
    Jan

    Die Petition ist sachlich schwach gestützt und übers Ziel hinausgeschossen. Sie aber wörtlich zu nehmen finde ich genauso fragwürdig.

    Denn für mich wird sehr deutlich, dass es darin um den Frust geht, dass immer häufiger Gesetze durchgedrückt werden sollen, die unser Grundgesetz so dermaßen dehnen und verbiegen, dass es einfach dreist und ekelhaft ist, solche Gesetze überhaupt durchdrücken zu WOLLEN.

    Die Petition drückt das Gedankenspiel aus, was wohl wäre, wenn den Abgeordneten tatsächlich Konsequenzen drohen würden, wenn sie weiterhin so handeln, als wenn die Verfassung sowie die geltenden grundlegenden Gesetze eine lockere Vorgabe sind, die sich gefälligst nach den eigenen paranoiden Wünschen anpassen lässt.

    Schon allein die _Tendenz_ dieser Petition (die ja in ihrer Konsequenz nicht ernstgemeint war) also mit einem herablassenden „Die tun ja so, als hätten wir hier Überwachungsstaat“ abzuwatschen finde ich daher recht zynisch.

  23. 23
    order_by_rand

    Liest da jemand zu selten Fefe um den Schalk zu erkennen?

  24. 24
    sph

    find ich spannend.

    nicht die sache mit dieser petition, ob sie nun gut oder schlecht ist/wäre.

    sondernd vielmehr dass tatsächlich noch jemand diesem staat, dieser politik, diesem system vertraut.

  25. 25

    Ich habe nur den ersten Absatz gelesen… diese Humorlosigkeit kann im Rest des Artikels nicht gerechtfertigt oder relativiert werden.

  26. 26

    Witz hin oder her, es ist eine Fehlannahme, dass Abgeordnete Automechaniker sein könnten. Politiker werden heute ausschließlich an der Hochschule ausgebildet und können eben nur das, was sie dort lernen: Jura.

  27. 27
    FdH

    Wäre es nicht sinnvoller, die Abgeordneten tun etwas für ihr Geld und bilden sich vor einer Entscheidung, anstatt es zur Normalität zu erklären, daß sie verfassungswidrige Gesetze beschließen und mal gucken, was passiert (siehe SPD: wir wissen, daß es falsch ist, machen es aber trotzdem, weil das VerfG wird es schon richten) – und das Bundesverfassungsgericht jedesmal die Kette anziehen muß?
    Die reißt vielleicht irgendwann, und was dann?

    @09 Tarantoga
    >Zur Lösung des Problems sollte das BVerfG
    > zumindest von seiner bisherigen Praxis
    > Abstand nehmen, solche Gesetze nur
    > teilweise außer Kraft zu setzen

    Genau!
    Bei der Ablehnung einer Markenanmeldung beim DPMA erfährt man auch nicht den Grund. Zudem ist die Gebühr von 300,- € weg.

    Wie wäre es damit:
    Jeder Abgeordnete muß bei Gesetzbeschluß 1000,- € in die Schlechte-Gesetz-Kasse einzahlen, als Pfand. Ist das Gesetz verfassungswidrig, wird es ohne Begündung komplett abgelehnt und das Geld an die Opposition gespendet.

  28. 28

    @DrNI: Ich bin ja selbst oft zu faul, aber man kann sich manche Peinlichkeit ersparen, wenn man vor dem Kommentieren erst einmal die anderen Kommentare liest. Vorurteile machen das Leben ja eichter und stimmen auch manchmal, manchmal aber eben auch nicht.

  29. 29
    Urbster

    Ich denke dass die Petition als Polemik in anbetracht der echten „Three Strikes Regelung“ gedacht ist. Welche eben auch rechtstaatlich bedenklich ist und in Frankreich meines Wissens auch von deren Verfassungsgericht abgelehnt wurde. Desweiteren finde ich es schon manchmal beängstigend was für Gesetzte das Parlament passieren. Hierbei seien vor allem BKA-Gesetz, Vorratsdatenspeicherung, Zugangserschwerungsgesetz und Lauschangriff genannt. In falschen Händen und ohne Kontrolle des BVerfG könnten diese Gesetze 1984 Wirklichkeit werden lassen. Nichtsdestotrotz sowas als Petition ein zu reichen ist ein wenig dreist, aber anders herum hätte sie natürlich bei Zulassung die gewünschte Diskussion entfacht. Das sollte man nicht aus den Augen verlieren die eingereichten Petitionen sind nicht immer gesetzreif oder auch nicht mehrheitsfähig, regen aber doch Diskussionen an. Letzten Endes ist das mittlerweile der einzige Weg wirklich ein Medienecho zur erringen wenn man keine Lobby hat und ich glaube hierauf wurde hierbei abgezielt.

  30. 30

    Ich stimme dem Artikel größtenteils zu. Gerade die Abschaffung des Mehrheitsprinzips, d.h. ein Gericht hat Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments, steht somit also über dem Souverän ist ja selbst gegen jegliche verfassungsmäßigen Prinzipien.

    Solch eine undurchdachte Petition schadet der durchaus wichtigen Sache nur: Dass die Abgeordneten sich wirklich mal Gedanken machen sollten, für was sie abstimmen.

    Danke vielmals für das in-die-Lächerlichkeit ziehen einer ernsten Sache! Die Offline-Medien werden sich über die offensichtliche Unseriösität der sogenannten Web-Community freuen.

  31. 31

    http://www.scienceblogs.de/mathlog/2008/07/wer-haftet-fur-politische-fehlentscheidungen.php

    Die betroffenen Kommunalpolitiker hatten jetzt aber unverdientes Glück. Der Gemeindeversicherungsverband übernimmt die vollen 170000 Euro. Begründung (laut wdr2): wenn Kommunalpolitiker für die Folgen ihrer Entscheidungen finanziell haftbar gemacht werden könnten, würde man in Zukunft niemanden mehr finden, der sich kommunalpolitisch engagieren will.

    Ich finde diese Narrenfreiheit bedenklich.

  32. 32
    Juristin

    Vielleicht bin ich ja auch ein bisschen kleinlich als angehende Juristin, aber wie auch schon in einigen Kommentaren angeklungen: Hier kann es ja wohl nur um verfassungsWIDRIGE Gesetze gehen. Verfassungsfeindlichkeit ist ein politischer Begriff. Man könnte zum Beispiel sagen, die NPD sei verfassungsfeindlich, verfassungsWIDRIG ist sie erst, wenn das Bundesverfassungsgericht das so bestimmt. Genau so mit Gesetzen. Von daher ist der erste Satz des Artikels etwas irreführend, um nicht zu sagen falsch.
    Und wo wir gerade beim BVerfG sind: die erheben Missbrauchsgebühren. Sollte es sich hier wirklich um eine ironische Überspitzung der Problematik (und die gibt es, ich sage nur „heilige“ Instituiton BVerfG) gehen, ist der Petitionsausschuss des Bundestages vielleicht nicht so wirklich die richtige Adresse.

  33. 33
    Schmierwurst

    Ich bin mir sehr Sicher, daß fefe die Petition bzw. den Petitionsvorschlag nicht eingereicht hat, damit sie angenommen wird, sondern um eine Diskussion über 2 Dinge anzustoßen, die in meinen Augen tatsächlich diskussionswürdig sind: den Fraktionszwang und die vollkommene Gleichgültigkeit gegenüber der verfassungskonformität beim Verabschieden eines Gesetzes.
    Zum ersten braucht man glaube ich nicht viel zu sagen: ein Parlament, in dem sämtliche Entscheidungen nicht im Plenum, sondern in Ausschüssen und/oder Fraktionssitzungen getroffen werden, ist nicht mehr als eine schlechte Theateraufführung. Niemand kann erwarten, daß Menschen den Bundestag Ernst nehmen, wenn dieser das nicht einmal selber tut.
    Zum zweiten: sicherlich wird es immer wieder ein Gesetz geben, dessen Verfassungskonformität tatsächlich erst in Karlsruhe entschieden werden kann und sollte. Zitiertes Schächter-Urteil ist möglicherweise ein Besipiel dafür. Dies ist auch der Grund, warum fefes Petitionsvorschlag Unsinn ist. Das Problem, das wir zur Zeit feststellen ist jedoch, daß immer mehr Gesetze ziemlich offensichtlich nicht verassungskonform sind, wenn sie verabschiedet werden. Das erinnert mich dann immer daran, wie Künstler früher mit der Zensur in der DDR umgingen. Einfach zwei bis fünf offensichtliche Textpassagen eingebaut, die die Zensoren dann strichen, und der Rest ging durch.
    So verabschiedet der Bundestag ein Gesetz, daß an mehreren Stellen offensichtlich nicht verfassungskonform ist, das Verfassungsgericht kürzt die entsprechenden Stellen, wir sind glücklich, daß das schlimmste verhindert wurde, und die Scharfmacher in der Regierung lachen sich ins Fäustchen, weil sie ihre eigentlichen Maximalvorstellungen durchbekommen haben. Zu bestaunen ist dies momentan an den beiden Gesetzen zur Telekommunikationsüberwachung und zur Zugangserschwerung. Wir werden am Ende froh sein, daß das Bundesverfassungsgericht sie abgeschwächt haben wird, im Endeffekt haben wir trotzdem Vorratsdatenspeicherung und Internetzensur.

  34. 34
    mtrr

    Die Petition ist doch nichts anderes als eine parodistische Aufarbeitung der Vorgãnge rund um Gorny und Co. die eine Three-Strikes-Regelung für Urheberrechtsverletzungen fordern.
    Kein Mensch, der Fefe schonmal in irgendeiner Art erlebt hat, kann glauben, dass er ein solches Gesetz ernsthaft in Erwägung gezogen hätte. Natürlich wäre dieses Gesetz selbst verfassungswidrig und jeder Bundestagsabgeordnete, der dafür stimmt, hätte schonmal einen Strike :)
    [quote]Ich werde den Eindruck nicht los, dass es inzwischen viel zu viele Leute gibt, die tatsächlich glauben, wir lebten in einem Überwachungsstaat à la DDR.[/quote]
    Nein, wir leben in einem technisch deutlich besser ausgestatteten Überwachungsstaat.
    Durch z.B. den Bundestrojaner werden Spitzel obsolet und die Vorratsdatenspeicherung wäre der feuchte Traum eines Jeden Stasi-Offiziers gewesen.
    Unser Überwachungsstaat hat dazugelernt, statt an die politische Moral der Menschen (Klassenfeind, usw.) zu appellieren spielt er mit den Emotionen der Menschen: Angst.
    Was der Kalte Krieg nie geschafft hat gelingt dem sog. Internationalen Terrorismus in der Mittagspause. Und heute braucht es nichtmal mehr Notstandsgesetze.

  35. 35
    yuma

    Steht da oben rechts nicht so ein Bildchen mit „Freiheit statt Angst“ und liefen hier nicht die ganze Zeit Parolen gegen Volksparteien über den Äther? Gaben sich nicht Wochenlang Stopp Würfel und „die SPD ist tot“-Sätze die Klinke in die Hand? Und dieses ganze pubertäre „Wir lassen scheiße regnen“ Gehabe, das war doch hier als Dauerfeuer? Warum gebt ihr nicht erstmal sämtlichen Leuten, die für Spreeblick schreiben wollen, den Tipp, das mit dem Eiswasser zu tun, scheint ja denkbar einfach zu sein. Aber auf die Fehltritte anderer mit dem Finger zu zeigen ist ja so verlockend einfach.

  36. 36
    patton

    @#725667: Vielen Dank. Du sprichst mir aus der Seele.

  37. 37

    Three Strikes-Out für Politiker hat es schon im antiken Athen gegeben:

    http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28323/1.html

  38. 38
    Blixten

    @#725670: „Wäre es nicht sinnvoller, die Abgeordneten tun etwas für ihr Geld und bilden sich vor einer Entscheidung, anstatt es zur Normalität zu erklären, daß sie verfassungswidrige Gesetze beschließen und mal gucken, was passiert“

    Woran machst du fest, dass ein solches Verhalten „normal“ ist?
    Unter den ueber 600 in dieser Legislaturperiode beschlossenen Gesetzen ist mir nur ein Fall bekannt, in dem ein Teil einer der Fraktionen so argumentiert hat (sicher ein Fall zu viel, dennoch aber eher „Aussnahme“ als „Normalitæt“).

    Es ist einfach kontraproduktiv, der Politik einerseits Realitætsferne vorzuwerfen, es dann aber andererseits fuer ein vermeindlich gutes Argument selber mit der Realitæt nicht so genau zu nehmen. Damit macht man es auch dem Gegner viel zu einfach, einen nicht ernst zu nehmen.

  39. 39
    Stephan

    Ich sehe Fefes Petition schon vor einem realen Hintergrund. Wieso können Abgeordnete schadlos für offensichtlich Grundgesetz-widrige Gesetze stimmen? (Und ja, wir haben keine selbstgewählte Verfassung, sondern ein diktiertes Grundgesetz.)
    Wenn ich Vergleiche zu meiner Arbeit ziehe, würde ich wohl spätestens nach dem dritten Fehltritt rausgeworfen werden, -der 3-4-5 mal besser bezahlte Volksvertreter zuckt bloß die Achseln? Und erzählt mir nix von Automechanikern: Dieses Parlament besteht zu 95% aus Juristen und Beamten, die sollten sich zumindest mit dem Grundgesetz auskennen!
    Fefes Petition verstehe ich mindestens als einen Denkansatz um die Arbeit eines Parlamentariers beurteilen zu können und meinen Volksvertreter auch die Konsequenzen für seine offensichtlich schlechte Arbeit spüren zu lassen. Diese vierjährige Wählerei scheint kein Argument zu sein, sich ein wenig am vergangenen und zukünftigen Wähler ( und Auftraggeber ) zu orientieren.

  40. 40
    markus

    »Ein Gesetz gilt also, wenn es im Bundestag durchgewunken wird, überhaupt nicht als verfassungsfeindlich.
    Und ein Bundestagsabgeordneter kann auch gar nicht wissen, wie das Verfassungsgericht entscheiden wird.«

    unschuldsvermutung mal andersherum gedacht? was für ein hanebüchener unfug. aber den springenden punkt, der bereits mehrfach in den kommentaren dargelegt wurde, hast du vermutlich begriffen. du betrachtest, um deine absurde argumentation mal allgemeingültig zu übertragen, die sache jedoch aus sicht des „täters“ und heisst einen nicht geahndeten gesetzesverstoss gut. kein kläger, kein richter und so. ist dein gutes recht, sehen jedoch glücklicherweise viele, wie gesagt, ziemlich genau andersherum. es nützt dir auch nichts, wenn du im anschluss das Grundgesetz bzw. den betreffenden kern, die Grundrechte, ganz furchtbar kompliziert machen willst, um deine verquere logik irgendwie zu stützen. nochmal: was für ein hanebüchener unfug.

    »Würde das durchgesetzt, dann wären die Abgeordneten nicht nur durch die Fraktionsdisziplin gebunden, sondern auch noch durch die Angst vor einem drohenden Berufsverbot.«

    in meiner ausgabe des Grundgesetzes sind abgeordnete »nur ihrem gewissen unterworfen«. in fefes auch, behaupte ich. wenn parteien/fraktionen sich neben der politischen ausgestaltung der inhalte auch formell nicht am Grundgesetz orientieren, müssen mir abgeordnete, die sich dem unterwerfen, sicher nicht leid tun. und spätestens, wenn die fehlende orientierung am Grundgesetz nahezu täglich ein stück mehr dessen vorsätzliche aushebelung bedeutet, es in der folge gar der vorherigen aushebelung angepasst werden soll, hält sich mein bauchgefühl gegenüber den dafür verantwortlichen in noch engeren grenzen.

    der knaller ist dann aber die »angst vor einem drohenden berufsverbot«. ich bin schockiert, denn so habe ich berufliche verantwortung bis heute wirklich nie betrachtet. du machst dir kein bild von der angst, mit der ich ab sofort meine arbeit als architekt angehen werde. oder sollte ich mich besser gleich auf den weg nach Den Haag machen? denn die latente konfrontation mit möglichen konsequenzen des eigenen handelns kann man doch wohl nur die reine folter nennen.

    wenn ich fefe allerdings nicht vollkommen falsch verstehe, und dieser gedanke liegt mir sehr viel näher, könnte es sinnvoller sein, nach Berlin zu fahren und den damen und herren abgeordneten zu verklickern, dass persönliche verantwortung in entsprechender position erstens dazugehört und zweitens keine bedrohung, sondern eine aufgabe ist. denn wer der persönlichen verantwortung nicht gewachsen ist, der ist weder seiner position noch seiner aufgabe gewachsen. im gegenteil wird es ihm ein leichtes sein, seine position auf kosten und zu lasten anderer zu missbrauchen.

  41. 41
    Frédéric Valin

    @#725667: Ja, Himmel, was haben wir gelacht. Was muss man denn machen, um ernst genommen zu werden? Wenn es jetzt schon Petitionen nur zum Witz gibt? Und ja ne, is klar, man macht nen Witz, um eine ernsthafte Diskussion heraufzubeschwören. Das Ergebnis sind dann Statements wie @#725693, die ganz offensichtlich wesentliche Teile des Rechtsstaates nicht verstanden haben.

    Was soll denn das bitte für ein Humor sein? Haha, lustig, dem Parlament zeigen wirs mal? auf dem Weg eines Petition? Die man sogar nochmal auf Stelzen gestellt hat, damit sie den Formalien entspricht?

    Es fängt an, nach Relativierern zu riechen.

    @#725678: Du bist zwar ein bisschen kleinlich, hast aber recht. ;) Ich lass es trotzdem so, wie ich es geschrieben habe. Wegen der Verständlichkeit für Nicht-Juristen.

  42. 42

    Ich würde auch fefes Initiative als gewollte Zuspitzung interpretieren, denn den Bundestag handlungsunfähig zu machen bzw. dies zu riskieren ist schon sehr kurz gedacht.
    Von daher hat die Petition eher eine aufrüttelnde Funktion (verklärte Hoffnung meinerseits), denn die Qualität der Gesetzgebung ist zum Teil in der Sache wie auch in der juristischen Ausarbeitung schlicht eines: hanebüchen. Dies hat nun nichts mit Verfassungsfeindlichkeit zu tun, aber wie gesagt: aufrüttelnde Funktion.

  43. 43
    patton

    @#725701:

    >@pantoffelpunk (25): Ja, Himmel, was haben wir gelacht. Was muss man >denn machen, um ernst genommen zu werden?

    Just take it easy!
    Zu deutsch: Nimm’s _mit_ Humor.

  44. 44
    andreas

    also.. ehrlich gesagt dachte ich die ganze zeit: cool, so viel sarkasmus – aber ob das die leute verstehen?

    und dann muss ich feststellen dass dieser eintrag ernst gemeint war! bei allem respekt, aber versteht ihr wirklich nicht worum es bei dieser petition ging?

    es war doch vollkommen klar, dass die petition keine chance hat jemals in der politik ernst genommen zu werden. aber daurm ging es doch auch gar nicht. die petition bringt einen haufen sarkasmus und zeigt wie „das volk“ auch mal zu hauen will, wenn es mit den politikern unzufrieden ist.

    und wenn es hier schon so selbstverständlich ist, dass abgeordnete keinen plan von der verfassung haben, dass es hier so geschrieben wird:

    „[…] wie viel juristischer Sachverstand notwendig ist, um die Verfassungskonformität festzustellen. Wie soll sich ein Abgeordneter, der vielleicht Buchhalter ist oder Automechaniker, vor der ersten oder zweiten Lesung all das erarbeiten?“

    dann.. dann weiß ich auch nicht mehr weiter.. aber ich bin auch dafür, dass man ruhig mal ein paar millionen steuern hinterziehen darf – immerhin das das steuerrechte ne komplexe angelegenheit und man kann doch von einem topmanager nicht erwarten, dass er das alles versteht..

    aber davon mal abgesehen und zum kern der geschichte: es war eine provozierende aktion, die fefe da gestartet hat um aufzuzeigen, wie oft politiker an der verfassung (einwurf: da sind grundlegende dinge verankert die man in der volksschule lernt) vorbeiarbeiten. hier sollte eine diskussion begonnen werden – das hat spreeblick in dem fall ja toll unterstützt, auch wenn es imho ein klein wenig schade ist, dass spreeblick hier wohl etwas steif an die sache herangeht.

    lg,
    andreas

  45. 45
    Christian

    Ein guter Kommentar und – quasi nebenbei – sehr richtige Bemerkungen dazu, wie problematisch der Slogan „Stasi 2.0“ ist.

    Wenn ich mit Menschen kommuniziere, die wie ich etwa Kritiker von Internetsperren sind, bin ich sehr oft erschreckt, welche Wissenslücken über die DDR und ihr Ministerium für Staatssicherheit sich dort offenbaren, wenn der Begriff „Stasi 2.0“ ins Spiel kommt. Jedenfalls bei denen, die „Stasi 2.0“ nicht als sarkastisch-pointierte Zuspitzung verstehen, sondern tatsächlich ernstnehmen. Und deren Zahl steigt nach meinem Eindruck, leider.

  46. 46
    Fred

    Kommt es nur mir so vor, oder hat Frederic Valentin den Sachverstand und das Schreiberische Handwerkszeug von Malte Welding, jedoch absolut nicht seinen Witz oder gar Lust an der Provokation? Spreeblick ist seit Maltes weggang dahingehend völlig verarmt und macht den Klassenstreber. Interessant ist das nicht.

  47. 47
    apeck

    Ein Bundestags-Abgeordneter der Automechaniker ist?

    Haha, sehr lustig!! Der sollte dann bitte trotzdem gewissenhaft seinen Job machen.

    Aber mal ganz im Ernst: Das Schächter-Urteil habe ich mir gerade durchgelesen. Das würde sogar der Automechaniker verstehen.

    Und lieber ein handlungsunfähiges Parlament und somit Neuwahlen, als ein Parlament, dass das nichts zu befürchten hat.

    p.s.: Die Vorschau-Funktion von dem Blog ist kaputt. (Opera)
    pps.: Nun ja, der Fefe hat wenigstens Content und Argumente, Sachen die ich im obigen Artikel leider nicht finden konnte. Gut geschrieben ist wohl auch kein näherer Verwandter von gut durchdacht.

  48. 48

    ich verstehe leider auch nicht was der „witz“ bei der petition sein soll. aufmerksamkeit für fefe? er hätte ja auch zur polizei gehen können und alle abgeordneten anzeigen können, die für das zugerschwges gestimmt haben, das wäre auch abgelehnt worden. wie kann der gezielte missbrauch eines tools, das sowieso leider noch nicht wirklich ernst genommen wird (e-petition), irgendeine diskussion entfachen, in der erwartung damit auch noch ernst genommen zu werden? ich bin nun wirklich nicht humorlos, aber hier verrennen sich alle, meiner meinung nach. wenn man den „gegner“ die ganze zeit nur beleidigt, mit hohn und spott überzieht und sich ach-so-überlegen fühlt, weil man meint zu wissen wie alles richtig sein sollte, dann darf man sich nicht wundern wenn diejenigen, die am längeren hebel sitzen, über einen hinweggehen. diese uneinsicht nervt mich schon seit geburt des begriffs „zensursula“.

  49. 49
    Andi

    Vielen Dank für diesen Artikel. Für die „war nur Spass“-Fraktion kann ich wenig Verständnis aufbringen; was auch daran liegen mag, dass ich nichts humoriges darin finden kann, ein Grundrecht (Art. 17 GG) für irgendwelchen Blödsinn zu missbrauchen. Auf der einen Seite wird Schäuble und UvdL vorgeworfen, das GG nicht ernstzunehmen, aber auf der anderen Seite ist es plötzlich voll okay, wenn man das in dem Umfang, wie es einer Privatperson möglich ist, selber mit Füssen tritt? Weil, ist ja für eine Gute Sache[TM]? Was für ein Quark.

    Und wenn Fefe diesen Unsinn doch ernst gemeint haben und sich jetzt bloss nach dem erwartbaren Rohrkrepierer unter verschiedentlichem Beifall auf die „war alles Ironie!!1!“-Ausrede zurückziehen sollte: Umso schlimmer.

  50. 50
    Julian

    Ehrlich gesagt gesagt verstehe ich die Entrüstung die in diesem Artikel mitschwingt nicht. Sicher, der Petitionsvorschlag ist eine gezielte Provokation, die Chancen das er angenommen wird waren selbst am schönsten Sommertag und bei bester Laune der Zuständigen gleich null, aber darum geht es auch garnicht.
    Und obwohl es sich um Satire handelt, kann ich auch beim bestem Willen nicht feststellen wie sich die vorgeschlagene Prozedur auf den Rechtsstaat auswirken würde. Der „Rechtsstaat“ ist doch eigentlich nicht die leere Worthülse die immer dann bedroht ist wenn einem sonst keine Argumente einfallen. Könnte mir jemand, über die reine Phrase „die Abschaffung des Rechtsstaats“ hinaus erklären inwiefern genau hier formaler und materieller Rechtsstaat bedroht sind?
    Man könnte eventuell argumentieren, eine solche Regelung sei ein Eingriff in die Berufsfreiheit (bzw. Berufswahl-, Berufsausübungs-) der Abgeordneten. Dann müsste man aber erklären was den Berufsstand des Abgeordneten von allen anderen Berufsständen unterscheidet in denen es solche Regelungen zum Berufsausschluss gibt (Arzt, etc.). In diesen Berufen hatten diese Beschränkungen auch vor dem BVerfG bestand weil höhere Rechtsgüter als die Berufsfreiheit (namentlich z.B. das Recht auf körperliche Unversehrtheit) dadurch gewahrt werden sollen. Ich frage mich nun, inwiefern diese Argumentation nicht auch auf Abgeordnete des Bundestages zutreffen soll, deren Gesetzesbeschlüsse ja unmittelbare Auswirkungen auf die höchstrangigen Grundrechtsgüter haben.
    Auch die Argumentationslinie das eine solche Regelung einer Abschaffung des Parlaments gleichkämen kann ich nur teilweise nachvollziehen. Sicher, ein Abgeordneter kann sich nie ohne weiteres sicher sein ob ein Gesetz grundgesetzwidrig ist. Insofern ist die vorgeschlagene Regelung natürlich sinnlos. Aber sie trifft ein reales Problem dieses Systems: Verantwortungsdiffussion. Die ist, als eine Geißel des Föderalismus, sowieso schon recht ausgeprägt, wird innerhalb des Bundestags aber unnötig auf die Spitze getrieben. Solange jeder Abgeordnete sich bei seinen Entscheidungen auf die Fraktionsdisziplin berufen kann, ist diese für ihn nicht nur der vielgescholtene Zwang sondern vor allem ein Freispruch von jeglicher Verantwortung. Wenn jeder Abgeordnete seine Entscheidungen mit Fraktionsdiszipin begründen kann gibt er jegliche Verantwortung an eine virtuelle Institution ab und hat keinerlei Anreiz mehr sich selbst mit den zur Abstimmung stehenden Gesetzen zu beschäftigen.
    Eine Regelung die in diese Dynamik eingreift käme also keiner Abschaffung sondern einer Stärkung des Parlaments gleich, da es den einzelnen Abgeordneten zwingt Verantwortung zu übernehmen und ihn so von seiner Partei emanzipiert.
    Und was die „die Auslegung des Grundgesetzes ändert sich mit der Zeit“-Argumentation angeht: hier greift wieder das Rechtsstaat-Worthülsen-Problem. Wer sich mit der Materie beschäftigt hat, der weiß, dass es einer der Grundsätze eben jenen Rechtsstaats ist, dass Handlungen die zum Zeitpunkt der Handlung nicht strafbar waren nicht nachträglich bestraft werden können. Das heißt, dass nur Gesetze die gegen die im Moment vorherrschende Auslegung des GG verstoßen, also unmittelbar nach Beschluss vor das BVerfG gebracht werden, überhaupt von einer solchen Regelung betroffen sein können.
    Der wirklich problematische Teil des Vorschlags ist, dass rausgeschmissene Abgeordnete nicht ersetzt werden. Das würde zum einen dem BVerfG ermöglichen die Zusammensetzung des Bundestages zu bestimmen und könnte zum anderen die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag so verschieben, dass sie nicht mehr den vom Bürger gewählten entsprechen.
    But then again…it was only a joke!

  51. 51

    Bei aller gerechtfertigter Kritik am Sinngehalt von Fefes Petition ist beachtlich, dass jemand den Konflikt zwischen Gewissen und Fraktionszwang in die Öffentlichkeit getragen hat.

    Das wird Fefes Absicht gewesen sein, und dies Ziel hat erreicht.

    Ihm gebührt insofern nicht Schimpfe, sondern Lob.

  52. 52

    Wie soll sich ein Abgeordneter, der vielleicht Buchhalter ist oder Automechaniker, vor der ersten oder zweiten Lesung all das erarbeiten?

    Das ist doch nicht dein Ernst? Die Umkehrung dessen bedeutet ja wohl, dass es nicht notwenig ist, sich mit den Inhalten des zur Abstimmung stehenden Gesetzes soweit auseinander zu setzen, dass man sie versteht.
    Wenn er/sie es nicht versteht, dann ist das Mindeste, was ich verlange eine Enthaltung. Das geht allein schon auf Grund der Verpflichtung gegenüber dem eigenen Gewissen gar nicht anders.

    Zur Sinnhaftigkeit der Petition: Als Franziska Heine ihre Petition eingereicht hatte, sagte man mir, das sei zwecklos, man würde damit keine Änderung der Politik erreichen. Meine Antwort war, dass es nicht um eine direkte Änderung geht, sondern um Aufmerksamkeit für das Thema. In diesem Sinne, Danke Fefe!

  53. 53
    Shiraz

    „Die Musikindustrie oder die Abschaffung der Judikative

    Die Musikindustrie hat einen Gesetzesvorschlag eingereicht, der zurzeit in Berlin diskutiert wird. Er sagt: „žDie Idee ist eine Three Strikes Regelung für Filesharer. Wer dreimal bei einer Urheberrechtsverletzung erwischt wird, fliegt raus aus dem Netz.“ Die Bildzeitung hat bisher elf Artikel dazu, und ich bin überrascht, wie viele Leute den Rechtsstaat das Klo runterspülen wollen. Denn nichts anderes fordert die Musikindustrie: die Abschaffung des Rechtsstaates.“

    Wäre es nicht sinnvoller gewesen, den empörten Artikel so beginnen zu lassen?

  54. 54
    quasi

    Da wollte jemand Aufmerksamkeit erregen und hat sie bekommen – wenn der Zweck der Sache allerdings sein sollte einen Denk- bzw. Diskusionsanstoß zu geben, dann ist das ziemlich daneben und gehört eher in die vorgewalttätige Zeit der RAF.
    Konstruktiv ist das jedenfalls nicht sonderlich.

  55. 55
    Maltefan

    Dieser Artikel ist wirklich der absolute Tiefpunkt in der Spreeblick-Geschichte.

  56. 56

    @#725714: der zweite teil spricht mir ja wirklich aus der seele. vielen dank.

  57. 57
    Frédéric Valin

    @#725733: Schon wieder?

    @#725669: @#725693: @#725712: http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete/statistik/berufe.html

  58. 58

    @#725701: Ich nenne das „satirischer Aktivismus“ und ich freue mich, dass Fefe es mit seiner sarkastischen, satirischen, deutlichen und überdeutlichen, manchmal schmutzigen und herrlich arroganten Art schafft, mehr als nur ein Unterhaltungsmagazin zu sein. Es bräuchte viel mehr blogger wie fefe, die Eier in der Hose haben, die Position beziehen und die eingefahrenen Wege verlassen, die auch schon mal in den Grenzbereich der Legalität und des guten Geschmacks gehen. Wunderbar. Da hat fefe Spreeblick auf jeden Fall etwas voraus.

  59. 59
    Colin

    @#725701: Der Begriff „verfassungsfeindlich“ ist im Artikel falsch verwendet (und das auch noch in einem Absatz, der gerade diesen Begriff erläutern soll). Für Nicht-Juristen ist das genauso falsch wie für Juristen, und leichter verständlich wird es dadurch nicht.

  60. 60
    tb

    Eigentlich hat Fefe doch alles richtig gemacht. Er hat ein Problem unseres Parlaments erkannt und sich als juristischer Laie einen Lösungsvorschlag ausgedacht. OK, der verstößt, wenn man ihn so umsetzten würde, gegen unsere Verfassung und wurde abgelehnt. Also genau so wie die kritisierten Gesetze, die vom Parlament beschlossen und vom Verfassungsgericht zurechtgestutzt wurden.

    Frédéric misst jetzt mit zweierlei Maß: Die Parlamentarier dürfen Gesetze ohne Rechtskenntnisse,eigene Verantwortung und unter Fraktionszwang beschließen und sollen straffrei bleiben, wenn aber jemand eine Petition einreicht, muss er Jura-Professor sein. Das ist doch unlogisch, eine Petition ist doch eigentlich nur eine Anregung zu einer parlamentarischen Diskussion und kein Gesetzgebungsverfahren.

  61. 61
    Frédéric Valin

    @#725741: Ich bezweifle, dass man dadurch Eier in der Hose beweist, wenn man a) auf den ganzen Zensursula und Stasi 2.0-Zug aufspringt. b), dass eine online-Petition ein Akt des Widerstandes ist.

    Dass Fefe mit der Petition weit über sein eigenes Ziel, über Fraktionsdisziplin zu diskutieren, hinausgeschossen ist, beweist allein schon die Diskussion hier, genau wie all die süffisanten Kommentare anderswo, die gerne hätten, dass man es „denen da oben“ mal so richtig zeigt.

  62. 62
    patton

    @ FV: For your own sake: Mellow out.

    Kriegst sonst noch’n Infarkt.

    Everyone’s got your point by now.

    Verbissener gab’s hier noch nicht. Oder?

  63. 63
    Maltefan

    @#725739: Wieso schon wieder? Wann war denn das letzte lokale Minimum?
    Normalerweise lese ich Dich recht gern, aber dieses hyperventilierend-moralinsaure Unterstellen allerbösesester Absichten (oder grenzenloser Dummheit), mutmaßlich wider besseres Wissen — davon haben wir hierzulande schon genug. Und es steht Dir nicht.

  64. 64
    Maltefan

    @#725758: fefe muss auf keinen Zug aufspringen, der kann selbst denken und hat schon politisch gebloggt als Du noch als Quark im Schaufenster gelegen bist. (Note to self: nicht vergessen — es geht irgendwie immer noch ärmer). Hat der Dir mal persönlich was getan oder warum wirst Du so untergriffig?

  65. 65
    Brian

    @pantoffelpunk:

    Ich nenne das „satirischer Aktivismus“ und ich freue mich, dass Fefe es […] schafft, mehr als nur ein Unterhaltungsmagazin zu sein

    Stimmt, er ist gleichzeitig der Clown, auf den man zeigen kann, wenn man ein prominentes Beispiel für „Die Spinner aus dem Internet“ braucht.

    Es bräuchte viel mehr blogger wie fefe, die Eier in der Hose haben

    Ach, da ist es, wie im wirkliche wahren Leben: Was helfen die dicksten Eier, wenn Sie nur heiße Luft produzieren?

  66. 66
    anonym

    Rechtsstaat? Welcher Rechtsstaat??

  67. 67

    @#725784: der Deutsche Rechtsstaat vermutlich.

  68. 68

    wo bitte ist denn der bundestag noch »handlungsfähig«?

  69. 69
    Schnorri

    Wie viele Gesetze, welche vom Deutschen Bundestage beschlossen werden, kommen anschließend vor das Bundesverfassungsgericht?

    10%? 20%? Die Hälfte?

    Bei über 600 NEUEN Gesetzen und x-fach mehr Verordnungen und zig Änderungen bestehender Gesetze und Verordnungen der aktuellen Legislatur kann doch niemand erwarten, dass JEDER Abgeordnete jedes Gesetz in allen Einzelheiten in jeder Norm auf Richtigkeit in verfassungsrechtlicher Hinsicht überprüfen kann.
    Zudem geht es ja nicht nur um das BVerfG allein, sondern auch das EUGH hat ja mittlerweile bei Gesetzen und Verordnungen, welche EU-Gemeinschaftsrecht betreffen Entscheidungsrechte.
    Gesetze und Verordnungen können ja dem GG entsprechen, aber der EU widersprechen. Was dann?

    Entweder, man möchte ein Parlament, welches nicht mehr zügig entscheiden kann, oder man möchte moralisch recht haben.
    Bei moralischer Rechthaberei findet man sich bei Fefe wieder, bei der Praxis beim aktuellen Modell.

    In den 50er Jahren lag das Letztentscheidungsrecht in familiären und ehelichen Dingen beim Manne, höchstrichterlich abgesegnet, in 2009 sind wir da auf ganz anderer Ebene, sollen nun alle damaligen und heute noch lebenden Abgeordnete verknackt werden? Und was machen wir mit den Richtern von damals?

    Wie viele Gesetze erhalten nur deshalb ein nachträgliches Änderungsgesetz, weil irgendwo auf 1000 Seiten ein Komma falsch gesetzt oder ein Und und ein Oder vertauscht wurden, sind die dann alle verfassungswidrig, weil sie in der Erstfassung objektiv falsch waren?

    Warum gibt es im Bundestag denn eigentlich dutzende Ausschüsse, wenn nach Fefe’s Meinung alle Abgeordnete alles wissen und können müssen?

  70. 70
    fnord

    Die Ahnungslosigkeit mancher Zeitgenossen wird nur noch übertroffen durch ihre Phantasielosigkeit.

  71. 71

    Äh, Leute, darf ich daran erinnern, daß sich anläßlich der Abstimmung zur Vorratsdatenspeicherung ein erklecklicher Teil der MdBs hingestellt und gesagt hat, daß sie dem Gesetz zugestimmt haben in der Annahme, daß es vom Verfassungsgericht wieder kassiert wird? Das kann man nun wirklich schlecht anders als unter Vorsatz verbuchen, oder? Gleichfalls gab’s zum ZugErschG eine Anhörung, in der die formalen verfassungsrechtlichen Probleme ja nun auch nicht unerwähnt geblieben sind.

    Nichtsdestotrotz halte ich die Three-Strike-Geschiche (in beiden Ausprägungen) für Blödsinn; nicht umsonst gibt es den Unterschied zwischen der Korrektur einer rechtswidrigen Handlung und der Bestrafung dafür, sie vorgenommen zu haben. Auch wenn es manchmal schmerzt, wie eklatant Verfassungsprinzipien ignoriert oder zurechgebogen werden.