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Edwyn Collins darf seine eigenen Songs nicht online anbieten

Absurde Streitigkeiten um Lizenzrechte an bestimmten Songs gibt es nicht erst seit dem Internet. Ich erinnere mich an den Fall des Sängers von Creedence Clearwater Revival, John Fogerty. Es muss in den 80ern gewesen sein, als Fogerty von seinem alten Label verklagt wurde, da seine Solo-Songs denen seiner alten Band sehr ähnlich klangen — Kunststück, hatte er doch auch diese Songs geschrieben!

Und nun trifft es Edwyn Collins, 80er-Ikone und ehemaliger Orange-Juice-Sänger, der u.a. mit seinem Solo-Song „A Girl Like You“ einen eigenen Hit hatte. Genau diesen versucht seine Frau und Managerin Grace Maxwell seit Monaten auf Collins‘ MySpace-Seite anzubieten, scheitert jedoch dabei.

Laut MySpace behauptet Warner Music, die Rechte an Collins‘ Song zu besitzen, was nicht korrekt ist. „Wie für die meisten seiner Stücke besitzt Edwyn alle Rechte an diesem Song“, berichtet Grace Maxwell. Und obwohl es bei Warner einen „netten Anwalt“ gibt, mit dem sie sich seit Monaten bemüht, die Verwirrungen aufzuklären, sieht Maxwell diesen Fall als symptomatisch für die gesamte Rechtslage der Musikbranche im Netz an. Denn während die Lizenzrechte schon vor Jahren abgelaufen seien, würden diverse Labels die Songs ihre Mannes im „überall im Netz“ verkaufen — illegaler Weise und ohne Collins dafür zu honorieren. „Wir wissen, wer die größten Bootlegger sind“, so Maxwell weiter, „und es sind nicht die Filesharer“.

Doch wie es sich für kreative Menschen gehört, bleibt Grace Maxwell optimistisch: „Now let’s get on with working out a wonderful new way for music lovers to enjoy music for free or for a small subscription that makes it legal and easy to hear ANYTHING and allows the artist to reap the rewards of such freedom of access“, fordert sie. Und fügt hinzu: „Viva la revolucion!“

[via, via]

8 Kommentare

  1. 01

    „…and allows the artist to reap the rewards of such freedom of access“ – Nanana, mal nicht zu weit aus dem Fenster lehnen hier.

  2. 02

    @#732708: Wieso? Natürlich müssten bei einer Flatrate die Künstler beteiligt werden, das ist u.a. Sinn der Sache.

  3. 03

    Ich weiß doch, ich weiß.

  4. 04

    Ein weiteres Beispiel dafür, dass das Urheberrecht die Wurzeln in der Vergangenheit hat..

  5. 05

    gerade bei myspace kenne ich die problematik. hatte songs meiner alten band auf dem profil hochgeladen, wurden immer wieder gesperrt und ich musste diese saudämliche „copyright-schulung“ durchklicken.

    ich habe ungefähr drei mails an myspace (support, hilfe, service, whatever) geschrieben um zu erfahren, WER denn bitte veranlasst haben soll, das die songs gesperrt würden, damit ich mich mit demjenigen in verbindung setzten kann. denn die songs standen nicht zum download, sie sollten nur im player sein. was soll ich sagen? nach drei mails und nicht mal einer formellen rückmeldung habe ich es aufgegeben. wie bescheuert: ein künstler darf nicht über seine eigene musik verfügen. die copyright-grabenkämpfe sind also nicht zwischen nutzer und künstler, sondern eher zwischen künstler und label. das muss man sich mal reinziehen. wie bescheuert.

    auf jeden fall ist myspace auch irrsinnig unkooperativ, wenn es darum geht die rechte des künslters zu wahren, oder ihm wenigstens dabei zu helfen. saftladen.

  6. 06

    @#732729: Nunja, das Urheberrecht hat mit dem Fall von Collins wenig zu tun, es geht um Lizenzrechte an den Aufnahmen.

  7. 07
    quasi

    wenn musiklabels das echt illegal machen dann sollte der künstler besser den rechtsweg gehen – es spricht ja nichts dagegen auch darauf aufmerksam zu machen.