So richtig rund läuft es für die Musiklabels gerade nicht im Urheberrechtsstreit. Die neue Regierungskoalition schließt in ihrem Koalitionsvertrag Netzsperren im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen aus und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine Verfassungsbeschwerde von „Unternehmen der Musikindustrie“ gegen die digitale Privatkopie zurückgewiesen, wie das Gericht heute per Pressemitteilung verlautbarte.
Die Beschwerdeführer hatten argumentiert, dass die digitale Privatkopie ihr Eigentumsgrundrecht gemäß Artikel 14, Absatz 1, des Grundgesetzes verletze.
In der bereits am 07.10. getroffenen Entscheidung des BVerfG stehen zwar in erster Linie formale Gründe (die Beschwerde kam zu spät) für die Zurückweisung, allerdings schreiben die Richter auch, dass die Umsatzeinbußen der Musikindustrie durch digitale Privatkopien bei der Einführung der gesetzlichen Erlaubnis dieser Kopien 2003 schon bekannt waren und in der Gesetzesfindung berücksichtigt wurden.
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Ich warte noch auf den Tag an dem die Musikindustrie gegen die „Umgehung eines wirksamen Kopierschutzes“ bei einer Privatkopie vorgeht. Und dann vom Richter dank guter Sachverständiger das „wirksamer Kopierschutz“ um die Ohren gehauen kriegt. Man wird ja noch träumen dürfen…
Nach Lektüre des Beschlusses muss ich leider darauf hinweisen, dass der Titel „… sind verfassungskonform“ den Leser in die Irre führt. Tatsächlich führt das BVerfG keine materielle Prüfung auf Art. 14 I GG hin durch; auch nicht, wenn es die schon damals bekannten Umsatzeinbußen anspricht. Nichts aus diesem Urteil spricht dafür oder dagegen, dass, wenn morgen die Bundesregierung, ein Drittel der Mitglieder des Bundestages oder eine Landesregierung einen Antrag auf Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht stellte, dieses von einer Verfassungswidrigkeit des Rechts auf Privatkopie ausgehen würde.
Ich appelliere an die journalistische Verantwortung und bitte um eine Korrektur.
Dir ist aber schon der vorletzte Absatz (Rn.13) aufgefallen, oder?
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet zwar nicht in der Sache, lässt aber ausdrücklich offen, ob die aktuelle Lage den Gesetzgeber nicht dazu zwingt, die private Digitalkopie einzuschränken oder entsprechende Maßnahmen zu treffen.
@#735571, @#735691:
Ich bin wahrscheinlich im Gegensatz zu Euch juristischer Volllaie und lass mich gern aufklären. Ich hab das wie folgt verstanden:
Da der Gesetzgeber 2003 die Umsatzeinbußen berücksichtigt hatte, war damals das Grundrecht auf Eigentum nicht gefährdet, also verletzt die digitale Privatkopie die Verfassung nicht.
Allerdings habe auch ich gelesen, dass mit der aktuellen Entscheidung nichts darüber gesagt ist, ob eine Gesetzesnovelle (die sich an dann aktuellen Umsatzzahlen orientiert) nicht doch das Eigentum der Musikindustrie durch eine Einschränkung der digitalen Privatkopie schützen muss.
Insgesamt ist hier doch die Verhältnismäßigkeit entscheidend, oder? Und im Moment ist die gegeben, aber das muss nicht so bleiben. Oder?
Sein wir mal ehrlich: Viel zu viele Menschen kopieren nicht für sich oder enge Freunde (was die Privatkopie eigentlich ausmacht) sondern für’s halbe Internet. Dass deshalb jetzt eben jene Privatkopien ebenfalls verhindert werden sollen, ist doch die logische Folge daraus.
Ich sage es immer wieder: Könnte man Gebäude, Autos und Nahrung so kopieren, wie man es mit Musik, Software und Filmen kann, dann würden doch so ziemlich alle fettleibig mit ihrem Ferrari zum Essen in ihr Zweitschloss fahren.
Wenn es nach mir ginge, wäre EINE Sicherheitskopie von jedem rechtmäßig im Besitz befindlichen Ton- oder Datenträger erlaubt.
Wenn es so bliebe, wie bisher, wird es immer so aussehen: Die Arbeit der Musiker/Autoren/Produzenten wird von wenigen honoriert (bezahlt) aber von vielen gratis genutzt.
Findet das jemand fair?