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Bundesverfassungsgericht verschaukelt HartzIV-Sätze

Jetzt ist es raus: Die HartzIV-Regelsätze für Kinder sind verfassungswirdrig. Die Hoffnung des Spiegelfechters, Karlsruhe könnte die gesamten Regelsätze kippen und damit die Diskussion über einen Mindestlohn ankurbeln, hat sich indes nicht bewahrheitet.

Die Regierung hat sich Mühe gegeben, die zu erwartende Maulschelle schon vorab abzufangen. Einen klaren Auftrag des Gerichts hat Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger erhofft, nochmal nachzubessern. Völlig unklar bleibt, warum die Regierung das Ende der Verhandlung abgewartet hat, um tätig zu werden. Seit einem Jahr ist das Verfahren jetzt anhängig, aber statt in die Offensive zu gehen, Politik zu machen und beispielsweise die Regelsätze anzupassen, hat man sich darauf verständigt, die Füße still zu halten. Mit dem Ergebnis, dass jetzt ein riesiger Bearbeitungsstau auf die Behörden zukommt. Was auch immer die Regierungsparteien sich bei der NRW-Wahl auf die Wahlplakate drucken lassen, „Zukunft wird gemacht“ wäre keine gute Wahl.

16 Kommentare

  1. 01
    Thomas

    Auch die Regelsätze für Erwachsene müssen überprüft werden, was allerdings eh ansteht. Die benötigte Studie über den Bedarf wird Mitte des Jahres veröffentlicht werden.

    Aus der letzten Studie wurde 2003 der Regelsatz für 2005 festgelegt.

  2. 02

    Heribert Prantl von der Süddeutschen sieht das ganze auch etwas umfassender. Ob sich dann allerdings eine Diskussion über Mindestlöhne daran anschließt hängt wohl eher von der SPD und der Linken ab, ob sie die Chance erkennen. Aber die Linke ist viel zu sehr mit sich selbst beschäftigt, als das man da etwas erwarten könnte. Und die SPD wird mehr damit zu tun haben, die schallende Ohrfeige aus Karlsruhe plausibel erklären zu können.

  3. 03
    Jan(TM)

    Ich stelle mich schon mal auf Sarrazin-Diät und saftige Kürzungen ein.

  4. 04
    jojo

    Arno Dübel wird sich freuen :(

  5. 05

    Das erschrenkende ist, das die Bundesverfassungsrichter die Hartz-Regelung nicht wegen irgendwelcher Verfahrensfehler für rechtswidrig erklährt haben, sondern wegen, sondern das wichtige Teile der Hartz-Regelung gegen den 1. Artikel des Grundgesetzes (Die Würde des Menschen ist …) verstößt.

    Wenn ein Demokratisches Organ wie das Parlament von Deutschland sich nicht an das oberste aller Gebote halten mag, dan hat das Parlament als vertreter der Bürger versagt und die verantwortliche Regierung müsste zur Verantwortung gezogen werden. Exil auf Elba oder Helgoland ggf. 30 Stockhiebe mit verbot sich in öffentliche Ämter berufen zu lassen.
    Ich erinnere mich noch sehr gut an die langen und vielen Demonstrationen gegen die Hartz-Reform. Die Hartz-Gegner hat man von oben herab verlacht und hatten schlussendlich doch recht.

  6. 06
    JAn

    Blabla alles Sülze und Propaganda, keine Fraktion die das Urteil nicht versucht für sich auszunutzen. Es gibt ja auch nicht viel her…

    Ende vom Lied wird aber sein das entweder die Begründung angepasst wird oder das Grundgesetz abgeändert wird.

    Ändern wird sich erst was wenn die Leistungsträger die vielen HartzIVler nicht mehr ertragen und diese daraufin rebellieren.
    Das Ende verrate ich nicht.

  7. 07

    @#746761: Was soll man da am Grundgesetz denn ändern? Artikel 1 und 20 stehen unter der Ewigkeitsklausel und können nicht geändert werden.

  8. 08
    Elf

    Wer schonmal als Akademiker auf dem Arbeitsamt war kann nur lachen.

    Ich arbeite seit über 10 Jahren freiberuflich. 2005 kam es dazu dass es schlecht lief, also muss ich ALGII beantragen und natürlich wurde erwartet dass ich mich um eine Festanstellung bewerbe. Es spricht ja auch nichts dagegen. Die Bemühungen der Agentur-Beraterin waren aber lächerlich. In 3 Min auf den Online-Stellen-Seiten der Arbeits“agentur“ hätte ich schneller besseres finden können (obwohl es da nur Mist gibt). Auf meine Qualifikation und Ausbildung wurde überhaupt nicht eingegangen, entsprechend unpassend waren die herausgesuchten Angebote. Natürlich hatte das dann Absagen zur Folge. Erstaunlich war vor allem dass mir schon beim zweiten Termin in der „Agentur“ damit gedroht wurde man könne mir auch Jobs in Copyshops und Co. raussuchen.

    Sehr clever. Ihr habt keine Arbeitsplätze, schon gar nicht für gering Qualifizierte, deswegen steckt ihr nun die Akademiker in genau diese Jobs, obwohl mit wenig Mühe mehr drin wäre. Damit werden auch die wenigen Jobs für Geringqualifizierte durch Akademiker verbraucht, die ganz andere Stellen finden könnten. Nur damit sich die Beraterin in er Agentur keinen Nagel abbricht während sie sich den Hintern platt sitzt.

    Gott sei Dank war der Spuk nach zwei Monaten vorbei, weil wieder ausreichend Aufrräge eingingen und ich wieder selbständig für meinen Lebensunterhalt sorgen konnte.

  9. 09

    @#746745: Eigentlich ist es doch ein „Verfahrensfehler“. Es geht um das Rechenverfahren, nicht die Pauschalisierung. Das Grundprinzip, Bedarfe zu pauschalisieren, ist vom BVerfG gerade nicht gekippt worden. Lediglich die Berechnung der Pauschalsätze muss in Zukunft begründet und öffentlich erfolgen, darüber hinaus muss eine Sonderregelung für atypische regelmäßige Sonderausgaben geschaffen werden.

  10. 10
    ZeroG

    „Völlig unklar bleibt, warum die Regierung das Ende der Verhandlung abgewartet hat, um tätig zu werden.“

    Vermutlich weil es keine Verhandlungen waren, sondern ein Gerichtsurteil. Und nicht irgendeines, sondern des Verfassungsgerichts. Dem irgendwie politisch vorgreifen zu wollen und hektisch Regelsätze zu erhöhen wäre eine wirklich dumme Anmassung gewesen.

    Kritik an der Verfassungskonformität von Gesetzen ist nun auch wahrlich nix neues, aber selten wird dies so hämisch gefeiert und polemisch instumentalisiert wie hier.

    Wenn -wie neulich im TV- eine ungelernte Mutter von 3 Kindern, die krankenversichert mietfrei im geerbten Haus wohnt und 1700 Euro netto erhält, als arm und abgehängt empfunden wird, wirds wohl schwierig für alle, jedem ein „menschenwürdiges Dasein und Teilhabe“ zu erwirtschaften.

    Neulich war ich mal angeln und hab nix gefangen, vielleicht sollte ich jetzt die anderen verklagen auf meinen fairen Anteil für all die Mühsal …

  11. 11

    @#746820: Ja ich habe mir das Urteil und deren Begründung durchgelesen, wenn auch nur den Pressetext. http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
    Du scheinst recht zu haben.

    Aber die Vermischung von Ländern/Bund und Kommunen bei der verwaltung von Arbeitslosen ist doch ebenfalls sehr kritisch zu betrachten.

    @Elf
    Als jemand der immerwieder auf die Gesellschaftliche Unterstützung angewiesen ist, kann ich dir sagen. Das Arbeitsamt/JobCenter/Arge ist eine reine Verwahrstelle für graues Papier. Wer glaubt beim JobCenter bekommt man Hilfe eine neue Arbeit zu finden, der unterliegt einen irrglauben. Ich weis wovon ich Rede, schließlich war ich lange genug teil des AA-Systems. Nie wieder will ich zurück in den Molloch von Aktenstaub, Riesendatenbanken & schlechten Programmen, und Menopausen.

  12. 12

    „Völlig unklar bleibt, warum die Regierung das Ende der Verhandlung abgewartet hat, um tätig zu werden.“

    die aussage find ich auch etwas eigenartig. das war eine wundervolle möglichkeit für den staat, vom bvg zu erfahren wie weit er gehen darf und genau so weit wird er künftig auch gehen. mE werden die regelungen dann an anderer stelle die verfassungskonformität testen.

    wie lange es braucht, ehe das alles mal feststeht, ist für mich der eigentliche skandal, va wenn dabei im nachinein festgestellt wird, dass hier gegen die grundsätze verstossen wurde. zum schutz der nicht gerade wenigen betroffenen müsste so etwas viel schneller abgehandelt werden.

    mfg
    mh

  13. 13
  14. 14
    kkaddi

    Nun sollte die Regierung schnell Anfangen nach einer Lösung zu finden, für die Regelsätze der Erwachsene und Kinder neu zu überprüfen . Am besten wäre bis zur Landtagswahl in NRW und nicht bis Ende deies Jahres wie das Gericht als Zeitlimit ausgesprochen hatte.
    Aber ich denke das sich nicht so viel verbesehrn wird.
    Für Kinder schon eher, als für die Erwachsene .

  15. 15

    die erhebungen werden erst im herbst gemacht und vorher wirds kaum konkrete zahlen geben, aber ne menge streit. im endeffekt müssen sie ihre zahlen auch nur nachvollziehbar begründen, also ich erhoffe mir da rein vom satz her nicht viel.

    das problem ist ja auch, dass „ein mehr“ an geld in die hand genommen werden muss, da wir für die statistik prekäre arbeitsverhältnisse fördern. jede erhöhung kommt denen dann auch zu gute. der anreiz für erhöhungen ist in diesem gesamtkomplex also schon ziemlich gering.

    die frage ist vielleicht eher, ob die opposition es derweil schafft einen öffentlichen druck zu erzeugen, der grundlegende reformen an diesem versaubeutelten system zulässt ..

    mfg
    mh