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Bayerische Justizministerin: „Daten kann man nicht stehlen“

Da Daten anders als Autos oder Handys keine Sachen sind, kann man sie nicht stehlen.

So zitiert Heise die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) im Zusammenhang mit dem Kauf der Steuersünder-CD.

Damit hat Frau Merk als Juristin einen Satz ausgesprochen, der in anderen Bereichen, z.B. beim Thema Filesharing, noch für einigen Wirbel sorgen könnte.

23 Kommentare

  1. 01
    Frogster

    Ja sehr schön. Ich denke, ihr ist die Tragweite des Satzes selber gar nicht bewusst.

  2. 02

    Hähähar.

    Ich halte das zwar inhaltlich für komplett falsch, aber es ist natürlich trotzdem ein wunderbares Zitat zum später um-die-Ohren-hauen.

  3. 03
    Ben

    Aber Filesharer werden doch nie wegen Diebstahl angezeigt, sondern wegen Urherberrechtsverletzung, oder?

  4. 04
    Tommy

    „Die Steuer-CD untersteht jedoch nicht dem Urheberrecht und ist somit nicht mit anderen Datenarten wie Musik oder Filmen zu vergleichen.“

    So oder so ähnlich wird sicherlich das alte Adenauerzitat wieder ins Spiel gebracht werden. Frau Merks Ausspruch wird leider nichts ändern. Gar nichts.

  5. 05
    Roland

    Ich bin kein Jurist, aber soweit ich das beurteilen kann, hat Frau Merk vollkommen Recht. Diese Aussage ist ja nun nicht neu und nicht nur in der Steuer-CD-Debatte sondern auch im Kontext von Filesharing schon getätigt worden. Ich erwarte da keine revolutionären Neubewertungen. Ist schon mal einem Filesharer Diebstahl im juristischen Sinne vorgeworfen worden? Das würde mich schon sehr wundern.

    P.S.: Das ändert natürlich nichts daran, dass die Beschaffung von Daten auch ohne Diebstahl unter Umständen illegal sein kann.

  6. 06
    Frogster

    @#747141: Ich finde das nicht falsch. Der Begriff „Diebstahl“ passt für mich einfach nicht zu Daten. Natürlich kann man Daten aber unrechtmäßig kopieren, Zugriff auf Daten unrechtmäßig verkaufen (gegen Geld anbieten), u.s.w.

    Im deutschen Recht:
    „Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

    http://bundesrecht.juris.de/stgb/__242.html

    Da steht „wegnehmen“. Darunter verstehe ich, dass etwas vorher da war und nachher weg ist.

  7. 07

    Mich wundert immer wieder, wie wenig die Gesetze an unsere neue Daten- und Internetwelt angepaßt wurden oder werden.

    Ich denke auch, dass ihr die Tragweite ihres Satzes nicht bewußt ist.

    Und ich denke auch, hier dreht es jemand, wie er bzw. sie es braucht.

  8. 08
    Frogster

    @#747147: Ich bin mir gar nicht so sicher, ob unbedingt viele Gesetze angepasst werden müssten. Eigentlich haben wir gute und erprobte Gesetze.
    Ich glaube, es ist wichtiger, die Gesetze sinnvoll anzuwenden. Die Agitation der Contentindustrie ist dabei wenig hilfreich. Daten als Sache zu begreifen, die man entwenden kann ist einfach falsch. Trotzdem gibt es gute Gründe Informationen (was Daten sind) in bestimmten Fällen zu schützen. Ich bin mir sicher, dass es Gesetze gibt, die dazu passen.

  9. 09

    Das Argument des Diebstahls kam sehr oft. Weniger aus juristischer Sicht (dort geht es um Urheberrechte – zurecht), aber in der Kommunikation der Branche. Der Vergleich mit dem Diebstahl eines Autos o.ä. war und ist beliebt.

  10. 10

    Der verbindliche Fragenkatalog für die Klausur Wirtschaftsprivatrecht II im WS 2009/2010 ist online. Sorry, dass es diesmal so lange gedauert hat …

    Inwieweit unser Aussenminister Westerwelle genügeng Kompetenz in der Sache hat, weiss ich nicht zu beurteilen. Jedenfalls wird das Rechtssystem gebeugt,
    bis es irgendwann mal den verschiedenen Präferenzen entspricht. Die F.D.P:
    hat es nicht so gerne, wenn von Bargeld die Rede ist. Die anderen Parteien
    haben sicherlich auch genügend Grund dazu besser zu schweigen.

    Aufgrund der Medienberichte sind die Reaktionen durchaus unterschiedlich.

    http://www.rtlregional.de/player.php?id=731

    Alles Gute
    @PiPi

  11. 11
  12. 12
    Roland

    @#747150: Diesem Argument wurde auch sehr oft (ich hoffe: immer) entgegnet, dass es sich eben nicht um Diebstahl handelt und dass es nicht nur rechtlich einen großen Unterscheid macht, ob jemandem eine Sache weggenommen wird oder ob ein Duplikat einer Datenmenge erstellt wird. Dieses Gegenargument ist wirklich nicht neu. (Und es würde mich auch sehr wundern, wenn Frau Merk da bisher eine andere Position vertreten hätte.)

  13. 13
    andremoda

    Filesharing 2.0

  14. 14
    Nico

    Ben hat Recht, ja. Insofern ist der hier gezogene Schluss leider juristisch falsch. Allenfalls könnte man die Aussage für eine rechtspolitische Diskussion heranziehen… Aber das verursacht nun nicht gleich einen „Wirbel“.

  15. 15
  16. 16
    Bernd

    http://dejure.org/gesetze/BGB/90.html
    „Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.“

    Daten sind keine körperlichen Gegenständ, d.h. sie sind _keine_ Sachen.

    Diebstahl (http://dejure.org/gesetze/StGB/242.html)
    ist es wenn es um eine bewegliche _Sache_ geht.

    Die Frau hat recht.

    Wie andere bereits kommentiert haben ist das passende Stichwort zum Filesharing Urheberrechtsverletzung und _nicht_ Diebstahl.

  17. 17
    schomsko

    Harr Harr

  18. 18

    Vielen Dank für den Freischein zum Raubkopieren. Vor Gericht kann ich dann anführen: „Aber die Justiz-Tante aus Bayern hat gesagt, ich darf!“

  19. 19

    Für so etwas liebe ich meine Landesregierung! Aber jetzt muss ich erst einmal ein paar Filme herunterladen.

  20. 20
    mats

    Für mich geht es aber in erster Linie darum, dass mit der Weitergabe der Daten Persönlichkeitsrechte verletzt werden könnten. Diebstahl hin oder her. Im Zivilrecht könnten die Paragraphen über unerlaubte Handlungen vielleicht analog angewendet werden, aber strafrechtlich sehe ich da grad nichts entsprechendes.

  21. 21

    Aha wieder eine, die ‚Daten‘ verallgemeinert! Tssstsstss…

  22. 22
    anonym

    Hat die Dame sich noch nie eine DVD angeschaut? Was steht da manchmal am Anfang? „Downloading is stealing“. Möglicherweise ist sie genauso sprachunbegabt wie Westerwelle. Oder die Typen aus der Film- und Musikbranche haben alle keinerlei Ahnung von der Sache, was ja auch eine Möglichkeit ist.