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Bundespräsident hat Zugangserschwerungsgesetz unterschrieben

Dies ist der gesamte Text einer heute veröffentlichten Pressemeldung aus dem Hause des Bundespräsidenten:

Bundespräsident Horst Köhler hat heute das „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ unterzeichnet. Es bestanden keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an einer Ausfertigung gehindert hätten. Der Bundespräsident geht davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 nunmehr „auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes“ Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft.

[via und mehr Info]

18 Kommentare

  1. 01
    Sebastian

    schlimm :(

  2. 02

    Gut, dass Köhler nicht wegen seiner Kenntnisse der Verfassung zum Bundespräsidenten gewählt wurde…

  3. 03
    Die Japaner

    Juhu! Endlich wird in diesem rechstsffreien Raum etwas Ordnung geschaffen.

  4. 04

    @sowhy
    Der Bundespräsident prüft in der Regel nur die formelle Rechtmäßigkeit.
    Nur wenn evidente materielle Verfassungsverstöße vorliegen, könnte er seine Unterschrift verweigern.
    Ich bin zwar auch der Meinung, dass das Gesetz Verfassungswidirg ist, aber so klar liegt der Fall eben doch nicht. Von daher blieb Herrn Köhler nicht viel anderes übrig.

  5. 05
    Frederic

    Ich weiß langsam nicht mehr, was ich da machen soll: Lachen, weinen, ratlos den Kopf schütteln, fremdschämen, *facepalm*, fassungslos mit offenem Mund da stehen, auswandern, internetloser Eremit auf nem einsamen Berg werden, alles zusammen oder nichts davon.

    Und so Leute sind dann aufrichtig verständnislos, wenn sich eine ganze Generation von ihnen abwendet.

  6. 06

    Ein Gesetz vom Fachmann geschrieben…Bravo!

  7. 07
  8. 08
    anonym

    Wenn der Bundespräsident (oder ein anderer Politiker) tatsächlich keine Wahl hat – dann, ja dann sollte man die Stelle mit einer Maschine besetzen. Kostet auch deutlich weniger.

    Wie sagt Wiglaf Droste über die letzte Wahl? Sinngemäß: Es gab nichts zu wählen, also habe ich auch nichts gewählt. Das mache auch ich schon etliche Jahre so.

  9. 09
    anna

    Och menno! Niemand will es mehr haben, und jetzt ist es trotzdem da. Ich verstehe Köhlers Intention nicht so ganz…

  10. 10
    anonym

    Bei dem ist nicht klar, was er will; vermute, er weiß es selbst nicht. Daher auch mein Vorschlag, ihn durch eine Apparatur zu ersetzen.

  11. 11

    @#747542: Das ist mir schon bewusst. Jedoch würde ich, wie auch viele andere, damit argumentieren, dass solche Verstöße eben doch evident vorliegen und Herr Köhler sie einfach entweder nicht erkannt hat oder das Gesetz aus politischen Gründen unterschrieben hat.

  12. 12
    Hanoi

    @#747561: Das zu entscheiden ist nicht Aufgabe des BP und der Exektuive. Der BP ist in Deutschland bewusst nur mit repräsentativen Aufgaben bedacht. Der oberste Entscheider über die Verfassungsmäßigkeit ist das oberste Gericht in D – das Bundesverfassungsgericht.

    Was allerdings der Legislative keinen Persilschein ausstellt, nach Belieben verfassungswidrige Gesetze zu beschließen und dann vom BVerfG einkassieren zu lassen.

  13. 13

    Ob das Gesetz gut oder nicht gut ist sollte gar nicht die Frage sein. Bei allem Verständnis für Betroffene sollte man aus meiner Sicht bedenken, dass in Deutschland nur ein nahezu verschwindender Bruchteil von Kinderpornografie überhaupt im öffentlichen Internet publiziert ist. Vielmehr finden solche Aktivitäten meist in geschlossenen Nutzergruppen oder per Email statt und das lässt sich selbst bei gutem Willen schwer nachverfolgen ohne Millionen von „normalen Nutzern“ unter unhaltbare Verdachtsmomente zu stellen.

    Oft genug sieht man in den Medien leider Meldungen, wo Missbrauch bereits stattgefunden hat und zuständige Stellen bereits informiert waren, jedoch nicht sofort reagiert wurde weil die Bürokratie in Deutschland es nicht zulässt – oder schlimmerenfalls die Bearbeitenden Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes den Hinweisen von Menschen nicht nachgehen.

    Genau dort wäre meiner Ansicht nach der eigentliche Nachholbedarf. Es ist und bleibt ein zurecht kritisches und wichtiges Thema, aber oft bezweiflele ich die Realitätsnähe der Verantwortlichen in Ämtern und der Politik.

  14. 14
    Roman

    Aus politischen Gründen wird es doch kaum unterschrieben haben. Dem Gesetz fehlt mittlerweile jegliche Rückendeckung aus der Regierung und es wird in seiner jetzigen Fassung wohl kaum bestehen bleiben. Sowas zu unterschreiben schwächt ihn doch eher. So gibt er der Opposition eigentlich die Möglichkeit vo dem BVerfG gegen das Gesetz zu klagen. Das würde höchstwahrscheinlich zur Nichtigkeit des Gesetzes führen und dem Image der Regierung nicht unbedingt helfen.
    Ich halte das Zugangserschwerungsgesetz auch für verfassungswidrig, denke aber, dass der Verstoß nicht SO evident ist, dass er innerhalb des materiellen Prüfungsrechts des BP liegt. Damit ist denke ich eine ganz andere Liga an Verfassungsverstößen gemeint.
    Bin wahrlich kein Köhler-Fan, aber seine Unterschrift in diesem Fall ist für mich kein Aufreger.

  15. 15

    Soweit man den aktuellen Pressemitteilungen glauben darf, -und ich es verstehe- wird das Gesetz bis an den Europäischen Gerichtshof zur Überprüfung gebracht.

    Uns allseits Respektierter Bundespräsident Köhler agiert offenbar nur, wenn ihm
    der Stapel an Gesetzeseingaben über den Kopf wächst.

    Ich stimme allen zu, die sagen, dass die Herkunft an der Meinung abzusehen ist.
    Da muss man nicht studiert haben, um zu erkennen, dass unser nicht gewählter
    Präsi soviel Ahnung von Nix hat.

    Dementsprechend empfehle ich mich nicht.

    @PiPi

  16. 16

    @#747542: U.a. ist aber auch gerade die formelle Rechtmäßigkeit des ZugErschwG in Frage gestellt, da eine präventive Bekämpfung von Straftaten Ländersache und nicht Bundessache ist. In diesem Falle hätte der Herr Bundespräsident durchaus berechtigt die Unterzeichnung verweigern können, auch wenn er selbst eher den repräsentativen Zweck erfüllen soll und weniger tatsächlich über die Rechtmäßigkeit eines Gesetzes bestimmen soll. Soviel darf man durchaus erwarten, zumal die allgemeine Stimmung bezüglich dieses Gesetzes im BT inzwischen eher „dagegen“ ist und man vielmehr mal dem Grund nachgehen sollte, warum solche Gesetze eventuell entstehen – Zitat aus 2009(Schäuble): „Das Gesetz zum Schutz vor Kinderpornografie sei im Endspurt des Wahlkampfes auch deshalb entstanden, um die CDU gegenüber anderen Parteien abzusetzen.“ (Quelle: http://www.zeit.de/newsticker/2009/10/9/iptc-bdt-20091009-832-22648906xml).

  17. 17

    @#747542: Das ZugErschwG ist m.E. aber auch schon formell rechtswidrig, da die präventive Bekämpfung von Straftaten nunmal Länder- und nicht Bundessache ist. Zudem ist man im BT aktuell auch eher gegen als für das Gesetz. Ich denke, dass man u.a. auch mal weiter am Grund für solche Gesetze forschen sollte: Zitat aus 2009(Schäuble in Stuttgart): „Das Gesetz zum Schutz vor Kinderpornografie sei im Endspurt des Wahlkampfes auch deshalb entstanden, um die CDU gegenüber anderen Parteien abzusetzen.“ (Quelle: http://www.zeit.de/newsticker/2009/10/9/iptc-bdt-20091009-832-22648906xml).
    Das kann es ja auch nicht sein…

  18. 18

    na toll – beim ersten Mal wurde der Beitrag nicht angezeigt und ich musste die Antwort nochmals verfassen – und jetzt werden beide Kommentare angezeigt, und beim Klick auf „Stimmt was nicht?“ kommt die Meldung „Load Comment failed“… oO
    Sorry für den 3fach-Post – kommt garantiert nicht mehr vor!