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Stellungnahme von Franziska Heine vor dem Petitionsauschuss

Der Vollständigkeit halber und da der Text eine hervorragende Zusammenfassung des Themas ist für diejenigen, welche die Debatte um das Internet-Sperr-Gesetz in den letzten Monaten vielleicht nicht so aufmerksam verfolgt haben (wie zum Beispiel Volker Siegfried Kauder):

Die Rede von Franziska Heine vor dem Petitionsauschuss des Bundestages am 22. Februar 2010. Veröffentlicht vom AK Zensur (hier auch noch die Presseeklärung des AK), ebenfalls nachzulesen nach dem Klick.

Stellungnahme von Franziska Heine vor dem Petitionsauschuss

Es gilt das gesprochene Wort

Zunächst möchte ich mich für die Möglichkeit bedanken, das Anliegen von mir und 134.014 Mitzeichnern Online, 1.391 weiteren Mitzeichnern und insgesamt 96 eingereichten Petitionen mit gleichem Anliegen hier vor dem Petitionsausschuss des Bundestages präsentieren zu können.

Mein Name ist Franziska Heine. Ich habe am 22. April 2009 die Petition mit dem Titel „Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten“ eingereicht.

Ich werde als erstes kurz auf die Ereignisse des vergangenen Jahres eingehen.

Anschließend werde ich die wesentlichen Kritikpunkte am Zugangserschwerungsgesetz herausarbeiten.

Dann werde ich unsere Forderungen nennen und einen Vorschlag unterbreiten, wie die Fraktionen des Bundestages diese umsetzen können.

Im Frühjahr des letzten Jahres wurde, ausgehend vom Familienministerium, ein Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem das BKA ermächtigt wurde, geheime Listen mit Webseiten anzulegen. Die Webseiten auf diesen Listen sollen täglich an die deutschen Internet Service Provider übergeben und von diesen für den Zugang durch Nutzer gesperrt werden. Jeder Aufruf einer Webseite auf dieser Liste soll auf ein „Stoppschild“ umgeleitet werden.

Nun kann man sich fragen, warum über 135.000 Menschen — so viele, wie in 2 Olympiastadien passen —, sich gegen ein populistisches Gesetz wenden, das über Monate hinweg als die ultimative Lösung im Kampf gegen Kinderpornografie präsentiert wurde. Wir erinnern uns sicher alle an die Beschreibungen von Frau von der Leyen.

All diese Menschen sind nicht gegen das Stoppschild, weil sie die Verbreitung und den Konsum von Kinderpornographie befürworten. Im Gegenteil: Sie sind dagegen, weil sie darin eine gefährliche Symbolpolitik sehen, die allein darauf abzielt, eine scheinbar schnelle und scheinbar einfache Lösung zu präsentieren. Eine Symbolpolitik, die glaubt, mit technischen Mitteln soziale Probleme lösen zu können. Vor Allem eine gefährliche Symbolpolitik, die erheblichen Schaden für die Informations- und Meinungsfreiheit anrichten wird, aber zum Erreichen des eigentlichen Ziels vollkommen ungeeignet ist.

Ich werde kurz die wesentlichen Kritikpunkte an dem Gesetzentwurf herausarbeiten:

1. Die Maßnahme ist unwirksam: Die illegalen Inhalte und damit die Taten, werden im Netz durch die Stoppschilder lediglich verdeckt. Die Betroffenen erleben ein weiteres Mal eine gesellschaftliche Tabuisierung und ein von der Regierung angeordnetes Wegsehen. Tatsächlich aber sind sie weiterhin frei im Netz gespeichert und weiterhin frei abrufbar, denn die bisher bekannten Sperrtechniken können mit einfachen und frei verfügbaren Mitteln umgangen werden.

2. Die Maßnahme ist unnötig: Die Entfernung der Inhalte und die Verfolgung der Täter ist weltweit möglich: Einerseits handelt es sich um Taten, die weltweit nicht nur geächtet, sondern auch strafbar sind. Andererseits zeigen die Erfahrungen, dass die Verbreitung ausschließlich aus Ländern erfolgt, in denen die Verbreitung von Kinderpornografie verboten ist — mehrheitlich aus den USA und Westeuropa einschließlich Deutschland. [Und dann die Karte zeigen]. Auch das BKA hatte diese Erkenntnis, wie ein Brief vom 9. Juni 2009 an Frau Bulmahn von der SPD-Fraktion beweist. [zeigen]

3. Die Maßnahme ist intransparent: Das Verfahren der geheimen Liste weckt die Befürchtung, dass Seiten ohne weiteres gesperrt werden, die nichts mit kinderpornografischen Inhalten zu tun haben. Sperrlisten aus dem Ausland, die wir gefunden haben, haben gezeigt, dass nur knapp die Hälfte der dort aufgelisteten Seiten illegal waren. Die australische hatte sogar versehentlich einen Reiseveranstalter und einen Zahnarzt aus Queensland aufgelistet!

4. Aus Punkt drei folgt also: Die Maßnahme ermöglicht Willkür: Falsche Einträge sind nicht zu verhindern und: Es ist vollkommen unklar, wie sich gegen einen möglicherweise unrechtmäßigen Eintrag auf der Liste gewehrt werden könnte.

5. Die Maßnahme konterkariert Artikel 5 des Grundgesetzes: Die Existenz von „Stoppschildern“ erzeugt sogenannte „Chilling-Effekte“. Stellen Sie sich nur mal vor, sie klicken auf einen Link in einer Mail und landen auf einem Stoppschild. Sie müssen also davon ausgehen, dass sie gerade unwissentlich versucht haben, Illegales abzurufen. Nun fragen Sie sich: Sind Sie jetzt irgendwo gebrandmarkt als Konsument strafbarer Bilder? Und jetzt überlegen Sie sich: Wie wird es sich das nächste Mal anfühlen, wenn sie einen Link vor sich haben und sich nicht trauen, darauf zu klicken, obwohl Sie doch nur auf der Suche nach Informationen sind? Dies kann nicht gewollt sein.

Noch zwei etwas schwächere Argumente:

6. Die Maßnahme verhindert Verbrechensbekämpfung: Die Umleitung auf Stoppschilder ist ein perfektes Frühwarnsystem für Anbieter verbotenen Contents. es ist denkbar, dass sich kriminelle Webseitenbetreiber einfach erstellbare Abfragen erstellen, die ihnen zuverlässig mitteilen, ob ihre Seite von einer Umleitung auf eine Seite mit Stoppschild betroffen ist. Sobald sie davon erfahren, ziehen sie ihre Inhalte einfach um (das geht mit etwas technischem Know-How innerhalb von wenigen Minuten). So verspielen die Ermittlungsbehörden wichtige Vorteile im Kampf gegen die Täter.

7. Die Maßnahme könnte die Verbreitung illegaler Inhalte fördern: Das Gleiche gilt für Konsumenten illegaler Inhalte. Auch sie können sich mit Hilfe einfacher Abfragen Listen zusammenstellen, die sie zielgerichtet zu den für sie relevanten Inhalten führen. Die Listen des BKA werden so zu Navigationshilfen, die direkt zu den illegalen Inhalten führen.

Diese Punkte wurden während des letzten Jahres von vielen Leuten immer und immer wieder beharrlich angesprochen. Wir haben diskutiert und den Dialog gesucht. Jetzt, in der neuen Legislaturperiode, gibt es einen breiten politischen Konsens, dass Netzsperren keine sinnvolle Massnahme bei der Bekämpfung strafbarer Inhalte im Netz sind. Darüber freuen wir uns.

Dennoch ist ein Gesetz, von dessen Sinnlosigkeit alle Parteien überzeugt sind, durch die Unterschrift des Bundespräsidenten und die baldige Verkündung politische Realität. Dass CDU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag eine Nichtanwendung des Gesetzes beschlossen haben war ein wichtiger Schritt, der jedoch eine Menge bisher ungeklärter Fragen aufgeworfen hat.

Deshalb ist jetzt der Moment, in dem wir diesen schwierigen Zustand in der gesetzlichen Grauzone beenden müssen. Wir brauchen eine überparteiliche Koalition der rechtsstaatlichen Vernunft, die gemeinsam ein Aufhebungsgesetz für das Netzsperrengesetz in den Bundestag einbringt. Auch wenn das ursprüngliche Vorhaben mit den Stoppschildern gut gemeint gewesen sein sollte, sollten Sie sich besseren Einsichten nicht verschließen und dieses unnötige und für unsere Demokratie schädliche Gesetz aus der Welt schaffen.

6 Kommentare

  1. 01
    SD

    Volker Kauder? Siegfried Kauder!

  2. 02
    fruddi

    Hier ist eine Videoaufzeichnung :
    http://www.bundestag.de/bundestag/parlamentsfernsehen/index.jsp

    Der Kauder im Petitionsausschuss heißt Siegfried Kauder. Kleiner Unterschied.

  3. 03
    Cervo

    Ich denke du meinst Siegfried Kauder, nicht Volker Kauder, oder? Sind übrigens Brüder.

  4. 04

    @#748389: Aua. Du hast Recht, ich hab’s korrigiert und bitte um Entschuldigung.

  5. 05

    Hallo,

    wisst ihr, ob es eine schriftliche Version der Sitzung, insbesondere der Redeanteile der Parlamentarier, vonseiten des Bundestages geben wird?

    Danke schon mal. Frank