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„Ein weitreichendes Leistungsschutzrecht könnte die Informationsgesellschaft praktisch zum Erliegen kommen lassen.“

„Wir im Justizministerium wollen das geistige Eigentum im Netz schützen und deshalb ein Leistungsschutzrecht für Verlage schaffen“, erklärte Staatssekretär Max Stadler auf einem Kongress von eco und MMR. Diese Aussage entspricht ganz dem, was im Koalitionsvertrag steht. Das Problem ist nur, dass noch immer niemand weiß, wie so ein Leistungsschutzrecht aussehen soll.

Den Halbsatz „wenn ich das richtig verstanden habe“ sagte Irene Pakuscher, Leiterin des Referats Urheber- und Verlagsrecht im Bundesministerium der Justiz, in ihrer Stellungnahme zur Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Verlage ziemlich häufig. Ein Zeichen für die allseits herrschende Verunsicherung. Klar ist nur: Mit dem neuen Recht soll „ein neues Geschäftsmodell im Internet“ etabliert werden.

Leistungsschutzrechte sind mit dem Urheberrecht verwandt. Allerdings werden sie nicht für eine schöpferische Leistung verliehen, sondern für die technischen, organisatorischen und finanziellen Vorleistungen, wie sie beispielsweise ein Verlag erbringt. Bisher gibt es Leistungsschutzrechte in verschiedenen Branchen, etwa für Musik- und Filmproduzenten.

Sowohl Presse- als auch Buchverlage haben bisher keine Leistungsschutzrechte zuerkannt bekommen (letztere streben auch keine an). Das liegt vor allem daran, dass sowohl der Schutzgegenstand als auch die Rechteinhaber schwer zu definieren sind. Obwohl die Einführung eines solchen Rechtes für Presseverlage im Koalitionsvertrag festgeschrieben worden ist, besteht darüber weiterhin Unklarheit.

In der Musikbranche ist der Schutzgegenstand eine konkrete Aufnahme eines Stückes. Die lässt sich klar definieren. Wie das bei Texten geschehen soll, ist dagegen fraglich: Am Layout lässt sich kein Leistungsschutzrecht festmachen, erklärte Dr. Dieter Frey.

Der Anwalt wunderte sich auch, wem die Rechte zugesprochen werden sollen. Irene Pakuscher erklärte, sie sollten nur für „echte Verlage“ gelten, nicht aber z.B. für Sendeunternehmen, die bereits ein Leistungsschutzrecht haben. Im Koalitionsvertrag sind explizit „Presseverlage“ genannt. Ob das heißen solle, dass ein „analoges Presseerzeugnis nötig“ sei, fragte Frey. Eine Abgrenzung wäre ihm zufolge in jedem Fall „willkürlich“.

Trotz dieser Unklarheiten treiben die Presseverlage ihr Projekt voran. Sie wollen auf diesem Wege eine Vergütungspflicht für die gewerbliche Nutzung von Veröffentlichungen im Internet durchsetzen, ohne bisher genau zu wissen, wie diese gestaltet werden soll.

Springer-PR-Chef Keese schlägt die Einrichtung einer neuen Verwertungsgesellschaft vor, die Lizenzen an gewerbliche Internetnutzer vertreiben soll. Frey dagegen befürchtet, auf der Basis von Leistungsschutzrechten könne eine „allgemeine Internetgebühr“ eingeführt werden. Ebenso könnten die Presseverlage Anspruch auf einen Anteil an der Kopiergeräteabgabe erheben. Darum müssten sie mit der VG Wort konkurrieren – von deren Ausschüttungen die Verlage bereits profitieren.

Ein zweites Ansinnen der Verlage ist eine Beteiligung an den Einnahmen von Aggregatoren wie Google News, die „Snippets“ – kurze Textausschnitte – von ihren Texten verwenden. Aus Sicht von Frey ist das eine kartellrechtliche Frage. Aber im Falle eines Leistungsschutzrechtes für Presseverleger warnt er davor, dass „nach bestehender Logik“ der Schutzbereich „ohne weiteres einzelne Wörter umfassen“ könne. Damit könnten auch Snippets gebührenpflichtig sein.

Noch stehen einem solchen Gesetz viele Hürden im Wege. Unter anderem ist nicht geklärt, wie es sich mit dem Europarecht in Einklang bringen ließe, Frey nennt das „alles sehr schwierig“. Aber die Presseverlage verhandeln bereits mit den Journalistenverbänden und der DJV ist laut Frey dem Vorhaben nicht abgeneigt, wenn die Verleger zu Konzessionen bereit sind.

Irene Pakuscher nennt diese Gespräche die „Meinungsbildung der Hauptbetroffenen“, die vor weiteren Schritten abgewartet werden soll. Aber die tatsächlichen Hauptbetroffenen, die Internetnutzer, werden nicht gefragt. So besteht die Gefahr, dass ein kleiner Kreis von Interessenvertretern im Hinterzimmer die Zukunft der Informationsfreiheit in Deutschland ausklüngelt. Die FDP scheint bereit, das mitzutragen.

„Neue Geschäftsmodelle im Internet brauchen kein Leistungsschutzrecht“, sagt Anwalt Frey. Aber „ein weitreichendes Leistungsschutzrecht könnte die Informationsgesellschaft praktisch zum Erliegen kommen lassen.“

7 Kommentare

  1. 01

    Beim lesen des Posts ist mir gerade ein Vortrag von Lawrence Lessig eingefallen, den ich gestern erst mir auf Youtube angeschaut habe. Darin erzählt er von einer Musikgesellschaft, die für das Spielen ihrer Musik in den 1930ern immer höhere Gebühren einforderte – bis die anderen die Nase voll hatten und eine eigene Verwertungsgesellschaft gründeten, die zwar nicht so aktuelle Musik hatte, dafür aber billiger. Ergebnis: zwei Jahre später war die erste Gesellschaft weg vom Fenster. Witziges Detail: die konnten gar nicht glauben, dass sie untergehen würden, weil im Gegensatz zur Konkurrenz ihre Musik aktueller und besser war bzw. schien.

    Mir fallen im Moment mindestens 50 Gründe ein, warum der Vergleich hinkt, aber könnte prinzipiell mit den Verlagen nicht irgendwann was ähnliches geschehen? Denn wenn ich das richtig verstehe, steht und fällt dieses Geschäftskonzept mit der Bereitschaft aller anderen, den Inhalt der Verlage in irgendeiner Form zu reproduzieren. Wenn keiner mitmacht, ist es gelaufen. An Googles stelle würde ich einfach die deutschen Nachrichten aus Google News rausschmeissen und die normalen Webseiten der Verlage gleich mit.

    Und wir anderen müssen anfangen, diesen Unsinn mal so richtig zu bekämpfen.

  2. 02
    Jan(TM)

    Als Ergänzung sollte man das lesen: http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=4bacdf7e5a707&akt=news_recht (Axel Springer Verlags Kostenloskultur per AGB gescheitert)

  3. 03

    Auch wenn wohl keiner schon die 100%-Antwort weiß, so ist es doch ein gutes Zeichen, dass mal ein paar Leute das Thema vom Kopf auf die Füße stellen. Das, was wirklich zählt, ist die Verbreitung von und der Zugang zu Wissen und Kultur. Leistungsschutzrechte sind in diesem Sinne nur dann zulässig und sinnvoll, wenn sie bei dem Erreichen dieses Zieles helfen.

  4. 04

    @Gunther (01): so leicht wird es leider wahrscheinlich nicht, das ganze zu umgehen. Die Verlage werden wohl peinlich darauf achten, das die Gelder fließen, auch wenn tatsächlich keine Nutzung stattfindet. Das Stichwort „Allgemeine Internetgebühr“ ist im Artikel ja gefallen. Ich nehme an,das wird dann sowas wie eine private GEZ.

  5. 05
    anonym

    Totgeborenes Kind.

    Wenn ich als Nutzer einen Text lesen will, und muß dazu vorher drei Leute um Erlaubnis fragen und extra noch (auf vielleicht umständliche Weise) dafür bezahlen, werde ich auf diesen Text unbedingt verzichten. Und mit mir viele andere. Insofern halte ich das obige Beispiel mit den Musikverwertungsgesellschaften einigermaßen nahe an der Realität.

    Ach ja, und wie war das doch noch? Einen Zaun um alle Springer- und Burda-Hervorbringungen, die haben sich den Zaun redlich verdient – besser noch eine Mauer(!).

    Übrigens: Das Internet wird eine GEZ-Gebühr nicht dulden, die würde sofort hinweggefegt werden (oder zumindest in kürzester Zeit). Davon bin ich hundertprozentig überzeugt. Notfalls würden die Leute nur noch ausländische Seiten lesen.