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Die Monopolisierung der Sprache: Erster Gesetzesentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage veröffentlicht

Auch nach monatelanger Debatte über das im Koalitionsvertrag angekündigte Leistungsschutzrecht für Presseverlage wusste bisher niemand so recht, was man sich darunter vorstellen soll. iRights.info hat heute einen ersten Gesetzesvorschlag veröffentlicht.

Das Papier stellt den Vorstellungen der Verleger die der Journalisten-Gewerkschaften DJU und DJV entgegen. Die beiden Positionen unterscheiden sich allerdings nur marginal. Grundsätzlich ist man sich einig, dass es ein neues Leistungsschutzrecht geben soll, um den Verlagen ein zusätzliches Geschäftsmodell zu eröffnen.

Demnach soll eine Verwertungsgesellschaft Gelder von Personen und Unternehmen eintreiben, die Verlagsprodukte gewerblich nutzen. Dazu zählt auch das einfache Lesen eines Artikels auf der Arbeit, weil bereits das Speichern im Cache des Computers als Vervielfältigungshandlung gezählt werden soll.

Die Nutzer müssten zudem im Voraus einen Vertrag mit der Verwertungsgesellschaft abschließen, weil sich die Verlage nicht nur einen Vergütungsanspruch, sondern ein Ausschließlichkeitsrecht wünschen. Die Auswirkungen für Suchmaschinen und Aggregatoren wären massiv:

Man kann nur hoffen, dass sich Google, Microsoft, Yahoo! und Frank Westphal (der Betreiber von Rivva) alsbald nach Verabschiedung dieses Gesetzes mit der Verwertungsgesellschaft einigen, um die Online-Suchmaschinen wieder in Betrieb nehmen zu können.

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage bedroht die Informationsfreiheit massiv. Es geht den dahinter stehenden Unternehmen nicht nur um eine zusätzliche Einnahmequelle, sondern um „Kontrolle und Steuerungsmacht“, wie iRights.info schreibt.

Deshalb ist es erschreckend, dass sich die Gewerkschaften in blindem Opportunismus dafür hergeben und ihre Augen vor den entstehenden Gefahren verschließen. Hier geht es um nicht weniger als ein „Monopol auf einzelne Worte und Sätze“, wie die Autoren der ausgesprochen lesenswerten, ausführlichen Analyse von iRights.info warnen:

Wenn – wie von den Verlegern gefordert – sich das Leistungsschutzrecht auf kleinste (wie klein, wird nicht definiert) Teile ihrer Presseerzeugnisse erstreckt, wird damit die Sprache an sich monopolisiert.

16 Kommentare

  1. 01
    Jan(TM)

    Vorsicht, wenn man versucht einem Suizidalen den Revolver aus der Hand zu reißen – könnte man selbst in Gefahr kommen.

  2. 02
    Mirko

    Für alle, die nicht gleich drauf kommen (so wie ich): In dem Dokument, um das es hier geht, stellen die Gewerkschaften DJV und ver.di ihre Position zu einem Leistungsschutzrecht dar. Darin geben sie einen entsprechenden Gesetzesentwurf der Presseverleger wider und machen dazu Änderungsvorschläge.
    Das erste Zitat im Artikel stammt übrigens aus der Analyse von iRights.info.

  3. 03
    Mirko

    Argh, Spreeblick, ihr hattet doch mal so eine schöne Funktion um Kommentare nachträglich zu bearbeiten. Muss ich jetzt zu meinen peinlichen Rechtschreibfehlern stehen oder wie?

  4. 04

    @#759354:
    Richtig

    @#759359:
    Falsch

  5. 05

    Das ist natürlich schon fast komisch, in seiner ganzen Absurdidät, die vor allem in der dahinter liegenden maßlosen Überschätzung der eigenen (auf Papier verlegten) Wichtigkeit liegt, insbesondere für das vermeintlich davon abhängige Überleben dieser großartigen Demokratie.

    Ich verstehe dann auch einen wichtigen Punkt im Artikel nicht:
    Wieso genau soll bitte die Informationsfreiheit massiv gefährdet sein?

    (Unverwertete) Informationen können ja auch über andere Kanäle aus anderen (neuen) Quellen an den Mann gelangen. Braucht man die Verlage überhaupt? Was ist mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten? Da darf ja weiter fleißig zitiert werden, bei ausländischen Diensten sowieso. Lernen wir also alle etwas mehr Englisch.

    Und die Verlage buddeln damit weiter an ihrem eigenen Grab, oder etwa nicht? Wo sollen die Leser dann mittelfristig herkommen?

  6. 06
    Peter

    @166mhz: Ja, wir Journalisten, die auf regelmäßiges Einkommen stehen, brauchen die Verlage. Nicht alle von uns wollen das finanzielle Risiko eingehen, als Selbstvermarkter aufzutreten.

    Leider stehen uns die eigenen Arbeit-/Auftraggeber mit solchen Anwandlungen eher im Weg als uns zu helfen. Denn selbst wenn sie mit solchen abstrusen, unausgereiften Forderungen an den Werbeeinnahmen der „Zwischenhändler“ wie Google und Co partizipieren – wer glaubt, dass davon was bei der kleinen Journallie auf der Straße ankommt?

  7. 07

    Kann nicht sein, oder?
    Ich denke dann mal darüber nach, ein Monopol auf Babygeschrei zu errichten.

  8. 08
    Dokter

    „Demnach soll eine Verwertungsgesellschaft Gelder von Personen und Unternehmen eintreiben, die Verlagsprodukte gewerblich nutzen. Dazu zählt auch das einfache Lesen eines Artikels auf der Arbeit, weil bereits das Speichern im Cache des Computers als Vervielfältigungshandlung gezählt werden soll.“

    Oh Mann ! Das ist ja surreal !
    Wie immer totaler BrainFuck von den KrawattenTrägern mit ihren
    veralteten Geschäftsmodellen.
    Weil die zu dumm, faul, unkreativ, überheblich, geldgeil sind, um sich der (Internet-)Realität anzupassen, soll das Internet/User per Gesetz ihren
    veralteten Geschäftsmodellen angepasst werden.
    Und die CDU/FDP-Schwachmaten sind natürlich die idealen Erfüllungs-Gehilfen.

  9. 09
    marcus

    Diese Forderungen atmen die Haltung und die Annahme das unsere Gesellschaft auf Journalisten angewiesen ist. Vielleicht ist dem ja gar nicht so.

  10. 10

    Puh, wenn das durchkommt – dann war es das für Perlentaucher und Co. Und auch viele (Medien)Blogs werden deutlicher leerer sein…

  11. 11

    Demnach soll eine Verwertungsgesellschaft Gelder von Personen und Unternehmen eintreiben, die Verlagsprodukte gewerblich nutzen. Dazu zählt auch das einfache Lesen eines Artikels auf der Arbeit, weil bereits das Speichern im Cache des Computers als Vervielfältigungshandlung gezählt werden soll.

    Heisst das dann dass alle die bei der Arbeit mal bei Spreeblick reinschauen auch bezahlen muessen? Und dass die Mainstream-Presse sofern sie mal bei Spreeblick reinschaut (oder auch diesen zitiert) an Spreeblick zahlen muss?

    Spreeblick wird doch schliesslich von der Spreeblick Verlag KG publiziert…

  12. 12
    pink panther

    Ich hoffe, dass es durchkommt. Wird Zeit dass das Netz von all dem kommerziellen Scheiß gesäubert wird.

  13. 13
    _Flin_

    Erste Massnahme aller Systemadministratoren in Behörden und Unternehmen:
    Ein Stopschild auf sämtliche Verlage.

    Zweite Massnahme: Neue Abrechnungssoftware für Verwertungsgesellschaft kaufen. Aufrufen von Verlagsseiten nur nach vorheriger Genehmigung / Verbuchung auf Kostenstelle.

    Werbeeinnahmen der Verlage:
    *Plumps*

    Verlage:
    *röchel* *umfall*

    Öffentlich rechtliche Seiten:
    LoL

  14. 14

    Es ist tatsächlich absurd, das Caching bereits als Vervielfältigung zu sehen. Auch @#759378 hat völlig Recht, dass die Verlage den Journalisten im Wege stehen (können), wenn es um deren Interessen geht. Ich muss mich mit dem Thema mal eingehender beschäftigen, aber was hier angedeutet wird, scheint mir wie ein Angriff auf sich selbst. Wenn man schon allein dafür Geld verlangt, dass Konkurrenten die eigenen Inhalte lesen, wird ein intermedialer Diskurs nur erschwert. Das fördert Separation und damit Konflikte. Nunja, ich werde mal mehr dazu lesen…

  15. 15
    Alex

    Würde ich dem Entwurf das Attribut „erschreckend“ verleihen, wäre das wirklich noch ein Kompliment. Unglaublich dieser Vorgang und was sich die Verleger so wünschen. Und, auch wenn es absehbar war, dass die Verleger die Öffentlich-Rechtlichen ausnehmen wollen, fällt mir zu dem Umstand, dass ÖR keine Presserzeugnisse herstellen nur noch ein Attribut ein: „Dreckschw…^WFrechheit“.

    Für mich stellt sich aber bspw. folgende Frage:

    Ich fotographiere und verkaufe Bilder über Microstockagenturen (Fotolia, iStock, etc.). Nun kauft bspw. der Spiegel eines meiner Bilder um eine Artikel zu bebildern. Wenn ich den Entwurf richtig verstanden habe, dann verschmilzt der Artikel MIT meinem Bild zu einem Presseerzeugniss und wäre somit durch das Leistungsschutzrecht gedeckt. Wie sähe es mit meinem Recht der weiteren Veräußerung der Bilder aus? Schließlich verkaufe ich meine Bilder nie exklusiv und auch nicht ausschließlich.