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Kampagne gegen die Volkszählung 2011 gestartet

Aktivisten des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung haben heute offiziell ihre Kampagne gegen den für das kommende Jahr geplanten Zensus gestartet. Mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wollen sie das Vorhaben des Bundes stoppen. Zugleich soll die Bevölkerung gegen die Volkszählung eingestellt werden.

„Bürgerinnen und Bürger profitieren vom Zensus“, schreiben die Statistischen Ämter von Bund und Ländern auf ihrer gemeinsamen Informationsseite. Sie sind sichtlich bemüht, das negative Image abzstreifen, dass dem Thema seit 1983 in Deutschland anhaftet. „Volkszählung war gestern – Zensus ist morgen“, lautet das Motto. In der Datenschutz-orientierten neuen Bürgerrechtsbewegung regt sich dennoch Widerstand.

Vor zwei Wochen hatten Oliver Knapp und Tim Weber vom Chaos Computer Club (CCC) auf der Kölner Konferenz Sigint für eine Kampagne gegen den Zensus geworben. Spontan fanden sich Besucher der Veranstaltung zum AK Zensus zusammen, der sich unter dem Dach des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung als Schaltzentrale für die Gegenwehr der Bürgerrechtler formierte.

Das wichtigste Anliegen der Aktivisten ist jetzt die Verfassungsbeschwerde. Nur noch bis zum 16. Juli ist dafür Zeit, dann läuft die einjährige Frist nach Inkrafttreten des Zensus-Gesetzes ab. Hinter den Kulissen schreiben ehrenamtliche Anwälte bereits an der Begründung, denn ab kommenden Dienstag sollen Bürger die Beschwerde mit ihrer Unterschrift unterstützen können.

Schon jetzt stehen auf der Website #zensus11 fünf Gründe, warum das bisherige Zensus-Gesetz verfassungswidrig sein soll. Die Aktivisten monieren die eindeutige Personenkennziffer, die allen Einwohnern zugeordnet werden soll, genauso wie nicht anonyme Durchführung der Volkszählung. Ebenfalls kritisiert wird, dass im Vorfeld die Daten von Meldeämtern und Arbeitsagenturen ohne Einwilligung der Betroffenen zusammengeführt und damit zweckentfremdet werden.

Die Volkszählung wird als sogenannter „registergestützter Zensus“ durchgeführt. Dazu werden zuerst Daten von Meldeämtern und Arbeitsagenturen zusammengeführt und abgeglichen, dann werden zudem 10% der deutschen Haushalte von Interviewern befragt. Auch wer Immobilieneigentum hat muss Rede und Auskunft stehen. Alle Informationen fließen schließlich beim Bundesamt für Statistik zusammen.

Die zentrale Speicherung der Daten wecke Begehrlichkeiten, befürchten die Gegner des Zensus, und auch der Umfang der Abfragen wird kritisiert: Anders als in der EU-Richtlinie, die das deutsche Zensus-Gesetz umsetzt, gefordert, wird auch nach dem Glaubensbekenntnis gefragt. „So ließe sich zum Beispiel eine Liste aller bekennenden Muslime in Deutschland erstellen“, schreiben die Bürgerrechtler. Diese Angabe ist aber, anders als der Rest, freiwillig.

Hoffnungen darauf, den Zensus in Karlsruhe ganz zu stoppen, machen sich die Aktivisten kaum. Schon nach dem bahnbrechenden Volkszählungsurteil von 1983, mit dem das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung geschaffen wurde, folgte 1987 schließlich mit einiger Verspätung doch noch ein Zensus. Es war der letzte in Deutschland, sieht man von dem jährlichen Mikrozensus ab, der ein Prozent der Privathaushalte betrifft.

Deshalb setzen die Bürgerrechtler auch darauf, eine breite gesellschaftliche Bewegung gegen die Volkszählung aufzubauen. „Die gesellschaftliche Debatte darüber wird sicher auch den Ausschlag geben, ob und in welcher Form ein neues Gesetz kommt“, sagte die Pressesprecherin der Kampagne, Suat Kasem, gegenüber Spreeblick.

Die Statistischen Ämter betonen, dass die Erhebung von Daten über die Bevölkerung dringend nötig sei. Auf deren Grundlage würden wichtige Entscheidungen getroffen, die von der Notwendigkeit von Schulen und Krankenhäusern auf lokaler Ebene über die Bemessung des Länderfinanzausgleichs im Bund bis zur Frage reichten, wann im Europäischen Rat eine qualifizierte Mehrheit (mindestens 65% der EU-Bevölkerung) erreicht sei.

In einer Pressemeldung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung wird dagegen der Vorwurf erhoben, eine Volkszählung sei „nicht alternativlos“. Repräsentative Werte reichten bereits aus, um eine Datengrundlage zu schaffen. „Durch eine freiwillige Befragung könnten erhebliche Kosten eingespart werden.“

Die Zwangsbefragung ist allerdings nicht verfassungswidrig. Zudem erscheint es fraglich, ob eine auf Freiwilligkeit beruhende Datenerhebung tatsächlich die erhoffte sichere Datengrundlage für weitere Planungen liefern würde. Nach dem gegenwärtigen Gesetz soll für falsche oder nicht erfolgte Antworten eine Strafe von bis zu 5.000 Euro drohen.

Ab nächster Woche kann die Verfassungsbeschwerde mitgezeichnet werden. Über mögliche Unterstützerzahlen will das Kampagnenteam sich nicht öffentlich äußern, aber es gibt prominente Vorbilder, nicht nur von 1983, sondern auch aus der jüngeren Vergangenheit: Der Widerstand gegen den Zensus steht in der Tradition der Bewegungen gegen Vorratsdatenspeicherung, Elena und Zugangserschwerungsgesetz.

Die Verfassungsbeschwerde gegen den elektronischen Entgeldnachweis „Elena“ lief ebenfalls relativ kurzfristig an, was den Freitag-Blogger Steffen Kraft zu der Frage verleitete, „Warum kommen Datenrechtler eigentlich fast immer so spät?“ Dennoch reichten wenige Wochen aus, um 22.000 Unterstützerunterschriften für den Gang nach Karlsruhe zu sammeln.

Am 9. Mai 2011 ist der Stichtag für die Erhebung der Datengrundlage, bereits in den Monaten zuvor werden die Städte und Gemeinden ihre Erhebungsstellen einrichten. Wenn der Zensus noch davor gestoppt werden soll, müssen die Verfassungsrichter eine Eilentscheidung fällen.

3 Kommentare

  1. 01

    steffen kraft hat leider recht.