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Raubkopieren, aber richtig!

Viele Internet-Neulinge fragen sich ja, wie das überhaupt geht, das mit dem Raubkopieren, von dem man soviel liest.

Dabei ist es ganz leicht: Man nimmt sein Notebook und läuft damit zum nächsten Elektrofachmarkt. Dort packt man CDs, die man mag, in das Laufwerk des Laptops, kopiert die Songs auf die Festplatte und stellt danach die CD ins Regal zurück.

Zumindest macht man das so in Bad Doberan.
In Good Doberan natürlich nicht.

[via]

44 Kommentare

  1. 01
  2. 02

    @#771151: Großartig, danke! Ist ausgetauscht.

  3. 03

    hmmm was mich stutzig macht, ist der umstand, dass man die cd daten nicht einfach mal so aufn rechner KOPIEREN kann. man muss die schon rippen mit einem entspr. tool (dann war die dame allerdings fit in diesem bereich) oder aber man nutzt ein windows/OS welches ich nicht kenne und dass das kann. ich gestehe, ich nutze noch XP.

  4. 04
    micha

    win7/vista macht da sicher nichts anderes. ich schätze es wird schwer der dame mehr als sachbeschädigung and der verpackung der CDs nachzuweisen.

  5. 05

    Hm… also ganz genau so haben wir das zu C64- und später Amiga/Atari Zeiten auch gemacht. Wir trafen uns im örtlichen Computerfachhandel, hingen da den ganzen Nachmittag rum und kopierten uns gegenseitig die neuesten Games und Demos. Wird vielleicht Zeit, diese alte Tradition wieder aufleben zu lassen.

  6. 06

    @#771157:

    Du willst also sagen, solange die Verpackung nicht beschaedigt wird ist es OK in den Laden zu gehen und die CDs, DVDs und was es sonst noch so gibt zu kopieren?

    Der Laden verliert ja nichts, er kann die CD ja hinterher immer noch verkaufen und Du haettest sie sowieso nicht gekauft.

  7. 07

    In Good Doberan natürlich nicht! Da wohnen keine Räuber!

    Ha ha ha! That (die Aufmachung der ohnehin schon lustigen Nachricht) made my day!

  8. 08
    Jan(TM)

    @#771160: Piratenlogik halt. Ich überlege nur gerade ob die FreundInnen von PiratInnen eigentlich fremdgehen dürfen?! Es entsteht ja kein Schaden, niemand wird etwas weggenommen.

  9. 09
    Daniel

    Die Frau hat doch nichts weiter gemacht als legale Privatkopien anzufertigen. Der Laden hätte sie natürlich über sein Hausrecht auffordern können, damit aufzuhören. Oder ihr die CDs in Rechnung stellen können, falls sie sie beschädigt hat. Aber gleich die Polizei holen??

  10. 10
    slumberjack

    @#771164: hinkender Vergleich. Fleisch und Blut vs. digital.

  11. 11

    Eigentlich ist die Idee recht naheliegend. zumal man gleich in *.flac o.a. rippen könnte.
    Als Stiebstahl wirds wohl trotzdem gewertet werden.

  12. 12
    jojo

    @#771164:

    Fremdgehen dürfen FreundInnen eigentlich immer. Ich habe da noch nichts von einem Verbot gehört. Es gibt halt diese besitzergreifenden Denkweisen… Also klingt jetzt nicht so als ob du deine(n) Partner(in) als geistiges Eigentum betrachtest. Echt nicht :)

  13. 13
    Muss sein

    @#771154: also der win mediaplayer hat da so eine funktion, die hilft…

  14. 14

    Dorf bei Rostock, dort wo alles möglich scheint.

  15. 15
    jo

    @Jens: ein installiertes iTunes würde eine eingelegte Audio-CD bei Bedarf automatisch „rippen“ und auf der Platte ablegen. Unzählige andere Tools (CDparanoia unter Linux z.B.) auch.

    @Armin: Ob es ok ist, ist bestensfalls eine moralische Frage, die jeder für sich selbst beantworten kann. Tatsächlich aber reicht ein vorübergehender Besitz (nicht Eigentum!) des Vervielfältigungsstücks aus, um vollkommen legal eine Privatkopie erstellen zu dürfen. In diesen Besitz gelangt man, wenn einem die CD vom MedienMarkt zum Vorhören u.ä. überlassen wird …

    @Wolle: Mit welcher Begründung?

  16. 16
  17. 17

    @#771176:
    An die Musikindustrie

    Die meisten User besitzen keine High End Geräte (Vorverstärker) und geben sich mit nierdriger Qualität zufrieden.
    Eine echte Erdbeere vom Geschmack her zu beurteilen ist zumeist den jüngeren nicht möglich.

    Das ist hiermit eine Unterstellung.

    @PiPi

  18. 18
    Lars

    Diebstahl kann es nicht sein, denn Diebstahl erfordert tatsächlich eine Sache.

    Als Privatkopie kann dies aber auch nicht gewertet werden, denn wie uns ein Blick in das UrhG lehrt:“[Keine Privatkopie wenn] öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird“. Die CD dürfte wohl eine öffentlich zugängliche Vorlage gewesen sein (wie sonst wäre man daran gekommen?). Damit scheidet die Privatkopie als Rechtfertigung aus und es liegt ein Urheberrechtsverstoß vor, strafbar nach §106 UrhG.

  19. 19
    Daniel

    @#771187: Ein Blick ins UrhG reicht nicht, man muss das, was dort steht, auch verstehen ;-)

    An der Stelle, auf die du dich beziehst, ist von offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachten Vorlagen die Rede (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html). Wenn sämtliche öffentlich zugänglich gemachten Vorlagen für Privatkopien nicht in Frage kämen, dürfte man ja auch keine Fernsehsendungen aufnehmen usw.

    Ob es legal für den Elektrofachmarkt ist, CDs zum Kopieren bereitzulegen, ist eventuell fraglich. Aber in jedem Fall braucht ein Besucher des Geschäfts nicht davon ausgehen, dass sich der Betreiber rechtswidrig verhält, somit sind die CDs dort nicht _offensichtlich_ rechtswidrig öffentlich zugänglich, und damit eine Privatkopie erlaubt.

  20. 20

    @#771154: Das liegt in der Natur der Sache, die Audio-CD verfügt nämlich nicht über ein Dateisystem. Auf ihr sind die Daten in PCM-Kodierung roh drauf, was inhaltlich 1:1 in eine WAV-Datei übertragen werden kann. Dateien gibt es aber auf der Audio-CD nicht. Sie enthält nur einen Datenblock von vorne bis hinten und ein Inhaltsverzeichnis, das die Positionen der Tracks markiert.

    Tante Google und die Suchbegriffe „yellow book“ und „red book“ helfen weiter.

  21. 21

    Auweia, wie geil ist das denn? Sowas hab ich auch noch nicht gehört.

  22. 22
    david

    BAD Doberan und GOOD Doberan…darauf kommt man auch nur,wenn man nicht aus der region kommt…irre…

  23. 23

    Was wäre eigentlich, wenn die Frau die gerippten Daten in einem verschlüsselten Container abgelegt hätte, der bei der Sichtung durch die Polizei nicht mehr einsehbar gewesen wäre?
    Ich komme darauf, weil ich mich frage, ob die Polizei den Laptop überhaupt hätte sicherstellen dürfen, wenn man sich noch nicht einmal sicher ist, ob eine Straftat vorliegt?

  24. 24
    solarez

    Das haben die Kids bei uns in der Stadt schon vor acht Jahren in den großen Fachmärkten getan – als Breitband noch Luxus war.

  25. 25
    aint misbehavin

    Alter auf dem Witz ist aber Copyright drauf. (Die ulkigsten Kommix fon Phil)

  26. 26
    martin

    *klugscheiß* Da fehlt ein „man“ im Link…

  27. 27

    @#771172:

    win media what? sowas nuutze ich grundsätzlich nicht. die tante hat die cd´s also auf ihr notebook gerippt… und nicht kopiert. um bei den begrifflichkeiten zu bleiben. hat ich doch recht. :D

    GOOD Doberan. harhar

  28. 28
    Chris

    Was „ihr“ wohl sagen würdet, wenn auf eurer Party ein Wildfremder vorbeikäme,10 CDs kopierte und wieder ginge? Das cool zu finden, muss verdammt viel Energie erfordern. Das ist nicht nur eine juristische Diskussion, sondern eine von gesundem Verhältnis zu angemessen und unangemessen.

  29. 29
    Pavlov

    @#771208:

    Ich würde total ausflippen, wenn sich jemand ernsthaft traut, auf meiner Party meine CDs zu kopieren!

    Und danach hätte ich sicherlich immer ein unangenehm beschmutzes Gefühl, wenn ich mal wieder mit meiner riesengroßen CD-Sammlung angebe.

  30. 30
    Chris

    @#771209: Eben.

  31. 31

    Der letzte Absatz machte meinen Tag. Und das schon um 10:30. Besten Dank! :)

  32. 32

    @#771206: Danke! Immer wieder irre, wieso man solche eklatanten Fehler nicht selbst sieht…

  33. 33
    Floda Nashir

    Ohr! Das ist frech. Eine beeindruckend unverfrorene Idee! Dass man damit nicht durchkommt, finde ich dann aber auch erleichternd.

    @#771212: Krähsie, Alter.

  34. 34
    Daniel

    @#771208: Das ist was völlig anderes. „Wildfremde“ würde ich ja niemals auf meine Party und schon gar nicht an meine CDs ranlassen. Aber wenn in einem offen, einladenden Geschäft CDs frei präsentiert werden, und man sie sich aus dem Regal nehmen, von allen Seiten angucken und vielleicht auch in bereitgestellten CD-Playern anhören kann, finde ich es nicht so abwegig, dass man sie sich auch zum Probekopieren mal ins eigene Laufwerk stecken darf.

    Das mag natürlich so aussehen, als wollte man sie klauen, daher ist es sicher besser, vorher zu fragen. Aber dass gleich die Polizei geholt wird, ist auf jeden Fall übertrieben, so behandelt man doch keine potenziellen Kunden. Ein netter Hinweis, dass das in dem Laden nicht erwünscht ist, hätte genügt.

    Wissen wir, welcher Elektrofachmarkt das genau war?

  35. 35

    Immerhin muss die gute dabei keine Angst haben sich einen Virus beim downloaden von Musik zu holen. Davon auszugehen, dass Sie ungesehen mit voller Festplatte einfach wieder aus dem Laden schlappen kann ist einfach nur doof.

  36. 36
    Martin

    Vorbei die Zeit, wo man heimlich kleine Mikrofone in die Kopfhörer beim Vorspielservice stecken musste.

  37. 37

    Naja, der Titel der News läßt ja vermutet, dass sie erstmal die Verkäufer niedergeschlagen und mit Messer oder Pistole bedroht hat, bevor sie angefangen hat, die CDs zu kopieren… Sonst wäre es ja kein RAUBkopieren.

    Da ich nicht glaube, dass die Dame gewaltsam war und die Audio-CDs auch nicht kopiert, sondern nur gerippt (was der Windows Media Player beim Einlegen einer CD automatisch macht), kann man weder von Raub, noch von Kopieren sprechen.

    Es ist auf jeden Fall frech, was die ältere Dame da gemacht hat. Wie weit die Musikindustrie das UrhG verbiegen kann, ist eine andere Frage.

    Ich persönlich wäre zu Feige, um sowas auszuprobieren… Auch wenn ich damit im Recht bin oder wäre, will ich nicht mit einer milliardenschweren Industrie anlegen.

    Schöne Grüße,
    Florian

  38. 38
    k4rl

    Also ich habe mir die CDs dafür immer aus der Bücherei ausgeliehen, da muss man diese dann nicht vor Ort rippen, sondern kann sie gemütlich mit nach Hause nehmen ;)

  39. 39

    Ich glaube,

    dass die Beschuldigte nur wegen Sachbeschädigung angeklagt werden kann.
    Das dann aber nur, wenn sie sog. ‚Siegel‘ verletzt hat.
    In den wenigsten Geschäften hängt eine für jeden ersichtliche Hausordnung aus,
    die u.a. explizit darauf hinweist Datenträger/darauf befindliche Inhalte nicht zu
    duplizieren. (Datenklau?)
    Bin jedenfalls gespannt wie das Verfahren ausgeht.

    Tss

  40. 40

    auch eine Variante – einfach mit dem Notebook in den Laden zu rennen…