„Dass die den rauslassen, also ich versteh das nicht.“
Wie oft habe ich den Satz die letzten Tage gehört. Durchaus von Menschen, die ich normalerweise für zurechnungsfähig halte. Sie schütteln dann immer traurig den Kopf. Friedliebende Zeitgenossen, die ich gerne Freunde nenne, fletschen die Zähne. Sie bekommen Wutfalten, wenn sie darüber sprechen und klagen anschließend, dass sie die Welt nicht mehr verstehen.
Da sind wir uns dann plötzlich wieder einig. Ich verstehe sie auch nicht mehr, die Welt. Ich verstehe vor allem ihre Welt nicht mehr.
Es geht natürlich um den Vorfall im U-Bahnhof Friedrichstraße. Ein 18jähriger hat ein am Boden liegendes Opfer vier mal auf den Kopf getreten. Das Video ist überall gelaufen, auf jeder Boulevardzeitung zeigen sie Bilder von dem fürchterlichen Vorfall. Und immer steht dabei: aus der Haft entlassen, warum nur?
Die Frage ist so rhetorisch wie albern, denn in Deutschland kann man nicht ohne Verurteilung eingesperrt werden. Glücklicherweise, denke ich. Und dann denke ich: Verdammt nochmal, bin ich denn der einzige, der das denkt? Man muss begründen, warum ein potentieller Täter in Untersuchungshaft kommt. Nicht, warum er bis zur Verurteilung freigelassen wird.
Es gibt drei Gründe für U-Haft. Erstens: Verdunklungsgefahr. Der Täter ist in diesem Fall geständig, der Grund fällt als solcher also aus. Zweitens: Fluchtgefahr. Wo soll der denn hin? Er wohnt bei den Eltern und hat keine Familie im Ausland. Und wenn Christian Pfeiffer jetzt kommt und sagt, das sei wohl versuchter Totschlag, deswegen sei eine Haftstrafe ohne Bewährung wahrscheinlich und deswegen sei eine Flucht im Bereich des Möglichen, dann sage ich: mit so einer Argumentation öffnet man der Willkür Tür und Tor. Das sind eine Vorverurteilung und zwei sehr vage Schlussfolgerungen, und deswegen den Mann gleich wegsperren? Dritter Grund für U-Haft: Wiederholungsgefahr. Gibt es irgendwelche Hinweise, dass der Täter demnächst wieder loszieht und jemanden bewusstlos schlägt? Ich habe keine gehört.
Was das überhaupt soll, dieser Ruf nach Haftstrafen, verstehe ich auch nicht. Was soll das bringen? Glaubt wirklich noch irgendwer, man sperre einen Straftäter zu anderen Straftätern und heraus kommt ein Geläuterter? Die bundesweite Rückfallquote von jungen und heranwachsenden Strafgefangenen liegt bei 78 Prozent.
Aber alle haben die Bilder gesehen. Diese verfluchte Videoüberwachung. Verhindert sie diese Straftaten? Nein. Hilft sie bei der Aufklärung? Bei der Aufklärung vor Gericht – mag sein. Bei der Aufklärung der Gesellschaft – ganz bestimmt nicht. Diese totale Emotionalisierung der Debatte durch Bilder, die einem tatsächlich das kalte Grauen über den Rücken jagen, führt zu nichts außer dem Ruf nach einem härteren Strafrecht. Damit ist niemandem geholfen, vor allem nicht dem Opfer, dessen Hilflosigkeit und Verletztheit in endlosen Wiederholungen immer wieder und wieder reproduziert wird.
Dass die das rauslassen, verstehe ich nicht. Ich verstehe nicht, warum man diese Bilder zeigen muss. Was ist denn der Sinn davon? Wo ist der Gehalt? Natürlich muss man ein paar Dinge diskutieren, die Verfahren müssen schneller auf den Weg gebracht werden und ob eine quasi generelle Anwendung des Jugendstrafrechts bis 21 sinnvoll ist oder nicht, sei auch mal dahingestellt. Aber die Öffentlichkeit kommt ja vor lauter Rachegelüsten überhaupt nicht mehr dazu, einen sinnvollen Gedanken zu fassen.
Rache, Aggression. Das sind die Gefühle, die diese bisher von mir durchaus für zurechnungsfähig gehaltenen Menschen hegen. Sie sagen, sie würden sich mit den Opfern solidarisieren. Aber sie haben die gleichen Empfindungen wie ein Täter.
http://www.youtube.com/watch?v=5X-yqPhItr8
Full Ack!
Sehe ich auch so. Entweder wir wollen Rechtssystem, das dann für alle gilt oder wir lassen es.
Warum die Videobilder in die Öffentlichkeit müssen, ist mir auch unklar. Wenn bei polizeilichen Ermittlungen ohne diese Massnahme nichts rauskommt, kann man das u.U. machen. Ist in dem Fall aber nicht gegeben. So ist eine Instrumentalisierung des Opfers. Und es verhindert eine sachliche Debatte über Strafrecht usw.
Ich weiß nicht; ich wohne in der Nähe der Friedrichsstraße und wenn ich jetzt Abends mit der Ubahn unterwegs bin, dann nur noch mit einem mulmigen unsicheren Gefühl.
Ich glaube den meisten Leuten geht es nicht darum dass der Täter nicht in U-Haft bleibt, sondern dass so etwas jedem passieren kann der Nachts mit der Ubahn unterwegs ist. Und natürlich sind viele Menschen entsetzt wenn sie hören dass der Täter wieder auf freien Fuß ist. Man will sich halt sicher fühlen und mit mit der Gewissheit dass ich den Täter zu jeder Zeit über den Weg laufen kann geht das für viele leider nicht.
Außerdem verstehe ich hier nicht wieso der Ruf nach eine Haftstrafe nicht gerechtfertigt ist. Darf ich jemanden den Kopf einschlagen und muss dann nicht ins Gefängnis weil sowieso 78% wieder rückfällig werden?
Vielen Dank für diesen vernünftigen Text. Ich denke genauso. Leider haben „wir“ nichts mehr zu melden, habe ich das Gefühl. „Ausländische Schläger“ müssen „raus“ (dass sie in der dritten Generation in Deutschland leben, einen deutschen Pass besitzen und kein Wort türkisch/arabisch/whatever reden, ist egal), „linke Terroristen“ gehören erschossen (O-Ton im Gespräch mit studierten Menschen), aber Guttenberg hat nichts falsch gemacht.
Keine Ahnung, was hier schief läuft.
Auf der rationellen Ebene weiß ich genau, dass Du recht hast und dass es gut und richtig ist, dass man in diesem Land Leute nicht einfach so wegsperren kann.
Auf der emotionalen Ebene wünsche ich mir aber genau das – dass Leute, die sowas machen weggesperrt werden und zwar alle und für immer. Denn das macht mir Angst. Menschen, die nicht aus irgendeinem GRUND aggressiv sind, mit denen man weder argumentieren noch denen man aus dem Wege gehen kann, sondern die auf einmal auftauchen und jemanden halbtot schlagen wollen, einfach so, egal wen, nur weil sie grade Bock drauf haben.
Die ganzen Typen, die sowas machen, weil sie dabei noch einen kleinen Raub begehen wollen jetzt mal gar nicht berücksichtigt.
Wir schützen in diesem Land Täter. Die Opfer werden zumeist sich selbst überlassen.
Wie viele verschiedene falsche Gedanken kann man in einem Artikel unterbringen?
Sie, Autor dieses „Ich bin einfach mal dagegen“-Schnellschusses, bestimmen also, was Haft bewirkt; ob die Bevölkerung ein Recht auf Schutz (selbst wenn es nur gefühlter Schutz ist) vor Gewaltexzessen hat; ob Videoüberwachung (die in diesem Fall zur Aufklärung führte, weil sich der Täter genau deswegen stellte) Sinn macht und hetzen ganz nebenbei gegen Boulevardzeitungen. Sie müssten doch wissen, dass die Bilder von viel mehr Medien in und außerhalb Berlins veröffentlicht wurde, gerade weil die Tat so unfassbar brutal ist.
Eigentlich ist dieser Kommentar von mir sowieso egal, weil Menschen wie Sie aus Ihrem Elfenbeinturm immer dieselbe pseudoliberale (= weltfremde) Soße verzapfen.
Bis Ihnen dann selbst mal derartiges passiert. Dann gäbe es natürlich sofort eine Doppelseite über das gemeine Schicksal, einen Opferblog und die Bitte um Solidarisierung. Jede Wette.
a) Beim Haftgrund Fluchtgefahr gibt es durchaus Raum zum Argumentieren. In anderen Fällen würde sich auch keiner wundern, wenn aufgrund von Fluchtgefahr Untersuchungshaft angeordnet wird. Bei Totschlag oder gar Mord (-Versuch) sind die Anforderungen an den Haftgrund Fluchtgefahr nicht sonderlich hoch. Soweit ich weiß existiert sogar ein Haftbefehl, der lediglich gegen Auflagen ausgesetzt wurde.
b) Haftstrafen sind zur Abschreckung notwendig, daran kann überhaupt kein Zweifel bestehen. Dass man bei der Wiedereingliederung erfolgreicher sein könnte, steht auf einem anderen Blatt.
c) Die Emotionalisierung, zu der die Videoüberwachung führt, ist zu begrüßen. Es ist in solchen Fällen kaum denkbar, dass es zur Selbstjustiz gegenüber einem Täter kommt. Aber die (psychologisch sehr sinnvollen) „Rachegefühle“ (besser: Vergeltung, Ausgleich, Gerechtigkeitsgefühl) führen in vergleichbaren Situationen zu jener Zivilcourage, die Menschen zum Eingreifen bringt. Die gesamte Gefühlspalette des Menschen ist sinnvoll und gehört nicht unterdrückt, sondern sinnvoll kanalisiert.
ein paar wahre Worte.. wie so oft ist es das Niveau der öffentlichen Debatte, das einem die Haare zu Berge stehen lässt. Da haben unsere Lieblingsredaktionen mal wieder ganze Arbeit geleistet.
Nur eins erklär mir mal, denn in diesem Punkt verstehe ich deine Welt gar nicht mehr. Wenn man die Straftäter nicht zu den anderen Straftätern steckt, was sollen wir dann mit ihnen tun?
>. Gibt es irgendwelche Hinweise, dass der Täter demnächst wieder loszieht
> und jemanden bewusstlos schlägt? Ich habe keine gehört.
Die Bild-Zeitung hat herausgefunden, daß der Täter, aus welchen Gründen auch immer, massive psychische Probleme hat, sich die Unterarme aufritzt. Er kann also, unbehandelt, durchaus jederzeit wieder zum Täter werden.
>Was das überhaupt soll, dieser Ruf nach Haftstrafen, verstehe ich auch
> nicht. Was soll das bringen?
Um der Tat ein entsprechendes, gerechtes Gegengewicht zu geben. Um dem Täter nicht das Gefühl zu geben, er könne so weiterleben, als sei nichts geschehen. Der Täter geht nach Hause zu Mami und Papi, das Opfer liegt wochenlang im Krankenhaus. Es ist wie bei Hunden: haben sie etwas angestellt, muß man sie GLEICH maßregeln, damit sie Strafe und Tat in Beziehung setzen und lernen, es nicht wieder zu tun.
>Dass die das rauslassen, verstehe ich nicht. Ich verstehe nicht, warum
> man diese Bilder zeigen muss. Was ist denn der Sinn davon? Wo ist der
> Gehalt?
Man sollte viel mehr dieser Videos zeigen, um zu lernen, wie solche Situationen entstehen und Gegenstrategien entwickeln. Sowas gehört in jeden Selbstverteidigungskurs. In diesem Fall z.B. wäre es sicher nicht zu einer Eskalation gekommen, wäre das spätere Opfer einfach weggegangen.
@#785922: Es ist allgemein bekannt, dass drakonische Strafen keine Verbrechen verhindern. Allein deswegen, die humanistischen Implikationen mal außen vor gelassen, ist der Ruf nach härteren Strafen nichts weiter als blinder, zweckfreier Aktionismus.
78% werden wieder rückfällig, aber der Mann ist jetzt keine Gefahr mehr?
Das sehe ich schon eine argumentative Lücke. Ansonsten vertraue ich unseren Staatsanwälten, wenn die zu dem urteil kommen, dass keine Gefahr besteht, schließe ich mich dem an. Ich kann die Situation hier (ich sitze gerade auf dem Klo) weit weniger gut beurteilen als die zuständigen Experten.
Wo ist die Sachlichkeit geblieben?
Ich wußte gar nicht dass der Autor schon Kaffeesatz lesen kann oder andere spirituelle Wege gefunden hat in die Zukunft zu blicken. Wie anders ist erklärbar, dass er genau weiß, dass keine Wiederholungsgefahr besteht. Ich bin da gänzlich anderer Meinung, denn wenn jemand aus Willkür und Langeweile einen Anderen zusammenschlägt und auf dessen Kopf herumspringt, warum sollte er dies nicht aus eben dieser Willkür wiederholen? Derjenige, der genau weiß, was dieser junge Mann in den nächsten Wochen machen wird, dem rate ich auch noch schnell die Lottozahlen fürs nächste Wochenende vorausszusagen.
Warum die Filme gezeigt werden? Weil wir in einer Zeit leben in der die Nachfrage nach Sensation gepaart mit der irsinnigen Geschwindigkeit neuer Medien ist. Kurze, schnelle, mediale Wichserei. Die Videos werden verbreitet, weil die Plattform dafür existiert und auch die Nachfrage. Hauptsache soviele Klicks wie möglich.
Brutale Videos im Internet sind nichts neues, ich sag nur: „Face of Death“.
Ein wunderschöner Artikel, Frederic, vielen Dank.
Dieser Rechtsruck, der ständige Ruf nach Law and Order, das ständige In-Angst-Leben der Menschen in diesem Land macht mich einfach nur traurig.
.de wird jedes Jahr sicherer, wenn man der Kriminalstatisktik Glauben schenken darf, und trotzdem werden die Rufe nach härteren Strafen immer lauter.
Ich versteh’s nicht :-(
Vielleicht kommt ja irgendjemand mal auf die Idee, dass Rache kein geeignetes Motiv ist, als Fundament für ein Rechtssystem zu dienen…
„Gibt es irgendwelche Hinweise, dass der Täter demnächst wieder loszieht und jemanden bewusstlos schlägt? Ich habe keine gehört.“
Ich schon. Soweit man den Selbstauskünften des 18jährigen Glauben schenken darf, hatte er zur Tatzeit einfach nur schlechte Laune und hat sich aus diesem Grund dafür entschieden, eine willkürlich ausgewählte Person krankenhausreif zu schlagen. Damit ist meines Erachtens nach seine Zurechnungsfähigkeit in Frage gestellt und eine Wiederholunsggefahr durchaus gegeben… Oder etwa nicht?
@#785929: Es ist andersrum: Der Autor dieses Kommentars muss beweisen, dass Wiederholungsgefahr besteht. Wenn er anderer Meinung ist, okay, aber: eine Meinung hat keine Beweiskraft.
@#785924: „Wenn man die Straftäter nicht zu den anderen Straftätern steckt, was sollen wir dann mit ihnen tun?“
Ich habe dazu keine Patentlösung. Aber angenommen, wir verständigen uns darauf, dass diese Rückfallquote absurd ist: es gibt Alternativen, Haftvermeidungsmaßnahmen beispielsweise. Da wird man im einzelnen diskutieren müssen, wann sie Sinn machen und wann nicht. Ich bin bisher der Auffassung, dass sie vor allem bei jungen Straftätern Sinn machen, unter dem Vorbehalt, dass es zu den Rückfallquoten wenig belastbare Zahlen gibt. Die immerhin aber sind deutlich besser als das, was ich oben verlinkt habe.
Hi,
Das Thema hatte ich zuletzt bei dem unglaublich emotionalen Thema „Kinderschänder“ (Ich möchte keine Diskussion in deinem Blog lostreten, nur kurz als Überleitung) und kann dein Unverständnis gut nachvollziehen – mir geht es da sehr ähnlich.
Ich denke das die Bilder und die scheinbare, gefühlte Nähe zum Geschehen den Menschen die emotionale Distanz nimmt – und hier greift meiner Meinung nach Watzlawick: Der Wunsch nach Rache ist ein Ausdruck erlebter Hilflosigkeit. Und das ist es was die Leute antreibt. Sie werden in diese Situation, in dieses Miterleben gedrängt und empfinden auf eine gewisse Art eine ähnliche Hilflosigkeit wie das Opfer, der Wunsch nach Rache drängt sich auf.
Und hier liegt wie in allen Diskussionen denke ich ein Missverständnis unseres Rechtssystems vor, auch durch Fehlinformation um nicht zu sagen fehlende Bildung: Unser Rechtssystem basiert nicht darauf Rache für das Opfer zu erbringen, sondern darauf das wir eine Straftat als gesellschaftliches Problem begreifen dem wir durch Rehabilitation und ggf. Schutz der Gesellschaft entgegentreten müssen.
Eine Freiheitsstrafe in dem Sinn ist kein Racheakt (auch wenn viele das – verständlicherweise – so interpretieren) sondern ein Akt der Strafe im Versuch der Rehabilitation.
Der Fisch stinkt vom Kopf, sagt man so schön und die Rückfallquote zeigt nur das wir schlicht und ergreifend ein beschissenes Rehabilitationssystem haben – was das Unverständnis der Bevölkerung nur mehrt.
Gleichzeitig haben wir es hier mit einer Vermischung unterschiedlicher Ebenen zu tun: Ein Staat – ebenso wie man selbst – muss Prinzipien wahren um nicht korrumpiert zu werden. Die übliche Argumentation für „Inhaftieren ohne Verfahren“, „Überwachung“ und den ganzen Mist ist dann in der Regel : „Wenn deine Schwester verprügelt wird, dann verlierst du auch deine Prinzipien.“. Das ist soweit korrekt – wir sind Menschen, wir sind nur in Ausnahmefällen zu übermenschlichem fähig. Bürgerkriege zeigen da gerne die hässliche Seite.
Aber: Wenn wir den Staat als übergeordnetes Gebilde verstehen das das Zusammenleben vieler Menschen auf engem Raum garantieren soll, dann gelten für diesen auch andere Regeln hinsichtlich seiner Prinzipien.
Wir müssen zwischen persönlichen Prinzipien (die eher aufgeweicht werden, weil wir immer noch bis zu einem gewissen Grad Emotionalität und so weiter unterworfen sind. Ich werde jetzt nicht ausgreifen zum Thema Ego und Evolution ;) ) und den Prinzipien unseres Staates unterscheiden.
Ein Richter, um mal die Brücke zurück zu schlagen, ist nicht dafür da persönliche Gefühle und Rachegelüste der Opfer zu vertreten, so sehr manche sich das auch im Augenblick der Hilflosigkeit wünschen würden.
Prinzipien müssen von einem Staat gewahrt werden und das erscheint im eigenen, persönlichen Rechtsempfinden dann manchmal als „ungerecht“.
Soweit. Ich glaube ich bin vom Thema abgekommen.
Eigentlich wollte ich Ihnen nur kommunizieren das ich Ihr Unverständnis nachvollziehen kann und gleich meine Anregung dazupacken, warum ich glaube das es so ist wie es ist.
Liebe Grüße,
Silberaugen
In einer Gesellschaft, die die einfachste Bedürfnisbefriedigung (implizit) zum Ideal erklärt. In einer Gesellschaft, in der man sich selbst soziale Netzwerke „baut“ anstatt sich in den existierenden sozialen Netzwerken seiner direkten Umgebung zurechtzufinden und einzubringen (Stichwort: Entsolidarisierung i.w.S.). In einer Gesellschaft, die mittlerweile Gefühle zu Produkten verklärt und wo nur die Wahl zwischen Stigma oder Produktvarianten bleibt. In so einer von mir dargestellten Welt braucht man kein Gymnasiast sein, um zu erkennen, warum ‚die‘ das fordern und ‚wir‘, die ‚wir‘ es offenbar anders sehen, nur ungläubig gucken können.
Danke! Mir gehen diese „Sofort wegsperren“-Menschen, gewaltig auf die Nerven.
@#785919:
Das mit dem mulmigen Gefuehl ist aber auch ein Problem der Berichterstattung und der Unfaehigkeit der Menschheit Gefahren rational einzuschaetzen.
Die Wahrscheinlichkeit beim Fahrrad- oder Autofahren einen toedlichen Unfall zu haben oder beim Fensterputzen vom Stuhl zu fallen und sich schwer zu verletzen ist um ein vielfaches hoeher als einem Terroranschlag oder einem Schlaeger in der U-Bahn zum Opfer zu fallen.
Aber die wenigsten steigen mit einem mulmigen Gefuehl ins Auto / auf’s Fahrrad / auf den Stuhl.
Puuh.
Ich wundere mich immer öfter, dass wir überhaupt ein einigermaßen funktionierendes Rechtssystem haben. Die Kommentare selbst hier auf Spreeblick zeigen, wie krass selbstgerecht sehr viele Menschen sind.
@#785919: Der Ruf nach Haftstrafe IST gerechtfertigt. Aber eben erst dann, wenn er verurteilt wurde. Vorher gilt, was Frédéric geschrieben hat.
@#785921: Du meinst wahrscheinlich die „rationale“ Ebene. Gott sei Dank werden nicht alle Menschen für immer weggesperrt. Gott sei Dank leben wir in einem System, in dem dem Gesetz nach jeder eine Chance hat, zu zeigen, dass er sich gebessert hat. La vie n’est pas une fleuve tranquille! Und WIR schützen in diesem Land überhaupt niemanden. Das macht die Verfassung. Gott sei Dank.
@#785922: Vor Menschen wie Ihnen habe ich Angst. Verstehen Sie das bitte nicht als persönlichen Angriff. Aber Sie greifen Frédéric – den Autoren dieses Artikels – auf einer so fundamental persönlichen Ebene an, dass Sie sich schon mit dem ersten Satz disqualifizieren. Sie selbst schreiben einen Kommentar der von blanken Stereotypen strotzt und bezeichnen sogenannte Liberale als weltfremd. Darum geht es aber nicht. Frédéric bezieht sich auf Fakten, die sie entweder nicht kennen oder wegwischen. Man kann sich ja streiten, aber zumindest nicht in diesem bösen und arroganten Ton. Damit ist doch niemandem geholfen.
@#785923: a) okay, meinetwegen; b) Das ist so, weil es so ist. Daran kann überhaupt kein Zweifel bestehen. – so sieht Dein Argument aus. Leicht zirkulär, oder?; c) Emotionalisierung führt weg von einer rationalen Debatte. Die benötigen wir aber, weil der 18-jährige Junge ansonsten totgeschlagen werden würde.
@#785928: Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Die Resozialisierungserfolge des Gefängnisses und die Rückfallgefahr sind zwei verschiedene Kategorien. Es gibt hier keine Argumentationslücke.
@#785929: In dubio pro reo. Frédéric hat keine Meinung sondern hält sich an das positive Recht, das in der BRD gilt. Glücklicherweise geht es nicht um Meinungen. Auch nicht um Deine.
Danke für diesen tollen Text! ♥
Vielleicht, Frederic, gehst du mit den beiden Schlägern mal ein lecker Bierchen schlabbern, und wenn ihr dann nachts aus der Kneipe kommt und du einen der beiden lustigen Gesellen aus Versehen falsch anguckst und sie dich dafür am liebsten tot treten würden, dann, ja, dann möchte ich den Artikel von dir noch einmal lesen.
Auch ich habe eine ’strenge Behandlung‘ dieses Täters gefordert, wie ich überhaupt fordere, dass der Umgang mit asozialen (Tot-)Schlägern geändert wird und fühle mich also durchaus angesprochen.
Meine Frage:
Gibt es einen Hinweis darauf, dass der Täter eine solche Tat nicht wiederholen sollte? Wenn er doch selbst angibt, aus reiner Lust das Opfer zusammengetreten zu haben?
Ich behaupte, dass wer einen am Boden liegenden Menschen (aus Spaß!!!) mit einer solchen Wucht mehrfach auf den Kopf tritt (und er hätte ohne das Einschreiten des Touristen weitergemacht, das zeigen die Bilder deutlich), nimmt den Tod des Opfers billigend in Kauf oder ist sogar darauf aus. Der Täter leidet vor allem an einem eklatanten Mangel an Empathie. Es gibt darum keinen Grund anzunehmen, dass er sich nach der nächsten Flasche Vodka nicht das nächste Opfer sucht.
Insofern wäre die Unterbringung des Jungen in einer Jugendhaftanstalt oder einer forensischen Psychiatrie oder wotzefuck auch immer auch eine Schutzmaßnahme – man würde die Gesellschaft und ihn selbst vor ihm schützen.
Dass zu diskutieren ist, warum junge Menschen zu solchen Taten überhaupt fähig sind, wie eine so hohe Rückfallquote belangter Täter zu Stande kommt bzw. wie diese zu minimieren ist und inwieweit auch die Eltern in eine Aufarbeitung einbezogen oder in Regress genommen werden könnten, steht auf einem ganz anderen Blatt.
@Moniac: „wie krass selbstgerecht sehr viele Menschen sind“ PUN intended oder nur Unfähigkeit zur Selbstreflexion?
@Armin: Warum ist das denn so? Weil ich schon 1 Mio. Autounfälle im Fernsehen gesehen habe? Dann könnte man doch sagen: Zeigt den Leuten einfach mehr Gewalt in U-Bahnhöfen!
Bin irritiert, das alle nur entweder über das abstrakte Rechtssystem oder aber den Täter schreiben. Leider schreibt niemand einen Gedanken über das Opfer, welches wahrscheinlich bleibende Schäden davon tragen wird. Wie wird das Opfer und dessen Familie damit fertig, bekommt er Hilfe usw.? Ich gebe SILBERAUGEN vollkommen recht, aber das reicht eben nicht. Mal davon abgesehen, dass unser öffentlicher Raum mehr und mehr von solchen Schlägern in Beschlag genommen wird und unsicherer wird…
@#785946: Es geht in diesem Artikel nun mal um den Umgang mit Gewalttätern und so sehr ich Deine Anmerkung verstehe, sie hat auch nicht zur Genesung oder einer Entschädigung des Opfers beigetragen.
@#785945: ?
Ist das ein Totschlagargument?
Du schreibstt:
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Dass die das rauslassen, verstehe ich nicht. Ich verstehe nicht, warum man diese Bilder zeigen muss. Was ist denn der Sinn davon? Wo ist der Gehalt? Natürlich muss man ein paar Dinge diskutieren, die Verfahren müssen schneller auf den Weg gebracht werden und ob eine quasi generelle Anwendung des Jugendstrafrechts bis 21 sinnvoll ist oder nicht, sei auch mal dahingestellt.
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Halte ich in der Tat für den springenden Punkt – auch aus liberalen Kreisen sollte eine Forderung nach einem möglichst zeitnahen Prozess kommen.
Und: Mensch sollte sich nicht von den ewig gleichen Forderungen der Konservativen und der Springer-Medien ablenken lassen. Brutale Körperverletzungen (ich halte den Angriff für einen Mordversuch, da die Bilder niedere Instinkte vermuten lassen) müssen mit aller notwenigen Abscheu verurteilt werden.
@#785943: Gut, wenn wir bei mir sind, dann erzähl ich Dir folgende kleine Geschichte: Ich war siebzehn, als ich von einer Gruppe von fünf Jugendlichen, so zwischen 13 und 16, derart in die Fresse bekommen habe, dass noch heute eine Niere nur zu 30 Prozent funktioniert. Ich hab natürlich Anzeige erstattet, es sollte zur Verhandlung kommen. Am Tag, als die Gerichtsschreiben zugestellt wurden, rief mich der Haupttäter an (es war auf einem Dorf, wir kannten uns zwar nicht, aber über Ecken hatte er meine Telefonnummer herausbekommen). Er sagte, dass er mich treffen wolle, er klang sehr defensiv, er wollte sich entschuldigen, sagte er. Ich hab zugesagt, ich weiß nicht mehr wann, ob sofort oder nach einer kurzen Bedenkzeit. Wir haben uns dann in der Schule tatsächlich getroffen, ein Vertrauenslehrer war eine Tür weiter, und haben darüber gesprochen, was passiert ist, und am Ende hat er geheult. Er tat mir ziemlich leid, das ist völlig absurd, aber in dem Moment hatte ich meine Würde wieder, mein Selbstwertgefühl. In der Verhandlung hab ich dann gesagt, dass ich das gut fand, dieses Treffen, und dass ich ihm abgenommen habe, dass es ihm Leid tut. Es kam dann zu keiner Verurteilung.
Wir haben uns seither ein paar Mal wiedergesehen, und haben sogar auf einem Straßenfest mal ein Bier zusammen getrunken.
@Moniac: Ist das eine rhetorische Frage?
Nachtrag:
Richtig spannend wird die Debatte nach der Urteilsverkündung. Sollte der Täter eine Bewährungsstrafe oder eine mittellange Jugendstrafe (2-3 Jahre) erhalten, sehe ich sehr wohl eine Ungerechtigkeit. Sowohl im Hinblick auf die wahrscheinlich lebenslange Traumatisierung des Opfers als auch im Hinblick auf die Bestrafung anderer nicht körperverletzenden Taten. Und: Wer eine flaues Bauchgefühl bekommt, weil dem U-Bahnschläger die U-Haft erspart bleibt, während ein Taschendieb ohne deutschen Wohnsitz wahrscheinlich genau das monatelang erleben darf, ist nicht gleich ein Law-and-Order-Mensch.
@#785944: Ja, von dem Mangel an Empathie würde ich auch ausgehen. Aber bei einem Ersttäter prinzipiell von Wiederholungsgefahr auszugehen, da würde ich mich ohne psychologisches Gutachten nicht ohne weiteres mit draufsetzen. Deswegen die Gegenfrage: Kann man wissen, wie geschockt der Täter von seiner eigenen Tat war? Und wie ihn jetzt der Kontakt mit der Justiz, nunja, zivilisiert? Ich würde sagen: pauschal nicht, da müssten neue Fakten auf den Tisch.
@#785950:
Okay. Klingt gut.
@Felix Moniac Schön, dass Sie mir etwas vorwerfen, was ich nie behauptet habe. Ich kritisiere nicht Liberale, sondern Pseudoliberale – denn genau das ist der Autor dieses Textes für mich. Er bastelt sich seine Welt aus höchstens vier Puzzlestücken und freut sich dann darüber, dass er diese richtig zusammengelegt hat. So funktioniert das Leben aber nicht.
Es gibt fünf, sechs falsche oder falsch konstruierte Tatsachenbehauptungen in dem Stück, davon ist die Reduzierung der Bilder-Verbreitung auf Boulevardzeitungen noch die kleinste. Die wirre Verquasung zwischen Verneinung einer Inhaftierung und der 78-Prozent-Rückfallquote ist ja auch schon anderen aufgefallen.
Bytheway: Ich bin nicht für härtere Strafen. Ich bin für sinnvolle Bestrafung. Und jemanden nach einem solchen Gewaltexzess nicht zu inhaftieren, ist juristisch, moralisch und pädagogisch falsch. Abgesehen davon ist es mir völlig wurscht, ob die Diskussion über einen linken Hassbrenner, einen dumpfen Neonazi oder einen betrunkenen 18-Jährigen geht. Oder ob er Deutscher, Ausländer oder Marsmensch ist.
Die (halbwegs) funktionierende Gesellschaft hat ein Recht darauf, vor denen geschützt zu werden, die die Regeln übertreten. Gerade und besonders dann, wenn es auf eine derart brutale, hasserfüllte Art passiert.
P.S.: Das wars von mir. Das dreht sich sowieso schon nur noch im altbekannten Kreis.
Es ist ja schön und gut, dass die alten argumentativen Beißreflexe noch funktionieren, aber entfernen wir uns hier nicht eklatant vom Thema? Ging es nicht eigentlich darum, warum in zunehmendem Maße Reaktionen auf solche Straftaten erfolgen / gefordert werden, die im Prinzip weitab vom Rechts- / Gesellschaftsverständnis des Autors liegen? Und das auch noch von Leuten, mit denen ihn ein Wir-Gefühl verbindet?
@#785955: „Und jemanden nach einem solchen Gewaltexzess nicht zu inhaftieren, ist juristisch, moralisch und pädagogisch falsch.“
Sie befürworten also für eine Inhaftierung ohne gültiges Urteil?
Jemand ohne erkennbares Fach-und Hintergrundwissen echauffiert sich über Leute ohne erkennbares Fach- und Hintergrundwissen.
Fluchtgefahr und Wiederholungsgefahr können schon deswegen überhaupt nicht ohne nähere Kenntnis beurteilt werden.
So sollte man doch bedenken, dass die öfter angeführte Formulierung, dass der Täter „aus guten Hause“ sei, sowohl u .U. für, oder eben gegen Fluchtgefahr sprechen kann.
Das selbe ist der Fall bei der Wiederholungsgefahr, denn jemand, der aus reiner „Streitlust“ ein Opfer auf so eine brutale Art und Weise verletzt, hat offensichtlich eine unnatürlich niedrige Hemmschwelle und da kann es durchaus sein, dass er eine ähnliche Straftat, so unmotiviert wie auch die erste war, wieder begeht. In dem Fall muss man natürlich abwägen, ob das Interesse der öffentlichen Sicherheit oder eben das Interesse des geständigen Tatverdächtigen überwiegt. Das ist hier geschehen mit dem bekannten, aber auch unter Strafrechtlern durchaus nicht umunstrittenem Ergebnis.
Wenn Sie den Ruf nach Haftstrafen eine Zeile später mit Hinweis auf die enorme Rückfallquote von 78%, die sie vorher noch selbst bei dieser brutalen Tat nicht erkennen konnten, diskreditieren wollen, sehe ich mich geneigt Ihren Artikel in seiner Gesamtheit unter § 118 BGB zu subsumieren.
Auch rate ich Ihnen, sich einmal mit Zweck und Rechtfertigung von (Haft)Strafen zu beschäftigen, der weitaus pluraler ist als es Ihre Auffassung zu sein scheint; es gibt weitere Gründe als die Resozialisierung, namentlich z.B. die bloße „Unschädlichmachung“ der Gefahren für die Allgemeinheit, die „Abschreckung“, Normbekräftigung.
Wenn es Ihnen nicht genügt, dass die durch die Überwachungskameras die Täter identifiziert werden können, so Frage ich mich doch, was denn Ihre Erwartungen gewesen wären.
Auch Ihre Argumentation, dass sonst niemanden geholfen wäre, kann ich nicht nachvollziehen. Wollen Sie dem Opfer absprechen, dass es durch Identifizierung des Täter vielleicht nicht mehr in ständiger Angst leben muss von diesem heimgesucht zu werden, dass es weiterhin daran glaubt dass solchen Verbrechen nachgegangen wird? Wenn ich solche Bilder sehe ( was ich nicht getan habe ) und dann höre dass der Täter eben aufgrund dieser Bilder identifiziert wurde bzw. sich gestellt hat, rufe ich auch nicht nach härteren Strafen, sondern bin froh, dass das Verbrechen aufgeklärt wurde, und fasse wieder mehr Vertrauen in den Rechtsstaat.
Angebliche „Rachegelüste“ der Öffentlichkeit kann ich übrigens nicht erkennen, vor allem nicht solche die durch die Veröffentlichung des Videos geschürt worden wären. Es herrscht lediglich, in meinen Augen begründetes emotionalisiertes Verwundern darüber, dass jemand der nach eigenen Angaben eine solche schwere Straftat begangen hat, so schnell wieder „auf freiem Fuß“ ist.
Überhaupt Ihre Verwendung von Wörtern wie „Rache“ und „Agressionen“ in Bezug auf die Aufklärung einer Straftat offenbart mir dass sie gewisse Definitionsprobleme mit diesen Wörtern haben.
Des weiteren fällt mir auf dass sie sehr viele Fragen stellen die Sie weitgesgehend unbeantwortet lassen.
Ich würde Ihnen empfehlen, eben diese das nächste Mal zu überdenken, bevor Sie sich in substanzlosem Geschreibe verlieren.
Mfg.
Tach,
Es geht ja meiner Meinung nach nicht so sehr darum, dass Kids die in der Lage sind anderen auf dem Kopf rumzuspringen in den Knast zu stecken sondern vielmehr sie in eine Obhut zu geben, die verhindert dass sie frei drehen.
Sie nach so einer Geschichte ins selbe Umfeld zu entlassen aus dem heraus sie die Tat begangen haben kanns ja auf jeden Fall nicht sein. Außerdem macht es aus pädagogischer Sicht vmtl. schon Sinn Konsequent und Zeitnah zu Reagieren.
@#785953: Es gibt einen heftigen Unterschied, ob ich jemandem besoffen – auch zwei mal hintereinander – auf die Nase boxe oder ob ich versuche, jemandem die Hirnschale zu zerbrechen.
Ich bin kein Professor, aber ich habe ein paar Jahre in der Jugendpsychiatrie gearbeitet und ich lehne mich so weit aus dem Fenster, dass ich eher davon ausgehe, dass eine solch schwere Tat – aus meiner Sicht ein Tötungsversuch aus Jux und Dollerei – keine wirkliche Affekthandlung darstellt, sondern dass dieser Junge weit vor dieser Aktion von Gewaltphantasien – auch in diesem Ausmaß – ‚beseelt‘ war. Insofern kann ich nicht wirklich glauben, dass es ein einmaliger Ausrutscher von einem sonst braven Jüngling war, der sich jetzt von einem Gerichtsschreiben einschüchtern bzw. läutern lässt.
Natürlich kann man eine Unterbringung des Täters auf Basis solcher Vermutungen als Willkür bezeichnen, aber ist nicht jede juristische Entscheidung, die Handlungsspielraum lässt, letztlich eine solche? Und ist nicht auch die Nicht-Unterbringung eine Entscheidung auf Basis von Vermutungen? Auch ein Gutachter vermutet nur, wenngleich seinen Vermutungen natürlich weiterreichende empirische Daten zu Grunde liegen.
Nochmal: Ich bin kein Verfechter von Zuchthaus-Erziehung – im Gegenteil muss gerade der Jugendknast eher einer geschlossenen Psychiatrie angeglichen werden, mit gut ausgebildetem pädagogischen / psychiatrischem Personal und einem ausreichenden Betreuungsschlüssel.
Hmm, irgendwie waren deine Artikel zu solchen Themen früher ausführlicher und treffender. Der hier liest sich als sei er mal kurz in 5 Minuten hingeschrieben worden.
Naja, dennoch besser als gar nichts. Gibt nach langer Zeit mal wieder einen Flattr-Klick für Spreeblick von mir.
@#785951: Ach, das ist mir zu albern. Ich wollte mich nicht streiten und fange es jetzt auch nicht an.
@#785955: Dass ich Sie falsch zitiert habe, tut mir leid. Ich sehe inhaltlich keine großartige Verschiebung durch den Zusatz des „pseudo“, aber vielleicht verstehe ich Sie ja nur falsch.
@#785958: Dies ist kein Juristen-Blog. Der Autor (und die Kommentatoren) erdreisten sich trotzdem, an einem für sie relevanten gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen. Wenn Sie der gottgesandte Fachkompetenzler sind, der Sie zu sein vorgeben, könnten Sie die Diskussion ja mit Fachkompetenz anreichern und so etwas zu mehr Wissen, einer besseren Diskussion und treffenderen Ergebnissen beisteuern.
So muss ich Ihre Ergüsse jedoch unter §dingenskirchen BGB (arrogantes Gefasel) subsumieren.
Für mich ist der Reaktion „der Leute“ ein Zeichen der Ohnmacht. Die kann ich gut nachvollziehen – als erste Reaktion. Nach einem kurzen „Dampfablassen“ sollte aber der Verstand einsetzen, wie du es oben beschrieben hast.
Allerdings hat die Haftentlassung auch für mich einen unangenehmen Beigeschmack: Der junge Mann kommt aus adäquatem Hause. Die Fragen, die sich für mich an dieser Stelle stellen: Wie wäre das gelaufen bei einem gleichaltrigen Ersttäter, dessen Familie von Hartz4 abhängig wäre? Oder wie es wäre bei einem gleichaltrigen Ersttäter gelaufen, der einen Migrationshintergrund hätte?
Man könnte mir nun vorwerfen, ich würde direkt wieder die Keule der Ausländerfeindlichkeit und sozialen Benachteiligung etc. rausholen. Allerdings bin ich vielleicht auch medial versaut, denn irgendwie kommt es mir so vor, als würden Täter mit sozial schwierigem Hintergrund und/oder mit Migrationshintergrund anders behandelt. Sicher bin ich mir nicht, aber ein Gefühl, dass in der Justiz gern mal mit zweierlei Maß gemessen wird, bleibt schon. Vielleicht liegt es auch nur daran, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass der oben gemeinte Täter nur mit einem Pflichtverteidiger zur Anhörung kam …
Ui. Du kritisierst – grundsätzlich erst mal zu recht – die Wegsperren-Rufe, die auf fehlendem Wissen der Umstände und des Ziels der U-Haft beruhen. Und vermischst dabei ebenfalls allerhand Halbwissen…
Allgemein zur Rückfallquote: es stimmt, die hohe Rückfallquote zeigt, dass unser derzeitiges System sein Hauptziel – das der Resozialisierung – nicht erreicht. Aber zum einen heißt „78 % Rückfallquote“ doch nicht, dass 78 % der Ersttäter erst durch den Knast zu „richtigen“ Kriminellen werden! Wer zu einer Haftstrafe verurteilt wird, hat in fast allen Fällen den Einstieg in die kriminelle Karriere hinter sich, wenn er in den Knast kommt. Es handelt sich dabei so gut wie nie um Ersttäter! Für Deinen ersten Autodiebstahl, die erste Schlägerei, etc. kommt man nun mal in aller Regel nicht direkt in den Knast. D. h. die Täter haben andere Sanktionen (Arbeitsstunden, Bewährungsstrafen, Täter-Opfer-Ausgleich, etc.) schon hinter sich!
Zudem stellt die Rückfallquote die Sinnhaftigkeit der Sanktion der Freiheitsstrafe nicht automatisch in Abrede. Was – leider, leider – in der Diskussion fast nie auftaucht, sind die katastrophalen Bedingungen in den JVAs! Würde es hier zu umfassenden Reformen – die sehr teuer wären – kommen, könnte m. E. auch die Rückfallquote deutliche gesenkt werden. Die blose Verwahrung von Straftätern – zudem auf engstem Raum – führt halt nicht zur Resozialisierung! Den Sozialarbeitern vor Ort bleibt kaum Zeit, um mit den Insassen vertieft zu arbeiten, es gibt kaum Soziale Gruppenarbeit, es wird nichts oder zu wenig gegen den Aufbau informeller HIerarchien innerhalb der Gefangenen getan, nicht oder zu wenig gegen die Gewalt unter Inhaftierten, etc. Aber auch beim Strafverfahren gibt es – wie eigentlich jeder weiß – großen Reformbedarf. Die Diskussion um U-Haft gäbe es in diesem Fall doch gar nicht, wenn es direkt nach der Tat – und nicht erst Monate später – zu einer Verhandlung käme.
Und schließlich der letzte Punkt zu Deiner Frage „Was soll das bringen“: Ich wurde vor ein paar Jahren selbst zum Opfer einer Gewalttat, wenn auch einer objektiv weitaus harmloseren als die hier diskutierte. Trotzdem wurde ich ohne Anlass und ohne Vorwarnung im öffentlichen Raum nieder geschlagen und musste mehrere Wochen um mein Augenlicht fürchten. Der Täter wurde mangels Beweisen (was juristisch absolut korrekt war!) freigesprochen. Ich bin bis heute traumatisiert von der Tat (ich weiß nicht, ob es aus psychologischer Sicht korrekt ist, hier von einem Trauma zu sprechen, aber ich denk, ihr wisst, was ich meine). Ich meide nachts den ÖPNV komplett, gehe nachts nicht alleine auf die Strasse, leide unter Angstschüben, etc. Und mir hätte es verdammt viel geholfen, wenn der Täter verurteilt worden wäre! Und wenn das Strafmaß dabei über dem von ein paar Sozialstunde gelegen hätte. Einfach weil ich eine Gewalterfahrung nur dann – in welcher Form auch immer – verarbeiten kann, dass die Tat auch gesühnt wird. Und das auch angemessen.
Ich bin auch nicht dafür, INSGESAMT höhere Strafen zu verhängen. Im Gegenteil, in vielen Bereichen gehört das durchschnittliche und mindeste Strafmaß abgesenkt. Aber wer als Opfer einer Gewalttat mitkriegt, dass ein Eigentumsdelikt (oder gar ein Drogendelikt – ein Freund von mir sitzt derzeit wegen des Handels im kleinen Stil mit Gras im Knast) höher sanktioniert wird als eine schwere Körperverletzung, dem wird signalisiert, dass seine Gewalterfahrung harmloser ist als die Erfahrung des Juweliers, dem das Diamantenarmband gestohlen wurde. Ich stimmt daher Pantoffelpunk zu: wenn jemand aus reiner Lust an der Gewalt versucht, einen anderen Totzutreten (und nichts ist in besagtem Video zu sehen) und ihm dies nur deshalb nicht gelingt, weil jemand einschreitet: ja, dann fordere ich eine harte Bestrafung. Ja, dann will ich, dass der Täter in Haft kommt. Egal, wie hoch oder niedrig die Rückfallquote ist. Weil ich einer Gesellschaft nur dann in Frieden leben kann, wenn ich weiß, dass sie zuvorderst meine körperliche und geistige Unversehrtheit schützt – und nicht mein Eigentum.
Achja: Das alles heißt nicht, dass sich die Politik und die Gesellschaft nicht endlich um die strukturellen Ursachen von Straftaten kümmern muss!
@Moniac: dann lassen Sie uns die Hand reichen. *handgeb*
Was ist denn ihre Meinung, warum scheinbar ’normale‘ Leute sich plötzlich angesichts des gezeigten Bildmaterials in BILD-Leser-Stereotypen verwandeln?
Gut das ich keinen Fernseher mehr habe.
http://www.youtube.com/watch?v=526GPD_hCi4
@#785964: Ich bin kein Jurist und habe auch nie vorgegeben das zu sein. Ich habe lediglich lange genug in der forensischen Psychatrie gearbeitet, um mir Wissen über die Funktion und Arbeitsweise der Justiz anzueigenen, insbesondere bzgl. U-Haft, Strafzwecktheorien etc.
Ich weiss leider nicht warum sie mir arrogantes Gefasel vorwerfen. Vielleicht habe ich die anderen Kommentatoren hier nicht eingehend genug beleidigt?
Jedoch erkenne ich dass hier eine Diskussion bzw. die wirkliche Ergebnisfindung nicht erwünscht ist; jeder scheint nur seine vorgefestigte Stammtischmeinung bestätigung zu wollen. Ich werde sie deswegen nicht weiter mit meinem fachlichen Wissen belästigen und wünsche viel Erfolg bei der voranschreitenden Qualitätsoffensive des Autors, der sich vor allem durch seine knallhart recherchierten Fakten und stringente Argumentation von den Personen unterscheidet, die seine natürlich einzig richtige Meinung nicht teilen.
@#785961: Ich hab keine Erfahrungen mit Jugendpsychiatrien, da bist Du sicherlich versierter. Der Ermessensspielraum ist auf jeden Fall ein Problem, und da sind wir ja auch auseinander: ich finde diese eine Tat zu wenig, um darauf direkt auf eine starke Neigung des Beschuldigten zu einschlägigen Straftaten zu schließen, auch wenn es ein gewisses Risiko gibt. Es ist wohl eine beinah schon ideologische Frage, wenn ich sage: ich finde, mit präventiver Haft sollte man sehr, sehr vorsichtig sein.
@#785967: Vielen Dank für die Ausdifferenzierung.
Dass ein Gewalttäter davon kommt, ist fürchterlich und eine erneute Kränkung, die nicht relativiert werden kann. Mich würde noch interessieren, was Du vom Täter-Opfer-Ausgleich hälst.
Ich finde die Videoveröffentlichung nicht gut. Der Täter stammt schließlich aus gutem Haus und will wie sein Vater auch Rechtsanwalt werden, mit Haus am See und Bootssteg. Da ´darf jetzt kein hartes Urteil kommen, sonst geht diese Karriere ja garnicht mehr. Bin voll betroffen.
Danke Fred!
Wie auch hier genügend Kommentare beweisen kann es gar nicht genug Artikel geben die darauf hinweisen, dass wir in nem Rechtsstaat leben in dem die Gesetze für alle, also auch für Täter gelten!
@#785921: kannst du das belegen?
@#785970: Heul doch.
@frederic valin: „Ich verstehe nicht, warum man diese Bilder zeigen muss. Was ist denn der Sinn davon? Wo ist der Gehalt? “
die videosequenz wurde nicht aus spaß oder ohne grund veröffentlicht, sondern um die täter zu identifizieren/zu fassen.
sowas nennt sich öffentlichkeitsfahndung.
Ich glaube, die Veröffentlichung der Videobänder trägt in diesem Falle deutlich zu bei, eine Diskussion über Rechtsgrundlagen zu erschweren, ist es doch für alle – abseits der juristischen Bewertung- offensichtlich, wer da was wie getan hat. Untersuchungshaft und Strafe auseinander zu halten, fällt dann doch schwer. Und das kann man vielen Menschen nicht wirklich vorwerfen. Journalisten hingegen schon. Gerade die „Bild“ hat sich noch nie sonderlich um das Rechtssystem, seine Grundlagen oder sonstwas in der Richtung geschert.
Ich kann mich allerdings mit dem Gedanken, dass der Typ jetzt bei seinen Eltern sitzt und ansonsten „normal“ in die Schule geht und auf den Prozess wartet, auch nicht so recht anfreunden. Das, was ich da in dem Video sehe, macht mich sprachlos. Darüber zu spekulieren, ob denn eine Haftstrafe überhaupt Sinn macht und dass keine Wiederholungsgefahr besteht allerdings auch. Dem Typen ging sichtbar einer ab dabei, so rumgetanzt hat er, bevor er daran gehindert wurde, weiter zu machen. Da frage ich mich dann schon, wie man so jemandem beikommen soll. Ob er den Mordversuch bewußt in Kauf genommen hat, spielt dabei dann überhaupt keine Rolle. Umso schlimmer, wenn nicht.
Ich kann es mehr als nachvollziehen, wenn Menschen darauf emotional reagieren. Man kann sie dann behutsam darauf aufmerksam machen, dass das Rechtssystem zurecht anders tickt, sie aber verständnislos mit den Law and Order-Krakeelern in einen Topf zu werfen, ist da eher kontraproduktiv.
Als Jurist sage ich: Schuster, bleib bei deinen Leistern. Wenn der Autor als Journalist noch nicht einmal die Gerichtsbeschlüsse liest, dann ist ihm halt nicht zu helfen. Ansonten würde er nicht so rumrätseln und stümperhaft eigene Erklärungsvorschläge machen. Soll der Autor jetzt auch nochmal das Deckungsverhältnis in Dreiecksanweisungen auf Schuld entscheiden? Rechtsstaat heißt auch, das man Leute hat, die das professionell machen. Mit denen muss man nicht einer Meinung sein, aber denen sollte man wenigstens mal zuhören.
Als Bürger sage ich: Der Autor will die Emotionen aus der Debatte nehmen und drückt so auf die Tränendrüse??? Der ist Journalist, die Hälfte seiner Standesgenossen arbeitet für die Yellow Press und er fragt sich, warum Emotionen mehr Reaktion auslösen als eine abstrakte Beschreibung des Vorfalls? Wenn er sich fragt, warum ich den Typen hinter Gittern sehen möchte, dann ist das ganz einfach: Generalprävention und Sühne. Abschreckung funktioniert ja offenbar nicht, warum sonst würden in letzter Zeit immer mehr Leute nicht in dunklen Gassen, sondern im vollen Blickfeld von Videokameras überfallen. Als Bürger weiß ich, dass es mich also aus heiterem Himmel erwischen kann. Ich weiß, dass ein durchgeknallter 18jähriger (dieses Mal war der sogar Deutscher, also bemüht die interessierte Öffentlichkeit zwei Klischees weniger) mein ganzes Leben ruiniern kann. Kann ich mich wehren – nein, dafür sorgen die Linken schon mit den Waffengesetzen. Was bleibt mir? Die Hoffnung, dass der Staat dann auch sein Leben ruiniert. 80% werden rückfällig? So what, bis dahin geht er im Knast durch die Hölle. Selbst die, die körperlich unbeschadet bleiben, haben da keine schöne Zeit. Das klingt ganz böse und archaisch? Dann lasst uns nochmal sprechen, wenn ihr auf dem Boden gelegen habt und in euch haben drei Mann reingetreten. Bis dahin sprecht ihr wie die Jungfrau vom Kind (oder die Jungfrau vom Sex für die Männer) ;-)
@MS
Sie sind Jurist? Na, halleluja.
lieber ms,
wenn sie tatsächlich jurist sein sollten, haben sie ihren sachverstand jedenfalls nicht besonders strapaziert, bevor sie ihren eintrag schrieben.
@ frederik: danke! genau meine gefühlswelt von vor zwei tagen, als ich ein ähnliches erleben hatte.
@#785971: Bin gerade etwas im Stress, daher nur ganz kurz: TOA halte ich grundsätzlich auf jeden Fall für ne gute Sache. Vor allem bei Jugendlichen. Die Sanktion ist stärker mit der eigentlichen Tag verknüpft, es gibt eine stärkere Konfrontation mit dem Opfer, etc. Aber auch hier finde ich wichtig, dass es schnell zum TOA-Gespräch kommt und nicht erst ein halbes Jahr später (bzw. noch später).
Ob ich mich als Betroffener auf einen Täter-Opfer-Ausgleich einlassen würde, kann ich allerdings nicht sagen…
Und vielleicht noch als Zusatzinfo, um meinen Kommentar einordnen zu können: ich bin GEGEN Videoüberwachung im öffenltichen Raum (und hab mich diesbezüglich immer wieder politisch engagiert), als Sozialwissenschaftler kenne ich die strukturellen Ursachen von (Jugend)gewalt und natürlich auch die Statistiken, die entgegen dem Medienbild von einem Rückgang der Jugendgewalt ausgehen und ich hab den Diskurs um die „Innere Sicherheit“ kritisch begleitet, seitdem der Begriff durch Schäuble vor ca. 15 jahren populär gemacht wurde. Aber dem „Hängt-Ihn-Höher“-Mob ein einfaches „Strafe bringt doch nichts, schau doch mal auf die Rückfallquote“ entgegen zu setzen, halte ich für falsch. Und furchtbar.
@Felix: das Thema scheint für dich so eine Art Spaß / Rhetorikübung zu sein, mit „Puuhh“ und „ich habe Angst“ und der absurden Behauptung, das Meinungsstück da oben „hält sich an das positive Recht“. Daß das nicht der Fall ist, sollte euch beiden Jura-Experten langsam klar geworden sein. Falls nicht, nochmal der Hinweis, der Satz „in Deutschland kann man nicht ohne Verurteilung eingesperrt werden“ ist falsch. Fragt einfach jemanden, der sich mit der Sache auskennt.
Aber schön, dass du deinem Freund hier eilfertig und dienstbeflissen zur Seite springst; er hatte ja lamentiert, das in seinem Bekanntenkreis kein Verständnis für sein Verständnis für den Täter da ist. Vielleicht liegt es ja daran, dass offenbar viele andere Menschen tatsächlich erstmal mehr Empathie für das Opfer empfinden mögen als für den Täter. In der Sprache deines Kumpels heißt das dann, sie sind „emotionalisiert“. Dass ein Mensch hätte zu Tode kommen können und ein zweiter der eingegriffen hat, verletzt wurde, während andere anscheinend zusahen ist euch wohl schon längst entglitten oder einfach egal. Aber huch ist das schlimm, dass jetzt ein paar Leute die Anwendung der Untersuchungshaft fordern – das ist der Aufreger für euch.
Das sind genau die Fragen, die ich mir auch gestellt habe: wer gibt eigentlich so ein Video an die Presse, und seit wann soll jemand ohne richterliches Urteil weggesperrt werden, und wer glaubt ernsthaft an die abschreckende Wirkung härterer Strafen auf Affekt-Täter?
Und ein paar Zweifel bleiben, ob bei einem »ungebildeten Jugendlichen mit Migrationshintergrund« ähnlich verfahren worden wäre.
Und dass Haftstrafen nicht nur was mit Läuterung und Besserung, sondern auch mit Bestrafung und Sicherheit für die Draußenbleibenden zu tun hat, wurde dann in den Kommentaren ja noch mehrfach angesprochen.
Es ist schon richtig, es muss Gründe geben. Und Recht gilt oder nicht. Sonst kann man es gleich lassen. Aber es gibt Straftaten bei denen muss man die Allgemeinheit schützen. Dafür muss man neue Regelungen treffen um der besagten Willkür vorzubeugen.
Mal Hand auf’s Herz jemand der grundlos jemandem den Schädel kaputt treten will, der hatte keinen verzeihbaren Aussetzer, der hat nicht einmalig die Kontrolle verloren und ist sonst ein aufrechter Kerl. Aus Frust oder sonstwas, irgendwie einen schlechten Tag gehabt.
Nein, der ist gefährlich! Und vorallem ist er im Kopf gestört. Es kann u. U. also jederzeit wieder passieren. Davor muss sich eine Gesellschaft schützen. Punkt! Deswegen sehe ich durchaus gegeben dass man für solche Fälle das Gesetz ändert.
Ähnliches bei Triebtätern
Bei solchen Fällen muss man, gerade wenn der Täter geständig ist neue Regelungen finden was bis zur Verhandlung passiert. Und die Verhandlung muss bei jungen Tätern zeitnah angesetzt werden.
Die weiche Hand funktionier bei manchen Tätergruppen sowieso nicht. Das gefällt mir nicht, da die harte Hand nicht meine Ideologie ist, aber man muss es erkennen und eingestehen, dass es Leute und Gruppen gibt die sowas schlicht als Schwäche auslegen.
Manchmal muss der Schutz potentieller Opfer eben vor ‚Täterschutz‘ gehen. (Verdamm ich hasse diesen Satz, da er aus einer Ecke kommt die mir zu wider ist, und man kann versuchen ihn in der Formulierung abzuändern wie man will, das was mir daran nicht gefällt scheint immer durch.)
@#785979: „Kann ich mich wehren – nein, dafür sorgen die Linken schon mit den Waffengesetzen.“
Schläger in der U-Bahn machen mir zwar Sorgen und Angst, aber angebliche Juristen mit solch einer Haltung sind nicht minder gefährlich.
@#785987: Bei „Jugendlichen mit Migrationshintergrund“ wird sehr oft schon allein deswegen Fluchtgefahr angenommen, weil sie sich zu Familie ins Ausland absetzen könnten. Das gilt übrigens nicht nur bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund, sondern auch bei Jörg Kachelmann.
@#785985: Es geht nicht um Empathie für den Täter, aber das weißt Du ja bestimmt. Das zu unterstellen ist vermutlich auch so eine Art Rhetorikübung.
schade, jetzt hatte ich nach langer Zeit gerade wieder Gefallen an Spreeblick gefunden und dann das hier: jetzt weiss ich wieder warum ich mal beschlossen hatte mir dieses Blog trotz der vielen guten Beitraege nicht mehr reinzuziehen. Es ist genau diese Art von Verblendung und Weltfremdheit die aus dem Post von Frederic spricht, die ich einfach nicht lesen moechte.
und Tschuess
PS> tut mir Leid Johnny, aber das ist einfach so weit jenseits von gute und boese…
@#785971: Oh, da bin ich voll bei Dir: Mit präventiver Haft soll man sehr sehr vorsichtig sein. Aber darüber diskutieren wir ja nicht, wir diskutieren einen Schritt weiter, wie eine solch schwere Tat und der Täter eingestuft werden und wie damit umgegangen werden sollte, also ob diese Haft überhaupt noch eigentümlich präventiv genannt werden kann.
Irgendwann ist ja der Zeitpunkt gekommen, da alles gesagt ist und ein jeder ziehe sich zurück, um zu schauen, ob die eigene Meinung noch einmal revidiert oder an neue Erkenntnisse angepasst werden muss.
In sofern mache ich dann jetzt mal meine Hausaufgaben. :-)
Vorbei die Zeiten an denen sich Ultras Vereinigungen zum „respektvollen Kloppen“ auf der Wiese verabredet haben und keine Notärzte und Polizei gerufen werden musste. Wer auf Boden lag wurde in Ruhe gelassen und der Kopf des sogenannten „Gegners“ war tabu. An große mediale Diskussionen über mögliche Strafmaßnahmen kann ich mich nicht erinnern. Auch bei Schlägereien gilt wie überall im Umgang mit anderen Menschen, „behandle den Anderen immer so wie du auch behandelt werden möchtest“.
Bin mir nicht sicher, ob ich den Sinn dieses Artikels erfasst hab. Aber regst du dich da wirklich drüber auf, dass sie diese Tat immer und immer wieder in den Medien breit treten? Das da zum großen Teil das Hirn fehlt, Geschenkt. (siehe Bildblog) Aber im Allgemeinen finde ich, ist es richtig dieser Fratze immer und immer wieder ins Gesicht zu schauen. Ja, es macht einen wütend soetwas zu sehen. Und wenn ich wütend bin, mach ich meiner Wut mit deutlichen Worten Luft. Und genau diese Artikulation der Wut die du so kritisierst, führt eher zur Abschreckung solcher Taten, als jede Gefängnisstrafe. Bis jetzt ist kein Mob unterwegs um diesen Jungen zu lynchen. Aber der verbale Mob brüllt. Für jeden unüberhörbar. Als Drohung und das finde ich richtig.
Ist „weltfremd“ jetzt das neue „Gutmensch“
Ich frage nur, damit ich auch aktuell bin, wenn ich in Blogs und Foren herumpöbele. Man will ja als engagierter Bürger immer auf der Höhe der Zeit sein, gell?
@#785939: ja, die willkuer eines stuhls ist mir aber auch noch nicht begegnet, und die leiter, die es aus langeweile auf mich abgesehen hat, auch nicht.
@#785968: Lieber BenZol, Friedensangebot angenommen ;-)
Ich sage jetzt aber lieber nichts mehr, denn ich habe überhaupt schon den Fehler gemacht, bei solch einem Thema einen Kommentar zu posten.
Wie @#785985: schon festgestellt hat, ist das Ganze für mich ja nur eine Rhetorikübung und schließlich geht es hier um das Opfer.
Ich wünsche dem 29jährigen gute Besserung und dem 18jährigen auch. Ich bin froh, dass ich weder Opfer noch Täter bin, lebe weiterhin angstfrei in Berlin und kann auch nicht beantworten, warum Menschen so sind, wie sie sind.
@Floda Nashir „Dass die Haftrichter bei Jugendlichen nicht immer Milde walten lassen, zeigt eine ähnliche Gewalttat. Am 11. Februar überfielen vier Minderjährige im U-Bahnhof Lichtenberg einen 30-Jährigen. Sie verletzten ihr Opfer so schwer, dass es ins Koma fiel und noch heute eine Rehabilitation macht. Die Verdächtigen, darunter ein 14-Jähriger, sitzen seit Februar in Untersuchungshaft. Dabei waren sie der Polizei ebenfalls nicht als Straftäter aufgefallen. Der Unterschied zum 18-Jährigen Täter im U-Bahnhof Friedrichstraße: Sie stammen aus Kenia, Albanien, Bosnien und dem Kosovo. “
Quelle: http://taz.de/1/berlin/artikel/1/schlaeger-sorgen-fuer-streit/
Die Berichterstattung der Boulevard-Medien suggeriert in ihrer Art und Wortwahl gerade den Eindruck, der Täter würde nun straffrei davon kommen.
Und DAS ist es auch was (unbewusst) hängen bleiben wird, da das tatsächliche Urteil in ein paar Wochen voraussichtlich nicht solch ein Medienrummel verursachen wird und viele auch gar nicht mitbekommen werden.
Wenn dadurch also in den Köpfen von irgendwelchen Heranwachsenden hängen bleibt: ‚Ach scheiss drauf, was soll mir schon passieren?‘, dann darf man sich fragen, welche Schuld auch diese Medien haben, wenn das nächste Opfer zusammengeschlagen wird.
Für alle Theoretiker: der ausführliche Bericht einer Frau, die überfallen wurde, im Zeit-Magazin.
„Wenn ich hier kurz ihre Geschichte erzähle, dann nur im Interesse der Allgemeinheit, nicht der Täter – weil ich am eigenen Leib erfahren musste, dass im weiten, von der Öffentlichkeit blickdicht abgeschotteten Feld der Heimerziehung und Intensivpädagogik etwas furchtbar schiefläuft. Es wurden schon viel zu viele mitfühlende Tätergeschichten geschrieben, ich schreibe nicht noch eine. Eine kaputte Kindheit ist kein Freifahrtschein für Mord und Totschlag.“
http://www.zeit.de/2010/49/Ueberfall-Gewalt-Jugendkriminalitaet
@#786004:
Och nöö, so rum funktioniert die Medienkritik aber nunmal gar nicht. Im Hirn von jemandem, der aus Spaß einfach mal so meint, jemanden zu Brei treten zu müssen ist wenig Platz für Überlegungen nach den Konsequenzen. Oder glauben Sie wirklich, dass man denken kann, hui für drei mach ichs, bei fünf Jahren geh ich nochmal um den Block? (Hat schonmal jemand geschrieben und das wohl auch nicht zum ersten Mal). Oder eher: Supi, keine Strafe, da tret ich doch grad nochmal zu. Was ein Unfug.
Abgesehen davon: Man darf doch hoffentlich durchaus geteilter Meinung darüber sein, ob es „angemessen“ (for a lack of a better word) ist, den Jungen nach Hause bzw. in die Schule zu schicken, weil er sich ja gestellt und brav ein Geständnis, möglichst noch garniert mit Reue abgelegt hat. Und nicht nur im moralischen, sondern auch durchaus im juristischen Sinne. Ich weiß nicht, ob man für jemanden, der seinen Spaß daran hat, anderen auf dem Kopf rumzutrampeln, so unbedingt die Hand ins Feuer legen sollte. Hier gehts nicht um ne Kneipenschlägerei mit zwei blauen Augen, hier gehts mindestens mal um versuchten Totschlag (umgangssprachlich tendiere ich zum Mordversuch, aber da sei dann der Alkohol komischerweise davor).
Niemand, der ganz bei Trost ist, fordert eine Aburteilung ohne Prozess. Oder U-Haft als vorgezogene Strafe. Denen, die sich darüber wundern, wieso ein bestehender Haftbefehl (Haftgründe gab’s ja augenscheinlich) aufgrund seines „günstigen sozialen Umfeldes“ (das auch ja auch schon in der Prävention n prima Job gemacht hat) ausgesetzt wird, einfach mal pauschal zu unterstellen, sie gehörten der hirnlosen „Kopf ab“-Fraktion an, spielt das Spiel der Rechststaats-Aushöhler nur umso perfider und effektiver mit.
Das, was @#786003 und @#786008 sagen.
@#786008: „Denen, die sich darüber wundern, wieso ein bestehender Haftbefehl (Haftgründe gab’s ja augenscheinlich) aufgrund seines “günstigen sozialen Umfeldes” (das auch ja auch schon in der Prävention n prima Job gemacht hat) ausgesetzt wird, einfach mal pauschal zu unterstellen, sie gehörten der hirnlosen “Kopf ab”-Fraktion an, spielt das Spiel der Rechststaats-Aushöhler nur umso perfider und effektiver mit.“
Markige Worte. Immerhin, eine „Kopf ab“-Fraktion gibt es gar nicht, außer vielleicht @#785979 . Wenn ein Grund, für die U-Haft zu sein, der ist, das man nicht für die Todesstrafe plädiert, dann hast Du natürlich recht. Mit Deiner Argumentation kann man die U-Haft bei jedem Delikt ab einer bestimmten Schwere pauschal anordnen (weil das günstige soziale Umfeld ja nie in der Prävention n prima Job gemacht hat). Ab wann soll denn Deiner Meinung nach Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG en passant ausgesetzt werden? Schwere Körperverletzung? Gefährliche Körperverletzung? Schwerer Raub? Ab einer gewissen zu erwartenden Strafe? Und ist das dann nicht schon eine Vorverurteilung?
Dieser Artikel zeigt mir, dass dem Verfasser noch nichts dergleichen
passiert zu sein scheint…
Vermutlich hat er -falls er in solch eine Opfersituation kommt- auch
ständig einen Blumenstrauss dabei, den er -sofern er sich noch vor
Schmerzen bewegen kann und der Inhalt seines blutenden Kopfes noch Denkvermögen besitzt- den Tätern dankbar überreichen kann…
Statt hier die allseits beliebte Rechts-/Linksdebatte mit gezielt auf andere gestrecktem Zeigefinger anzufachen, wären mir in diesem Artikel
Denkansätze zu Präventionslösungen lieber gewesen, ebenso Lösungsansätze zur Vermeidung allgemeinen Wegsehens….
@#786015: Siehe hier @#785950
Ulkig: Beim Versuch, objektiv und sachlich über solche Geschichten zu diskutieren, melden sich immer wieder diese Typen, die mangelnde Emotion und fehlende Erfahrung und was weiß ich beklagen.
Dilemma
Einerseits die ungeheure ausagierte SCHÄDIGUNGSABSICHT, dieser an Negativität kaum zu überbietende Impuls exzessiver Selbstbehauptung, dem vom Täter hemmungslos nachgegeben wurde (die beim Beobachter den Reflex des (dem Täter) Persönlich-zurechnen-wollens bedingen), kurz: der unfassbare Übertritt, der schlicht „böse“ erscheint
sowie
der Gedanke an die Perspektive des Geschädigten: Was muss der, der die mörderische Attacke am eigenen Leib (mit allen Folgen) erfahren musste, dabei empfinden, wenn auf seinen Schädiger nicht spürbar deutlich, sondern zunächst eher milde reagiert wird? (Ich stelle mir vor, dass er sich wie nach einer Entsolidarisierungsaktion des Gemeinwesens, dem er angehört, d. h.: verlassen und irgendwie missachtet fühlt. Oder soll etwa auch er sich an den durchgehaltenen Prinzipien unseres Rechtssystems erfreuen?)
Andererseits
gilt wie immer: Täter sind auch Opfer (um nicht gleich noch mit Gedankengut aus der Aufstellerei aufzuwarten wie „Wir sind alle Geführte“); Rachewünsche sind schlechte Berater; und: es besteht – worauf Valin am Schluss nur zurecht hinweist – immer die Gefahr, in der Sanktion seinerseits zum Täter zu werden.
Wie kommt man da raus? Kann das bitte jemand darlegen?
PS: Ich erinnere mich – ohne dieselbe referieren zu können -, dass es eine traditionsreiche Auseinandersetzung um den Sinn und Zweck und die tatsächlichen Auswirkungen von Haftstrafen gibt. Warum unternimmt nur der ansonsten von mir durchweg beargwöhnte Schwarzmeister ernsthaftere Diskussionsvorstöße in diese Richtung?
@#786020: Weil das bei der U-Haft keine Rolle spielen darf und die Entgrenzung der beiden Punkte wahrscheinlich zielführender ist (eine Entgrenzung, die ich zu meinem jetzigen Bedauern nicht vollzogen habe, indem ich auf die 78 Prozent ins Spiel brachte).
Es ist ja völlig klar, dass, wenn ich in der Rolle des Geschädigten bin, ich den Schädiger bestraft sehen will. Und das ist ein legitimer Grund, auf die Verkürzung der Verfahren zu pochen – die ja auch im Sinne der Täter sind, die in U-Haft sitzen. Es ist ja nicht so, dass der Täter ungeschoren davonkommt: man muss dem Opfer – so schwer das im konkreten Fall auch fallen mag – erklären, dass ein Verfahren nicht in einem adhoc-Prozess zu machen ist.
Dass ist ein Punkt, der nicht vermittelt wird. Das Alleingelassensein durch die Justiz, das das Opfer hier verspüren wird, wird ja quasi befeuert von dem Ruf nach Standgerichtsbarkeit. Aber da kommt man schon zu der Schwierigkeit, den Leuten zu erklären, dass U-Haft als eine Ermittlungsmaßnahme gedacht ist, und nicht als Strafe.
@#786022:
Lieber Herr Valin,
sorry, ich verstehe Deinen ersten Absatz nicht:
WAS darf bei der U-Haft keine Rolle spielen?
WELCHE beiden Punkte sollten inwiefern zielführenderweise entgrenzt werden?
Zu „dem Opfer erklären, dass ein Verfahren nicht in einem Adhoc-Prozess zu machen ist“:
Adhoc-Prozess vielleicht nicht, aber die Adhoc-Festsetzung (in U-Haft) wäre doch eine Geste an das Opfer (‚auf die es einen Anspruch hat‘, denken, glaube ich, viele), quasi eine sofortige „Strafe“ (faktisch gesehen) im legitimen Deckmantel einer gleich einsetzenden Ermittlungsmaßnahme.
Ich denke, dass dieser Artikel rein subjektiv verfasst wurde und dabei bewusst auf Fakten oder (vorhandenes?) Fachwissen verzichtet.
Im Bezug auf die Anordnung der U-Haft kann ich deine Bedenken ja noch nachvollziehen, obwohl laut deiner Argumentation nie ein Grund für eine U-Haft gegeben wäre, da man ja weder Verdunklungsgefahr, noch Fluchtgefahr genauso wenig 100% vorraussagen kann wie die Wiederholungsgefahr.
Ich bin auch kein Psychologe, aber wenn man diese Video gesehen hat und diese vollkommen, willkürliche, sinnlose Gewalt, die „Freudentänze“, die absolute Motivlosigkeit und die mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, dass der Täter das Opfer totgetreten hätte, wäre der mutige Tourist nicht eingeschritten NICHT als klares Indiz für eine hohe Wiederholungsgefahr erkennt muss man schon sehr naiv sein bzw argumentiert aus ideologischen Gründen dagegen…
Mit der grundsätzlichen Infragestellung von Haftstrafen schiesst du dann aber wirklich den Vogel ab und argumentierst hier ja genauso wie die von dir, zu Recht, angeprangerte „Rübe-ab-Fraktion“ gegen den Rechtsstaat nur eben von der „anderen“ Seite.
Auch grundsätzlich ALLEN, die nicht deine sehr subjektive Meinung zu diesem Thema teilen Rache zu unterstellen ist nichts als billige Polemik!
Viele Menschen reagieren nunmal emotional auf solche Vorfälle und haben ein Gerechtigkeitsempfinden, dass über den erhobenen Zeigefinger und unsinnige sozial-romantische Massnahmen hinaus geht und wünschen sich deswegen eine tatangemessene Bestrafung des Täters, diese Menschen als „Aggressoren“ und „Rächer“ zu diffamieren ist eines ernsthaften Journalisten unwürdig und dem viel zitierten „Bild-Zeitungs-Niveau“ viel näher als es dir lieb sein sollte…
@#786037: Die Schädigungsabsicht einerseits (die soll ja im Prozess erst ermittelt werden), und die Opferperspektive (der ja durch ein Urteil auch Genüge getan werden soll).
Du kannst ja nicht einfach so jemanden einsperren, damit das Opfer (oder sogar das vermeintliche Opfer) sich besser fühlt. Nehmen wir mal ein anderes Beispiel, um das zu veranschaulichen: bei einer angezeigten Vergewaltigung, soll dann der Verdächtige pro forma direkt hinter Gitter? Wie maßlos diese Herangehensweise ist, sieht man ja gerade im Fall von Kachelmann.
Dass der Prozeß so schnell kommt in diesem jetzigen Fall, liegt ja auch an dem Geständnis. Wie wärs, wenn ein Verdächtiger nicht gesteht? Muss er dann, weil nicht einsichtig, eigentlich auch direkt in Haft? Was ist damit, dass er eventuell unschuldig ist? Sollen nur geständige Täter direkt in Haft? Würde dann überhaupt noch ein Gewalttäter gestehen?
@#786013:
Zur „Kopf ab“-Fraktion zähle ich durchaus die „Bild“ und sonstige Pöbel-Medien. Denen wirft man, nicht zu unrecht, Pauschalurteilung und wenig Differenzierung vor. Dann sollte man sich bitte konsequenterweise hüten, in die selbe Falle zu tappen.
Ich glaube nicht (und das sagte ich bereits), dass halbwegs denkende Menschen (zu denen ich Ihr Umfeld unverschämterweise mal zähle) ein Interesse an der Aushöhlung des Rechtstaates haben. Ihnen geht es um den konkreten Fall. Weniger um generelle, grundsätzliche Fragen. Und in dem konkreten Fall macht es mich fassunglos zu sehen, dass man meint, bis zum Prozess könne man den jungen Mann ruhig auf die Menschheit loslassen. Für mich (und nicht nur für mich) ist hier eine Grenze so deutlich überschritten (am meisten schokieren mich übrigens nicht die Tritte, sondern das adrenalingeschwängerte Rumgetanze danach), dass es über „günstiges soziales Umfeld“, fehlende bisherige polizeiliche Auffälligkeit und Wiederholungsgefahr keine Diskussionen geben kann. Nach meiner juristisch laienhaften Auffassung handelt es sich hier um ein versuchtes Tötungsdelikt. Da endet die unverletzliche Freiheit. Oder sollte sie zumindest.
Und markige Worte? Echt? Finde ich nicht. Diejenigen, die berechtigte Sorgen und Zweifel vermeintlich intellektuell aufgeklärt mit einem simplen Verweis auf den Rechtsstaat abbügeln, machen sich nicht um diesen verdient. Ganz im Gegenteil, sie fördern eine Verdrossenheit, die bei „Kopf-ab“ und „Bild“ endet. Übrigens ähnlich denjenigen, die meinen, eine Integrationsdebatte müsse man per se nicht führen und damit Amokläufern wie Sarrazin den Platz für seinen Durchfall überlassen, der auf fruchtbaren Boden fällt.
Ich habe nicht alle Kommentare gelesen, also sorry falls Wiederholungen auftreten.
Ich finde den Text doof. Was sollen Aussagen wie
„Dritter Grund für U-Haft: Wiederholungsgefahr. Gibt es irgendwelche Hinweise, dass der Täter demnächst wieder loszieht und jemanden bewusstlos schlägt? Ich habe keine gehört.“
Das ist doch Quatsch. Es gibt m.E. Delikte, die dem Täter das Recht auf Mitwirkung am sozialen Leben der Gesellschaft verwirken – für einen von der gültigen Rechtssprechung zu entscheidenen Zeitraum. Zu o.g. Argumentation: Wenn ich z.B. einem Nebenbuhler, der mir die Freundin ausspannt, das Lebenlicht ausknipse (kommt vor), dann ist die Gefahr, dass ich gleich losrenne und das nochmal tue auch gleich Null. Ich darf dann auch seelenruhig zu Hause oder wo sonst auch immer warten, bis mein Verfahren vorbereitet und terminiert ist? Das finde ich gefährlich.
Mich machen die betreffenden Vorfälle der letzten Zeit auch wütend. Aber in erster Linie machen sie mir Angst (Scheißangst! – um meine Freundin, meine Familie, meine Freunde, mich), schränken mich somit damit in meiner Lebensqualität erheblich ein und damit betrifft mich jeder einzelne Fall eben auch und ich sehe Handlungsbedarf. Natürlich bei den entsprechenden Zuständigkeiten.
Menschen, die Wut empfinden, mit Tätern in einen Topf zu werfen, halte ich für arg unüberlegt. Wenn du bei deinen Freunden Aggression und Rachegelüste entdeckst, hast du entweder nicht genau hingeschaut oder… sorry… die Falschen.
@Frédéric Valin
Zitat: „Du kannst ja nicht einfach so jemanden einsperren, damit das Opfer (oder sogar das vermeintliche Opfer) sich besser fühlt. Nehmen wir mal ein anderes Beispiel, um das zu veranschaulichen: bei einer angezeigten Vergewaltigung, soll dann der Verdächtige pro forma direkt hinter Gitter? Wie maßlos diese Herangehensweise ist, sieht man ja gerade im Fall von Kachelmann.“
Wieder so ein hanebüchener Vergleich. Was ist nur los? Bei ähnlicher Beweislage (Kamerabilder) wäre die Schmierenkomödie „Kachelmann + Gespielin“ doch gar keine.
Der Schreiber dieses Artikels hält Leute nicht für zurechnungsfähig die nicht verstehen, dass jemand der einen anderen Menschen halb tot geprügelt hat wieder aus der Haft entlassen wird? Ich weiss gar nicht was ich dazu sagen soll, Lösungsansätze sind auch keine vorhanden, ich wünsche dem Schreiber jedoch trotzdem nicht, dass er je in so eine Situation gerät, aber dann würde sein Standpunkt wohl etwas anders aussehen. Es scheint irgendwie an Mitgefühl für das Opfer zu mangeln. Würde mich auch wundern wie er sich verhalten würde, wenn der Schreiber Zeuge einer solchen Situation werden würde, ob er dann auch so cool und gelassen bleiben würde… Ich wünsche solchen Schlägern auf alle Fälle jede Menge von real existierendem Karma
@#786043:
Um dieses „was wäre wenn“ geht es hier aber nicht. Und auch nicht den Leuten, die es komisch finden, „dass der frei ist“. Es geht hier um diesen konkreten Fall. Ich finde es zwar gefährlich, weil juristisch unzutreffend, von „klarer Beweislage“ zu sprechen, aber trotzdem: Der tritt jemanden zu Brei. Deutlich sichtbar. Und mit Spaß dabei. Und wir diskutieren hier über „günstige Sozialprognosen“? Da muss man sich dann bitte auch nicht wundern, wenn man als pseudoliberaler Gutmensch (so sehr ich diese Begriffe auch hasse) tituliert wird.
@#786048: „Wenn ich z.B. einem Nebenbuhler, der mir die Freundin ausspannt, das Lebenlicht ausknipse (kommt vor) […]“
Ähhhh…..
Was genau so wichtig und interessant ist:
Wieso hilft niemand und wieso können sich Opfer nicht (effektiv) verteidigen?
„Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen“ – steht im Gesetz. In unserer weitgehend pazifistischen Gesellschaft sind wir Gewalttätern größtenteils hilflos ausgeliefert. Wenn ich die Tipps zur „Gewaltprävention“ der Polizei lese http://www.berlin.de/polizei/praevention/gewalt/index.html – dann frage ich mich, ob das nicht eher eine Ermunterung für Gewalttäter ist?
Selbstschutz? Selbstverteidigung? Keine Spur! Wozu gibt’s denn den Notwehr- und Nothilfeparagraphen, wenn man sich nicht traut, davon Gebrauch zu machen?
Ein Blick in’s aktuelle Waffengesetz:
Seit Jahren wird die Möglichkeit, sich effektiv zu verteidigen, von der Politik immer mehr eingeschränkt:
Waffenschein: kriegen nur Politiker und „Leute-mit-Geld“
Kleiner Waffenschein: Wer nimmt schon eine Gas- oder Schreckschußwaffe ernst?
Messer: Klingenlänge auf 12 cm begrenzt, man muss damit umgehen können.
E-Schocker: Altgeräte seit 01.01.2011 verboten nur noch teure neue Geräte mit Zertifikat zugelassen.
Pfefferspray: Nur zur Tierabwehr zugelassen. Nicht immer wirksam. Selbstgefährdung möglich. Nichts für geschlossene Räume.
CS-/Reizgas: Mäßig wirksam bis unwirksam. Selbstgefährdung möglich. Nichts für geschlossene Räume.
Schlagstock/Teleskopschlagstock: Führen verboten
Polizeischlagstock/Gummiknüppel: Besitz verboten
Nunchaku: Besitz verboten
Kampfsport: Sportler stehen immer mit einem Bein im Gefängnis und müssen ihre Aktionen im Ernstfall genau abwägen und kontrollieren. Das ist im allgemeinen völlig unmöglich. Außerdem taugen viele Kampfsportarten nicht für die Straße.
Diese Regelungen werden von Tätern sowieso ignoriert – viele Verbrecher sind längst bewaffnet, aggressionsbereit und skrupellos. Nur brave Bürger halten sich an’s Gesetz – was den Tätern bekannt ist.
Restriktives Waffengesetz und die Präventionstipps der Polizei (die auch nicht grade das Gelbe vom Ei sind) erzeugen bei mir ein sehr seltsames Bild. Das Risiko, das der Täter eingeht, ist ausgesprochen gering. Das Opfer ist meist wehrlos. Gegenwehr oder Hilfe ist kaum zu erwarten. Also immer fröhlich rein in die Fresse.
Ganz sicher würde sich das ein Täter überlegen, wenn er nicht wüsste, ob ein potenzielles Opfer sich evtl. mit einer scharfen Waffe verteidigen könnte. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass Überfälle und Vergewaltigungen um bis zu 80% zurückgingen, sobald das Risiko bestand, vom potenziellen Opfer schwer verletzt oder getötet zu werden.
Das derzeitige (akzeptable) gesellschaftliche Verhalten (Opferrolle) und die Empfehlungen der Behörden sind jedenfalls nicht hilfreich. Wir haben in Deutschland ein sehr gutes Notwehrrecht/Nothilferecht. Ein Recht, von dem man Gebrauch machen sollte – sonst ist es nämlich das Papier nicht wert, auf dem es steht. Mit pazifistisch begründeter Feigheit kommt man nicht weit.
http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr
http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr#Nothilfe
mich wundert gar nichts mehr, die zeitungen sind fast täglich voll von meldungen wie dieser , warum die feinen herren überhaupt noch vor gericht antreten frag ich mich. irgentwelche anwälte bekommen sie ja doch immer wieder frei
@#786046: Das hatte ich ja schon mit pantoffelpunk: Um den Täter als Wiederholungstäter zu sehen, fehlt mir ein entscheidendes Indiz: die Wiederholung. Denn bisher war er unbescholten.
Interessanterweise kommt dann das Video ins Spiel: während Leute (wie ich), die eine U-Haft für kritisch halten, auf Beweise pochen, antworten Sie darauf: aber das Video. Man könnte auch sagen: dem Augenschein nach hat er Spaß an der Gewalt, ist eine Gefährdung der Öffentlichkeit und unkontrollierbar. Dem Augenschien nach.
Wenn es eine Aushöhlung des Rechtsstaates ist, auf etwas belastbareres zu warten, dann unterhöhle ich den Rechtsstaat und dann dürfen Sie mich gerne Diekmann nennen.
@#786060:
Also wenn dieses Video nichts „belastbares“ ist, was dann?
Und das Argument, dass nur der zum Wiederholungstäter werden kann, der schon Wiederholungstäter IST kann ich auch nicht so ganz nachvollziehen…
Fakt ist doch, dass angesichts der Tathergangs nicht ohne ein psychologisches Gutachten über die Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung hätte entschieden werden sollen und bis zur Erstellung dieses Gutachtens hätte der Täter in Haft bleiben müssen, einen Haftbefehl gab es ja schliesslich…
Wäre rechtsstaatlich absolut einwandfrei gewesen!
Beweise? Wer braucht denn sowas? Steht doch in der Zeitung. Wo ist der nächste Baum???
(Möge es jeder so interpretieren, wie er mag!)
@#786064:
Toller, sinnfreier Kommentar!
Hast du auch noch was zur Diskussion beizutragen oder wars das?
@#786062: Ja, das macht Sinn. Einsperren und anschließend kucken, ob mans zu Recht oder zu Unrecht gemacht hat.
Okay, ich gebe zu: es ist nicht ganz so einfach. Und ich denke, das ist tatsächlich eine ideologische Frage. Interessant zu sehen allerdings, welche Richtung das nimmt, sobald Bilder und Videos veröffentlicht werden.
@#786060:
Ich hatte das weiter oben schon gechrieben, dass das veröffentlichte Video mit Sicherheit dazu beiträgt, gewisse Schritte der Urteilsfindung in der Öffentlichkeit zu überspringen. Das ist aber hier völlig irrelevant. Der zuständige Richter hat das Video doch wohl begutachtet (unterstelle ich mal) und das hätte er ja nu auch, wenn die Öffentlichkeit draußen geblieben wäre.
Da bin ich ganz bei #94, es ist ein bißchen dünn, von Wiederholungsgefahr nur dann auszugehen, wenn die Tat bereits eine Wiederholung ist. Zumal ich auch das für völlig unerheblich halte. Hier ist (wohlgemerkt, für mich) eine Grenze deutlich überschritten. Da ist es dann auch wurscht, ob der vorher „unbescholten“ war. Ich halte die Tat für dermaßen entsetzlich, dass es mir schleierhaft ist, wie man den jungen Mann nach Hause oder wieder in die Schule schicken kann.
Ihre Argumente kann ich in anderen Fällen prima nachvollziehen. Am besten sollte man sich generell zurückhalten, was die mediale Begleitung von Strafprozessen angeht. Nur, hier so zu tun, als gäbe es das Video nicht, dass maßgeblich zu emotionalen Reaktionen in ihrem Umfeld, dass sie vorgeben, nicht mehr zu verstehen, führt, ist eine rein intellektuelle Verrenkung, die der Sache nicht dienlich ist.
Und aus Ihrer kleinen Polemik folgt, ich würde Diekmann für einen pseudoliberalen Gutmenschen halten. Das scheint dann doch eher ein größeres Mißverständnis.
@#786067:
Ich wiederhole es gerne noch einmal:
Einen Haftbefehl gab es bereits! Es wäre also überhaupt kein Problem gewesen ein psychologisches Gutachten einzuholen und aufgrund dieses Gutachtens über die Aufrechterhaltung der U-Haft zu entscheiden.
Ein eigentlich logischer Schritt, oder?
Denn in einem sind wir uns doch vermutlich alle einig :
Der Täter ist definitiv psychisch gestört, ein psychisch gesunder Mensch ist zu so einer Tat doch gar nicht fähig (hoffe ich zumindest!).
Ich denke es ist wichtig solche Bilder, bei aller Brutalität und Widerwärtigkeit, zu veröffentlichen.
Grausame Bilder erklären manchmal mehr als 1000 Worte und wirken auf Menschen in erster Linie abschreckend und nicht animierend.
Es ist auch keine neue Entwicklung des sogenannten Internetzeitalters, man denke nur an die furchtbaren Bilder aus den befreiten KZ’s und die Bilder aus Vietnam, die viele Menschen die nicht dem radikal linken Spektrum angehörten mit auf die Strasse getrieben haben um diesen sinnlosen Wahnsinn zu beenden, auch die Bilder aus dem Kosovo oder Ruanda haben humanitäre Katastrophen erst ins Bewusstsein der Menschen gebrannt, die ansonsten mehr oder weniger untergegangen wären.
Ähnlich sieht es mit den schlimmen Bildern nach Naturkatastrophen aus, das Bewusstsein der Menschen wird geschärft und die Bereitschaft zu helfen nimmt zu.
Ich sehe daher bei der Veröffentlichung derartiger Bilder mehr Vor-als Nachteile.
@#786067:
Das ist mitnichten eine Ideologiefrage. Es ist eine Frage der Kurzsichtigkeit. Es liegt doch bitte auf der Hand, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Ein Täter mit Migrationshintergrund aus Neukölln (oder auch Herr Kachelmann) würde mit Sicherheit sitzen. In U-Haft. Und sei es nur aus vorauseilendem Gehorsam der „Bild“ gegenüber. Ein junger Mann aus gutem Hause mit Juristen (!) als Vater darf mir nichts Dir nichts wieder heim zu Mama? Bei der Sachlage? Das stinkt ziemlich. Und das wollen Sie allen Ernstes verteidigen?
@#786070: Das hat nichts mit voreilendem Gehorsam der Bild gegenüber zu tun, sondern weil bei nichtdeutschen und migrantischen Verdächtigen eher Fluchtgefahr angenommen wird. Sie hätten ja die Möglichkeit, sich abzusetzen. Diese Argumentation ist in vielen Fällen dünn, trifft aber manchmal zu (siehe hier).
@#786069: Wurde der Haftbefehl nicht erlassen, weil der Verdächtige flüchtig war? (Edit: Die Haftverschonung kan doch nur eintreten, wenn ein HAftbefehl wegen Fluchtgefahr vorliegt. Von Wiederholungsgefahr wegen besonderer Bestialität ging offensichtlich niemand aus.)
Ich frag nachher mal nen Strafrechtler, wie das genau abläuft.
@#786072:
ich bin kein Jurist, aber ein Haftbefehl kann aber immer nur für eine bestimmte Person ausgestellt werden nicht gegen „unbekannt“.
Der Haftbefehl muss also ausgestellt worden sein, nachdem er sich gestellt hatte und seine Identität bekannt war.
@#786072:
Wie gesagt, mir gings auch eher nicht um die Fluchtgefahr. Sondern darum, dass es bei der Sachlage eher verwunderlich ist, wenn man meint, den frei rumlaufen lassen zu müssen. Aber egal.
Wie gesagt, ich finde es wenig dienlich, Emotionen mit einem achselzuckenden verständnislosen „Aber der Rechtsstaat“ zu begegnen und irgendwelche Fälle zu konstruieren, wo das ja vielleicht eventuell und so.
Mal etwas Wesentliches zur vielfach herangezogenen „Wiederholungsgefahr“:
Man kann trefflich darüber diskutieren, ob eine Wiederholungsgefahr im Wortsinne besteht. Nur ist diese Frage für die Anordnung von Untersuchungshaft überhaupt nicht relevant.
§ 112 a Abs. 1 Nr. 2 StPO, der bei gefährlicher Körperverletzung Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr erlaubt, verlangt (neben weiteren Voraussetzungen) ZWINGEND, dass diese Straftat „wiederholt oder fortgesetzt“ begangen wurde. Das heißt, es ist ZWINGEND eine entsprechende Vortat erforderlich, bevor ein Haftbefehl auf diesen Grund gestützt werden kann.
Ansonsten bleiben als Haftgrund eben nur Flucht, Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr. Und das man in diesem Fall zwar Haftbefehl erlassen, dessen Vollziehung jedoch ausgesetzt hat, ist angesichts der bekannten Informationen, die die Fluchtgefahr als sehr gering erscheinen lassen, durchaus nachvollziehbar.
@#786076:
Stimmt so nicht!
In Paragraph 112 Abs 1 Nr.3 StPO steht :
(3) Gegen den Beschuldigten, der einer Straftat nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 des Völkerstrafgesetzbuches oder § 129a Abs. 1 oder Abs. 2, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, oder nach den §§ 211, 212, 226, 306b oder 306c des Strafgesetzbuches oder, soweit durch die Tat Leib oder Leben eines anderen gefährdet worden ist, nach § 308 Abs. 1 bis 3 des Strafgesetzbuches dringend verdächtig ist, darf die Untersuchungshaft auch angeordnet werden, wenn ein Haftgrund nach Absatz 2 nicht besteht.
Ich finde die polemische und emotionale Reaktion gut und nützlich, weil sie auf einen Missstand hinweist, der schon ewig da ist und einfach nicht korrigiert wird: Die Verschleppung von solchen Verfahren. Der sinnvolle Gedanke als Antwort ist die Forderung nach sofortiger Inhaftierung, zur Not durch die U-Haft.
Das Ideal wäre doch, wenn der junge und geständige Täter Montags festgenommen wird und Freitags das Urteil bekommt. Solange dies nicht politisch forciert wird, und auch in der hier erzeugten Öffentlichkeit mit Halbsätzen wie „Natürlich muss man ein paar Dinge diskutieren“ abgetan, ja eben nicht diskutiert wird, gehts hier nicht um einen Rechtsstaat, der von der Mehrheit bedingungslos und emotionslos getragen wird. ;)
@#786077:
Stimmt so doch. Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr ist in § 112 “ klein a“ StPO geregelt, nicht in § 112 StPO, der sich mit den drei anderen (um nicht zu sagen Haupt-) Gründen befasst. Und nur um die vielfach falsch verstandene Wiederholungsgefahr ging es mir. Man könnte die Diskussion jetzt noch dahingehend fortführen, dass § 112 a eigentlich ein Fremdkörper in der StPO ist, da die Untersuchungshaft eigentlich einzig und allein der Verfahrenssicherung dient. Aber das will ja wieder niemand hören.
Das Zitat aus § 112 Abs. 3 StPO ist im Übrigen freilich richtig, gleichzeitig aber auch nur die halbe Wahrheit. Die Norm wurde aber schon vor Jahrzehnten vom Bundesverfassungsgericht dahingehend eingeschränkt, dass sie ihrem Wortlaut nach unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig ist und daher einer verfassungskonformen Auslegung bedarf, nach der auf das Vorliegen der Haftgründe nicht vollständig verzichtet werden kann; lediglich die Prüfung erfordert eine geringere Intensität.
Wiederholungsgefahr ist das eine, die scheint ja bei dem Jungen Mann nicht gegeben zu sein, aber die Signalwirkung auf andere darf man nicht unterschätzen. Denn die Botschaft ist ja erstmal: Jemanden zusammengeschlagen aber erstmal trotzdem auf freien Fuß. Das kann als falsche Signalwirkung auf andere potentielle Idioten verstanden werden.
Wenn man das mit den 78% Rückfallquote bedenkt, passiert ja jetzt eventuell das falscheste, was passieren kann, ein Ersttäter kommt in die kriminellst Umgebung ever und wird dadruch vllt. noch krimineller.
Aber trotzdem muß man sagen, ich kann das Opfer so gut verstehen, dass jetzt Anzeige wegen Mordversuch stellt und gerade weil ich es so gut verstehen kann, kann ich auch gutheißen, dass wir einen Rechtsstaat mit Gewaltenteilung haben und nicht auf persönliche Rache setzen.
Tss
Schwierige Thematik
Einerseits wird das ‚Häusliche Umfeld‘ immer gerne dazu benutzt,
um den Straftäter einzuordnen, andererseits kümmert es wenig,
unter welchen Umständen die Geschädigten leben müssen.
Ich hatte auch mal so ein Erlebnis, am Rodelberg in Treptow riss man mich nachts vom Gehweg in die Grünanlagen und haute mich flach. Ich hatte Glück im Unglück, und später sehr viel mehr Ärger mit den Behörden als Hilfe von ihnen(Ausweis und Führerschein weg). Das ist über zehn Jahre her, aber ich würde mich noch in 100 Jahren den Tätern erkenntlich zeigen.
Das der Knast nicht ausreicht die Täter von neuen Verbrechen abzuhalten lässt viele Ideen blühen, z.B. haben nicht die Römer solche Leute in die Arena geschafft? Da hätte so ein Held mal einen echten Gegner.
Und mit dem anderen Extrem „Strafe bringt nichs“ erklärt man die gesamte Bevölkerung für vogelfrei! Man sollte einzelne Vertreter dieser „humanen“ Meinung das mal ausexperimentieren lassen, egal was man ihnen antut – es wird nicht bestraft. Also im MA war so etwas als Todesstrafe gedacht.
Ich weiss auch nicht…, aber ich will nicht in einer Welt leben in der Verbrecher den Ton angeben. Leider habe ich oft den Eindruck das ich das bereits tue.
@#785999:
Soweit richtig. Aber was ist mit den ganzen Hobby-Vettels/Schuhmachers die glauben die Strassen waeren Rennstrecken? Alle wegsperren?
@Matthias Baumann: Haben Sie eigentlich nichts besseres zu tun als sinnfreie Kommentare zu kommentieren? Für Sie schreibe ich „Ironie“ das nächste mal dran!
By the way: Für einen Nichtjuristen scheinen Sie sich ja äußerst konsequent mit der Materie auseinander gesetzt zu haben. Ich vermute mal Sie gehören zu den Menschen, die anderen Menschen gerne sagen was diese zu tun haben und auch der festen Meinung sind, das nur Ihre eigene Meinung zu gelten hat. Sie können natürlich jeden wegsperren wie es Ihnen beliebt und anderen Paragraphen um die Ohren hauen, das einem schwindelig wird, um Ihre Meinung zu untermauern. Aber letztendlich sind es ja die (fertig) studierten „Juristen“ die Entscheidungen über eine U-Haft und der Gleichen fällen! Ihre persönlich Meinung und auch Ihre Kenntnisse über die Materie, deren fundiertheit ich aus Motivaionsgründen nicht nachprüfen werde, ändert aber nichts an der Tatsache, das Juristen entschieden haben, besagten, mutmaßlichen Täter bis zur Verhandlung, nicht in eine Zelle zu sperren.
Ich hoffe das war jetzt gehaltvoll genug für Sie? Bitte sparen Sie sich die Mühe hierauf zu antworten, da ich Sie doch ziemlich langweilig finde. Ignorieren Sie mich doch einfach und geben meiner Rechthaberei damit kein Futter, ich kann damit leben. Sie dürfen sich natürlich gerne an meinem dummen Gewäsch stören (Hups haben Sie ja schon!), aber meinen Sie nicht, daß Menschen wie Sie, Menschen wie mir damit erst die Grundlage für weiteres dummes Gewäsch geben? Denken Sie mal darüber nach!
Übrigens, meine Frisur ist nicht einmal mit nicht ausgesprochenen Unterstellungen, mit meiner politischen Einstellung deckungsgleich!
Ich wusste gar nicht, dass Ironie auch so platt sein kann…
Na ja, wieder was dazugelernt…
Ich schreibe niemanden irgendetwas vor, behalte mir aber vor pseudo-intellektuelles Gewäsch und platte Primitiv-Ironie entsprechend zu kommentieren…
Warum sollte ich Sie ignorieren wo Sie doch mit ihren rührenden Kommentaren unfreiwillig zu meiner Heiterkeit beitragen?
Leider muß ich Sie ganz entschieden enttäuschen, ich bin nicht einmal Pseudo Intellektuell. Und im Gegensatz zu Ihnen, reicht es mir vollkommen mit einer platten primitiv Ironie um mich zu schreiben. Vermutlich fühlen Sie sich aber durch jede Bemerkung, eines Ihnen unterlegenen Geistes herausgefordert, nochmals mitzuteilen wo die Intelligenz wirklich wohnt. Dieses Recht sei Ihnen jederzeit zugestanden und in meiner Unwichtigkeit als letztes Glied in der Nahrungskette, gewähre ich Ihnen gerne das letzte Wort, damit Sie mich mit etwas richtig Wichtigem ins kommunikative Abseits stellen können. Ich danke Ihnen für die Bereitschaft mich belehren zu wollen, hoffe das Sie sich wieder mit den wichtigen Dingen des Lebens beschäftigen können und freue mich darüber, daß ich Ihnen wenigstens ein Schmunzel bereiten konnte. Ihr untertänigster Diener.
Um mich herauszufordern bedarf es schon ein bisschen mehr…
Belehrung? keine Spur, aber ich bedanke mich aufrichtig für ihren erneuten Versuch mich zu erheitern, auch wenn er diesmal nicht ganz so erfolgreich war…
Verkrampfter Humor ist nicht so mein Fall…
Haben Sie jetzt eigentlich auch noch etwas zum Ursprungsthema beizutragen oder haben Sie mit ihren persönlichen Anfeindungen ihr Pulver bereits verschossen?
Die in Bezugnahme
erleichtert das Lesen.
@#786326: @#786348: @#786351:
Bin verständnisvoll.
Alles Gute
Hallo,
eine schnelle Verurteilung und eine Haftstrafe werden sicherlich folgen. Davon hat das Opfer nichts. Ich bin für Schmerzensgeld und eine Entschädigung des Opfers in einer Höhe, die den Täter noch sehr sehr lange an seine Tat denken und dafür arbeiten lassen.