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Wie man die GEMA verlässt und trotzdem bei der GEMA bleibt. Auf eine Art.

Hinweis: Ich befinde mich derzeit auf dem Reeperbahn Festival und Campus in Hamburg und werde am laufenden Band mit Korrekturen und Hinweisen zu diesem Artikel versorgt, es kann also immer wieder kleinere Änderungen oder Erweiterungen geben.

„Dieses Video ist deinem Land leider nicht verfügbar“ – noch immer nervt dieser YouTube-Hinweis, der uns hierzulande in erster Linie Musikvideos vorenthält und über den wir nicht nur bei Spreeblick mehrfach debattiert haben. Der andauernde Streit zwischen YouTube/Google und der GEMA über die Höhe und Art der Vergütung von Musik-Urhebern ist noch immer der Grund für die Sperrung einzelner Videos, deren Nichtsichtbarkeit zwar nicht von der GEMA veranlasst wird, wohl aber von Labels oder Verlagen, welche Urheber vertreten und sich mit der Haltung und den Forderungen der GEMA solidarisch erklären. Solange Google gegenüber der GEMA nicht einlenkt, bleiben bestimmte Videos eben zum Ärger der Fans gesperrt.

Ich weiß nicht, wer sich wann wie und wo trifft oder eben nicht und wer dabei am meisten bremst. Aber ich weiß, wer bei der Debatte am längeren Hebel sitzt: Google.

Gerüchte besagen, dass der Konzern derart genervt von der GEMA sei, dass er die generelle Abschaltung bzw. Sperrung aller Songs in Deutschland plane, deren Urheber GEMA-Mitglieder sind. Google, so heißt es, könne auf die durch Musikvideos in Deutschland entstehenden Umsätze locker verzichten und würde den Streit mit dieser Maßnahme beenden wollen.

Von wegen: Sollte Google diesen Schritt gehen, träte natürlich alles andere als Stille und Frieden ein, die GEMA sähe sich einer neuen Flut von Protesten und Attacken ausgesetzt und wieder einmal könnte sich Google lächelnd zurücklehnen und mit dem Finger auf andere zeigen. Denn, ich wiederhole mich: Google sitzt am längeren Hebel. YouTube braucht keine Musikvideos, um zu existieren (der Markt in Deutschland scheint eh recht überschaubar zu sein, angeblich [an dieser Stelle setzt ein Update ein, denn mein ersten Zahlen waren falsch] ist der Markt für Streaming-Ads in Deutschland derzeit nicht größer als knapp 200 Mio. Euro, beinahe zwei Drittel davon soll Gerüchten zufolge über Videos von RTL, PRO7 usw. eingespielt werden). Aber ein Künstler, der nicht auf YouTube vertreten ist, hat es mindestens ein Stück schwerer am Markt.

Auch, wenn diese Pille bitter schmeckt, muss sie ein Verhandlungspartner wie die GEMA an dieser Stelle vielleicht schlucken und das Bestmögliche daraus machen – sich mit Google zu einigen, ist nämlich keinesfalls unmöglich, wie wir später in diesem Text noch erfahren werden. Im Fall der GEMA/Google-Streitereien aber haben jahrelange Bemühungen nicht weitergeführt, noch immer fließt kein YouTube-Geld an die Urheber und die GEMA schafft es nicht nur in diesem Bereich der digitalen Musiknutzung nicht, ihrer Pflicht und Verantwortung der Auswertung und Mitglieder-Vergütung nachzukommen.

Viele dieser GEMA-Mitglieder verzweifeln am Stillstand und sehen sich in einer Zwickmühle, wenn sie im „klassischen“ Auswertungsbereich der GEMA (Radio, Film, TV), in dem sie – abgesehen von der späteren Verteilungsungerechtigkeit – einen funktionierenden Job macht, nicht auf die Leistungen der Verwertungsgesellschaft verzichten wollen. Einmal GEMA, immer GEMA, entweder oder, hopp oder topp. Denken die Urheber.
Und irren sich.

Denn es ist sehr wohl möglich, GEMA-Mitglied zu sein und zu bleiben, sich aber ausschließlich in den „klassischen“ Bereichen vertreten zu lassen – und für den digitalen Bereich aus der GEMA „auszusteigen“. Urheber haben das Recht, der GEMA genau dann einzelne Auswertungsbereiche zu entziehen, wenn diese von der GEMA nicht ausreichend und im Sinne der Urheber wahrgenommen werden.

Es ist vermutlich kein Zufall, dass die GEMA diese Möglichkeit nicht besonders deutlich kommuniziert, und es ist wahrscheinlich auch nicht nur dem bürokratischen Aufwand zu verdanken, dass der Austritt aus der GEMA hinsichtlich der Wahrnehmung digitaler Auswertungsrechte nur einmal im Jahr möglich ist. Die aktuelle Frist dafür läuft am 30. September 2012, also in wenigen Tagen, ab.

Wer als GEMA-Mitglied der GEMA die Rechte im Online-Bereich entziehen will, findet am Ende dieses Artikels einen Formulierungsvorschlag. Und sollte vor diesem Schritt unbedingt folgendes beachten:

Wer als Urheber in Sachen Online-Rechte „frei“ ist, kann problemlos auf YouTube stattfinden, braucht unter Umständen aber dann jemanden, der seine Rechte im digitalen Bereich anstelle der GEMA wahrnimmt. Wenn man bei einem Verlag ist, kann man diesen bitten, einen eigenen Vertrag mit YouTube zu machen oder die Zahlungen über einen Online-Dienstleister abwickeln. Der Verlagsbereich von Finetunes soll so einen Deal mit YouTube haben. Im Fall von Einnahmen wird mit dem Urheber direkt oder mit dessen Verlag abgerechnet, der Dienstleister behält eine Bearbeitungsgebühr. Und es ist zu erwarten, dass auch andere Unternehmen oder Verlage direkte Deals mit Google machen werden oder das schon getan haben. Man muss nur wollen.

Allerdings hat man als „Digital-GEMA-Freier“ dann nur die Urheber-Einnahmen über YouTube geregelt. Ein Dienst wie iTunes rechnet weiterhin mit der GEMA ab und von dort bekommt man dann kein Geld mehr (die Verkaufsanteile betrifft das natürlich nicht, die behält man, es geht hier allein um die Einnahmen aus Urheberrechten) da man ja der GEMA die Online-Rechte entzogen hat. Und auch Musicload oder Streaming-Dienste wie Spotify rechnen über die GEMA ab. Bevor man also „teilkündigt“ sollte man gut abwägen: Kommt über iTunes/ Musicload/ Spotify/ Webradio Geld? Sind es relevante Summen? Verzichtet man darauf, damit man auf YouTube stattfinden kann? Oder verzichtet man auf YouTube, da via GEMA durch die Verkäufe auf anderen Portalen wichtige Summen reinkommen?

Die Entscheidung ist für Urheber schwer, aber auch nicht für immer. Wenn sich die Dinge ändern, kann man sich schließlich auch wieder an die neuen Gegebenheiten anpassen. Vielleicht entstehen Dienstleister, die sich um alle Online-Auswertungen kümmern können und man braucht die GEMA im Online-Bereich gar nicht mehr. Vielleicht einigen sich auch die GEMA und Google nun doch etwas schneller. Wie auch immer: Wir bleiben mittendrin im Wandel und jetzt scheint etwas Bewegung ins Spiel zu kommen.

Formulierungsvorschlag für den „GEMA-Digital-Ausstieg“:

GEMA
Generaldirektion Berlin
Bayreuther Straße 37
10787 Berlin

Teilkündigung Berechtigungsvertrag Online-Rechte

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich die im Berechtigungsvertrag zwischen XYZ und der GEMA übertragenen Rechte für Onlinenutzungen gem. § 10 Ziff. 2 des Berechtigungsvertrages.

Ich bitte um schriftliche Bestätigung dieser Teilkündigung.

Vielen Dank & mit freundlichen Grüßen,

38 Kommentare

  1. 01
    Torsten

    Muss iTunes nicht auch ohne GEMA über die Musikverlage Geld zahlen?

  2. 02

    @#808589: Ich muss da noch mehr Details rausfinden … soweit ich bisher weiß, rechnet Apple nur direkt mit der GEMA ab (die dann an die Verlage zahlt, so wie in den klassischen Bereichen auch) und macht bisher keine Direkt-Deals mit Urhebern oder Verlagen.

  3. 03
    Torsten

    Johnny: Danke. Evtl wird da der Unterschied zwischen Verein und dem Apparat dahinter relevant. Die GEMA-Verwaltung macht ja auch Inkasso für Nicht-Mitglieder.

  4. 04

    Man sollte vielleicht erwähnen, dass man von den Verkäufen bei den Online-Händlern (iTunes, Musicload, Beatport, …) trotzdem seinen Anteil am Erlös bekommt. Es geht im Artikel lediglich um den ZUSÄTZLICHEN Anteil, den man von der GEMA bekommt.

    Da dieser Anteil auf jeden Song gerechnet eher gering ist, kann man auf den wahrscheinlich auch verzichten.

  5. 05

    @#808592: Man bekommt natürlich seine Anteile am Verkauf, ja. Es geht nur um die Urheber-Anteile.

  6. 06

    @#808593: Wollt’s halt nur sagen. Im Artikel klingt es so, als würde man gar kein Geld mehr bekommen. :-)

  7. 07

    Vorsicht Johnny, bist Du sicher, dass eine Firma wie finetunes auch die Urheberrechte ggü Google wahrnimmt? Leistungsschutzrechte ja, klar. Aber Urheberrechte? Das würde eigentlich doch eher ein Verleger tun.

  8. 08

    @#808595: Soweit ich es verstehe, nimmt Finetunes in dem Moment quasi die Rolle der GEMA ein und sammelt für die Verlage ein. Aber ich rufe da noch mal und frage.

    @#808594: Völlig korrekter Hinweis! Ich schreibe das noch mal deutlicher oben rein.

  9. 09

    @#808595: Scheint korrekt so zu sein (aber es ist der Verlagsbereich von Finetunes, nicht Finetunes selbst, habe das oben korrigiert).

  10. 10
    Marvin

    Und im taz-Porträit stand noch, dass du nicht mehr der Kindergärtner im Gema-Streit sein möchtest ;)

    Danke, dass du das Thema trotzdem unaufgeregt und objektiv weiter bearbeitest.

  11. 11
    Conte

    Bist du eigentlich in der GEMA, Johnny?

  12. 12

    Hi. Ich überlege ob ich mein nächstes Album frei ins Netz stelle, was ja als GEMA-Mitglied nicht so einfach ist. Durch die Kündung der Online-Wahrnehmung, wäre das dann doch kein Problem mehr, wenn ich das richtig verstanden habe? Ist das so?

  13. 13

    @#808598: Hör bloß uff! ;)

    @#808599: Ja (habe ich schon öfter drüber geschrieben), ich bin in der GEMA und habe als Musiker lange Zeit (auch) durch die Einnahmen existieren können. Dass ich also kein genereller GEMA-Ablehner bin, ist relativ bekant. Ich lasse mir gerade diesen Digital-Austritt durch den Kopf gehen, glaube aber sogar, dass ich das nicht brauche, weil ich die Erweiterung zum Digitalen vor vielen Jahren nicht unterzeichnet habe. Das finde ich in den kommenden Tagen raus.

  14. 14

    @#808600: Ich würde in solchen Fällen lieber bei der GEMA anrufen und fragen … aber vielleicht kann es hier auch jemand anderes beantworten!

  15. 15
    DieterK

    „der Grund für die Sperrung einzelner Videos, deren Nichtsichtbarkeit zwar nicht von der GEMA veranlasst wird, wohl aber von Labels oder Verlagen, welche Urheber vertreten und sich mit der Haltung und den Forderungen der GEMA solidarisch erklären.“

    So weit ich weiß, veranlassen die Labels die Sperrung nicht aus Solidarität mit GEMA. Das wäre ja was ganz Neues: Solidarität zwischen Labels und Urhebern! Im Gegenteil: Die Labels wollen ihren Anteil an den Einnahmen aus der Rechteverwertung durch YouTube und ähnliche Dienste auf Kosten der Urheber erhöhen. Das ist auch der Hintergrund von VEVO, einem Gemeinschaftsunternehmen von UMG und Sony Music, für das YouTube als technischer Dienstleister agiert.

    Bezüglich der Abspaltung der Online-Rechte sollte noch erwähnt werden, dass die GEMA längst auch in diesem Bereich tätig ist, Zum Beispiel mit CELAS, einem Gemeinschaftsunternehmen mit EMI. Dabei ist CELAS ein kommerzielles Unternehmen, keine „klassische“ Verwertungsgesellschaft, das heißt, die gesetzlichen Auflagen, die für die GEMA gelten, gelten für CELAS nicht.

  16. 16

    @#808604: Und wenn es stimmt, was man so hört, dann sind sowohl die Verhandlungspartner als auch die Unterschriften bei GEMA und CELAS die gleichen…

  17. 17
    Ingo

    Die Industrie schnallt nicht, dass ich als Konsument oftmals bei youtube vorhöre, so als würde ich im Laden über Kopfhörer reinhören in das neue Album des Acts. Gefällts kaufe ich offiziell im Laden oder downloade legal für im Schnitt 10 Euro. Youtube sollte auch als Verbreitungsmedium begriffen werden.

  18. 18
    the_stephan

    ITUNES sollte eigentlich kein problem sein: die oben genannten „digitalen rechte“ lassen sich in „streamingrechte“ (YOUTUBE etc.) und „downloadrechte“ (ITUNES etc.) teilen; man kann der GEMA die wahrnehmung der streamingrechte entziehen und damit gemastressfrei bei YOUTUBE stattfinden, ihr aber weiterhin die wahrnehmung der downloadrechte überlassen und damit weiterhin von ITUNES verkäufen profitieren.

  19. 19

    @Johnny und the_stephan: Habe gerade mit der GEMA telefoniert. Man hat mir gesagt, daß man nur die kompletten Online-Rechte rausnehmen kann. Somit ist das Fax so gut wie fertig ;-) Nochmal vielen Dank an Johnny für die „Inspiration“ ;-) Cheers, Sam

  20. 20

    @#808606: Doch, doch, das schnallen viele in der Branche schon, nicht ohne Grund gibt es bei vielen Alben *alle* Songs auf YouTube zum „Vorhören“, selbst ohne echtes Video. Aber auch, wenn man YT ähnlich wie Radio betrachtet, soll halt Geld an die Urheber fließen.

  21. 21
    Holger Schade

    „Gerüchte besagen, dass der Konzern derart genervt von der GEMA sei, dass er die generelle Abschaltung bzw. Sperrung aller Songs in Deutschland plane, deren Urheber GEMA-Mitglieder sind.“

    Kleine Ergänzung: Mitnichten geht es bei den Youtube-Sperrungen nur um Videos von GEMA-Mitgliedern. Vielmehr geht es um Mitglieder bzw. Kunden aller Verwertungsgesellschaften weltweit, denn diese haben natürlich Gegenseitigkeitsverträge. Jeder weiß ja, dass nicht nur Videos deutscher Künstler gesperrt sind.

    Und noch zur Frage, wieviel man von Spotify und Co. bekommen kann: die Ausschüttungen der Streamingdienste sind derart gering, dass man auf sie als Urheber sehr wohl verzichten kann. Rund 500.000 Streams bei Spotify bringen z.B. ca. 200 EUR in die Kasse. Auch bei Youtube war es in der Vergangenheit nicht mehr (und wird auch künftig wohl nicht). Was bei Youtube das eigentliche Geld bringt, ist die im/am Video platzierte Werbung! Das sind natürlich keine Gelder, die automatisch an Urheber gehen…

  22. 22
    Holger Schade

    @#808595: Die content aggregators rechnen Verkäufe und z.T. auch Streams korrekt mit den jeweils zuständigen Urheberrechtsgesellschaften ab, darunter auch der GEMA.

  23. 23

    @#808611: Deine Korrektur ist korrekt, aber ich habe das vereinfacht, um es nicht noch komplizierter zu machen (naja, deswegen heißt es ja auch „vereinfachen“ …).

  24. 24
    flubutjan

    Schicke Sache, gratuliere.

    (Ah, keine Komplettkursivierung mehr. Oder war das etwa nur bei mir?)

  25. 25
    Oke Göttlich

    @Holger: leider kann man die Streamingabrechnungen nicht nutzungsbasiert betrachten. Es gibt allein bei spotify mehrere Tarife aufgrund verschidener Modelle. Zwar steht am Ende ein Durchschnittswert, den man sich selbst ausrechnen kann, aber dieser variiert stark von der Anzahl der Nutzer und/oder der Masse des geldes, die im Werbepott liegt. Dies ist übrigens analog zu youtube. Aus diesem Grund sollte bei weiterer Markterschließung der Streamingservices der Urheber darauf nicht verzichten. Aus unserer Sicht bei finetunes kann man sagen, dass alle Streamingservices zusammen, den dritthöchsten Umsatz für Labels und Künstler machen.

  26. 26

    Zu Spotify als (Nicht)-Einnahmequelle siehe den guten Artikel bei SPON
    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/spotify-musiker-klagen-ueber-niedrige-streaming-erloese-a-841643.html

    Generell empfehlenswert: SPON rss-Feed zum Thema Musikmarkt:
    http://www.spiegel.de/thema/musikmarkt/index.rss

  27. 27

    Sollte hier auch Erwähnung finden: Die in Gründung befindliche „GEMA-Alternative“ Cultural Commons Collecting Society (C3S)
    siehe Artikelsammlung:
    http://www.facebook.com/synapsenkitzlerfan/posts/433567776701741

  28. 28

    Immer mehr Künstler gehen zu Vimeo. Kaum einem dürfte es aufgefallen sein, es ist aber so: Die Video-Suche von Google heißt seit einiger Zeit nur noch „YouTube“. Es ist zu vermuten, dass sich Google durchaus bewusst ist, dass es alternativen zu YouTube gibt. Da lässt man doch gerne sein Quasi-Monopol als Suchmaschinist spielen.

    Am Ende verliert bei der Sache vor allem der Künstler, der heute mehr denn je auf Präsenz und Aufmerksamkeit bei YouTube angewiesen ist.

  29. 29
    Mike

    In der ersten Zeit war ich einfach nur genervt, dass soviele Lieder wegen der GEMA in Deutschland auf YouTube gesperrt sind.

    Vor ca. 2 Jahren wollte ich ein Lied anhören, es war gesperrt, damals wurde mir klar, wie verrückt das alles mittlerweile geworden ist.

    Auf der Voyager 2 Sonde ist die berühmte Goldene Schallplatte angebracht, auf der verschiedenste Musikstücke drauf sind.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Medieninhalte_der_Voyager_Golden_Record#Musik

    U.a. ein Lied vom Blues Musiker „Blind Willie Johnson“. Das Lied heißt „Dark was the night“, von 1927!

    http://www.youtube.com/watch?v=BNj2BXW852g

    Ich konnte es nicht fassen, ein Stück das mehr als 80 Jahre alt ist, gesperrt, wegen Verwertungsrechten.
    Da es dabei nur um Geld geht, über 80 Jahre später, ist natürlich das Ende von Blind Willie Johnson besonders tragisch.

    „1945, vielleicht auch erst 1947, brannte sein Haus nieder. Da Johnson jedoch sehr arm war, blieb im nichts anderes übrig, als weiterhin in der Ruine zu leben. Blind Willie Johnson verstarb danach an einer Lungenentzündung.“

  30. 30
    Arnulf

    @DrNI

    Gebe in die Suchmaske von Google/Videos ein:

    „johnny neon hearts“

    Erstes Ergebnis ist ein Vimeo link.

    Bitte, Google ist auch nicht an allem schuld.

  31. 31
    Flo

    Wie hoch ist denn die Vergütung, die der Verlag von Finetunes von Google bekommt? Das fänd ich mal spannend…

  32. 32
    sunny

    scheiss auf die sperren ,es gibt doch unzählige programme um alles im netz zu sehen..

    ich hatte die letzten jahre nicht ein einziges problem..
    der streit zwischen google und der gema ist nur was für die öffentliche presse.

    Jeder nutzer weißt das es keine wirklichen sperren gibt.