„Nach Telekommunikationsgesetz (TKG) § 110 und Telekommunikations-Überwachungsverordnung müssen seit dem Jahr 2005 alle Betreiber, die Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit anbieten, d. h. in diesem Zusammenhang öffentliche E-Mail-Server betreiben, auf Anordnung eine E-Mail-Überwachung durchführen. Anbieter, die insgesamt mehr als 10.000 (vor 2008: 1.000) Teilnehmer haben, müssen technische und organisatorische Vorkehrungen zur unverzüglichen Einleitung einer Überwachung treffen, sprich „überwachungsbereit“ sein.“ http://de.wikipedia.org/wiki/E-Mail-%C3%9Cberwachung
„Nach Telekommunikationsgesetz (TKG) § 110 und Telekommunikations-Überwachungsverordnung müssen seit dem Jahr 2005 alle Betreiber, die Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit anbieten, d. h. in diesem Zusammenhang öffentliche E-Mail-Server betreiben, auf Anordnung eine E-Mail-Überwachung durchführen. Anbieter, die insgesamt mehr als 10.000 (vor 2008: 1.000) Teilnehmer haben, müssen technische und organisatorische Vorkehrungen zur unverzüglichen Einleitung einer Überwachung treffen, sprich „überwachungsbereit“ sein.“
http://de.wikipedia.org/wiki/E-Mail-%C3%9Cberwachung
Da kommt es doch ganz gelegen, dass Herr Jörg Schieb (www.wdr.de)
Schlagwort „Internet“ darauf hingewiesen hat:
Neben den aus den Printmedien bekannten Tests
bietet der unten angegebene Link hoffentlich einen
nahezu exakten Wert der Datenvermittlung.
http://www.initiative-netzqualitaet.de/zum-test/
Nur mal so,,,
Schöne Ferien