Der Chaos Computer Club hat gemeinsam mit dem Internationale Liga für Menschenrechte e. V. Strafanzeige u.a. gegen die Bundesregierung, die Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz gestellt. Den genannten und dem Bundesminister des Inneren sowie der Bundeskanzlerin werden verbotene geheimdienstliche Agententätigkeiten sowie Beihilfe hierzu, Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs und Strafvereitelung im Amt durch Duldung und Kooperation mit der NSA und dem GCHQ vorgeworfen.
Ich bin sicher, dass sich die Anwälte des CCC jede Menge fachliche Gedanken darüber gemacht haben, wie man solch eine Strafanzeige formuliert, ich wäre daher sehr froh, wenn man in den kommenden Wochen mehr davon hört als von der Strafanzeige der Piraten Hessen gegen Angela Merkel vom Juli 2013.
Die bundesdeutschen Behörden werden sich schon in alle Richtungen abgesichert haben, dennoch, es ist eine gute Aktion, die das Thema weiterhin in den Medien präsent sein lässt. Somit lässt sich die „Absicherung“ der Regierenden in Hoffnung auf das mediale Vergessen wenigstens ein wenig unterwandern. Auf einem ganz anderen Blatt steht die mediale Posse, die eine mögliche Entscheidung der Gerichte erwarten lässt.
Merkwürdigerweise krittelt die TAZ an der Anzeige herum:
https://www.taz.de/Kommentar-Strafanzeige-wegen-NSA/!132275/