Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung werden Strafverfolger nicht müde, eine schnelle Wiedereinführung der Telekommunikationsüberwachung zu fordern. Auf einem Kongress von eco, dem Verband der deutschen Internetwirtschaft, und der Fachzeitschrift MultiMedia und Recht erklärte der Cottbusser Oberstaatsanwalt Thomas Schell, wofür die Vorratsdatenspeicherung gebraucht wird. Read on my dear…
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Kommt sie noch, die Vorratsdatenspeicherung 2.0?
Den Forderungen nach einer baldigen Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung hat Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger eine Absage erteilt. Vor der Sommerpause, wie das CDU-Innenminister de Maizière gern hätte, soll es kein neues Gesetz geben. Aber wird die „Vorratsdatenspeicherung 2.0“ überhaupt noch kommen?
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