Jetzt ist es raus: Die HartzIV-Regelsätze für Kinder sind verfassungswirdrig. Die Hoffnung des Spiegelfechters, Karlsruhe könnte die gesamten Regelsätze kippen und damit die Diskussion über einen Mindestlohn ankurbeln, hat sich indes nicht bewahrheitet.
Die Regierung hat sich Mühe gegeben, die zu erwartende Maulschelle schon vorab abzufangen. Einen klaren Auftrag des Gerichts hat Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger erhofft, nochmal nachzubessern. Völlig unklar bleibt, warum die Regierung das Ende der Verhandlung abgewartet hat, um tätig zu werden. Seit einem Jahr ist das Verfahren jetzt anhängig, aber statt in die Offensive zu gehen, Politik zu machen und beispielsweise die Regelsätze anzupassen, hat man sich darauf verständigt, die Füße still zu halten. Mit dem Ergebnis, dass jetzt ein riesiger Bearbeitungsstau auf die Behörden zukommt. Was auch immer die Regierungsparteien sich bei der NRW-Wahl auf die Wahlplakate drucken lassen, „Zukunft wird gemacht“ wäre keine gute Wahl.







