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Hardware mit Verfallsdatum

Beweis!

Gestern war die Poizei hier und wollte mich mitnehmen. Angeblich hatte ich »einen Haufen Geräte benutzt, deren Zulassung bereits seit etlichen Jahren abgelaufen« war, u.a. Festplatten, Radios, Uhren, einen Kühlschrank und zwei elektrische Nasenhaarentferner.

Diese würden mit ihrem Betrieb »unendlichen Schaden an Haus, Hof, Garten und Gemeinde anrichten«, vor allem aber an »wichtigen Wirtschaftzweigen und deren Kunden — Pro Aufschwung und so, Fortschritt, aus Alt mach Neu, es is wie’s is« (O-Ton).

Auf meinen Hinweis, dass ich weder wusste, dass Geräte ablaufen könnten, noch, dass MEINE Geräte bereits abgelaufen seien, zuckten die Beamten nur mit den Schultern und sagten: »Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Mitkommen!«

Glücklicherwiese hatte ich 29.500 Euro in bar unterm Sofa und konnte die Freunde und Helfer bestechen damit besänftigen.

Fürs erste.

Denn in irgendeinem Hinterstübchen klingelt gerade mein altes Telefon. Ein CE-, CG-, AB-, ET- oder KA-Telefon der Klasse I bis VII.

Nutzung illegal; ab 2009.

Als ich das schmucke Ding damals im T-Punkt meines Urvertrauens angedreht bekam, machte mich niemand auf eine wie-auch-immer geartete Frequenzproblematik aufmerksam. Niemand wies mich darauf hin, dass »in fünf, vielleicht erst sechs Jahren« irgendwelche Funk-Mietverträge, auf die ich gar keinen Einfluss habe, ablaufen könnten.

OK, OK, an dem Telefon befindet sich ein Sticker — »Auf Frequenz 98,1KHz mindestens haltbar bis Ende 2008« –, aber wer nimmt sowas ernst?

Auch der MemoryStickProDuoDeltaDouble, ein Prototyp aus dem Jahre 1999, verrichtet zwar noch fleißig seinen Speicherdienst, doch laut letzter Benutzungserlaubnisverordnungszusatzbestimmungsvereinbarung wird der physikalische Platz, den solch ein Medium im Raum-Zeit-Kontinuum einnimmt (Dunkle Materie und so) ab 2010 für wichtigere Dinge gebraucht.

Kosten bei unzulässiger Weiterverwendung: 128,- Euro/MB; zu erkennen sind die entsprechenden Sticks am langen Namen und dem umgedrehten Smiley auf der Platine.

Mein brandneues Akku-Ladegerät von Varta lädt zwei Akkus in lediglich 15 Minuten. Auf der Rückseite stehen etliche Typenbezeichnungen und sonstige Bekanntmachungen — wie lange ich es benutzen darf, steht da nicht.

Heute erfahre ich dann, dass laut neu novellierter Haustromnutzungsnovelle die Nennlast, die ein einzelnes Akkuladegerät ab 2011 zur Gesamtlast eines Mehrfamilienhauses beitragen darf, lediglich 246MA/c beträgt. Keine Ahnung, was das bedeutet, und beim Verbraucherschutzbund geht niemand ans Telefon.

Ich mag mir gar nicht ausmalen, wieviele Geräte in meiner Wohnung womöglich ohne gültige Zulassung laufen. Wie lange darf ich Bluetooth nutzen? Wann verfallen die WLAN-Standars, und wie funktioniert überhaupt mein Game-Controller?

Wo kann ich nachlesen, welche Nutzungsberechtigungen wann auslaufen?

Und gibt es womöglich nur deshalb keine IR-Ports mehr, weil es ein Lizensierungsproblem gab? Was ist mit den Entfernungsmessern meiner Autofokus-Kamera?

»Das ist kein IR-Port, das ist ein Autofokus…«

»Erzählen Sie das Ihrem Zellennachbarn, der meint auch, er sei unschuldig.«

»Aber ich habe per Hand scharfgestellt. Ehrlich.«

Walkie-Talkies.

Babyphones.

GPS-Empfänger.

UMTS-Handys.

Erst 1.000 Euro für ein iPhone zahlen, und in zwei Jahren wegen abgelaufener 3G-Lizenz für zehn Monate in den Knast…

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