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26.07.08
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von | 2

 

Der unzivilisierte Osten

  1. 07

    Ivo:

    Für mich riecht das ganze ja sehr nach einer Auftragsarbeit des bayrischen Ministerpräsidenten der darüber verärgert ist, dass der Tourismus in Nord-/Ost-Deutschland besser läuft als im schönen Bayern. Und wenn es um Lokalpatriotismus geht (und das mein ich zum Teil durchaus im positiven Sinne) finden in Bayern schon einmal Partner zusammen, von denen man es vorher nie gedacht hätte!

    Ein zweites ganz anderes Statement zum Artikel:
    Macht Urlaub in Deutschland! Es gibt vieles zu entdecken!

    12.06.2008 um 08:42

Klüger Clubben

  1. 06

    Ivo:

    man stelle sich vor man wohnt in einer sechser wg da begegnet man diesem problem wöchentlich und am ende bleibt man meistens zu hause :)

    04.07.2007 um 19:56

Primacall

  1. 05

    Ivo:

    Phu also, sehr weitreichendes Thema.
    Grundlage dieser Diskussion sollte eigentlich das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sein und ich finde es ein bisschen Schade das Spreeblick da nicht auch ein bisschen auf die rechtliche Seite guckt.

    Zum Thema “wo haben die eigentlich meine Daten her”:
    Das BDSG regelt ganz klar die Weitergabe/Vermietung/Verkauf von Adressen. Es ist jedem adressverarbeitendem Unternehmen erlaubt diese Adressen in Form von Listen weiterzugeben.
    Dabei gilt es allerdings einige Kriterien zu beachten.

    1. Der Adressat muss aktiv in die Weiterverarbeitung seiner Daten eingewilligt haben. D.h. er muss ein entsprechendes Häckchen sowohl im Web oder z.B. auf einer Postkarte selbstständig setzen. Eine bereits aktivierte Checkbox oder ein Text nach dem Motto “Ich bin damit einverstanden das ….” ist nicht rechtsgültig.

    2. Diese Adresslisten dürfen nur in einem bestimmten Format weitergeben werden. Man darf zum Beispiel Adressen aus einer Datenbank immer nur nach EINEM Kriterium selektieren. z.B. Einkommen oder Altersdurchschnitt oder Interesse an einem bestimmten Thema, etc. pp.

    Einer der größten Adresshändler in Deutschland ist z.B. die Deutsche Post … hier kann man z.B. Verschickungen an alle Haushalte aus einem bestimmten PLZ Gebiet durchführen.
    Es gibt noch viele weitere Unternehmen, z.B. Anbieter von Mailaccounts, Bonuskartens, Creditreform, Schufa etc. pp.
    Das Einwohnermeldeamt darf Adressen, nach meiner Kenntnis, ohne Anfrage nur an Organisationen des öffentlichen Rechts herausgeben. Gegenüber Privatunternehmen darf nur dann Auskunft gegeben werden, wenn das anfragende Unternehmen bereits eine Adresse der Person nennen kann die überprüft werden soll. (z.B. bei Umzug, Ummeldung, Heirat)

    Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es?

    Das BDSG sieht ganz klare Maßnahmen zur Sicherung der eigenen persönlichen Daten vor. Jedes Unternehmen das personenbezogene Daten verarbeitet muss einen sog. Datenschutzbeauftragten berufen. Egal wie groß das Unternehmen ist. So ein Telefonist müsste in jedem Fall die ausführende Firme und die Anschrift des Datenschutzbeauftragten nennen können. Dieser Datenschutzbeauftragte muss ein sog. Verfahrensverzeichnis an jede Person aushändigen können, in dem detailliert aufgeschlüsselt ist wie und wo die eigenen Daten verarbeitet werden und von wem die Daten gekauft/gemietet wurden. Man kann diese Kette meist über verschiedene Adressbroker zurückverfolgen und bei jedem einzelnen die Löschung seiner Daten verlangen.

    Gibt es keinen Datenschutzbeauftragten oder wird niemand benannt hat jeder das Recht eine Eingabe beim Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Bundeslandes abzugeben. Diese sind Verpflichtet dieses Unternehmen auf datenschutzrechtliche Verstösse zu überprüfen. Grobe Vergehen können mit relativ hohen Geldstrafen oder sogar Gefängnis bestraft werden.

    Da das BDSG aber noch ein recht junges Gesetz ist, herrscht in der Allgemeinheit viel Unwissen darüber. Weiterhin sind die Landesdatenschützer personel sehr schlecht aufgestellt und haben kaum Chancen jeden Wirtschaftsbereich der Adressbestände verkauft in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren.

    Solchen CallCentern möchte ich unterstellen, dass sie genau wissen das sie gegen Gesetze verstoßen, die mangelnde Kontrolle aber klar für sich ausnutzen. Ich weiß aus anderen Bereichen wo ebenfalls sehr viele Daten verarbeitet werden das einfach blankes Unwissen über die rechtlichen Grundlagen herrscht.

    Ich habe z.B. den Datenschutzbeauftragten eines Unternehmens in dem ich beschäftigt war nach dem Verfahrensverzeichnis gefragt und er Antwortete - Zitat: “Davon habe ich noch nichts gehört das klingt ja interessant - darüber müssen wir uns später noch mal unterhalten” Zu einem weiteren Gespräch ist es nie gekommen da er als Leiter der ITl egtl. keine Zeit für seine Aufgaben als Datenschutzbeauftragter hatte.

    weitere Informationen zum Thema gibt es z.B. unter
    http://www.datenschutz.de/
    http://www.datenschutz-berlin.de/

    13.06.2007 um 13:29

Beinahe gleiches Recht für alle

  1. 04

    Ivo:

    Das Urteil wird in der Berufung sicherlich anders ausfallen das war wahrscheinlich auch dem Richter klar. Natürlich hat das jetzt eine beabsichtigte abschreckende Wirkung.

    Generell kann man wohl sagen das schon viele Rechtssprechungen die viel mehr vergleichbar waren als die beiden genannten Fälle sehr unterschiedlich ausgefallen sind.
    “Richter sind schließlich auch nur Menschen”

    05.06.2007 um 19:09

Vielleicht leben wir einfach im falschen Land

  1. 03

    Ivo:

    also der Geißen, der war doch auf Koks, wenn ihr mich fragt.

    27.03.2007 um 11:26

Gänsehaut

  1. 02

    Ivo:

    geil geil geil

    14.02.2007 um 14:21

Toni Mahoni - 89: Sport frei

  1. 01

    Ivo:

    Hallöchen,

    da ich jetzt keine EMail Adresse gefunden hab, an dieser stelle die Frage:
    Mit welcher Hardware/ welcher Software produziert Ihr ToniMahoni?
    Wäre cool wenn sich dazu mal jemand bei mir melden könnte!

    Dankeschön!
    Ivo

    14.01.2007 um 14:28

09.01.2007 um 15:02

Toni Mahoni

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