TRACKBACK im Radio: Was geht?
Uncreative problems
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Falk:26.10.2006 um 12:47Nachtrag: Und ja, ich kenne den “Fall Cooper” nicht und erdreiste mich trotzdem, meine Meinung allgemein zu diesen Themen zu äußern.
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Falk:26.10.2006 um 12:45Wieso *meine* Meinung Nebelkerzen sind, müsstest du mir da jetzt erläutern. Sorry, dass ich dies nicht immer dazu schreibe und du dies als rechtsverbindliches Faktum ansiehst.
Im Kern der Sache nochmal: Ich bin der Meinung, das es *nicht* dem Willen der Autoren entspricht, hierzulande dann seine Rechte an diesem, per CC-Lizenz freigelassenem Werk, von der GEMA vertreten zu sehen.
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Falk:26.10.2006 um 12:16Außerdem wird bei fast allen Diskussionen um CC-Lizenzen im Musikbereich davon ausgegangen, das Interpret, Autor und Produzent/Label identisch sind.
Nein, allerdings ist die CC-Lizenz eben auch nur dann gültig, wenn *alle* Rechteinhaber dieser zugestimmt haben. Als Nutzer oder Verwerter dieser Lizenz *muss* ich dann im Zweifel dies ja erstmal annehmen, bis mir irgendwer das Gegenteil beweisen kann. Und sollte dies so sein und ein (Mit-)Autor Ansprüche gelten machen, kann ich diese dann ja aufgrund des Lizenzverstosses seitens des Lizenzgebers auch an diesen weiterreichen.
Wenn mit einer CC-Lizenz Einnahmen erzielt werden, muss also die (gerechte) Verteilung geklärt sein.
Kann man ja derzeit nur, wenn eine kommerzielle Nutzung gestattet ist. Und dann verzichten ja die Rechteinhaber bewusst auf ihre Einnahmen. Ein ädaquates Vergütungssystem, welches einerseits allerdings die weitreichende (evtl. freie) Nutzung von Content gestattet, andererseits allerdings auch die Urheber entlohnt, ist allerdings ein wichtiges Thema für die Zukunft. Da seh ich auch viel Spielraum für zukünftige Dienstleister.
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Falk:26.10.2006 um 10:29Auch jetzt schon kannst du eine Radiosendung für private Zwecke mitschneiden, eine eigene, neue Lizensierung ist also überflüssig.
Vom Prinzip richtig. Allerdings schreibt eben die CC-Lizenz zwingend vor, eine Verwertung wiederum auch unter dieser oder einer ähnlichen Lizenz vorzunehmen. Sprich, realisiert man eine Sendung ausschliesslich mit “freier” Musik, so muss diese dann bei einer Veröffentlichung als Download/Podcast wieder unter einer “freien” Lizenz stehen. Das private Mitschnitte davon tangiert werden, ist ja auch nicht Sinn dieser Lizenzen. Sondern eben genau die Nutzung darüber hinaus. Das ist ja grad auch die Diskussion um eine Erweiterung der Schutzrechte für Radiosendungen (Stichwort: WIPO Broadcasting Treaty)
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Falk:26.10.2006 um 08:13deshalb sind die im TP-Artikel (und hier von Falk wieder) erhobenen Vorwürfe, die GEMA berücksichtige die Wünsche der Autoren nicht (in diesem Fall) gegenstandslos.
Ich sprach hier von “kann negieren” - nicht von einem Muss. Das ist schon ein Unterschied. Das man hierzulande gar nicht in die Verlegenheit kommen könnte, GEMA-Mitglied zu sein *und* Musik unter CC zu veröffentlichen, wurde eigentlich doch schon ausreichend diskutiert. Eventuell ist allerdings immer noch ein Beitritt möglich, wenn man irgendwann einmal Musik unter dieser Lizenz veröffentlicht hatte. Ansonsten gibts da nur ein “Entweder-Oder” seitens der VGs in Deutschland.
Und auf den “Fall Alice Cooper” geh ich da gar nicht ein, denn diesen kenn ich nicht einmal. Allerdings andere Beispiele (Kristin Hersh, Pearl Jam), welche Teile ihres Reportaires unter CC veröffentlichten.
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Falk:25.10.2006 um 22:02Die Frage interessiert mich aber grad brennend - was genau spricht dagegen, diese Sendung dann wiederum auch als CC-lizensiert aufzufassen und entsprechend zu veröffentlichen - was genau verhindert das?
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Falk:25.10.2006 um 17:54…gegen kommerzielles Broadcasting haben
Dagegen haben sicherlich nicht. Allerdings wird die Nutzung aber eben dann auch nicht “bezahlt”, auch wenn der Radiosender damit ja dann Geld verdient. Wohingegen man ja dann auch argumentieren könnte, dass ja der Werbeeffekt für den Künstler recht hoch sein kann und entsprechende Kaufimpulse schafft. Nur wo zieht man dann die Grenze?
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Falk:25.10.2006 um 14:28Gilt eine amerikanische CC-Lizenz auch in Deutschland?
Mit Einschränkungen ja. Klauseln, welche dem hiesigen Urheberrecht oder sonstiger Rechtssprechung entgegenlaufen, verlieren wohl ihre Gültigkeit.
Die Frage hatten wir ja letztens schonmal so ansatzweise erörtert (in Bezug auf die GEMA), dass es eben sein kann, das damit der Wille des Autors (die Lizenz) durch etwaige Verwerter hierzulande ausdrücklich negiert werden kann. Wie man das wertet, bleibt dann ja jedem selbst überlassen.
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Falk:25.10.2006 um 10:40Die ist hier aber gegeben, oder?
Die Frage ist doch eher, ist das Radio als kommerziell oder unkommerziell einzustufen. Was dann Einfluss darauf hat, welche Songs man überhaupt verwenden kann, ohne nochmal nachzufragen. Denn sehr viele (wenn nicht die meisten) CC-lizensierten Titel laufen unter einer Lizenz für unkommerzielle Nutzung. Da allerdings die Autoren und Künstler dann auch wahrscheinlich weder bei der GEMA noch bei der GVL gemeldet sind, muss man dann für kommerzielle Nutzung das Okay des Urhebers einholen. CC hin oder her dann ;)
Pimp my rights
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Falk:25.09.2006 um 14:45Im Gegensatz zu vielen anderen Compilations dieser Art, wurde diese allerdings auf CD gepresst und während der Popkomm an Passanten kostenlos verteilt. Von daher steckt da schon eine Menge mehr dahinter ;)
So down under
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Offener Brief an Musikschaffende
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Falk:23.06.2006 um 17:16Also das die GEMA sich da mit Aktionismus überschlagen wird, halte ich nach den neuerlichen Grabenkämpfen bei der Lizenzvergabepolitik im Onlinebereich schlicht für illusorisch.
“Der Vorstoß rief jedoch umgehend den Protest der europäischen Vereinigung der Urheberrechtsgesellschaften hervor. Die GESAC (Groupement Européen des Sociétés d’Auteurs et Compositeurs) - Dachvereinigung von 34 Verwertungsgesellschaften in der EU, Norwegen und der Schweiz - bezeichnete die Forderungen nach einer Reform des Systems der kollektiven Rechtewahrnehmung für völlig fehl am Platz.” (Quelle)
Sobalds ans Eingemachte geht, kommt das große Blocken.
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Falk:23.06.2006 um 14:50Sicher hat jede Medaille zwei Seiten. Das haben ja einige hier schon geschrieben. Allerdings prallen dann hier zwei Interessen aufeinander, die derzeit noch nicht 100% konform gehen. Der Blogger kennt sich im Zweifel mit den rechtlichen Gegebenheiten nicht wirklich aus und weiss in den meisten Fällen, an wen er sich dann wenden sollte (Komm ich gleich nochmal drauf). Außerdem möchte er, wenn er heute etwas findet, was er so klasse findet, es vorzustellen, eben auch heute drüber schreiben und verlinken. Und nicht in 1,2,3…[beliebige Anzahl] Tage(n). Klar kann man dann sagen, das es eben nicht geht - aber in 10 Tagen ist das Thema eventuell schon wieder uninteressant oder aber zigtausendmal durchgekaut. Und wie schon erwähnt, das leidige Problem erstmal den richtigen Ansprechpartner zu finden. Diesen Fall hab ich schon zigmal selbst gehabt und da gings nicht mal ums Bloggen, sondern um mein Internetradio. Da wirst von A nach B geschickt, der dich dann an C verweist, welcher erst mit D sprechen muss, damit dir E eine CD schickt. Spätestens beim dritten Telefonat kommt dann von mir ein “Wisst ihr was, lasst es einfach - das isses mir nicht wert!” Und bei uns ist das im Zweifel schon Routine und wir bekommen Sachen auch ungefragt oder haben eben schon die entsprechenden Agenturen in den Kontakten. (Die zwei Seiten eben).
Und dann kommt noch dazu, das oft auf entsprechende Anfragen mal so überhaupt nicht reagiert wird. Aus welchen Gründen auch immer - und ich glaube auch, wenn jetzt plötzlich hunderte Anfragen von Bloggern an die Promo- oder Presseabteilungen kommen, dann wirds schnell unübersichtlich auch für diese. Womit auch gesagt sein soll, das eine unterschiedliche Wahrnehmung dazu führen kann(!) das sich der Blogger über- und das Label/der Künstler den Blogger unterschätzt. Und irgendwie warte ich, wenn man das mit den klassischen Medien vergleicht nur darauf, das irgendwann der Vorwurf der Manipulation zu eigenen Zwecken laut wird.
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Falk:22.06.2006 um 17:34“Beispiel: Ein Song steht unter CC-Non-Commercial, wird aber wider den Willen eines Autors in einer Werbung benutzt. Wer bemerkt das, wer steht in der Meldepflicht und vor allem: Wer tritt jetzt für die Rechte des Autors ein?”
Darf ich es mal drastisch ausdrücken? Es schafft heute keiner, dies zu kontrollieren - es wird auch dann niemand kontrollieren können (und die GEMA schon dreimal nicht). Und wenn tatsächlich ein CC-lizensiertes Werk kommerziell verwertet wird (trotz anderslautender Lizenz) ist ja nun (sofern man davon Kenntnis bekommt) eine rechtliche Handhabe gegeben. Da seh ich eigentlich wenig Schwierigkeiten. Man kann die Musikdateien ja auch schon mit Wasserzeichen versehen … aber es hat doch am Ende alles mit Vertrauen untereinander zu tun. Und die schafft man nunmal nicht, indem ständig und überall das Damoklesschwert über einem schwebt, sobald man auch nur in die Nähe einer mp3 oder einer CD kommt.
Re: Ausschreibung Merkel-Podcast
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Offener Brief an Musikschaffende
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Falk:22.06.2006 um 10:19“Ich denke, da es der Allgemeinheit im Internet ja sowieso frei zur Verfügung gestellt wurde, darf man es da auch logischerweise weiterverbreiten, ohne abgemahnt oder bestraft zu werden.”
Ja eben leider nicht. Das sieht das Urheberrecht hierzulande ja nicht vor. Und eine allgemeingültige Lizenz wie z.B. die CC pappen die Labels im Regelfall nicht auf die Sachen drauf, die sie zum Download bereitstellen. Hier wäre dann eher in meinen Augen die Argumentation in Richtung der Leute am sinnvollsten, die zwar Downloads anbieten, allerdings dort keine (freie?) Lizenz anbieten. Ähnlich dem Promonet der IODA (hatte der Johnny woanders schonmal erwähnt). Ich kenn das auch noch vom einem Tonträgerverband in Australien - dort kann man für eine geringe Jahresgebühr Mitglied werden und in den Genuss solcher Musikdateien kommen und darf diese verwerten. Solche Ansätze wären hierzulande fein…
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Falk:21.06.2006 um 21:32Du, ich bin bei Musikrichtungen aktiv, wo diese Trennung meist nicht bis kaum gegeben ist. Sprich der Urheber/Autor meist der Selbe ist, wie der aufführende Künstler. Der Ansatz kann nur darin liegen, dass man die Verwertungsformen strikt trennt, auf rechtssichere Beine stellt und für eine gleichberechtigte Entlohnung sorgt. Das ist die Denkweise, die wohl die meisten nachvollziehen können. Aber - und das wiederhol ich gern, wird bei den Diskussionen eigentlich der größte Teil der Musikschaffenden nicht berücksichtigt, nämlich die, die ihren Lebensunterhalt nunmal nicht oder nur zu einem Teil mit Musik bestreiten können. Und da eine Gerechtigkeit zu schaffen ist extrem schwer. Oder jede Stufe hat eigene Regelungen, was wiederum dann ja auch nicht im Sinne des Erfinders sein kann.
Oder anders ausgedrückt - es ist zwar nicht schwer mit den Beteiligten zu reden und zu diskutieren, vom eigenen Standpunkt rückt allerdings keiner auch nur eine handbreit ab. Wo sollen da dann Lösungen herkommen?
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Falk:21.06.2006 um 21:21Johnny, wenn ich das schon wüsste, dann würden wir glaub kaum noch so intensiv diese Sachen diskutieren.
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Falk:21.06.2006 um 20:15“es gibt Leute, die verdienen ihr Geld damit, Texte zu schreiben oder Melodien zu komponieren”
Da schwingt dann halt immer dieser Begriff “Geistiges Eigentum” mit. Nichts gegen die Entlohnung der Textautoren/Dichter/Komponisten - aber warum verlagert man diese nicht? Und warum überlegt man, diese zu entlohnen, wenn man doch einen “Fair-Use”-Gebrauch für bestimmte Medienformen schaffen möchte? Daran gibts nunmal nichts zu verdienen außer vielleicht ein bisschen mehr Ruhm und Anerkennung. Und dies äußert sich dann eventuell ja an Verkäufen, an denen die Autoren der Werke ja wiederum verdienen.
Das ist nicht trivial, aber hier ist von _Allen_ ein Umdenken angebracht. Man kann nicht auf der einen Seite Dinge versuchen modern zu gestalten und auf der anderen Seite an alten “Geschäftsmodellen” festhalten. Das wirkt wie Vollgas mit angezogener Handbremse.
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Falk:21.06.2006 um 17:11“Ersetzt Du ihnen auch die GEMA-Einnahmen, die ihnen bei Konzerten entgehen? Und ins Radio oder Fernsehen kommen sie ohne GEMA-Mitgliedschaft nur sehr schwer.”
Zu dem Ersten kann man das auch anders sehen - wenn der Veranstalter eine nicht-GEMA-gemeldete Band auftreten lässt, enfällt imho auch die Vergütung in Richtung GEMA und der Veranstalter kann höhere Gagen zahlen. Oder? Berichtige mich, sollte ich irren…
Zu Letzterem - wieviele der Semiprofis oder Profis schaffen das überhaupt?
“Nach welchen Paragraphen sind Links auf legal im Web veröffentlichte Musikdateien verboten?”
Nach meiner Ansicht nach gar keinem. Ob man das Paperboy-Entscheidung des BGH in dem Zusammenhang zitieren kann, das weiss dann auch wieder nur wieder nur ein Anwalt ;) Ich würde schlicht behaupten, man kann…
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Falk:21.06.2006 um 15:49Mal eine kleine Anmerkung - da ich nicht ganz unschuldig bin an Stefans Kommentar hier. Wir beide sind seit Monaten wegen solcher Sachen im Gespräch (allerdings halt in einer Musikszene, die den wenigsten hier etwas sagen oder zusagen wird). Er in seiner Position als Labelchef, ich in der Position als Verbraucher, Internetradiobetreiber _und_ Promoter von unbekannten Künstlern. Soviel erstmal dazu.
“warum setzen sich Labels oder deren Vertreter nicht für eine Plattform ein, die “geclearte” (sorry für das Wort…) Musik sammelt?”
schreibt Johnny und trifft den Wunden Punkt. Es will oder es kann niemand machen und die Leute, die es könnten, werden im Zweifel nicht gefragt. Auf Stefans Mailanfrage und dem Satz, das er von der Technik absolut keine Ahnung hat, kam dann halt meinerseits das Angebot dies mal konsequent zu Ende zu denken. Allerdings wird das mit Sicherheit dann keine Megaplattform, sondern (so zumindest mein Gedanke) ein Versuch. Ein Versuch die verschiedenen “Parteien” hier mal endlich gemeinsam an einen Tisch zu setzen und gemeinsam über die Zukunft der Musik nachzudenken. Und vor allem um gemeinsam eine Plattform abseits dieser ganzen Rechteverwerterei-Industrie zu etablieren. Da wird noch viel Wasser die [hier Fluss der Wahl einsetzen] runterfliessen. Aber es ist machbar - gemeinsam.
“Und genau darum geht es: Um Lösungen.”
Genau um die sollte es gehen und um nichts anderes.
Oha!
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Falk:18.06.2006 um 16:12Ich biet mal an, einen entsprechenden Jingle der auf die betroffenen Seiten und die Thematik verweist, bei uns im Radio zu senden. Müsste uns nur wer erstellen ;)
GEMA-Tarife für Podcasts
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Falk:30.05.2006 um 00:47Senderecht - genau da scheitere ich ja. Für mich ist ein Podcast keine Sendung :) Ich würde hierbei auf § 16 und 17 UrhG plädieren. Aber ich bin auch kein Medienanwalt.
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Falk:29.05.2006 um 23:11Eduard deine Argumention leuchtet mir durchaus ein. Allerdings scheitere ich hier gedanklich daran, warum ein Podcast mehr sein soll, als eine reine Vervielfältigungshandlung, die eben mal “nur” (anaolog den Downloads) eine Vergütung der Urheber/Textdichter auslöst. Eine Zweitverwertung an der die ausübenden Künstler partizipieren würden, findet da meiner Meinung nach nicht statt. Ob das jetzt gerecht ist, ist eine andere Sache und ich denke auch, das darüber sicher noch diskutiert wird.
Btw. bin ich heute darüber gestolpert, dass es wohl in England jetzt schon einen Tarif dafür gibt und dieser mir enorm günstig erschien. Hab das aber noch nicht weiter recherchiert. Allerdings hab ich auch im Hinterkopf noch eine Vorgabe der EU, dass der Markt für Verwerter in Europa geöffnet werden muss. Eventuell steht dann ja bald jedem Podcaster frei, wo er seine Lizenzen erwirbt.
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Falk:29.05.2006 um 07:46“ob das eine Sendung oder ein Download ist”
Das seh ich schon anders. Denn genau diese Diskussion gabs schonmal. Denn dann entscheidet sich, wer die Vergütung stellevertretend übernimmt. Kann mich durchaus irren, bin mir da aber noch zu mindestens 90% sicher, dass dies so war. Ein Download stellt imho eine Vervielfältigung dar = Vergütung durch die GEMA.
“Daher entstehen Vergütungsansprüche nur dann, wenn eine zweitverwertungsrelevante Mediennutzung der leistungsschutzrechtlich geschützten Tätigkeiten stattfindet.”
Ist das, was die GVL lizensiert. Und Podcast = Sendung? Was sagen denn da die Medienrechtsprofis dazu?
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Falk:28.05.2006 um 15:38Eduard, das ist genau der Punkt, der nicht wirklich geklärt scheint. Damit würde man einen Podcast als “Sendung” betrachten. Ich persönlich neige ja mehr dazu, ihn als Download zu betrachten, was imho keine Vergütungspflicht in Richtung GVL auslösen würde.
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Falk:28.05.2006 um 13:12Danke für den Link. Die Aussage ist in der Tat interessant und würde einige Perspektiven für Bands lassen. Allerdings bin ich auch der Meinung, dass damit auch wieder nur die Verantwortung durchgereicht wird an den eigentlichen Urheber. Und dieser ja im Regelfall durch den Beitritt zur GEMA genau diese Sachen nicht mehr selbst regeln möchte. Denn nehm ich digitale Rechte raus entgehen einem ja dann auch die Einnahmen aus Onlineverkäufen. Bzw. müssten dann wiederum im Zweifel Onlineshops oder Webseitenbetreiber/Podcaster im Einzelfall jedesmal beim Urheber vorsprechen und sich die entsprechenden Lizensierungen selbst einholen. Und das ist für Hobbie-Podcaster schlicht der Aufwand zu groß.
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Falk:28.05.2006 um 11:30“Daraus resultierend würde auch ein vernünftiger Tarifrahmen für Podcasts, Webradio, Freistellungsrecht einzelner Werke etc. ausgehandelt werden.”
Mir schwirrt da grad im Kopf rum (vielleicht find ich die Quelle ja noch), dass der Vertreter der GEMA auf dem Panel wohl sinngemäß gesagt haben muss, dass sich die Urheber/Künstler ihren Wahrnehmungsvertrag selbst “zusammenstreichen” könnten. Also zum Beispiel an die GEMA nur die Wahrnehmung für CD abgeben und den Rest selbst machen. Kann das eventuell jemand bestätigen? Manchmal hab ich den Eindruck, die GEMA ist ein großer Basar.
Podcast vom 26.5.2006
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Falk:26.05.2006 um 22:05Johnny, wirst lachen - das Portal kenn ich mittlerweile in und auswendig :) Etwas ähnliches ist ja hier in Deutschland im Ansatz verreckt. Ich setz derzeit viel auf die Aktivitäten der Indies im Verband der VUT. Da geht noch einiges.
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Falk:26.05.2006 um 21:39Hmm, Johnny ich weiss nicht. Das die GVL oftmals keine vernünftigen Tarife anbieten möchte, damit hab ich ja auch meine eigenen (leidvollen) Erfahrungen gemacht (ich sag nur Webcasting und stundenlange Telefonate mit diversen Anwälten und Medienrechtsprofessoren).
Aber ob man streng genommen bei einem Podcast von einem “interaktiven Radio” sprechen kann? Dann müsste man tatsächlich dieses Angebot denen von Radios gleichstellen und das wird die GVL nicht tun (okay - never say never). Was anderes wäre beispielsweise ein Player auf deiner Seite, wo man sich aus einem bestimmten Reportaire ein Programm zusammenstellen kann.
Ich glaube das dürfte eine der Hürden sein, die die Podcaster gemeinsam mit einem (starken!) Interessenverband schnellstens klären müssten. Ansonsten ist da auf Jahre hinaus kein Land in Sicht. Btw. find ich das Thema extrem spannend, vor allem, da ich das alles schonmal mitmachen durfte und täglich darauf warte, das einem der Interessenverbände wieder etwas neues einfällt, das große Ding “Internet” nach Möglichkeit zu unterbinden.
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Falk:26.05.2006 um 20:33Sehr schöner Beitrag. Allerdings bin ich bei der Aussage mit der GVL doch etwas unsicher, ob diese für Podcasts tatsächlich einen Tarif anbieten müssten. Ich würde dies fast verneinen, denn ob ein Podcast eine öffentliche Aufführung ist? Dies würde es einer Radiostation gleichsetzen. Ich glaube vielmehr, dass hier tatsächlich nur die Vervielfältigung durch die GEMA abgegolten werden müsste.
GEMA-Tarife für Podcasts
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Falk:26.05.2006 um 14:53@Prospero - auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen. Diese Einschränkungen kamen seitens der GVL und _nicht_ von der GEMA und sind außerdem in der Form, wie ihr beide das grad vermittelt, nicht ganz korrekt. Ankündigungen zu den Sendungen sind sehr wohl möglich, allerdings muss ich bestimmte Nutzungen, die die GVL nicht lizensieren kann, vorher mit dem Rechteinhaber selbst absprechen und eventuell auch bezahlen. Mir reichte da bisher ein Griff zum Telefonhörer und alle waren froh.
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Falk:26.05.2006 um 14:39“Zudem darf ich euch nicht mehr mitteilen, dass morgen ein Special über Künstler XY kommt, da sich dann ja jemand auf den Mitschnitt vorbereiten könnte.”
@Olaf - das ist so nicht ganz richtig. Dieser Punkt wurde und wird leider viel zuoft mißverstanden. Passt aber nicht so ganz zum Thema.
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Falk:26.05.2006 um 10:04Feine Diskussion :)
Aber mal ein paar kurze Anmerkungen. Einige sprachen hier die GVL an - diese hat imho mit den Verwertungsrechten, welche Podcasts berühren mal überhaupt nichts zu tun. Es sei denn ihr wollt Podcast und Radio gleichzeitig machen, dann wiederum ja. Ansonsten gehts hier nur um Vervielfältigungsrechte und die werden von der GEMA lizensiert.
Zur GEMA: So pauschal wie das oben geschrieben steht, möcht ich das mal nicht stehen lassen. Fakt ist, dieser Verein ist ein Monopolist und es gibt in Deutschland keine Alternativen dazu. Fakt ist auch, das diese “Exclusivität” nicht grad förderlich ist - speziell wenn man den Bereich Internet betrachtet. Die Aushandlung eines recht pauschalen Tarifes für Onlineradios war auch ein jahrelanger Kampf. Und genau dieser hat nun eben erst für Podcasts begonnen. Das geht noch eine Weile - da wirds erst einen experimentellen Tarif geben, das Ausloten von Grenzen, ein Sturm der Entrüstung der Hobbycaster und irgendwann in 2-3 Jahren eine für beide Seiten angenehme Regelung.
Aber! Man kann mit den Leuten von der GEMA durchaus reden - und wie jemand weiter oben schon anmerkte, eventuell wars der falsche Rahmen oder es wurden die falschen Fragen gestellt.
Die Diskussion um das Verteilungsprinzip, die Ausschüttung der Anteile und die fehlende Transparenz, die Johnny bemängelt hat mit dem Tarif als solchen ja erstmal nichts zu tun - sollte und muss allerdings auch weiterhin geführt werden.
15 34 mal getrennt
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Falk:19.05.2006 um 16:23“Eine Lücke gibt es nicht, sicherlich nicht in Deutschland.”
Das ist soweit auch richtig. Allerdings werden oftmals dadurch ja auch Indiekünstler unterstützt und die sind im Gegensatz zu ihren “machtvollen” Kollegen eher geneigt, Gnade vor Recht ergehen zu lassen und sägen nicht an dem Ast, auf dem sie sitzen. Mit Grauzone meinte ich auch eher die Tatsache, das man ja nicht als Contentanbieter auftritt, sondern lediglich einen Zugang schafft. Inwiefern dies rechtlich zu bewerten wäre, dürfte allgemeingültig noch nicht geklärt sein. Denn ansonsten wäre der Link oben auf die Inhalte, die Verweise auf urheberrechtlich geschütztes Material anbieten, schon rechtlich bedenklich.
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Falk:19.05.2006 um 15:44Rechtliche Grauzone, faire Szene und bewusstes Provozieren - es wird alles sein. Grauzone, da die Betreiber der Blogs imho die Files nicht selbst hosten, sondern nur verlinken. Fair - da immer darauf hingewiesen wird, wo man den Künstler auch käuflich erwerben kann. Und Provokation ist immer toll, wenn sie so geschieht wie in den zahlreichen mp3-Blogs.
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Falk:19.05.2006 um 15:22Erstmal vielen Dank für diesen Tip. Das ist großartig.
Noch ein Tip zu Coverversionen. Die meisten Experten und Quellen stimmen dem Guinness Buch der Rekorde zu, daß der meistgecoverte Song “Yesterday” von den Beatles ist. Laut einigen Quellen soll “Yesterday” inzwischen bei über 3000 Coverversionen angekommen sein. (Quelle: http://www.coverinfo.de)
Lach mal wieder
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Falk:07.05.2006 um 20:48Oh verdammt, ich habs nicht gewusst und prompt heute ein Lachfile selbst veröffentlicht. Einfach den Link anklicken :) Das Rätsel lös ich allerdings noch nicht gleich auf, wers weiss, bekommt von mir sogar eine CD geschenkt :)
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Till: Ich mag dir bei deinen letzten beiden Sätzen gern widersprechen - die Kritik kam von Menschen, die selbst schon genug getan haben. Und selbst wenn Wer nicht dazu in der Lage ist, hat er das verdammte Recht Kritik auszuüben. Ich darf auch nen Opel doof finden, wenn ich kein Autobauer bin.