Hi Johnny.
Du hast (wie tausende andere Blogger auch) hier ein Musikvideo das bei Youtube liegt embeded (ich mag den Song/ Sound übrigens (auch)). Aber wie hälts du das mit der GEMA??? Ich selbst plane eine Webseite mit Regionalnachrichten (als Video) oder zB Band- und Konzertberichten. Ich will Bands (bei der GEMA (an)gemeldet) interviewen (Video) und Ausschnitte von Live-Gigs einstreuen. Also habe ich bei der GEMA mal angefragt:
(…) Ich beabsichtige bei einem öffentlichen Konzert einen Bericht über
die Veranstaltung und Interviews mit den Bands auf Video
aufzunehmen. Quasi ein fernseh-journalistischer Beitrag. Dies möchte ich im
Internet auf einer VoD Plattform (vergleichbar mit Youtube)
veröffentlichen. Ich habe Dreherlaubnis der Veranstalters und bin
auch in Kontakt mit den Bands / habe deren Einwilligung. Der
Videobericht soll / kann auch auf der Webseite der Veranstalters
(www.deltaconnection.de) eingebunden (embeded) werden.(…)
Ist hierzu ein Entgelt an die GEMA zu zahlen?
Falls ja, welche Vergütungssätze sind zu wählen?
Die Antwort kam überraschend schnell:
Grundsätzlich ist immer der sogenannte Content-Provider (Inhalte-Anbieter) für eine rechtmässige Lizenzierung gegenüber der GEMA verantwortlich. Bei Ihrem Vorhaben also entweder das Portal oder der Betreiber der Seite des Veranstalters. Für Ihre eigene Homepage wären Sie selber lizenzierungs- und auch gebührenpflichtig, soweit Sie Musik aus dem GEMA-Repertoire nutzen, in welcher Form auch immer. Da Ihr Video laut Ihrer Aussage weder als ein Musikvideo noch als ein Filmvideo eingestuft werden kann, trifft für Ihr Vorhaben eine Vergütung gem. den Vergütungssätzen unter Punkt II, Videos (Corporate Filme usw.) zu.
Die Vergütungssätze für Video on Demand / Videos zur Präsentation findet man hier: http://www.gema.de/musiknutzer/ oder http://www.gema.de/media/de/online/gema_tarif_vod.pdf
Klingt plausibel, ABER das würde ja bedeuten, dass jeder Webseitenbetreiber (oder Blog) jedes Musikvideo, dass er über den embedd-Tag von youtube.com auf seiner Webseite integriert hat, den Title vorher bei der GEMA lizensieren muss, und je nach Views (über seine Webseite/Blog) Gebühren an die GEMA entrichten muss. Das Web ist voll mit Blogs die Youtube-Videos / Musikvideos enthalten!
Hat der GEMA Mitarbeiter überhaupt recht???
Wie geht ihr damit um?
Über eine Antwort (oder Link (glaube mir: ich habe schon lange nach Antworten gegoogelt)) wäre ich sehr sehr dankbar!!
Grüße
01
Hi Johnny.
Du hast (wie tausende andere Blogger auch) hier ein Musikvideo das bei Youtube liegt embeded (ich mag den Song/ Sound übrigens (auch)). Aber wie hälts du das mit der GEMA??? Ich selbst plane eine Webseite mit Regionalnachrichten (als Video) oder zB Band- und Konzertberichten. Ich will Bands (bei der GEMA (an)gemeldet) interviewen (Video) und Ausschnitte von Live-Gigs einstreuen. Also habe ich bei der GEMA mal angefragt:
(…) Ich beabsichtige bei einem öffentlichen Konzert einen Bericht über
die Veranstaltung und Interviews mit den Bands auf Video
aufzunehmen. Quasi ein fernseh-journalistischer Beitrag. Dies möchte ich im
Internet auf einer VoD Plattform (vergleichbar mit Youtube)
veröffentlichen. Ich habe Dreherlaubnis der Veranstalters und bin
auch in Kontakt mit den Bands / habe deren Einwilligung. Der
Videobericht soll / kann auch auf der Webseite der Veranstalters
(www.deltaconnection.de) eingebunden (embeded) werden.(…)
Ist hierzu ein Entgelt an die GEMA zu zahlen?
Falls ja, welche Vergütungssätze sind zu wählen?
Die Antwort kam überraschend schnell:
Grundsätzlich ist immer der sogenannte Content-Provider (Inhalte-Anbieter) für eine rechtmässige Lizenzierung gegenüber der GEMA verantwortlich. Bei Ihrem Vorhaben also entweder das Portal oder der Betreiber der Seite des Veranstalters. Für Ihre eigene Homepage wären Sie selber lizenzierungs- und auch gebührenpflichtig, soweit Sie Musik aus dem GEMA-Repertoire nutzen, in welcher Form auch immer. Da Ihr Video laut Ihrer Aussage weder als ein Musikvideo noch als ein Filmvideo eingestuft werden kann, trifft für Ihr Vorhaben eine Vergütung gem. den Vergütungssätzen unter Punkt II, Videos (Corporate Filme usw.) zu.
Die Vergütungssätze für Video on Demand / Videos zur Präsentation findet man hier:
http://www.gema.de/musiknutzer/ oder http://www.gema.de/media/de/online/gema_tarif_vod.pdf
Klingt plausibel, ABER das würde ja bedeuten, dass jeder Webseitenbetreiber (oder Blog) jedes Musikvideo, dass er über den embedd-Tag von youtube.com auf seiner Webseite integriert hat, den Title vorher bei der GEMA lizensieren muss, und je nach Views (über seine Webseite/Blog) Gebühren an die GEMA entrichten muss. Das Web ist voll mit Blogs die Youtube-Videos / Musikvideos enthalten!
Hat der GEMA Mitarbeiter überhaupt recht???
Wie geht ihr damit um?
Über eine Antwort (oder Link (glaube mir: ich habe schon lange nach Antworten gegoogelt)) wäre ich sehr sehr dankbar!!
Grüße