Übrigens hat das sie den Orignaleintrag inzwischen entfernt, aber durch einen neuen ersetzt, in dem sie den Vorgang nochmal schildert. (ohne den Namen Transparency Deutschland zu nennen) http://wasweissich.twoday.net/stories/1747362/
ist nicht genau diese Formulierung mit der extrem kurzen Frist einfach Nötigung?
Das ganze kann man so zusammenfassen: Meinungen, die sich kritisch mit etwas auseinandersetzen, verletzen immer Persönlichkeitsrechte und sind bei Firmen natürlich auch noch geschaftsschädigend. “Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten” ist also nicht mehr möglich. Wenn man seine Kritik kund tut, in diesem Fall schreibt sie ja jediglich dass sie enttäuscht von denen ist, ist das “rechtswidrige Schmähkritik”.
Immerhin muss man zugute halten, dass sie vor der einstweiligen Verfügung gewarnt wird (ohne Anwaltskosten). Sie kann also überdenken, ob diese Behauptungen die sie aufstellt war sind. Aber wenn sie meint dass bei ihrer Aussage bleiben will und diese auch öffentlich äussern will, kommt eine Abmahnung mit einem willkürlich festgelegten Streitwert. Um sich dagegen wehren zu können muss sie sich also einen Anwalt suchen, um sich beraten zu lassen wie man das ganze ohne finanzielles Risiko überstehen kann. Um das zu verhindern, setzt man am besten eine schöne Frist von so am besten drei Tagen, Wochenende eingerechnet.
Schön diese Meinungsfreiheit. Tolles Rechtssystem.
Sollten da nicht auch konsequenter weise positive Äusserungen von Wettbewerbern abgemahnt werden, weil das nicht als Werbung gekennzeichnet wird?
03
Übrigens hat das sie den Orignaleintrag inzwischen entfernt, aber durch einen neuen ersetzt, in dem sie den Vorgang nochmal schildert. (ohne den Namen Transparency Deutschland zu nennen)
http://wasweissich.twoday.net/stories/1747362/
02
Stichwort Ethikbeauftragter:
Zitat von http://wasweissich.twoday.net/stories/1742827/
wasweissich - 25. Mrz, 13:20
Der Justitiar ist übrigens gleichzeitig der Ethikbeauftragte, wie ich dem Briefkopf entnehme.
01
ist nicht genau diese Formulierung mit der extrem kurzen Frist einfach Nötigung?
Das ganze kann man so zusammenfassen: Meinungen, die sich kritisch mit etwas auseinandersetzen, verletzen immer Persönlichkeitsrechte und sind bei Firmen natürlich auch noch geschaftsschädigend. “Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten” ist also nicht mehr möglich. Wenn man seine Kritik kund tut, in diesem Fall schreibt sie ja jediglich dass sie enttäuscht von denen ist, ist das “rechtswidrige Schmähkritik”.
Immerhin muss man zugute halten, dass sie vor der einstweiligen Verfügung gewarnt wird (ohne Anwaltskosten). Sie kann also überdenken, ob diese Behauptungen die sie aufstellt war sind. Aber wenn sie meint dass bei ihrer Aussage bleiben will und diese auch öffentlich äussern will, kommt eine Abmahnung mit einem willkürlich festgelegten Streitwert. Um sich dagegen wehren zu können muss sie sich also einen Anwalt suchen, um sich beraten zu lassen wie man das ganze ohne finanzielles Risiko überstehen kann. Um das zu verhindern, setzt man am besten eine schöne Frist von so am besten drei Tagen, Wochenende eingerechnet.
Schön diese Meinungsfreiheit. Tolles Rechtssystem.
Sollten da nicht auch konsequenter weise positive Äusserungen von Wettbewerbern abgemahnt werden, weil das nicht als Werbung gekennzeichnet wird?