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Erwerb, Herstellung un Verbreitung sogenannter Hacker-Programme ist strafbar. Sollte die bayrische Polizei diese kaufen sollte die ganze Geschichte augrund von Verfahrensfehlern schnell zu den Akten gelegt werden können…
25.01.2008 um 14:43
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Erwerb, Herstellung un Verbreitung sogenannter Hacker-Programme ist strafbar. Sollte die bayrische Polizei diese kaufen sollte die ganze Geschichte augrund von Verfahrensfehlern schnell zu den Akten gelegt werden können…