SPREEBLICK VERLAG KG gegründet
Dreist
Also wer denn jetzt?
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Neu es Post ing
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Rückruf der Meisel-Verlage
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Mirko:21.04.2005 um 17:06Das Argument “Wenn auch nur ein Bruchteil der evtl. ungerechtfertigt abgemahnten Site-Betreiber aus Angst oder Unwissenheit zahlen, bleiben ein paar tausend Extra-Euro für die Kanzlei hängen. Hier wäre der Klientin, in diesem Fall also der Meisel-Gruppe, zu einer erhöhten Kontrolle ihrer Anwälte zu raten.” greift meiner Ansicht nach nicht.
Die Kanzlei wird in jedem Fall liquidieren und sich die Gebühren entweder vom Abgemahnten oder vom Mandanten holen.
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Glückwunsch! Professioneller Auftritt.