Amie Street: Flexible Musikpreise ohne DRM
And the winner is…
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Tim:23.01.2007 um 02:24Also ich liege gerade mit der Denic im Clinch, weil die Herrschaften damit überfordert sind einen Domaintransfer UND einen Ownerwechsel gleichzeitig von Provider A zu Provider B hinzukriegen und der Typ registriert mal eben google.de für sich? Mann,Mann,Mann…
Wie immer: Die böse, böse GEMA
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Tim:19.01.2007 um 16:14Hallo Johnny!
Soweit sich das bis jetzt beurteilen lässt, hat doch die Musikindustrie bei der wirtschaftlichen Verwertung des Internets durch eigene attraktive Angebote total geschlafen. iTunes (drm-verseucht, aber noch am “mildesten”. was diesen Schutz angeht) hat es ihr vorgemacht, wie das geht. Alternative Angebote wie eMusic, wo der Kauf von mp3(!)-Dateien möglich ist, zeigen, wo wiederum eine Alternative zu DRM liegen und wo man trotzdem noch Geld verdienen kann.
Wo ist die Alternative zur GEMA? Ich glaube, sie gibt es nicht wirklich und grundsätzlich. Ich bin auch der Auffassung, dass das Urheberrecht seine Berechtigung hat. Auf der anderen Seite glaube ich aber nicht an solche Gebührenstrukturen wie die von Dir zitierte 6-Euro-Regelung pro Monat für lizensierte Streams auf der Website. Hier 6 Euro, da 10 Euro, und dann noch nicht mal als Download, sondern nur als Stream. Das ist doch völlig an der Sache des Mediums Internet vorbeigedacht.
Und wie immer bei solchen Diskussionen zitiere ich Lars Rau, wobei der Anwendungsbereich nicht nur auf Tauschbörsen beschränkt sein muss:
“Daher gilt es, für diesen weitgehend verhütungsresistenten Bereich zivilrechtliche Alternativen zu entwickeln, um den Rechtsinhabern Tantiemen für die Nutzung ihrer Werke in Online-Tauschbörsen zukommen zu lassen.
Anzuraten ist die Schaffung eines Vergütungsmodells für die Tauschbörsennutzung, bei dem der Nutzer eine monatliche Pauschale an eine Online-Verwertungsgesellschaft entrichtet und dafür eine gesetzliche Gestattung - ähnlich § 53 Abs. 1 UrhG i.V.m. § 54 UrhG - bezüglich seiner Teilnahme erhält.”(Quelle: Lars Rau, Phänomenologie und Bekämpfung von “Cyberpiraterie” : eine kriminologische und kriminalpolitische Analyse
http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2004/1819/)
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Weiss jemand, welche Informationen die folgende Aussage aus dem Amie Inc. User Agreement (Nr. 7.4.) betrifft und was damit gemeint ist? : “However, by agreeing to this Agreement, you acknowledge and agree that AMIE may sell, rent, or share your non-personally-identifiable information to a third party.”